Pflegenotstand verletzt systematisch das Grundgesetz

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Die Analyse einer Rechtswissenschaftlerin zum Pflegenotstand läuft auf eine makabere Ergänzung des Grundgesetz hinaus: Die Würde des Menschen ist unantastbar – „es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig“. Die Konsequenzen sind spektakulär, der Weg zum Verfassungsgericht ist eröffnet.

Früher hatten die Menschen Angst vor dem Sterben, heute haben sie Angst vor dem Altern. Sie haben Angst davor, Objekt der Pflegeindustrie zu werden und sich dann dem Tod entgegenzuwindeln. Die meisten alten Menschen wollen so lang wie möglich in vertrauter Umgebung bleiben und nicht ins Pflegeheim ziehen. Das ist verständlich, aber wenig realistisch; es gibt zu wenig ambulante Hilfe.

Bei der stationären Hilfe fehlt es hinten und vorne, die Pflege in Pflegeheimen verdient zu oft das Wort Pflege nicht. Schon heute gibt es dort viel zu wenig Pflegekräfte. Bis 2030 werden 325.000 mehr Pflegerinnen und Pfleger gebraucht. Aber die Bezahlung ist schlecht und der Arbeitsdruck gewaltig; zwei von drei Altenpflegern würden es daher ablehnen, in dem Heim zu leben, in dem sie jetzt arbeiten.

Das ist die Situation. Die Politik kennt sie – aber es tut sich nichts. Die Ausarbeitung einer Charta für die Rechte hilfs- und pflegebedürftiger Menschen hat keine spürbare Verbesserung gebracht. Ordentliche gesetzliche Rahmenbedingungen und eine aus-reichende finanzielle Ausstattung der Pflegekassen kann man nicht einfach durch eine Charta ersetzen.

Makabere Ergänzung des Artikels 1 Grundgesetz

Eine Dissertation, die am Lehrstuhl des Regensburger Öffentlichrechtlers und Rechts-soziologen Alexander Graser erstellt und soeben publiziert wurde, kommt deshalb zu einem dramatischen Ergebnis: Die praktische Umsetzung des Pflegerechts in den Pflege-heimen unterschreite insgesamt offensichtlich „die Grenze zu einer menschenwürdigen Existenz“.

Autorin ist die junge Rechtswissenschaftlerin Susanne Moritz. Ihre Analyse der Zustände in der Pflege ist freilich nicht das Besondere an der Arbeit, solche Studien gibt es schon; die Zustände aber, die beschrieben werden, laufen, wenn man es verfassungsrechtlich formuliert, auf eine makabere Ergänzung des Artikels 1 Grundgesetz hinaus: Die Würde des Menschen ist unantastbar – „es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig“. Es sieht derzeit so aus, als ob daran auch die sich formierende große Koalition nichts zu ändern gedenkt.

Der Weg zum Verfassungsgericht ist eröffnet

Hier greift nun die Wissenschaftlerin wie ein juristischer Schutzengel ein. Sie zieht spektakuläre rechtliche Konsequenzen aus der desaströsen Situation, der unzureichenden Reaktion der Politik darauf und der gesetzgeberischen Untätigkeit: Der Staat verletzte mit seiner Untätigkeit seine Schutzpflichten gegenüber Pflegebedürftigen so massiv, dass der Weg zum Verfassungsgericht eröffnet sei.

„Angesichts der hohen Wertigkeit der betroffenen Grundrechte und der bereits einge-tretenen Verletzung derselben“ hält die Wissenschaftlerin Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe für Erfolg versprechend.

Der Clou dabei: Die Verfassungsbeschwerden, so analysiert Moritz, können nicht nur die aktuell betroffenen Heimbewohner erheben; beschwerdebefugt seien alle potenziell später pflegebedürftigen Menschen – also jeder: „Eine solche Verfassungsbeschwerde wäre zulässig und hätte aufgrund der evidenten Schutzpflichtverletzung Aussicht auf Erfolg“.

Jeder kann in Karlsruhe gegen das Pflegedesaster klagen – diese Idee zieht derzeit Kreise in der Fachwelt. Wenn die Idee diese Kreise verlässt, könnte daraus eine gewaltige Massen-Verfassungsbeschwerde werden.

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Quelle: sueddeutsche.de vom 15.11.2013

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