Saatgut: Monopol und Elend – von Afrika bis Europa (Video)

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Die weltweite Vereinheitlichung von Saatgut dient den Interessen der Agrarkonzerne und führt zur Entrechtung und Enteignung kleiner Landwirte auf allen Kontinenten der Erde.

Im August 2013 streikten die Bauern in Kolumbien für mehrere Wochen und stellten die Belieferung der Städte mit Nahrungsmitteln quasi ein. Zusammen mit Studenten, Indigenen und Industriearbeitern, die sich solidarisch erklärten, legten sie das Land lahm. Die Auswirkungen der Freihandelsabkommen mit den USA und Europa auf die Landwirtschaft des Landes und die Empörung über eine damit zusammenhängende Saatgutverordnung waren der zentrale Auslöser. Mit letzterer wurde selbstproduziertes Saatgut für illegal erklärt und dessen Beschlagnahmung und Zerstörung verfügt.

(Foto: In Kolumbien führten Streiks und Demonstrationen, wie hier am 29. August 2013 in Bogotá, dazu, daß ein Verbot von selbstproduziertem Saatgut erst einmal gestoppt werden konnte)

Kolumbien ist ein Beispiel dafür, wie Saatgut weltweit Schritt für Schritt privatisiert und monopolisiert wird. Dahinter stehen die Interessen der Agrarkonzerne, deren Ziel es ist, nicht nur »ihre« industriellen Sorten mit Hilfe von Rechten an geistigem Eigentum zu kontrollieren, sondern gleichzeitig auch die Alternativen, das heißt freie Sorten, ver-bieten zu lassen. Dies erfolgt, indem die jahrtausendealte Praxis, einen Teil der Ernte aufzubewahren und als Saatgut zu verwenden, per Gesetz in eine Straftat verwandelt wird.

Bereits 2005 beklagte die internationale Nichtregierungsorganisation (NGO) GRAIN, daß die Gesetze in repressiver Weise vorschreiben, welche Samen weder verkauft noch ge-tauscht, ja nicht mal in den Boden gebracht werden dürfen. In den letzten Jahren verviel-fachten sich die Strategien zur Privatisierung von und zur Kontrolle über Saatgut. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe wurden umfassender und restriktiver. Das betrifft zum einen den Bereich der Verordnungen, die den Marktzugang und den Handel mit Saatgut betreffen und zum anderen den Bereich der Rechte auf geistiges Eigentum auf Saatgut. Beide Regelwerke ergänzen und verschärfen sich gegenseitig.

Mit der Umstellung von bäuerlicher auf industrielle Landwirtschaft und auf rationali-sierte Verarbeitungsprozesse entstanden andere Anforderungen an das Saatgut. Deshalb bezogen sich die ersten Gesetze auch ursprünglich nur auf Neuzüchtungen der Industrie. Die dafür aufgestellten Marktzugangskriterien verlangen, daß eine Sorte von anderen Sorten unterscheidbar, homogen und stabil sein muß (also keine genetische Variabilität aufweisen darf und von Generation zu Generation unverändert bleiben muß). Nur Sorten, die diese »DUS«-Kriterien – von englisch »distinct, uniform and stable« – erfüllen, können in einer entsprechenden Liste registriert werden und sind somit für den Verkauf zugelassen.

Im Gegensatz dazu ist es ein hervorstechendes Merkmal traditioneller, bäuerlicher Sorten, daß sie eine hohe genetische Variabilität aufweisen und demzufolge nicht über-mäßig stabil sind. Dies garantiert ihre Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Be-dingungen, was für künftige Züchtungen, aber auch für eine dem Klimawandel ausgesetzte globale Landwirtschaft von zentraler Bedeutung ist.

Im zweiten Bereich, der Sicherung von Eigentumsrechten an Pflanzen oder Samen, gibt es zwei Möglichkeiten. Da ist zunächst das Patentrecht, das in den USA für Saatgut bereits vor dem Zweiten Weltkrieg eingeführt wurde und dem Patentinhaber Monopolrechte auf eine Sorte und alle »ihre Nachkommen« für die nächsten Jahrzehnte sichert. Mit der Unterzeichnung des unter der Abkürzung »TRIPS« bekannten Abkommens zum Schutz der Rechte auf geistiges Eigentum verpflichten sich alle Mitgliedsländer der Welthandels-organisation (WTO), Patent- oder vergleichbare Gesetze einzuführen.

Die zweite Möglichkeit zur Sicherung von Eigentumsrechten auf Pflanzen ist das UPOV-Abkommen (Union Internationale pour la Protection des Obtentions Végétales), das in Europa am 10.8.1968 in Kraft trat. Das Abkommen regelt einen länderübergreifenden Sortenschutz. Den UPOV-Richtlinien liegen die DUS-Kriterien zugrunde.

Im Gegensatz zum Patentrecht besaß das Reglement der UPOV ursprünglich zwei wesentliche Ausnahmen von einem strikten Eigentumsschutz – den Züchtervorbehalt (geschützte Sorten durften ungefragt für die Züchtung von neuen Sorten genutzt werden) und das Landwirteprivileg (Landwirte hatten das Recht, Saatgut aus der eigenen Ernte aufzuheben und auf den eigenen Feldern auszusäen, selbst wenn das Ursprungsmaterial sortenrechtlich geschützt war). Diese »Privilegien« wurden allerdings mit jeder Über-arbeitung des Abkommens weiter beschnitten. Für die Länder, die der aktuellen Fassung UPOV’91 beitreten, gilt: Beziehen Bauern sortenschutzrechtlich geschütztes Saatgut, müssen sie Lizenzgebühren zahlen, falls sie Nachbau betreiben. In dieser verschärften Fassung kommt der UPOV-Sortenschutz dem Patentrecht gleich.

Die traditionelle Vorgehensweise von Landwirten und Bauern – Tausch, Nachbau von Erntegut und Weiterzüchtung – darf demnach nicht weiter ohne Beschränkungen praktiziert werden, obwohl eigentlich auch die UPOV-Konvention anerkennt, daß Pflanzenzüchtung auf den kumulativen Ergebnissen und Erfahrungen der Vergangenheit und frei zugänglichem Ausgangsmaterial basiert. 1

Lateinamerika

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In Kolumbien konnten starke Proteste 2012 den Beitritt des Landes zum UPOV-Ab-kommen verhindern. Der Widerstand im Sommer und Herbst des vergangenen Jahres war noch größer. Dabei ging es vor allem um die Resolution 970, die den Marktzugang von Saatgut regeln soll. Die von der Agrarbehörde, dem Instituto Colombiano Agropecuario (ICA), bereits 2010 verfaßte Resolution sieht vor, daß nur zertifizierte Sorten für den Anbau in Kolumbien erlaubt sind. Voraussetzung für eine Zertifizierung ist die Erfüllung der DUS-Kriterien, was vom ICA geprüft und registriert wird.

Die Beantragung einer Zertifizierung wiederum ist nur für eine Person möglich, die beim ICA offiziell als Züchter registriert ist.

Der 2013 erschienene Film »Resolution 970« machte das Thema landesweit bekannt und sorgte für viel Empörung. Seit 2011 hat das ICA über 2000 Tonnen »illegales« Reis-Saatgut beschlagnahmt und zum Teil zerstört. Die Bauernfamilien wurden von diesen Maßnahmen kalt getroffen, hatten sie doch nur, wie seit Generationen üblich, einen Teil der Ernte aufbewahrt – für sich selbst, zum Tausch mit den Nachbarn oder zum Verkauf auf lokalen Märkten.

Betroffen wären von dieser Resolution ca. 3,5 Millionen Bauernfamilien. Neben der Ver-nichtung ihres Saatguts drohten den Bauern Geld- und Gefängnisstrafen. Auch dieses Mal zeigten die starken Proteste Wirkung: Die kolumbianische Regierung setzte die Resolution 970 aus, allerdings zunächst nur für zwei Jahre.

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Kolumbien ist kein Einzelfall. Auch in anderen lateinamerikanischen Ländern regt sich Widerstand gegen die Privatisierung von Saatgut und das dazugehörige Modell einer industrialisierten Landwirtschaft. Hintergrund sind meist Freihandelsabkommen mit den USA bzw. Europa, die zu entsprechenden Regelungen verpflichten. Das zeigt unter anderem eine aktuelle Studie von GRAIN.2 Demnach sind in Kolumbien und Mexiko Zertifizierungspflicht und Handelsgesetze zentrale Mechanismen, die zur Verdrängung und Illegalisierung traditionellen Saatguts führen können.

In Chile sieht die entsprechende Gesetzesinitiative neben dem Beitritt zu UPOV’91 auch die Übergabe der exekutiven Kontrolle über die neuen Regelungen an Agrarkonzerne vor. Dies würde quasi die Schaffung einer privaten Polizei bedeuten. Nach starken Protesten verschob die Regierung die Entscheidung darüber auf die Zeit nach der Wahl, die am 17. November 2013 stattfand.

In Argentinien sind die geplanten Saatgutgesetzesänderungen ein direktes Ergebnis von Monsantos Lobbyarbeit. Seit 2003 fordert der weltgrößte Saatgut- und Gentechkonzern »juristische Sicherheit« für seine Investitionen in gentechnisch veränderte Pflanzen. Geistige Eigentumsrechte sollen dem Konzern Lizenzgebühren auf seine Pflanzen garantieren. Die argentinische Regierung hat sich dem lange Zeit verweigert.

Allerdings führten 2012 direkte Verhandlungen der Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner mit Vertretern von Monsanto zur Zulassung der neuen gentechnisch ver-änderten Sojasorte »Intacta RR2«3 und zu einer Vereinbarung über die Eröffnung einer Aufbereitungsstation für transgenes Saatgut von Monsanto im Norden Argentiniens.

Im Gegenzug für diese erneuten Investitionen setzt sich die Regierung für eine Übe-rarbeitung der Saatgutgesetze ein. Ein vorab bekannt gewordener Entwurf sieht die üblichen Verbote und Privatisierungensmöglichkeiten von UPOV’91 vor, beinhaltet darüber hinaus aber auch die Besonderheit eines Pflichtregisters für »Saatgutnutzer«.

Das soll für alle gelten, die Nahrungsmittel anbauen, egal ob sie es verkaufen oder ob es für den Eigenverbrauch ist. Wegen großer Proteste hat die Regierung die Verhandlungen über das Saatgutgesetz auf die Zeit nach der Wahl 2015 verschoben. Auch gegen Monsantos Aufbereitungsanlage gibt es entschlossenen Widerstand.

Seit dem 18. September 2013 halten Nachbarn, Menschenrechtsaktivisten und Familienangehörige von Glyphosat-Opfern4, die Zufahrten zur Baustelle besetzt. Im Oktober hat Monsanto wegen der anhaltenden Blockade den Bau ausgesetzt.

In puncto Lizenzgebühren verfolgt Monsanto allerdings noch einen Plan B. Statt auf die staatliche und juristische Anerkennung der Rechte auf geistiges Eigentum zu warten, läßt Monsanto alle Landwirte, die Saatgut der neuen Sojasorte »RR2Intacta« kaufen, einen Vertrag unterschreiben, mit dem sie einer Lizenzgebühr zustimmen. Die Verpflichtungen des Landwirtes sind dann privatrechtlich einklagbar.

Afrika

Afrika hat eine lange Tradition des Widerstandes sowohl gegen vorgebliche Eigentums-rechte als auch gegen gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO). Aber auf vielen Ebenen arbeiten starke Kräfte daran, das zu ändern. So versucht beispielsweise die Afrikanische Regionale Organisation für Geistiges Eigentum (ARIPO) Mechanismen zu entwickeln, die Länder dazu zwingen, dem UPOV-’91-Abkommen beizutreten. Sie sieht dies als eine wichtige Voraussetzung, um die afrikanische bäuerliche Landwirtschaft mit Hilfe einer nicht nachhaltigen sogenannten grünen Revolution »modernisieren« zu können.

Eine weitere Offensive gegen die Bauern und ihr Saatgut ist der neue überregionale Gemeinsame Markt für das Östliche und Südliche Afrika (COMESA), über dessen drohende Einführung die NGO »Third World Network« informiert. Die neuen Regelungen sehen Qualitätskontrollen und Registrierungsvorschriften vor, die sich an den DUS-Kriterien ausrichten. Genetisch uniformes, kommerziell gezüchtetes Saatgut wird so quasi als »das normale« definiert.

Damit sind afrikanische Kleinbauern, die regionale, traditionelle Sorten züchten und nutzen, aus dem von der COMESA vorgesehenen Zertifizierungs- und Zulassungssystem ausgeschlossen. Die Bedeutung dieser Maßnahme wird klar, wenn man sich vor Augen führt, daß in Afrika noch rund 80 Prozent des Saatguts aus Ressourcen stammen, die lokal und gemeinschaftlich verwaltet werden. In den neuen Regelungen kommen bäuer-liche Landwirtschaft und traditionelle Sorten nicht mehr vor, es gibt auch keine Regelungen zum Schutz und Erhalt der traditionellen Vielfalt.

Nur eine Form der Züchtung ist vorgesehen, die mit Spitzentechnologie. Eine Unter-scheidung (und damit spezielle Zulassungskriterien) zwischen GVO- und anderen Samen gibt es in diesem neuen Abkommen nicht. Und statt staatlicher Institutionen sind »privatwirtschaftliche Akteure« für das Zulassungsverfahren vorgesehen.

Die bisher gültigen Regelungen mehrerer Länder der COMESA-Region berücksichtigen zum Teil den Erhalt und Schutz von traditionellen Sorten und enthalten strenge Zu-lassungsvorschriften oder gar ein Verbot von GVO. Die einzelnen Nationalstaaten werden sich nach dem neuen Abkommen aber nicht mehr vor gentechnisch manipulierten Saatgut schützen können. Und auch eine Landwirtschaftspolitik, die bäuerliches, regional ange-paßtes Material akzeptiert oder sogar fördert, ist damit nicht mehr erlaubt. Nationale Selbstbestimmung wird durch das überregionale Abkommen ausgehebelt.

Europa

Entsprechend dem in Europa vor rund 100 Jahren entwickelten Beurteilungssystem und Normden­ken in DUS-Kriterien, werden Samen schon lange einem Zulassungsverfahren unterzogen, bevor sie in eine Sortenliste eingetragen und gehandelt werden dürfen.5 Bis vor kurzem waren traditionelle und bäuerliche Sorten von diesen Marktzugangsregeln nicht betroffen. Doch mit der Überarbeitung der EU-Saatgutgesetze soll sich das ändern.

Im Mai 2013 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag nach fast fünf Jahren ver-öffentlicht. Dieser wird aktuell diskutiert. Eine Entscheidung wird für Anfang 2014 erwartet.

Laut diesem Entwurf soll das Marktzulassungssystem mit DUS-Kriterien künftig auch für bäuerliches Saatgut und Erhaltungssorten gelten – nur nicht so streng, weil sie den Kriterien ja eigentlich nicht entsprechen. Außerdem wird ihre Registrierung in einer Erhaltungssortenliste vorgeschrieben. Trotz möglicher Ausnahmeregelungen, erschwert die geplante Neuregelung die Bewahrung biologischer Sortenvielfalt durch hohen büro-kratischen Aufwand, mehr Kosten, Mengenbeschränkungen und vielfältige Reglementi-erungen. Aber selbst diese kleine Nische gibt es möglicherweise doch nicht. Der als Berichterstatter für das EU-Parlament bestimmte Italiener Sergio Silvestris hat in seinem Entwurf für die Stellungsnahme des Parlamentes bestehende Ausnahmen für heterogenes Material gestrichen.

Ein Punkt, den er nicht gestrichen hat, ist die Vorgabe, daß alle verkaufsorientierten Produzenten, große wie kleine, sich als »Saatgut-Unternehmer« anmelden und alle ihre Saatgutaktivitäten dokumentieren müssen. Begründet wird das mit »Pflanzenhygiene«, also mit dem Schutz vor Schädlingen.

Auch Landwirte, die im Rahmen ihrer Berufsausübung Saatgut erzeugen und verkaufen, sollen diese Vorgabe erfüllen. Kommen sie ihrer Dokumentationspflicht nicht oder nur ungenügend nach, kann ihnen die Zulassung entzogen werden. Grundsätzlich sollen sie bis auf Ausnahmen die Kosten für Kontrollen selbst tragen. Der Aufwand für Erhaltungs-initiativen oder für Bauernhöfe mit vielfältigem Anbau wird damit unverhältnismäßig groß. Selbst der Deutsche Bundesrat formulierte in seiner Stellungnahme zur neuen Saatgutrichtlinie seine Sorge vor weiteren bürokratischen Hürden und finanziellen Belastungen für die Landwirte.

Wie schon für andere Länder beschrieben, können auch in Europa die Behörden private Unternehmen mit den Kontrollen beauftragen, und es gibt keinen nationalen Spielraum bei der Umsetzung. Bäuerliche Organisationen und Erhaltungsinitiativen mehrerer europäischer Länder verfolgen seit Jahren kritisch den Überarbeitungsprozeß. Die Kampagne für Saatgut-Souveränität informiert und dokumentiert ihn seit 2009 auf ihrer Webseite.6 Sie schätzt, daß die endgültige Entscheidung über die Richtlinie im Frühjahr 2014 fallen wird.

Trotz mehrfacher direkter Eingaben an politische Entscheidungsträger, europaweiter Proteste und mehrerer Petitionen mit Forderungen nach einer Änderung der Gesetze zugunsten einer bäuerlichen und vielfältigen Landwirtschaft fanden diese keinen substantiellen Eingang in den Gesetzestext.

Jetzt haben die beiden österreichischen Organisationen »Aktion GEN-Klage« und »Ärzte, Bauern und Juristen gegen Gentechnahrung« eine Klage beim Ausschuß für wirtschaft-liche, soziale und kulturelle Menschenrechte der Vereinten Nationen in Genf eingereicht. Die drohende EU-Saatgutrichtlinie widerspricht demnach dem »Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte« der UNO, da sie ausschließlich die Abhängigkeit unserer Ernährung von einigen wenigen Saatgutkonzernen, denselben Global Playern, die auch den Markt der sogenannten grünen Gentechnik beherrschen, verstärkt.

Treibende Kräfte

Die Angriffspunkte zur Enteignung und Entrechtung von Landwirten und Bauern sind zahlreich. Industriefreundliche Akteure, nicht nur Konzernvertreter und deren Lobby-vereine, sondern auch Politiker, Diplomaten und sich philanthrop gebende Stiftungen, gehen je nach Land und Region unterschiedlich vor. Gibt es gegen Patente größeren Widerstand, steigt der Druck auf das Land, das UPOV-’91-Abkommen zu unterzeichnen. Außerdem dienen GVO häufig als Türöffner für die Einführung von Gesetzen zum Schutz des »geistigen Eigentums« auf anderen Gebieten.

Verhandelt wird meist hinter verschlossenen Türen, mit (internationalen) Beratern der Industrie und ohne Beteiligung der betroffenen Bauern. Eine zentrale Rolle bei der Einführung schärferer Gesetze spielen überregionale (Handels-) Abkommen, die eine Einflußnahme der Bevölkerung und auch einzelner Länder minimieren und Widerstand häufig ins Leere laufen lassen.

Nicht nur US-Konzerne treiben eine Industrialisierung der Landwirtschaft mit den entsprechenden Gesetzen voran. Auch europäische Firmen haben das gleiche Interesse. Der Schweizer Konzern Syngenta kontrolliert bei einigen Gemüsearten einen großen Teil des globalen Saatgutmarktes. Und aktuell kommen die meisten Patentanträge auf Pflanzen in Europa von der deutschen Firma Bayer Cropscience.

Weltweit sind mehrere Fälle bekanntgeworden, bei denen (ehemalige) Mitarbeiter von Agrarkonzernen in die Politik bzw. auf Posten wechselten, wo sie unmittelbar am Ent-wurf von neuen Gesetzen, Regulierungen und Abkommen beteiligt sind. So beispielsweise auch bei der Überarbeitung der EU-Saatgutrichtlinie. Frankreich schickte eine »nationale Expertin« nach Brüssel, die beim Schreiben des neuen Gesetzestextes half. Zuvor aber war sie jahrelang Direktorin der französischen Saatgutindustrie-Vereinigung GNIS.

Auch die Europäische Saatgut-Assoziation (ESA), Lobbyorganisation in Brüssel, betrieb aggressive Interessenvertretung. Ihr Ziel: keine Nischenregelungen oder Ausnahmen für bäuerliche Sorten, nur registrierte Sorten sollen auf dem Markt existieren.7

Widerstand lohnt sich

Die Verknüpfung der Marktzugangsregeln mit den biodiversitätsfeindlichen DUS-Kriterien hat fatale Auswirkungen für die biologische Vielfalt auf dem Acker und be-deutet eine gravierende Herabstufung traditioneller Sorten in ökonomischer Hinsicht. An die Stelle des ursprünglichen UPOV-Abkommens, bei dem eine Qualitätssicherung des Saatguts noch im Vordergrund stand, ist eine Regulierung getreten, die ein starkes Instrument zum Ausbau der Monopolmacht der Konzerne ist, das zusammen mit Marktzugangs- und Handelsgesetzen den Bauern ihre traditionelle Arbeitsweise und die eigenen Produktionsmittel illegalisiert und damit die weltweite Durchsetzung eines globalen Saatgutmarkts und des industriellen Landwirtschaftsmodells forciert.

Der bisher (im globalen Süden) vorherrschende nichtkommerzielle Saatgutbereich steht überall massiv unter Druck. Er soll per Gesetz den globalen Marktregeln untergeordnet oder weitgehend verboten werden. Daß Zulassungsysteme und die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften in vielen Ländern privaten Wirtschaftsakteuren, sprich den Saatgutkonzernen, überlassen werden sollen, unterstreicht, in wessen Interesse diese Regeln erlassen werden.

Die Besonderheit von Landwirtschaft und Saatgut ist, daß sie sich über die Jahrtausende in unterschiedlicher Natur und Kultur unterschiedlich entwickelt haben – dank nicht-homogener und nichtstabiler Sorten.

Die zentrale Bedeutung der Vielfalt an bäuerlichen, regional angepaßten Sorten ist unum-stritten. Die Saatgutkonzerne sind für ihre zukünftigen Züchtungen allerdings nicht mehr darauf angewiesen, daß diese Vielfalt auf dem Acker erhalten bleibt. Sie haben sich, wie eine kürzlich erschienene Studie der NGO »Erklärung von Bern« zeigt, diese wichtige Ressource mittlerweile in privaten Genbanken bzw. über enge Kooperationen mit öffentlichen Genbanken gesichert.

Für zirka 80 Prozent der Bauern auf der Welt, vor allem in den nichtindustrialisierten Ländern, die (noch) mit bäuerlichen Sorten und bäuerlicher Landwirtschaft das Rückgrat der weltweiten Nahrungsmittelversorgung bilden, sind diese Gesetze eine Katastrophe.

Wenn sie gezwungen werden teures Saatgut der Konzerne zu kaufen, hat das auch Aus-wirkungen auf alle, die von den von ihnen produzierten Lebensmitteln abhängig sind.

Die landesweiten Aufstände in Kolumbien zeigen, welche existentielle Bedeutung Saat-gutfragen für alle haben. Und sie zeigen, daß es möglich ist, trotz der großen Übermacht der Konzerninteressen, das Schlimmste zu verhindern.

Video: Film »Resolution 970«

Anmerkungen

1 Kaiser, G.: Eigentum und Allmende. Oekom-Verlag, München, 2012

2 GRAIN (Oktober 2013): Las Leyes de Semillas en América Latina. Una ofensiva que no cede y una resistencia que crece y suma; www.grain.org

3 Die gentechnisch veränderte Sojasorte »Intacta RR2« (Roundup-Ready) kombiniert nach Angaben des Agrarkonzerns Monsanto in einem Samenkorn Herbizidtoleranz und Insektenresistenz.

4 Die »Mütter von Ituzaingó«, deren Kinder durch die Einwirkung versprühter Glyphosat-Herbizide mißgebildet, erkrankt oder gestorben sind, vgl. www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/26218.html

5 Die Zulassung für transgenes Saatgut ist dagegen im Gentechnikgesetz geregelt.

6 Die Kampagne für Saatgut-Souveränität hat u.a. 2011 die erste europaweite Saatgut-Protestaktion in Brüssel initiiert. Der Film »Widerständige Saat« darüber findet sich auf: www.saatgutkampagne.org

7 corporateeurope.org

Anne Schweigler ist Ethnologin, im Aktionsnetzwerk globale Landwirtschaft tätig und Mitbegründerin der Saatgutkampagne (www.saatgutkampagne.org)

Quellen: Reuters/jungewelt.de vom 23.01.2014

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