Waffenlieferungen: Deutsche Rüstungsexporte sind Beihilfe zu Mord (Video)

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Permanenter Rechtsbruch! Maßgeblich verantwortlich ist der Bundessicherheitsrat! 2016 erneut gesteigerte Exportgenehmigungen!

Erinnern tut Not: Im Sommer 2013, also vor der im Herbst anstehenden Bundestagswahl, warb der SPD-Vorsitzende für die Ablösung der Regierungskoalition unter Führung der christdemokratischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und des FDP-Bundeswirtschaftsministers Philipp Rösler.

Sigmar Gabriels klares Versprechen unter dem Eindruck der skrupellosen Rüstungsexportpolitik der damals amtierenden christlich-liberalen Bundesregierung: Im Falle seiner Wahl würde der Menschenrechtslage im Empfängerland eine entscheidende Rolle bei Rüstungsexportgenehmigungen eingeräumt. Sollte er zum neuen Bundeswirtschaftsminister gekürt werden, würden Rüstungsexporte fortan restriktiv, also zurückhaltend, gehandhabt. Von Jürgen Grässlin.

Gabriels Wahlbetrug

Das Ergebnis der Bundestagswahl am 22. September 2013 und die folgenden erfolgreichen Koalitionsverhandlungen führten die SPD in eine Regierungskoalition mit der CDU/CSU. Noch zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2013 erklärte der neue Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: „Ein wichtiger Beitrag für Menschenrechte und Frieden ist eine klare und restriktive Rüstungsexportkontrolle. […] Wir treten für eine restriktive Rüstungsexportpolitik ein, denn nur das ist ein glaubhafter Ausdruck einer an den Menschenrechten orientierten Politik.“

An seinen Versprechen muss sich Sigmar Gabriel in dieser Legislaturperiode messen lassen. Doch bereits der für das Jahr 2014 veröffentlichte Rüstungsexportbericht der Bundesregierung, und damit der erste, den Gabriel verantwortete, dokumentierte den unter seiner Ägide massiven Anstieg des (legalen) Waffenhandels. Hatte die, von Gabriel vormals vielgescholtene, Merkel-Rösler-Koalition 2013 Kriegswaffen im Wert von 957 Millionen Euro ausgeführt, so wurde dieser Wert unter der neuen Merkel-Gabriel-Koalition 2014 auf 1,823 Milliarden Euro verdoppelt.

Unter den 20 wichtigsten Bestimmungsländern fanden sich mit Israel (Platz 1), Saudi-Arabien (6), Algerien (7), den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) (8), Brunei (10), Irak (14) und der Türkei (18) sieben Staaten aus dem Pulverfass Naher und Mittlerer Osten bzw. dem Maghreb. Die Kriegswaffenlieferungen an den Irak erfolgten trotz des seit 1990 bestehenden UN-Waffenembargos. Auch die kriegführenden Nato-Partner USA (2), Großbritannien (5) und Türkei wurden 2014 massiv mit deutschen Waffen versorgt.

Der Rüstungsexportbericht 2015 lenkte den Blick auf ein weiteres eklatantes Problem, das sich in den kommenden Jahren in weiter steigendem Exportvolumen niederschlagen wird: Die Genehmigungswerte für die Einzelausfuhren (Ausfuhr, Durchfuhr bzw. Verbringung der in der Genehmigung genannten Güter an den angegebenen Empfänger) und Sammelausfuhren (Genehmigung einer Vielzahl von Ausfuhren an verschiedene, genau bestimmte Empfänger) wurden massiv gesteigert.

So erteilte die Bundesregierung 2015 Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 7,86 Milliarden Euro, 2014 hatte der Wert noch bei 3,97 Milliarden gelegen. Sammelausfuhren wurden im Wert von 4,96 Milliarden Euro genehmigt gegenüber 2,55 Milliarden 2014.

Das bedeutete für 2015 insgesamt ein Genehmigungsvolumen von 12,81 Milliarden Euro – ein bislang nie erreichter Negativrekord. Die Bundesregierung begründete die desaströsen Exportzahlen mit der „Genehmigung von vier Tankflugzeugen an das Vereinigte Königreich im Gesamtwert von allein 1,1 Milliarden Euro“. Zudem sei hervorzuheben „die Genehmigung der Ausfuhr von Leopard-2-Kampfpanzern und Panzerhaubitzen nebst Munition und weiteren Begleitfahrzeugen nach Katar im Wert von rund 1,6 Milliarden Euro […].“ Die Genehmigung dafür sei 2013 erteilt worden.

Wer Tankflugzeuge an Großbritannien liefert, weiß, dass diese der Luftbetankung und damit Reichweitenverlängerung für Kampfflugzeuge wie dem Eurofighter Typhoon dienen. Wer Kampfpanzer und weitere Kriegswaffen bzw. Rüstungsgüter, wie z.B. Panzer und Haubitzen an Katar liefert, der weiß, dass diese gegen externe Feinde oder gegen die Demokratiebewegung eingesetzt werden können.

Die Menschenrechtslage in Katar ist bekanntermaßen äußerst schlecht. Katar hat sich der Militärallianz angeschlossen, die seit März 2015 völkerrechtswidrig Krieg gegen den Jemen führt. Die Profite dieser Waffentransfers fährt vor allem der Münchener und Kasseler Rüstungsriese Krauss-Maffei Wegmann (KMW) ein, der nunmehr mit der Lieferung von insgesamt 62 Leopard-2-Kampfpanzern und vielen weiteren Waffensystemen ins Kriegsland Katar beginnen konnte (Mysteriöser Waffentransport: Wie sicher ist Deutschland?).

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Permanenter Rechtsbruch

Bereits zur Publikation des Rüstungsexportberichts der Bundesregierung für das erste Halbjahr 2015 hatte der DFG-VK-Bundesverband bilanziert: Bundeswirtschaftsminister Gabriel hatte als stellvertretender Vorsitzender im Bundessicherheitsrat (BSR) erneut zahlreiche Waffenlieferungen an kriegführende und menschenrechtsverletzende Staaten genehmigt – unter ihnen befanden sich einmal mehr Diktaturen.

Algerien, dessen Sicherheitskräfte den „arabischen Frühling“ mit Waffengewalt unterdrückt hatten, erhielt mit Gabriels Zustimmung gar eine Lizenz zum Eigenbau von Fuchs-Spürpanzern. Viele weitere Exportfälle an Staaten mit schweren Menschenrechtsverletzungen und extrem schlechter Sicherheitslage wurden eingestanden.

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Zu Recht analysierten die DFG-VK-Aktiven auf ihrem Bundeskongress in Mannheim am 25. Oktober 2015: „Die Folgen dieser Rüstungsexportpolitik sind tödlich. Von Gabriel genehmigte Kriegswaffenlieferungen etwa nach Saudi-Arabien und Katar werden erfahrungsgemäß über kurz oder lang in den Händen des Islamischen Staats (IS) landen. Menschen fliehen nach Deutschland vor dem Einsatz deutscher Kriegswaffen in ihren Heimatländern.“

Sie forderten in ihrer ohne Gegenstimme angenommenen Abschlussresolution auf dem 20. Bundeskongress konsequenterweise den sofortigen Rücktritt Gabriels. Angesichts der tödlichen Folgen stellen sich aber Fragen, die weit über Rücktrittsforderungen gegen Merkel, Gabriel oder weitere Minister im Bundessicherheitsrat hinausgehen. Genau genommen muss das gesamte Rüstungsexportregime der Bundesregierung auf den Prüfstand gestellt werden.

Im Grundgesetz legt Artikel 26 Absatz 2 fest: „Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Ausführungsgesetze zu Artikel 26, gestatten zwar Kriegswaffenexporte an EU- und NatoStaaten sowie an Nato-assoziierte Staaten wie die Schweiz, Neuseeland oder Japan.

Die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ vom Januar 2000 weisen für „sonstige Länder“, auch „Drittländer“ genannt, ergänzend auf folgenden wichtigen Tatbestand hin: „Der Export von Kriegswaffen [nach KWKG und AWG genehmigungspflichtig] wird nicht genehmigt, es sei denn, dass im Einzelfall besondere außen- oder sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Bündnisinteressen für eine ausnahmsweise zu erteilende Genehmigung sprechen.“

„Im Einzelfall“ und „ausnahmsweise“ geben eine klare Richtung vor. Dennoch betrug das Volumen der Einzelgenehmigungen in Drittländer („Sonstige Staaten“) im Jahr 2014 59 Prozent und im Folgejahr 60. Der Einzelfall ist zum Regelfall verkommen. Die Vorgaben des Einzelfalls wurden und werden seit Jahr und Tag von allen Bundesregierungen in diesem Jahrhundert permanent gebrochen.

Möge sich kein Mitglied der christlich-sozialdemokratischen Bundesregierung, das im Bundessicherheitsrat mitwirkt, im Bundestagswahlkampf 2017 auf die Einhaltung des Grundgesetzes und seiner Ausführungsgesetze berufen. Es müsste vor Scham erbleichen angesichts des Lügengebäudes, das die Regierenden im Waffenhandelsbereich aufgebaut haben. Mit dieser Rüstungsexportpraxis wird hemmungslos permanenter Rechtsbruch praktiziert (Neusprech für neue deutsche Kriege – Aktien von Rüstungs-Unternehmen erleben Boom).

 

2016 erneut gesteigerte Exportgenehmigungen

Welche Schlussfolgerungen haben die Mitglieder des BSR aus dem Rüstungsexportdesaster der Vergangenheit gezogen? Wenig sinnvolle, wie die Auswertung von Stephan Möhrle für das erste Halbjahr des Rüstungsexportberichts 2016 der Bundesregierrung zeigt.

Er kommt zu dem Schluss: „Deutschland exportiert mehr Munition, zugleich dürfen mehr Kriegswaffen in Krisen- und Kriegsregionen transferiert werden.“ Einmal mehr ist die Liste der führenden Empfängerländer äußerst aufschlussreich. Das Nummer-eins-Empfängerland Algerien erhält mit Genehmigung des BSR eine Fregatte.

Die abschließende Genehmigungsentscheidung stammt vom Februar 2016. Demnach darf die ThyssenKrupp Marine Systems GmbH eine Fregatte des Typs MEKO A-200 mit Bewaffnung und Munitionspaket an die Marine des Regimes Bouteflika ausliefern, so das Schreiben von Sigmar Gabriel an den Vorsitzenden des Bundestags-Ausschusses für Wirtschaft und Energie, Dr. Peter Ramsauer (CSU).

Der Wert des Großwaffendeals mit weiteren Kriegswaffenlieferungen (Flugkörperabwehrsysteme, Flugkörper, Torpedos etc.) beläuft sich auf nahezu eine Milliarde Euro. Auf Platz zwei folgen die USA, die die militärische Intervention Saudi-Arabiens im Jemen unterstützen. Den unrühmlichen dritten Platz nimmt das Kriegsland Saudi-Arabien selbst ein, das im ersten Halbjahr Einzelgenehmigungen im Wert von 483 Millionen Euro für Hubschrauber, Teile für Kampfflugzeuge u.v.a.m. erhielt. Auf Platz acht, hochkatapultiert von Platz 25 im Vorjahr, rangiert die Türkei als Empfängerland deutscher Kriegswaffen. Auf dem siebten Platz liegen die VAE, die für mehr als 84 Millionen Euro u.a. militärische LKW, Teile für Kampfpanzer und Haubitzen erhalten, zudem Munition für Gewehre.

Der knallharte Entdemokratisierungsprozess und der tödliche Krieg gegen die Kurden unter Präsident Recep Tayyip Erdoğan werden mit Kriegswaffenlieferungen im Wert von über 76 Millionen Euro unterstützt. Für das türkische Militär wurden im ersten Halbjahr Teile 2016 für Flugzeuge, unbemannte Luftfahrzeuge, Kommunikationsausrüstung etc. genehmigt. Bleibt ein kleiner Lichtblick – zu Recht betont Möhrle den leichten Rückgang von Kleinwaffenexporten: „Der Wert der Genehmigungen für Kleinwaffen sank in den ersten sechs Monaten 2016 binnen Jahresfrist von 12,4 Millionen – wenn auch nur um ca. 800 000 Euro – auf 11,6 Millionen.“

Als Empfängerländer werden u.a. Indien (Krieg mit Pakistan), der Irak (Waffen für die kriegführenden Peschmerga) und der Oman aufgelistet. Von den Kleinwaffenexporten profitiert allen voran Deutschlands todbringendstes Unternehmen: Heckler & Koch (H&K) in Oberndorf am Neckar. Auf der Basis von Berechnungen und Schätzungen muss bilanziert werden, dass bis zum heutigen Tag mehr als zwei Millionen Menschen durch Kugeln aus dem Lauf von H&K-Waffen getötet wurden (Deutsche Waffendeals mit Mexiko: Staatsanwaltschaft bremst Ermittlungen der „tödlichen Exporte“).

Weitaus mehr überlebten die Schüsse, wurden aber verletzt, verkrüppelt und traumatisiert. Allein durch den Einsatz von H&K-Waffen stirbt im Durchschnitt alle 13 Minuten ein Mensch – so meine jüngsten Analysen unter Einbezug der G36-, HK416- und MP7-Exporte in alle Welt. Das wahhabitisch beherrschte SaudiArabien erhielt bereits 2008 eine G36-Gewehrlizenz. Damals standen Angela Merkel und Frank-Walter Steinmeier dem BSR vor (Waffendepot: Schusswaffen aus US-Stützpunkt in Stuttgart gestohlen).

 

Der Bundessicherheitsrat (BSR) – weltweit einmaliges Konstrukt für Rüstungsexportgenehmigungen

Letztlich darf Sigmar Gabriel nicht die alleinige Verantwortung an dieser menschenverachtenden Rüstungsexportpolitik angelastet werden. Zwar verantwortet er als Bundeswirtschaftsminister qua Amt den staatlich legalisierten Waffenhandel. Das Modell deutscher Rüstungsexportentscheidungen aber ist weltweit einzigartig: Aus Sicht des Bundes unbedenkliche Waffentransfers an Nato-Staaten bzw. Nato-assoziierte Staaten werden vom Bundesausfuhramt in Eschborn bzw. dem Bundeswirtschaftsministerium in Berlin entschieden.

Für besonders brisante Waffentransfers an „Drittländer“, wie beispielsweise Algerien, Saudi-Arabien oder Katar, gilt eine weltweit einmalige Situation. Derlei Kriegswaffenlieferungen in Krisen- und Kriegsgebiete werden nicht durch das Parlament entschieden. Zuständig für die Entscheidungen, ob die Marine der verfeindeten Staaten in Ägypten, Israel und Türkei weitere Kriegsschiffe von „ThyssenKrupp“ Marine Systems erhalten darf, ob das wahhabitische Herrscherhaus in Riad mit Kampflugzeugen des Typs Eurofighter Typhoon von Airbus hochgerüstet, mit einer G36-Gewehrfabrik von H&K an der Macht stabilisiert werden darf, ist einem exklusiven und geheim tagenden Kreis von Regierungspolitikern vorbehalten.

Dem Entscheidungsgremium Bundessicherheitsrat gehören neun stimmberechtigte Mitglieder an: Die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU/CSU) als Vorsitzende und der Bundesminister für Wirtschaft Sigmar Gabriel (SPD) als ihr Stellvertreter. Die Riege der stimmberechtigten Christdemokraten umfasst den Chef des Bundeskanzleramts Peter Altmaier, die Bundesministerin der Verteidigung Ursula von der Leyen, den Bundesminister der Finanzen Wolfgang Schäuble und den Bundesminister des Inneren Thomas de Maizière.

Des Weiteren sind stimmberechtigt die Sozialdemokraten Frank-Walter Steinmeier als Bundesminister des Auswärtigen und Heiko Maas als Bundesminister der Justiz. Nach der Bundestagswahl 1998 wurde der Kreis erweitert um den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, zurzeit Gerd Müller (CSU). Im Bedarfsfall dürfen auch andere Bundesminister an den BSR-Sitzungen teilnehmen.

Regelmäßige Teilnehmer ohne Stimmrecht sind der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, der Generalinspekteur der Bundeswehr sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle. Teilnehmen können, ebenfalls ohne Stimmrecht, der Chef des Bundespräsidialamtes sowie die Leiterin des Kanzlerinnenbüros.

Die Rüstungsexportentscheidungen fallen abseits öffentlicher Entscheidungsprozesse, nicht einmal die Abgeordneten des Deutschen Bundestags werden direkt involviert. Positiv ist allenfalls anzumerken, dass der Bundestag mittlerweile – wenn auch nur im Nachhinein – über die Entscheidungen des Vorbereitenden Ausschusses und des Bundessicherheitsrates in Kenntnis gesetzt werden. Somit liegen umfassend die Listen vor, welche Rüstungsexporte welcher Firma in welches Land der BSR seit 2002 bewilligt hat.

 

Fazit fatal

Der Tod wohnt im Bundeskanzleramt, dort wo die Mitglieder des BSR mehrfach im Jahr in geheimer Sitzung tagen. Seit ihrem Amtsantritt nach der Bundestagwahl im Herbst 2013 genehmigten die derzeitigen Mitglieder des BSR unter Führung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zahlreiche Kriegswaffenexporte an menschenrechtsverletzende und kriegführende Staaten.

Die Folgen der Ausfuhrgenehmigungen sind fatal: Deutsche Waffen und Rüstungsgüter durften und dürfen von hiesigen Rüstungskonzernen selbst an autokratische und repressive Regimes, auch an Diktatoren im Nahen und Mittleren Osten sowie im Maghreb geliefert werden. Die Kriegsgeräte werden dort vielfach gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt (Politische Käuflichkeit 3.0? Deutsche Waffenindustrie überweist 100.000 Euro an die Grünen).

Die Demokratiebewegung wird in vielen Empfängerländern mit Waffengewalt bedroht und unterdrückt.

Schlimmer noch: In der Ära Merkel/Gabriel wurden bisher tausende Menschen durch den Einsatz auch deutscher Kriegswaffen verstümmelt, traumatisiert oder getötet, unzählige in die Flucht getrieben. Zahllose Menschen starben bei dem Versuch, vor den Unterdrückern aus ihrem Heimatland zu fliehen und Europa über das Mittelmeer zu erreichen.

Die „Gesellschaft Kultur des Friedens“ bezifferte deren Zahl bereits im September 2016 auf mehr als 4000 Ertrunkene allein in diesem Jahr. Dabei flohen die Menschen vielfach gerade aus den Ländern, an deren Machthaber Deutschland zuvor Kriegswaffen geliefert hatte – was den Slogan erklärt: „Wer Waffen sät, wird Flüchtlinge ernten“.

In Ignoranz all dieser Tatsachen hat die christlich-sozialdemokratische Bundesregierung das Volumen der Einzel- und Sammelausfuhrgenehmigungen von 2014 auf 2015 von 6,52 auf 12,81 Milliarden Euro auf einen bislang unerreichten Rekordwert nahezu verdoppelt. Mit diesen jüngst erneut exorbitant gesteigerten Exportgenehmigungen droht der legalisierte Waffenhandel deutscher Rüstungskonzerne in den kommenden Jahren weiter massiv anzusteigen.

Wie auch in den Vorjahren befinden sich unter den Empfängern wieder menschenrechtsverletzende Regimes, wieder Staaten im Krieg. Sigmar Gabriel, vor der Bundestagwahl noch vehementer Kritiker dieser deutschen Rüstungsexportpraxis, hat seine Wahlversprechen fundamental gebrochen.

Schon jetzt geht er als Negativrekordhalter bei Einzel- und Sammelausfuhrgenehmigungen in die Annalen der deutschen Rüstungsexportgeschichte ein. Derart todbringend hat wohl kein Wirtschaftsminister vor ihm jemals agiert. So befanden sich im Zeitraum von 2014 bis 2016 – Gabriels ersten drei Jahren im Bundessicherheitsrat – unter den Empfängerländern deutscher Kriegswaffen zahlreiche Staaten, die die Menschenrechte massiv verletzen. Selbst kriegführende Staaten werden mit deutschen Waffen und Rüstungsgütern hochgerüstet.

Saudi-Arabien, das allein 2015 laut Amnesty International 150 Todesurteile öffentlich vollstreckte, ist die militärische Führungsnation im völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Jemen. Welche Waffen die saudische Luftwaffe einsetzt – möglicherweise Eurofighter Typhoon aus deutsch-britischer Produktion –, ist bislang ungeklärt.

Unbestreitbar dagegen ist die Tatsache, dass ein Mitarbeiter der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch schon im Mai 2015 vor Ort im Jemen die Bombenhülle einer MK83 fotografierte. Das ist eine 1000-Pfund-Bombe aus der MK-Serie, die bei einem Tochterunternehmen von Rheinmetall in Italien gefertigt wird. Die Türkei führt, maßgeblich mit deutschen Kleinwaffen, Krieg gegen Kurden im Südosten des Landes und gegen den IS und andere Kräfte im Irak. Indien und Pakistan führen Krieg gegeneinander – die Militärs beider Länder erhalten mit BSR-Zustimmung deutsche Kriegswaffen. Nicht jeder Rüstungsexport stellt eine Beihilfe zu mörderischen Handlungen da.

Doch die deutsche Rüstungsexportpraxis ist weltweit eine einmalige, die eine Personifizierung möglich, wenn nicht vonnöten macht. Maßgeblich Mitschuld am völlig enthemmten Rüstungsexport tragen die neun stimmberechtigten Akteure im Bundessicherheitsrat: Merkel, Gabriel, sechs weitere Minister sowie der Chef des Bundeskanzleramtes. Durch deren geradezu skrupellose Genehmigung von Kriegswaffentransfers an menschenrechtsverletzende Staaten machen sie sich mitschuldig an schwersten Menschenrechtsverletzungen in den Empfängerländern, die mit deutschen Exportwaffen begangen werden.

Durch ihre Rüstungsexportgenehmigungen in Krisen und Kriegsgebiete – allen voran an kriegführende Staaten – machen sich die Mitglieder des BSR vielfach mitschuldig am Morden mit den gelieferten Waffen. Der Vorwurf lautet deshalb unumgänglich: Beihilfe zu schwersten Menschenrechtsverletzungen und Beihilfe zu Mord. Und er lautet auf Bruch des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen den Irak durch Waffenlieferungen an die Regierung in Bagdad (mit Weiterleitung an die Peschmerga im Nordirak) und somit auf Verletzung des Völkerrechtes, was zugleich einem Bruch des Grundgesetzes gleichkommt.

Gekürzte Fassung, hier der gesamte Text als PDF.

Literatur:

Waffenhandel von Andrew Feinstein

Deutschland die Drehscheibe des Waffenhandels: Parteien und Panzer sind Petro-Dollar von Walter Bolsinger

Die illegalen deutschen Waffengeschäfte und ihre internationalen Verflechtungen. Hundert Jahre Kriegskartell von Jürgen Roth

Video: Jürgen Grässlin – Meister des Todes: zwischen Waffenexporten, Christenverfolgung und Flüchtlingen

Quellen: PublicDomain/von Jürgen Grässlin/juergengraesslin.com

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