Schutz der Hoteliers: Berlin plant Verbot privater Vermietung

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Der Staat will überall mitverdienen und hasst daher Initiativen der Bürger untereinander. In New York wurde nun die Wohntausch-Börse Airbnb verboten.

In Deutschland macht die Pleite-Stadt Berlin den Vorläufer und hat ein „Zweckentfremdungsverbot“ von Wohnraum angekündigt. Dadurch würde die private Vermietung von Wohnungen illegal.

In New York wurde vor wenigen Tagen die Mitwohnbörse Airbnb für illegal erklärt. Nun will auch Berlin nachziehen und die private Untervermietung mit hohen Strafen belegen.

Das Geschäft mit der privaten Kurzzeit-Wohnungsvermietung boomt. Wenn man eine Reise nach Rom, London oder Paris plant, sind die privaten Appartements oft preis-werter und persönlicher als viele Hotels. Bekannte Anbieter sind etwa Airbnb, Wimdu oder 9flats. Allein über die Website von Airbnb wurden im vergangenen Jahr weltweit drei Millionen Wohnungen gebucht, berichtet DRadio Wissen. Das Wirtschaftsmagazin Forbes schätzte den Jahresumsatz des Internetunternehmens 2012 auf 150 Millionen Dollar.

Doch die Behörden hassen solche Initiativen der Bürger untereinander. In New York wurde vor wenigen Tagen die Mitwohnbörse Airbnb für illegal erklärt. Vermieter riskieren nun stattliche Geldstrafen. Eine Ausnahme gibt es nun für den Fall, dass die Vermietungsdauer 30 Tage nicht überschreitet und der eigentliche Mieter während dieser Zeit in der Wohnung bleibt.

Im vergangenen Jahr wurden in New York 300.000 Übernachtungen über Airbnb ge-bucht, im laufenden Jahr sollen es sogar eine Million werden. Doch die Stadt New York will das verhindern. Sie begründet das Verbot damit, dass Wohnraum in der Stadt knapp sei. Doch tatsächlich geht es knallhart ums Geld. Denn wenn New-York-Besucher in privaten Wohnungen übernachten, dann gehen der Stadt Steuereinnahmen verloren.

Zudem werden weniger Hotels benötigt, wenn die Touristen lieber privat unterkommen. Und dagegen hat die Hotel-Lobby nun den Staat in Stellung gebracht. Er soll durchsetzen, dass ein Gewerbe aufrechterhalten wird, das von den Bürgern nicht mehr in diesem Umfang gewünscht wird. Die Konkurrenz der privaten Untervermietung soll einfach verboten werden.

„Das kurzfristige und kommerzielle Teilen von Wohnraum ist schon länger unter der Beobachtung von lokalen Steuerbehörden, des Hotelgewerbes und besorgten Nachbarn. Ob Hawaii, Paris, New York oder bald auch Berlin, bestimmte Vermietungen auf AirBnB und vergleichbaren Plattformen sind nach örtlichen Gesetzen und Verordnungen illegal“, schreibt Jens Best in seinem Blog.

Nun will auch der Berliner Senat die Kurzzeit-Wohnungsvermietung verbieten. In der kommenden Woche soll in der Hauptstadt ein „Zweckentfremdungsverbot“ von Wohn-raum eingeführt werden. Auch hier wird von den Behörden mit den hohen Mieten argumentiert.

Es geht dem Staat – ähnlich wie bei den Internet-Währungen – vor allem darum, dass er keine Geschäfte tolerieren will, bei denen er nicht über Steuern mitnaschen kann. Die neuesten Sharing-Methoden sind den Staaten daher ein Dorn im Auge.

Neben dem finanziellen Aspekt stört die öffentliche Hand auch, dass in einem wirklich freien Markt keine Manipulationen von oben möglich sind. In Deutschland hat eben erst Angela Merkel angedeutet, sie könne sich eine staatlich verordnete Mietpreis-Ober-grenze vorstellen.

Das Internet stellt die Staaten in dieser Hinsicht vor große Probleme: Tauschbörsen und Peer-to-Peer-Geschäftsmodelle machen die Bürger unkontrollierbar.

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Quelle: Deutsche-Wirtschafts-Nachricht vom 06.02.2013

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