Skandalös! Bundestag kippt heimlich das Einsichtsrecht von Bürgern und Journalisten in die Akten des Bundesrechnungshofs

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akteneinsicht

Wir erleben beinahe täglich, wie wenig der Datenschutz hierzulande noch wert ist. Die Überwachung der Bürger seitens des Staates, insbesondere der Geheimdienste hat groteske Ausmaße angenommen. Wie wir wissen, ist der gläserne Bürger bereits zur traurigen Realität geworden. Doch wie sieht es umgekehrt aus? Welche Möglichkeiten der Kontrolle hat das Volk als Souverän der Regierung und den Behörden gegenüber?

Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes

Beachtlich genug, dass erst 2005 das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beschlossen wurde, welches den Bürgern das Recht einräumt, überhaupt Einsicht in Behördenakten des Bundes zu erlangen. Schließlich ist nur durch Informationen eine demokratische Meinungs- und Willensbildung und damit die Beteiligung an politischen Prozessen möglich. Durch diese neu geschaffene Transparenz sollte das Vertrauen der Bürger (wieder)gewonnen und die Politikverdrossenheit gesenkt werden.

Natürlich gibt es hier auch verständliche Ausnahmen wie die Belange der inneren und äußeren Sicherheit, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, geistiges Eigentum und personenbezogene Daten. Auch der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen fällt hierunter, allerdings bietet dieser die Möglichkeit einer sehr weiten Auslegung, derer man sich auch gerne bedient. Die Erfahrung vieler Journalisten zeigt, dass die Bundes-behörden sehr ungerne Informationen herausrücken, meist mit der Begründung eines unzumutbaren Arbeitsaufwands. Dabei können für die Einsicht sogar nicht unerhebliche Gebühren erhoben werden.

Daten und Prüfberichte des Bundesrechnungshofs

Als unabhängige und selbstständige Behörde hat der Bundesrechnungshof die Aufgabe, die Haushaltsführung des Bundes zu überprüfen. Es liegt auf der Hand, dass gerade die Einsicht in die Akten des Rechnungshofs für die Bürger interessant ist, schließlich ist dies eine der wenigen Gelegenheiten zu erfahren, wohin unsere Steuergelder fließen. Doch eben für diese Behörde, deren ausnahmsloser Zweck darin besteht, Transparenz be-züglich der Staatsausgaben zu schaffen, wurde bereits letzten Juni beschlossen, dass sie komplett vom Informationsfreiheitsgesetz auszunehmen ist. An sich schon eine pikante Tatsache, doch es kommt noch viel dicker. Betrachtet man die Art und Weise und die Umstände, wie es zu dieser Gesetzesänderung kam, könnte man fast von einem Staats-streich sprechen.

Im Bundestag nachts um halb eins…

Warum haben Sie und ich bisher noch nichts von dieser Entscheidung mitbekommen? Das mag daran liegen, dass die Aushebelung grundlegender Bürgerrechte quasi in einer Nacht- und Nebelaktion durch den Bundestag gedroschen wurde. Es geschah wieder einmal in einer der letzten Bundestagssitzungen kurz vor der Sommerpause. Nachts um halb eins stimmen um die 20 (!) der ca. 600 Abgeordneten in weniger als einer Minute im Eilverfahren über das „Erste Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetz“ ab.

Dabei geht es eigentlich um Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger in den ostdeutschen Bundesländern. Doch tags zuvor wurde hier der besagte völlig sachfremde Passus einge-fügt, der die Bundeshaushaltsordnung dahingehend ändert, dass der Bundesrechnungshof nun keinen Zugang mehr zu seinen Akten gewähren muss. Allein dass eine solche Vor-gehensweise überhaupt möglich ist, empfinde ich als sehr bedenklich. Schließlich ist die Bundesgesetzgebung an sich, sowohl für Abgeordnete und erst Recht für die Bürger kaum überschaubar. Problematisch auch, dass das Parlament mit einer Besetzung von zwei Dutzend Parlamentariern als beschlussfähig gilt, wenn niemand der Anwesenden diese anzweifelt – meines Erachtens nach kaum hinnehmbar.

Was sind die Gründe und warum die Eile?

Weshalb aber wurde plötzlich diese Eile an den Tag gelegt? Der STERN liefert interessante Indizien dafür, dass es unserer Groko zunächst darum ging, die Offenlegung der Verwendung von Fraktionszuschüssen zu verhindern, hierbei geht es immerhin um 80 Mio. € pro Jahr. Kurz vor der Entscheidung hatte ein Journalist entsprechende Akten-einsicht beantragt, die Zurückweisung erhielt er nach nun beinahe einem Jahr mit Berufung auf die Gesetzesänderung und die einstimmige Ablehnung durch die Fraktionen.

Bemerkenswert ist, dass sowohl der Präsident des Rechnungshofs Dieter Engels als auch sein Stellvertreter Christian Ahrendt ehemals selbst Fraktionsämter inne hatten. Es scheint also nicht verwunderlich, dass sich alle Beteiligten ausnahmsweise schnell einig wurden und gemeinsame Sache machen. Man wird sich doch nicht freiwillig den lästigen Fragen der Öffentlichkeit ausliefern…

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Im April 2014 endet übrigens die zwölfjährige Amtszeit von Dieter Engels. Da ist es doch nett, wenn zukünftig nicht in den Akten gestöbert werden kann. Entsprechend dankte der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages gestern im Rahmen einer Sitzung dem noch amtierenden Präsidenten des Bundesrechnungshofes für die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit – ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Selbstverständlich bilden die genannten Fraktionsgelder nur die Spitze des Eisbergs, denn in den versiegelten Akten bleibt nun die Vergabe von Steuergeldern in Milliardenhöhe ein Staatsgeheimnis.

Also: Herzlich willkommen in der Postdemokratie der Bananenrepublik Deutschland! Anders kann ich diese Zustände nicht mehr bezeichnen, denn in einer Demokratie sollten die zuständigen Beamten verstehen, dass die Akten nicht ihnen selbst gehören, sondern dass sie diese lediglich für die Öffentlichkeit verwalten.

Quelle: cashkurs.com vom 21.03.2014

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30 comments on “Skandalös! Bundestag kippt heimlich das Einsichtsrecht von Bürgern und Journalisten in die Akten des Bundesrechnungshofs

      1. Er bezieht sich auf diese : Die BRD ist eine Firma und wir weil wir eben einen Ausweis haben, ihre Angestellten…. .

      2. Die BRD ist nachweißlich kein Staat ! Wenn sie eine Gründungsurkunde finden, zeigen Sie mir die bitte!
        (Werden Sie aber nicht!)
        Die BRD ist eine Firma, deswegen Personenausweise!

        kurze Erklährung:
        Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen. Da im immer noch geltenden Besatzungsstatut vom 10.April 1949 von den drei Westalliierten Mächten bestätigt wird. Darin heißt es klar und unmissverständlich im Art. IV :

        “Die deutsche Bundesregierung und die Regierung der Länder werden befugt sein, nach ordnungsmäßiger Benachrichtigung der Besatzungsbehörden den auf diesen Behörden vorbehaltenen Gebieten Gesetze zu veranlassen und Maßnahmen zu treffen, es sei denn, dass die Besatzungsbehörden etwas anderes besonders anordnen.“ Im Art. V lautet es “Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. “

        Damit sollte bewiesen sein, dass die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein Besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war. Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.Juni 1990 den Art. 23 des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom
        Juni 1990 handlungsunfähig untergegangen,
        denn wenn kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es ( GG ) nirgends gelten. Jetzt sind aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluss und man könnte diese Tatsache nicht nachweisen. Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage ( Az. S 72 Kr433/93 ) vom 19.Mai 1992.

        In diesem wurde festgestellt, “das man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.Juni 1990 aufgelöst worden ist.”

        Und in diesem Kontext sieht die Sache ganz anders aus, die da oben tun das was Ihnen gesagt wird. Und die machen doch Ihre Arbeit gut, oder ?

        Wenn sich die BRiD auf das RuStAG 1913 beruft was ja nachweislich so ist! Gilt das RuStAG 1913 und die Verfassung von 1871 das wäre die logische Konsequenz! Da Herr Hit…. sich ermächtigt hat, und nicht vom Volk gewählt wurde! „Ermächtigungsgesetz“ somit war das auch schon eine Fremdverwaltung wie heute! Und die BRiD benutzt die gleichen Gesetze aus der Nazizeit noch heute die aber verboten wurden von den Besatzern!
        Somit sind wir seit 1911 nicht mehr Souverän !
        Im moment wird die BRD als Firma geführt!
        Nachweis:

        UPIK® Datensatz – L
        L Eingetragener Firmenname Bundesrepublik Deutschland
        W Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil BRD
        L D-U-N-S® Nummer 341611478
        L Geschäftssitz Platz der Republik 1
        L Postleitzahl 11011
        L Postalische Stadt Berlin
        Land Germany
        W Länder-Code 276
        Postfachnummer
        Postfach Stadt
        L Telefon Nummer 0302270
        W Fax Nummer 03022736740
        W Name Hauptverantwortlicher Joachim Gauck
        W Tätigkeit (SIC) 9199

        https://www.upik.de/f2705f697fc0ea46cbf235b63a6bb479/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=24&crypt=627bced3de3e64773efdef245d7c18ae&code=7wql6&senden=Weiter

    1. Ich hab nur drauf hingewiesen, was Sie meinen.
      Aber wie ich unten schon sagte. Es ist ja eh egal… sie wissen ja.. Dschungelcamp und so….

  1. > Man wird sich doch nicht freiwillig den lästigen Fragen der Öffentlichkeit ausliefern…

    Dieser Satz pointiert und der ganze Rest zeigt, dass der Staat der Feind des Volkes ist. Hat da noch irgend jemand einen emotionsfreien, logisch-rational begründetes Gegenargument?

    Ich erinnere mich dabei an den Satz von Marx „Proletarier der Welt“ vereinigt Euch…

    1. Die haben keine Zeit, kommt doch sicher Dschungelcamp, oder ne Castingshow, ode rfussball, oder Klolympia…
      Naja jedenfalls was wichtigeres, als für Rechte kämpfen.
      Und sei es Nase popeln.

      1. Da hast Du natürlich Recht. Die Volksverdummung ist auf dem Vormarsch.
        Ganz im selben Sinne von „Brot und Spiele“ im alten Rom. Das Volk macht sich so den Staat zum Feind. 🙁

        Und das bedeutet eigentlich nichts anderes, dass alles im grünen Bereich ist, – leider. 🙁

  2. Ok, wer von euch hat die Gesetzesänderung gelesen? cashkurs.com hat nicht besonders gut recherchiert. Es geht darum, klarere Regeln aufzustellen, in welche Akten wann wer wie Einsicht nehmen kann. Und, siehe da:
    >>
    1. Dem § 96 wird folgender Absatz 4 angefügt:
    „(4) Der Bundesrechnungshof kann Dritten durch Auskunft, Akteneinsicht
    oder in sonstiger Weise Zugang zu dem Prüfungsergebnis gewähren, wenn dieses
    abschließend festgestellt wurde. Gleiches gilt für Berichte, wenn diese
    abschließend vom Parlament beraten wurden.
    <>
    Zum Schutz des Prüfungs- und
    Beratungsverfahrens wird Zugang zu den zur Prüfungs- und Beratungstätigkeit
    geführten Akten nicht gewährt. Satz 3 gilt auch für die entsprechenden Akten bei
    den geprüften Stellen.“
    <<
    Quelle: Drucksache 490/13, online für jeden einsehbar

  3. grml… und natürlich hat die Eingabemaske alles zwischen den mittleren spitzen Klammern gelöscht, weil sie dachte, es wäre ein HTML-Befehl.

    Also, Ergänzung: Da wo die spitzen Klammern im Gesetzestext sind, stand der Kommentar von mir: „Der Zugriff auf die Endergebnisse wird gewährt, es wird lediglich der Zugriff auf folgende Akten eingschränkt.“

    Übrigens steht im Gesetzesbeschluss auch, dass die Ergebnisse vom BRH ab sofort unmittelbar nach Zugang ONLINE (!) gestellt werden sollen. Also bequemer kann man es dem Bürger kaum noch machen, wenn er BRH-Ergebnisse nachprüfen will.

    Nicht immer alles ungeprüft nachplappern, was ihr irgendwo aufschnappt 😉

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