Fassade “Demokratie”

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demokratie-diktatur

“Wählen bedeutet die Illusion des Einflusses im Austausch gegen den Verlust der Freiheit.”

  Frank Karsten/ Karel Beckmann: Wenn die Demokratie zusammenbricht.    

Die heutige Form der Demokratie wird weithin als die beste aller möglichen Gesellschaftssysteme, als Höhepunkt der politischen Entwicklung der Menschheit, wenn nicht gar als endgültige Entwicklungsform menschlichen Zusammenlebens gepriesen. Freiheit, gleiche Teilhabe und Mitbestimmung, Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit, sowie materieller Wohlstand werde durch die moderne Form der parlamentarischen Demokratie garantiert. In ihr entscheide nicht mehr ein Einzelner oder eine privilegierte Schicht diktatorisch über das Volk, sondern dieses bestimme seine Geschicke selbst.

Kratzen wir an dieser Fassade, so kommt vielfach etwas ganz anderes zum Vorschein. Auch in der heutigen Demokratie wird das Leben der Menschen weitgehend von außen durch Gesetze reglementiert, die von einer privilegierten Politikerkaste beschlossen werden, nur dass diese ihre Stellung nicht der Geburt, sondern den Wahlen des Volkes verdankt. Mit der Wahl aber, die stets als großes demokratisches Ritual gefeiert wird, beschränkt sich die Mitwirkung des Bürgers an der politischen Willensbildung darauf, seine Stimme im doppelten Wortsinn abzugeben und anschließend ohnmächtig zu verfolgen, was die Parteien und Politiker daraus machen.

Fast alle gesellschaftlichen Themen werden, mit zunehmender Tendenz, zu kollektiven Problemen gemacht und per Gesetz zentral organisiert. Von Freiheit und Selbstbe-stimmung kann da keine Rede sein. Das ist prinzipiell ebenso eine Fremdbestimmung des Menschen wie in einer vormundschaftlichen Diktatur, nur dass in der „Demokratie“ die Menschen ihre Vormünder alle paar Jahre unter mehreren Bewerbern selbst auswählen dürfen. Der Name „Volksherrschaft“ täuscht etwas vor, was nicht vorhanden ist. Nicht der Wille des Volkes, sondern der Wille weniger, die vorgeben, das Volk zu vertreten, hat das Sagen. So rief ein holländischer Komiker einmal aus: „Demokratie ist der Wille des Volkes. Jeden Morgen lese ich überrascht in der Zeitung, was ich will.“ Wir haben in Wahrheit eine Oligarchie, in der „die herrschenden Gesetze die Gesetze der Herrschenden“ (B. Brecht) sind. Es herrscht in den Gesetzen  vielfach nicht das von allen als gerecht empfundene Recht, sondern im Kostüm des Rechts herrschen die Interessen der Wenigen.

Demokratie ist unbedingt notwendig. Nur ist das, was heute so genannt wird, keine wahre Demokratie. Es wird das Wort eines positiven Begriffes benutzt, hinter dessen Fassade sich etwas ganz anderes abspielt. Und durch die permanente phrasenhafte Preisung des Wortes wird das Bewusstsein der Menschen eingelullt, so dass sie schließlich glauben, was ihnen vorgegaukelt wird.

Der geistigen und gesellschaftlichen Geschichte der europäischen Völker liegt als innere, gegen alle Widerstände gärende und treibende Kraft die vorwärts drängende Entwicklung des Menschen zur freien, sich selbst bestimmenden Individualität zugrunde. Auch die Demokratie-Bewegung ist letztlich daraus hervorgegangen. Das wachsende Bewusstsein, dass nicht nur wenige, sondern jeder Mensch die Wahrheit erkennen und aus eigener Einsicht sein Leben selbst bestimmen kann, ließ die Herrschaft eines privilegierten Adels unerträglich werden. Der Mensch will nicht mehr Gesetzen unterworfen sein, die ihm von oben diktiert werden, sondern seine Lebensverhältnisse selbst gestalten und an dem, was notwendig gesetzlich geregelt werden muss, als Gleicher unter Gleichen mitwirken.

Da stellt sich zuerst die für eine freiheitliche Demokratie wesentliche Frage, die zumeist übergangen wird, welche Gesetze in einer Gemeinschaft überhaupt notwendig sind. Denn ein Gesetz, mag es inhaltlich noch so gut oder gut gemeint sein, schließt immer das freie Handeln des Menschen aus und unterwirft es einem äußeren Zwang.

Wenn Freiheit und Selbstbestimmung, Gleichheit vor dem Gesetz und Sozialverhalten die Ideale des demokratischen Staates sind, dann kann dessen Sinn und Aufgabe nur darin bestehen, durch die Verfassung, das Zivil-, Straf- und sonstige Ordnungsrecht den schützenden Rahmen dafür zu bilden, dass seine Bürger im Sinne dieser die Demokratie in ihrem Fundament begründenden Men­schenrechte ihr Leben selber bestimmen und gestalten und darin ihre Persönlichkeit frei entfalten können. Die staatliche Ordnung ist nicht Selbstzweck, sondern hat der Entwicklung des Menschen zur freien Individualität zu dienen.

Gesetze dürfen danach nicht die inhaltliche Regelung der wirtschaftlichen und kulturell-geistigen Tätigkeit der Bürger, ihr physisches und moralisches Wohl, zum Ziele haben. Denn dann setzt sich der Staat an die Stelle der Handlungsintentionen des freien Menschen, schaltet mit der Selbstbestimmung seine Freiheit aus und verletzt ihn in seiner Würde als autonomes Wesen. Der Mensch wird dann nicht als mündiges Subjekt, sondern als Objekt des Willens anderer behandelt und erniedrigt. Es wird automatisch ein demokratiewidriges Über- und Unterordnungsverhältnis begründet, dem die Menschen passiv ausgesetzt sind. Der Staat tritt als Vormund auf, der unausgesprochen voraussetzt, dass die Menschen unmündig seien, denen von den we­nigen Mündigen im Staate, von „denen da oben“, wie die hilflosen Bürger noch immer bezeichnenderweise sagen, vorgeschrieben werden müsse, was das Richtige und Beste für sie sei. Es ist noch eine unbewusst so tief sitzende obrigkeitsstaatliche Gewohnheit und Tradition, dass man gar nicht mehr die darin liegende Arroganz und Überheblichkeit empfindet. Sie wird nur durch das suggestiv-mediale Ritual der Parlaments-Wahlen verdeckt, das für den Wähler die Illusion des Einflusses erzeugt, in Wahrheit aber die Abgabe seiner Freiheit bedeutet.

Dem demokratischen Staat darf es nur um den Schutz des vom Bürger selbst zu besorgenden Wohles  vor Gefährdungen, also um die Sicherung des äußeren und inneren Friedens gehen. Hier handelt es sich um Aufgaben, die nicht vom Einzelnen, sondern nur im Zusammenschluss aller und durch gemeinsam vereinbarte Regeln gelöst werden können. Sie sind es, welche die Bildung ei­ner Gemeinschaft als Staat erst nötig machen und ihm konstitutiv zugrunde liegen.  Das Strafrecht sorgt für die Sicherheit vor so­zial zerstörerischen Handlungen, die gegen Leib, Leben und gerichtet sind. Das bürgerliche Recht fasst die Beziehungen der Menschen, wie sie sich im wirtschaftlichen und im kulturellen Leben ergeben, in Regeln, die dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden entspre­chen. Im Verfahrensrecht ist die Selbstjustiz des einzelnen unterbunden und die Verfolgung seines Rechtes zur Sorge der Gemeinschaft gemacht, die hier nicht eigene Interessen, sondern diejenigen des Recht suchenden Bürgers vertritt.

Nur in diesem auf allgemeine Regeln reduzierten Rechtsleben des Staates, in dem jeder mündige Mensch urteilsfähig ist, kann es eine parlamentarische Abstimmung geben. In inhaltlichen Fragen des Wirtschafts- und des geistig-kulturellen Lebens ist sowieso nur der jeweilige Fachmann urteilsfähig. Das wegen der Größe eines Staatsgebietes notwendige repräsentative System müsste aber für grundsätzliche Rechtsfragen noch durch Volksabstimmungen ergänzt werden.

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Freiheit und Selbstbestimmung des Menschen sind nicht mit einer hierarchischen, vertikalen, sondern nur mit einer horizontalen Gesellschaftsstruktur vereinbar. In ihr stehen alle Bürger gleichberechtigt nebeneinander und gehen vertragliche Verein-barungen unter Gleichen ein. Welche Gestaltungen sich im kulturellen und im wirtschaft-lichen Felde etablieren, kann nur unter dem Gesichtspunkt ihrer Fruchtbarkeit und der realen Bedürfnisse von den beteiligten Menschen selbst entschie­den und vereinbart werden.  Der Staat hat nur den rechtlichen Rahmen zu setzen, der Privile­gien und Monopole verhindert, die zu Unterdrückung und Ausbeutung führen. Er hat aber nicht über Parlamente und Wirtschafts- oder Kultusministerien irgendeinen dirigierenden Einfluss auszuüben. Das bedeutet, dass sich sowohl das Wirtschaftsleben als auch das geistig-kulturelle Leben mit dem gesamten Bildungswesen aus ihrer eigenen Kompe­tenz, d.h. aus der Erkenntnis- und Gestaltungsfähigkeit der betroffenen mündigen Menschen konstituieren und sich selber – horizontal koordinierend – organisieren.

Die Anmaßung des Staates, bzw. der ihn lenkenden Kreise, alle Lebensgebiete des Menschen inhaltlich zu reglementieren, hat dazu geführt, dass sich am Flaschenhals des Parlamentes, durch den alle Regelungen hindurchmüssen, ein riesiger Schwarm von Interessengruppen, die Lobbyisten, festgesetzt hat, um Einfluss darauf zu nehmen. Die größten Interessengruppen sind die politischen Parteien, die sogar das Parlament okkupiert haben. Sie stellen ausschließlich die „Volksvertreter“, die aber in Wahrheit die Interessen ihrer Partei vertreten, der sie verantwortlich sind. Sie unterliegen der Partei-Disziplin zur Geschlossenheit in den Abstimmungen, dem „Fraktionszwang“, der schon für sich die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit des Abgeordneten aushebelt.

Eine direkte Verbindung zum Volk ist dadurch nicht vorhanden. Es gibt nur eine begrenzte Personenwahl, die von den Parteien vorgegeben wird, und eine Gruppenwahl, die ebenfalls über die Landeslisten der Parteien erfolgt. 40 % der Abgeordneten kommen schon über einen sicheren Listenplatz der Parteien in das Parlament. Sie stehen also schon vor der Wahl fest, werden gar nicht von den Bürgern, sondern praktisch von den Parteien bestimmt, in denen nur 2,4 % des Volkes organisiert sind. Die Hoheit der Gesetzgebung liegt de facto nicht beim Abgeordneten, sondern bei seiner Partei. Gesetzgeber ist de facto nicht das Parlament, sondern die Regierungspartei oder die Koalitionsrunde der Regierungsparteien. Es wird das Parlament nur formal als Forum benutzt. Die tatsächlichen Entscheidungen werden vorher in der Partei gefällt, in der Legislative und Exekutive eins sind, die Gewaltenteilung also aufgehoben ist.

Diese scheindemokratischen Strukturen geben nun die Möglichkeit ab, dass Hinter-grundkreise diese Oligarchie als Instrument benutzen und für ihre Interessen und Ziele einspannen können, so dass die Politiker vielfach nur ihre Marionetten sind. Dass zu diesen Hintergrundkreisen die Finanzindustrie gehört, ist für jedermann mehr als offensichtlich geworden. Die Vorgänge in der „Eurorettung“ offenbaren ja jedem, wessen Interessen hier bedient werden. Astronomische Summen, den Steuerzahlern des einen Volkes geraubt, werden in scheinbarer Solidarität den überschuldeten anderen Völkern gegeben, fließen aber in Wahrheit den internationalen Banken zu, um deren Forderungen zu begleichen. Zusätzlich werden noch Schulden der Banken direkt getilgt.

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Schon 1910 listete der Franzose Francis Delaisi 55 Männer auf, die in Wirklichkeit Frankreich beherrschten und ausbeuteten (La Demokratie et les Financiers). Dem  Großkapital sei es gelungen, aus der Demokratie das wunderbarste und wirksamste Werkzeug zur Ausbeutung der Gesamtheit zu machen. Man denke gewöhnlich, die Finanzleute seien Gegner der Demokratie. Das sei ein Irrtum, sie seien deren Leiter und bewusste Förderer. Die Demokratie bilde die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr fänden sie das beste Verteidigungsmittel gegen die etwaige Empörung des Volkes. Es gibt keine Anzeichen, dass das heute anders wäre.

Graf Coudenhove-Kalergi, der große Vorantreiber eines europäischen Superstaates, schrieb als Kenner der Szene hinter den Kulissen 1925 in seinem Buch „Praktischer Idealismus“:

 „ Heute ist Demokratie Fassade der Plutokratie. Weil die Völker nackte Plutokratie nicht dulden würden,   wird   ihnen die nominelle Macht überlassen, während die faktische Macht in den Händen der Plutokraten ruht. In republikanischen wie in monarchischen Demokratien sind die Staatsmänner Marionetten, die Kapitalisten Drahtzieher: Sie diktieren die Richtlinien der Politik, sie beherrschen durch Ankauf der öffentlichen Meinung die Wähler, durch geschäftliche und gesellschaftliche Beziehungen die Minister. … Die Plutokratie von heute ist mächtiger als die Aristokratie von gestern: denn niemand steht über ihr als der Staat, der ihr Werkzeug und Helfershelfer ist.“

Sowie dem Staat die angemaßten inhaltlichen Regelungen in der Wirtschaft, ein-schließlich des Geldwesens, und in der Kultur entzogen würden, hätten die Interessen-gruppen bei Parlament und Regierung keine Ansatzpunkte mehr, und auch die politischen Parteien würden verschwinden. Damit entfiele zugleich für die Hintergrundkreise die Möglichkeit, über politische Marionetten die Gesellschaft in ihrem Sinne zu lenken und zu prägen.

Für Volksabstimmungen und natürlich noch notwendige Parlamente der Volksvertreter bliebe nur die Kompetenz der oben skizzierten Rechtssetzung im eigentlichen Sinne, bei der es nicht um inhaltliche Teil- oder Gruppeninteressen, sondern  um den rechtlichen Rahmen geht, in dem jeder Mündige urteilsfähig ist.

Das bedeutet, dass sowohl das Wirtschaftsleben als auch das geistig-kulturelle Leben ihre jeweils eigenen Verwaltungen  bräuchten, in denen horizontal in kooperierenden Körperschaften die notwendigen koordinierenden, aufeinander abstimmenden vertrag-lichen Vereinbarungen getroffen werden. So dass sich eine Dreigliederung des gesell-schaftlichen Lebens in das Rechts-, Wirtschafts- und Kulturleben ergäbe, die durch eigene Verwaltungen eine relative Unabhängigkeit voneinander hätten, sich aber funktional wie in einem Organismus durchdringen würden. Auf diese Notwendigkeit hat bereits Anfang des 20. Jahrhunderts der vielfach verkannte Rudolf Steiner in seiner Schrift „Die Kernpunkte der sozialen Frage“ und in vielen Aufsätzen und Vorträgen hingewiesen.

Es kommt alles darauf an, die jetzige „demokratische“ Diktatur endlich im Sinne des sich selbst bestimmenden freien Menschen zu verändern, wenn sich die Katastrophen nicht fortsetzen sollen.

Quellen: hartgeld.com/fassadenkratzer.wordpress.com vom 11.04.2014

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9 comments on “Fassade “Demokratie”

  1. Schön gesagt, kann ich so unterschreiben.
    Leider eine Utobpie aber, weil die herrschenden niemals friedlich weggehen werden, sorry.
    Und wenn mans mit Revolution mach, kommen sie auch wieder (Siehe Fr. Revolution).
    Die sind wie Kakerlaken, unausrottbar.

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