Erste Verfassungsklage gegen Windkraft

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Windindustrieanlagen sind, wie im Prinzip alle Industrieanlagen, unter diversen Aspekten umweltschädlich. Ihre Produktion ist energie- und materialintensiv, sie verbrauchen Flächen, verdichten und versiegeln Böden, gefährden und verdrängen die Fauna.

Bereits Ende 2014 wurde die Frage, ob Infraschall-Emissionen von Windkraftanlagen gesundheitliche Schäden bei Anwohnern verursachen können, in Wiesbaden im Auftrag des hessischen Energie- und Wirtschaftsministeriums unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem Infraschall-Experten-Hearing erörtert.

Im Anschluss an die Hearings verschwanden die Ergebnisse in den Schubladen, so der Regionalverband Taunus, der unter Federführung der Staatsrechtler Professor Dr. Elicker und Prof. Dr. Goebel 2015 ankündigte, eine Verfassungsbeschwerde zu initiieren. Seither sammelte der Verein Geld, um eine Verfassungsklage anzustrengen.

Nun teilte der Regionalverband Taunus mit, die erste Verfassungsklage gegen die Windkraft eingereicht zu haben. Die beiden renommierten Verfassungsrechtler der Universität des Saarlandeswollen »das verfassungsmäßige Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit gegenüber einem Staat geltend machen, der dieses Recht nicht genügend berücksichtigt«.

Schwere gesundheitliche Schäden – Missbildungen bei Tieren

Professor Dr. Elicker, der auch Beirat des Deutschen Arbeitgeberverbandes (DAV) ist, stellt auf der Internetseite des DAV dar, dass Windenergieanlagen nicht nur laut seien, sondern auch Schall im sogenannten Infraschallbereich ausstrahlen. Diese Schallwellen, so Elicker, seien gesundheitsschädlich. Man kenne inzwischen einen Dosis-Wirkungszusammenhang zwischen einer Exposition im Bereich von Windanlagen und den entsprechenden gesundheitlichen Schädigungen. »Deswegen können wir dieses staatliche Versäumnis nicht so einfach ignorieren«, so der Windkraft-Anwalt.

Staatliche Organe hätten die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzrechts, das einen ausreichenden Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ausdrücklich verlange, nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik nicht umgesetzt.

Es gebe bereits Beobachtungen über Missbildungen bei Tieren, die eindeutig auf die Auswirkung der Windkraftanlagen zurückzuführen seien, so der Autor von mehr als 150 juristischen Fachpublikationen. Dies sei ein Punkt, den der Professor als besonders verstörend empfinde, da man davon ausgehen müsse, dass diese Einwirkungen nicht auf Tiere beschränkt seien. Dies werde sich genauso auf menschliche Embryonen auswirken (Windräder und Solaranlagen töten Millionen Vögel und andere Tiere).

Auf Anfrage des Regionalverbands Taunus bestätigten Dr. Kuck und Professor Detlef Krahé vom Ärzteforum Emissionsschutz, dass 20 Prozent der Bevölkerung, also jeder Fünfte, bei einer Unterschreitung des Mindestabstandes zu einer Windkraftanlage erkranke. Damit bestätigen sie die Ergebnisse einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes zum Thema Schall und Infraschall. Inzwischen gilt das Windturbinen-Syndrom als eine anerkannte Krankheit mit eigenem Diagnose-Code (Töten Windturbinen Wale?).

Bundesweite Sprengkraft

Erhebliche bundesweite Sprengkraft erwarten sich die Verfassungsrechtler von der Kooperation mit einer Bürgerinitiative im Saarland, da dieser Fall exemplarisch dafür stehen dürfte, wie Projektierer von Windanlagen mit Gemeinden verhandeln.

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Unter anderem unterstützt der Jurist die Initiative von 20 Bürgern rund um den saarländischen Höcherberg, in deren Namen Elicker eine Strafanzeige gegen den Bürgermeister der saarländischen Gemeinde Ottweiler, Holger Schäfer (CDU), einreichte. Es seien Verträge zwischen der Stadt Ottweiler und den Windenergieunternehmen ABO Wind AG und MWP Mosolf Wind Powergeschlossen worden, die – so die Bürgerinitiative – verwaltungsrechtliche Vorgaben verletzen.

So seien »hoheitliche Handlungen gegen Entgelt verkauft worden. Ein Ding der Unmöglichkeit.« Die Staatsanwaltschaften sollten sich mit der Frage auseinandersetzen, ob es im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes zu Vorgängen gekommen sei, die den Tatbestand der Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme erfüllen.

Ottweiler sei exemplarisch, da solche »Unrechtsverträge« immer häufiger von Städten und Gemeinden mit Wind-Unternehmen geschlossen würden. Die klammen Kommunen versprechen Windkraftunternehmen mit Dollar-Zeichen in den Augen gern etwas, das von vornherein eigentlich rechtswidrig sei (Windparks sogar noch teurer und sinnloser als gedacht).

Solch ein Vorgehen muss ein strafrechtliches Vorgehen der Staatsanwaltschaft zur Folge haben, so Elicker, der die Sache entsprechend mit aufgearbeitet habe und nun ein strafrechtliches Vorgehen und eine entsprechende Überprüfung durch die Staatsanwaltschaften Saarbrücken, Stuttgart und Wiesbaden erwarte.

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Die »Verbrechen der Saubermänner« und »EEG-Subventionsritter«

Tatsächlich mehren sich im Bereich der Windkraftnutzung und Gemeinden die Fälle, bei denen die Staatsanwaltschaft einschreitet. Zu groß sei die Verlockung für die politisch Verantwortlichen, mit Windparks die klammen Kassen zu befüllen. Dabei würde häufig die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen außer Acht gelassen, da die Projektierer – um die Anlagen schmackhaft zu machen – oft zu hohe Erträge der Windanlagen versprächen.

Dadurch komme es zu einer nächsten Prozesswelle, da die Frage dann zu klären sei, wer die Verluste, meist in Millionenhöhe, trage. Fein raus seien die Projektierer und Erbauer der Windanlagen, da diese ihr Geld bereits erhalten hätten. »In die Röhre schauen« meist die Bürger und die Kommunen (Windenergie unter Feuer: Gefahr für Tier und Mensch).

Zudem geht Elicker davon aus, dass die Windkraftunternehmen falsche Ertragswerte kommunizieren und seiner Ansicht nach hier Betrug vorliege, der bereits vorher schon mehrfachund gemeinschaftlich begangen wurde. »Wir haben hier einen gewerbs- und bandenmäßigen Betrug vorliegen, der letztendlich zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren führt und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bewehrt ist.«

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Man habe es hier in der Tat mit einem »genuinen Verbrechen im Sinne des Gesetzes« zu tun. »Das ist ein bisschen das, was ich meine, wenn ich sage, die ›Verbrechen der Saubermänner‹«, so der Windkraft-Anwalt Prof. Dr. Elicker, der Kommunen, Bürger und Naturschutzvereine vertritt, um diese in die Lage zu versetzen, sich gegen die übermächtig erscheinenden »EEG-Subventionsritter« zu wehren (Solarenergie immer wieder enttäuschend – Windparks überlasten das Stromnetz).

»Es kann nicht hingenommen werden, dass Natur, Tierwelt und Landschaft noch weiter zerstört werden, im Namen einer nicht funktionierenden politischen Ideologie, für die die kleinen Stromkunden, die Hauseigentümer und die Wildtiere bezahlen müssen«, so sein Credo.

Literatur:

Aus kontrolliertem Raubbau: Wie Politik und Wirtschaft das Klima anheizen, Natur vernichten und Armut produzieren von Kathrin Hartmann

Die Energiewende ist schon gescheitert von Günter Keil

Die Grünen: Zwischen Kindersex, Kriegshetze und Zwangsbeglückung von Michael Grandt

Quellen: PublicDomain/info.kopp-verlag.de am 25.03.2016

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2 comments on “Erste Verfassungsklage gegen Windkraft

  1. Soweit ich informiert bin, wurde in Butjadingen-Nordsee den Bauern die Land im Umkreis von mehreren ha zu beantragten WKanlagen Geld als Ausgleich für irgendwas angeboten. Der Gemeinde wurde in Aussicht gestellt, dass evtl eine Beteiligung an den Anlagen möglich sei. Die Bürger sollten sich auch beteiligen können.

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