Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel eingereicht

Teile die Wahrheit!

Das Agieren der Bundesregierung im Skripal-Fall hat ein juristisches Nachspiel. Ein Rechtsanwalt hat beim Generalbundesanwalt Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Angela Merkel und Außenminister Heiko Maas gestellt.

Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt mit Sitz in Selkant bei Aachen, hat wegen der öffentlichen Beschuldigung gegen die Russische Föderation (RF) für einen „angeblichen Giftgas-Anschlag“ im britischen Salisbury verantwortlich zu sein, Strafanzeige erstattet.

Diese richtet sich gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) wegen aller „in Betracht kommenden Straftatbestände“, insbesondere wegen des Tatverdachts der Volksverhetzung gemäß Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs (StGB) und der möglichen Aufstachelung zum Verbrechen der Aggression (gemäß Paragraph 13 VStGB (Völkerstrafgesetzbuch), der üblen Nachrede nach § 186 StGB und wegen möglicher Verleumdung nach § 187 StGB sowie des Vortäuschens einer Straftat nach § 145 StGB.

Der Anwalt hatte bereits zuvor mit Strafanzeigen wegen „des Tatverdachts der Vorbereitung eines Angriffskrieges“ durch die Entsendung der Bundeswehr nach Serbien im Jahr  1999 sowie nach Syrien im Jahr 2015 für Furore gesorgt (Angriffskrieg: Rechtsanwalt stellt Strafanzeige gegen Merkel, von der Leyen und Bundesregierung und Anwalt zeigt Merkel und Bundestagsmitglieder wegen Jugoslawienkrieg an).

Zu seiner Motivation hinsichtlich der Strafanzeigen erläutert Schmitz:

Diese illegalen Angriffskriege sind bösartig motiviert und in jeder Hinsicht unmenschlich, und schon das ist Grund genug, um diesen Kriegen und den damit zusammenhängenden Propagandatricks öffentlich zu widersprechen.

Der Weltfrieden kann meines Erachtens nur durch eine Friedensordnung auf der gesamten eurasischen Festplatte gesichert werden, und dazu müsste sich Deutschland mit den Siegermächten – insbesondere Russland – um einen abschließenden Friedensvertrag bemühen, der Deutschland wieder zu einem souveränen Staat macht, der sich völkerrechtswidrigen Kriegen und Aggressionen gegen andere Staaten auch endlich wieder verweigern kann.

Zudem verweist Wilfried Schmitz diesbezüglich auf die Regelung in Artikel 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrages, der den Weg für die deutsche Wiedervereinigung freimachte und am 12. September 1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik sowie Frankreich, der Sowjetunion, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika in Moskau unterzeichnet wurde (Neue Weltordnung: Deutschland hat noch immer keinen Friedensvertrag und finanziert US-Truppen im eigenen Land):

  

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar.

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.

Die Strafanzeige schließt mit folgenden Ausführungen ab (Endlich: Der Untersuchungsausschuss Merkel kommt!):

300x250

Abermals zur Erinnerung:

In Art. 79 Abs. 3 GG heißt es (Zitat): „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche …. die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. Der Inhalt der Artikel 1 und 20 GG soll also „unabänderlich“ sein.

Damit ist unschwer festzustellen, dass diese Artikel gleichsam „Verfassungsgrundsätze“ bzw. die Grundpfeiler der gesamten verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sein sollen. Wortlaut des Art. 1 GG (Zitat):

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

300x250 boxone

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Wenn sich selbst die hier Beschuldigten nicht mehr für diese Artikel des Grundgesetzes interessieren, dann darf sich niemand wundern, dass sich im Volk der Eindruck verfestigt, das Grundgesetz für solche Politiker offenbar nur noch den Rang unverbindlicher „AGBs“ haben und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nur noch der Erfüllungsgehilfe fremdbestimmter Interessen ist, insbesondere der NATO ist. D)

Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):

„Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten. Es ist beabsichtigt diese Strafanzeige öffentlich zu machen.

Von daher bitte ich um Aufnahme der Ermittlungen. Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.

Zudem bitte ich um umgehende Bestätigung des Zugangs dieser Strafanzeige (False-Flag Operation: Skripal wurde von britischen Geheimdiensten vergiftet um Russland zu belasten).

Quellen: PublicDomain/deutsch.rt.com am 13.04.2018

Weitere Artikel:

Anwalt zeigt Merkel und Bundestagsmitglieder wegen Jugoslawienkrieg an

Angriffskrieg: Rechtsanwalt stellt Strafanzeige gegen Merkel, von der Leyen und Bundesregierung

Endlich: Der Untersuchungsausschuss Merkel kommt!

Ein Bigamist auf Staatskosten in Deutschland: »Ich bedanke mich sehr, sehr, sehr bei Mama Merkel«

Offener Brief an Merkel: „Was für ein teuflisches Spiel wird gespielt?“

About aikos2309

3 comments on “Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel eingereicht

  1. Bleibt doch eh alles wie bisher,
    darüber nachzudenken bringt eh nichts.
    Solange es bei den Leuten nicht klick
    macht und alle auf die Straße gehen,
    sodas darauf reagiert werden muss bleibt es wie es ist und Merkel und co
    lachen sich eins. Oder habt Ihr schon
    davon gehört das es bei irgendeiner
    Klage ein großes Tara gegeben hätte?
    Also was in den Nachrichten oder Zeitungen…. Nichteinmal bei Volksabstimmungen, das einzige vorauf man ne Antwort oder Reaktion bekommt ist ob im Bundestag das
    Klopapier rosa oder weiß sein sollte.
    Aber selbst da wäre ich mir nicht sicher. Weil wahrscheinlich heißt es da
    auch gleich wieder Nazi oder sonst dergleichen. Es ist zwar schön wenn
    sich einer die mühe macht, nur es bringt nichts. Darum geht auf die Straße und kämpft dafür. Zur Wiedervereinigung ging es doch auch.
    also rauf auf die Straße.
    Was soll ich sagen es macht keiner.
    Es interessiert ja auch keinen, in den
    verschiedensten Foren sieht man es in den Kommentarbereichen, es wird lieber über Nibiru und ob die Erde eine
    Kugel oder Scheibe ist diskutiert als über wichtige Sachen. So kann es eigentlich nicht weiter gehen,
    oder sehe ich das so verkehrt???

Schreibe einen Kommentar zu 11Peter1973 Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert