Warum unterzeichnet Deutschland seit 1984 nicht die „Konvention für Menschenrechte“?

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„Aus welchen Gründen ist der Vertrag 117 von 1984 zur ‚Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten‘ durch die Bundesrepublik Deutschland noch nicht ratifiziert und in Kraft gesetzt worden?“ Das fragte die Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst die Bundesregierung. Hier die Antwort.

Am 11.06.2018 stellte Nicole Höchst (AfD) eine Einzelanfrage an die Bundesregierung für den Monat Juni zur schriftlichen Beantwortung (Anfrage zur UN-Menschenrechtskonvention):

Sie fragte: „Aus welchen Gründen ist der Vertrag 117 von 1984 zur ‚Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten‘ durch die Bundesrepublik Deutschland noch nicht ratifiziert und in Kraft gesetzt worden?“

Die Bundesregierung antwortete wie folgt (Antwort auf Anfrage):

„Die Bundesregierung prüft, ob eine Ratifikation des am 19. März 1985 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokolls Nr.7 zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten möglich ist.“

Nicole Höchst dazu:

„Seit 32 Jahren prüft die Bundesregierung, ob eine Unterschrift möglich ist. Das sind mehr als 11.800 Tage oder 283.200 Stunden. Es wäre jetzt noch interessant zu erfahren, wieviel Mitarbeiter der Bundesregierung an der Lösung arbeiten.“

Und: „Es steht zu befürchten, dass der Berliner Flughafen eher fertig wird, als eine Unterschrift unter die Menschenrechtskonvention gesetzt wird.“

Sie zweifelt: „Und von dieser Regierung erwarten wir ernsthaft eine zeitnahe Lösung der Rentenproblematik oder gar eine Grenzsicherungslösung? Die Berufsbeglücker der Regierung sind anscheinend der Realität entrückt (Deutschlands Zerstörung im Auftrag der Neuen Weltordnung – ein Jahrhundertplan kann aufgehen (Phase 1 & 2)).

Ein Außenminister Maas verschenkt lieber frohlockend eine Milliarde nach Syrien, ohne genau zu wissen, wer sie am Schluß in Händen hält oder was genau damit getan wird; die Menschenrechtskonvention wird aber weiter geprüft. Noch etwas Trump- und Putinbashing sowie etwas EU-Spaltung hinzugefügt und schon steht der unheilvolle Selbstherrlichkeitscocktail deutscher Politik.“

 

Nicole Höchst fügt hinzu: Wir werden sehen, ob wir die Unterschrift unter der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Tagen, Jahren oder Generationen zählen müssen. Anderthalb Generationen warteten jedenfalls schon vergeblich (Neue Weltordnung: Deutschland hat noch immer keinen Friedensvertrag und finanziert US-Truppen im eigenen Land).

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Informationen zum Inhalt: www.menschenrechtskonvention.eu

Menschenrechtskonvention als pdf: Hier in deutscher Fassung.

Literatur:

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Durch globales Chaos in die Neue Weltordnung

Geboren in die Lüge: Unternehmen Weltverschwörung

Die Eroberung Europas durch die USA: Eine Strategie der Destabilisierung, Eskalation und Militarisierung Eine Strategie der Destabilisierung, … und komplett überarbeitete Neuausgabe

Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?

Quellen: PublicDomain/epochtimes.de am 23.07.2018

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3 comments on “Warum unterzeichnet Deutschland seit 1984 nicht die „Konvention für Menschenrechte“?

  1. Ist doch ganz normal. Ein entmündigtes Deutschland, das der Kontrolle der USA und deren Geheimdienste untersteht und zudem nicht souverän ist, darf nicht selbstständig entscheiden. Es muß zugleich gewährleistet bleiben, daß sich die Amis hier austoben können, über Ramstein ihre Drohnenmorde sicher sind und die Militärbasen gegen Rußland erhalten bleiben. Die Deutschen müssen niedrig gehalten werden, offensichtlich seit 2015 mit der Migrationswaffe. Diese Konvention interessiert hier niemanden. Und ein Friedensvertrag ist da auch sehr lästig. Merkel beweist es, wir werden nicht von echten Deutschen regiert. Nur von Schauspielern und Selbstdarstellern, immer gegen das eigene Volk so gut es geht.

  2. “Aus welchen Gründen ist der Vertrag 117 von 1984 zur ‘Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten’ durch die Bundesrepublik Deutschland noch nicht ratifiziert und in Kraft gesetzt worden?”

    Gans Eichfach,da die BRD kein Völkerrechtlicher Staat ist,kann die Besatzungsverwaltung
    keine Völkerrechtlichen Verträge im Namen des Deutschen Volkes abschließen.

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