Totalüberwachung: Polizei darf auf Daten von Alexa und Co. zugreifen – Erfassung aller Bus- und Zugreisenden geplant

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Seehofer will mit Alexa im Wohnzimmer mithören? Der Aufschrei war groß. Die Innenministerkonferenz dementierte umgehend die Pläne.

Jetzt kommt raus: Die Bundesregierung ist der Meinung, dass Smart-Home-Geräte schon heute überwacht werden dürfen.

Im Vorfeld der Innenministerkonferenz machten Gerüchte die Runde: Die Innenminister wollen Zugriff für die Strafverfolgungsbehörden auf Daten aus dem Smart Home, also Amazon Echo und andere IoT-Geräte.

Das Dementi kam schnell: Es gehe nicht um neue Befugnisse, sondern um Handlungsempfehlungen zur Sicherung und Auswertung digitaler Daten.

„Wir wollen keine Kinderzimmer überwachen“, beteuerte Seehofer. Niedersachsens SPD-Innenminister Boris Pistorius sagte: „Weder Alexa noch Google Home sollten und dürfen abgehört werden.“ Doch die Bundesregierung sieht das anders (Totale Überwachung: So will Google unsere Stimmungen, Bewegungen und unser Verhalten überwachen).

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion schreibt die Bundesregierung, smarte Haushaltsgeräte seien auch nur informationstechnische Systeme, es gebe keinen neuen Regelungsbedarf. Das heißt: Schon heute dürften Aufnahmen von Alexa, Google Home und Daten des gern zitierten smarten Toasters beschlagnahmt, abgehört oder ihre Speicher ausgewertet werden – immer, wenn das bei einem traditionellen Kommunikationsmittel oder Speichermedium oder Gerät auch erlaubt wäre.

Dazu gehören auch Staatstrojaner. Auch wenn immer mit Terrorismus argumentiert wird, wird Kommunikation seit Jahren primär wegen Drogendelikten überwacht.

Was als Kompetenzerweiterung befürchtet war, ist für die Regierung schon Realität

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußerte sich kritisch, als die Meldung von einer möglichen Kompetenzerweiterung aufkam.

„Gerade wenn es im Wesentlichen um Informationen, Gespräche oder sogar Videos aus Wohnungen und anderen privaten Orten geht, liegen hierin besonders gravierende Grundrechtseingriffe“, sagte er. Es wäre eine „verfassungsrechtlich bedenkliche“ Ausweitung der polizeilichen Kompetenzen. Nun erweist sich die angenommene Erweiterung als bereits gelebte Rechtsauffassung.

Die Bundesregierung widerspricht Kelber und ist nicht der Meinung, „dass es sich bei den in Rede stehenden vernetzten Geräten um eine neue Geräteklasse handele, die vom bestehenden Rechtsrahmen nicht umfasst sei.“

Dass eine Vielzahl unbeteiligter Personen von den Maßnahmen bei Smart-Home-Geräten betroffen wären, sei auch kein „neues Phänomen“. Doch bei Sprachaufzeichnungen für Alexa könnte jedoch gleich ein ganzes Wohnzimmer betroffen sein, nicht wie bei Telefonüberwachung zwei Gesprächspartner (Gigantischer Lauschangriff der Stasi-Nachfolger geplant: Innenminister wollen Daten von „Alexa“ & Co. auswerten).

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In den USA wird bereits mit Alexa ermittelt

In den USA sind bereits Fälle bekannt, in denen Daten aus sogenannten smarten Assistenten für Ermittlungen genutzt wurden. Bereits im Jahr 2017 verlangten Ermittler in Arkansas Zugriff auf Amazon Echo. Amazon weigerte sich zunächst, dann entschied der Beschuldigte selbst, die Daten freizugeben.

Etwa ein Jahr später wurde der Konzern von einem Gericht in einem anderen Mordfall dazu verpflichtet, Aufzeichnungen zu einem Verdächtigen herauszugeben.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte in einem Gutachten Fragen zur Rechtmäßigkeit von Alexa aufgeworfen. Es bestünden vor allem Risiken bei Kindern und Gästen, die nicht wüssten, dass das Gerät sie auch aufzeichnen könnte. Dass das noch nicht alles ist und ihre Daten im Zweifel bei der Polizei landen könnten, dürfte den meisten noch viel weniger bewusst sein.

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http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/

Quelle: netzpolitik.org am 20.07.2018

Überwachung aller Bus- und Zugreisenden geplant

Wenn Sie per Flugzeug reisen, sind Ihre Daten vollständig gespeichert. Abflugort, Ankunftsort, Name, Abflugzeit, Preis für die Reise und Ihr Gepäck (Kennzeichenerfassung zwecks Überwachung: Brandenburg speichert Autofahrten auf Vorrat).

Mit der Bahn und mit dem Bus reisen Sie „freier“ – solange die EU Sie künftig noch lässt. Inzwischen dreht sich der Streit um die Erfassung der persönlichen Daten auch für diesen Reiseweg. Kritiker sind besorgt.

Ticketautomat = Dateneingabe

Stellen Sie sich also vor, Sie kauften ein Ticket am Automaten. Künftig möchte die EU die Daten haben, die den Reisenden charakterisieren. Also Ihre Daten.

Sie müssten diese Daten indes nicht nur der Bahn mitteilen, sondern auch in Fernbussen oder auf Schiffen. Im Auto werden Sie im Zweifel ohnehin erfasst. Das Nummernschild des Fahrzeugs, das Sie bewegen, lässt sich mühelos identifizieren.

Die vollständige Erfassung Ihrer Reiseaktivitäten, die über das Rad hinausgehen, steht vor der Tür. Offenbar geht es auch hier um den vorgeblichen Kampf gegen den Terror. Bislang ist jedoch nicht ersichtlich, welchen Mehrwert die gesammelten Daten auf Flugreisen schon hatten.

Es ist auch nicht ersichtlich, welchen Mehrwert die Automaten-Erfassung an Bahnhöfen – beispielsweise – im Kampf gegen den Terror hätte. Wer tatsächlich unerkannt eine Reise antreten wollte, würde andere Wege finden. Beispielsweise lassen sich noch immer Beifahrer mitnehmen, die niemand als Autofahrer registrieren muss oder auch nur registrieren kann (Ex-Regierungsberater: Deutschland wird „Überwachungsgesellschaft“ – EU-Kommission stellt Plan zur groß angelegten Überwachung durch KI vor).

Bewegungsprofile, die unvollständig sind, helfen bei der Fahndung allenfalls lückenhaft weiter, sodass diese Form der Überwachung wahrscheinlich wenig Erfolg brächte.

Ohnehin lassen sich keine Anschläge auf diese Weise verhindern. Schließlich reichte es, würden Täter einmal sogar angemeldet mitfahren – der Kampf gegen den Terror und die Reise“freiheit“ also haben weniger miteinander zu tun als hier suggeriert.

Deshalb sind Kritiker – aus unserer Sicht zu Recht – besorgt. Die Überwachung geht weiter, als viele wohl alle jemals gedacht hätten.

Quellen: PublicDomain/watergate.tv am 20.07.2019

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3 comments on “Totalüberwachung: Polizei darf auf Daten von Alexa und Co. zugreifen – Erfassung aller Bus- und Zugreisenden geplant

  1. Bisher ist doch Bus und Bahn noch anonym oder nicht?
    Nutze das zwar nie, aber das wäre doch das letzte wenn ich meinen Namen usw. eingeben müsste wenn ich mit dem Bus fahre? lol
    Da könnne die sich aber andere Dumme suchen!
    Natürlich wäre das dann bei nur nicht App Handy Schrottbezahlung etc schon nen andere Sache, aber das können die stecken lassen. Tja kein wunder das Bargeld weg soll und die dummen Noobs in der Bevölkerungen sind so lahm und bequem und machen das auch noch alles freiwillig, kein Wunder das die heute alle Demenz und MS bekommen, wenn man sich ja weder geistig noch haptisch im täglichen Leben herrausfordert.

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