Deutsche Impfpflicht: Ab 1. März – 17 Mio. Euro jährlich für Impfschäden

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Ab dem 1. März müssen Kinder in Deutschland geimpft werden. Das “Masernschutzgesetz” wird zum 1. März in Kraft treten und verpflichtet Eltern für Kinder an den Schulen in Deutschland und für Kindergärten, Kinder gegen Masern impfen zu lassen. Ziel der Bundesregierung ist es nach den offiziellen Verlautbarungen, einen “erneuten Anstieg von gefährlichen Masern-Infektionen” zu vermeiden.

Offizieller Hintergrund: 3.178 Masernfälle

Nach den Daten des Robert-Koch-Instituts, die als “Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten” gilt, haben Mediziner in den Jahren 2014 bis 2018 insgesamt 3.178 Masernfälle gemeldet. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat zudem angegeben, dass in der “Europäischen Region” zwischen Januar 2018 und Juni 2019 über 100 Menschen an Masern gestorben seien.

Eine Impfung, so die Meinung, würde dies verhindern können. Daher bestehe Bedarf an der Impfpflicht. Für das Jahr 2019 waren zudem in Deutschland bis Mitte November insgesamt 503 Masernfälle gemeldet worden – und ein Todesfall. Unter anderem deshalb will die Regierung die “Masern-Impfquote” erhöhen. Die Zweitimpfung würde bei Kindern im Alter von bis zu 24 Monaten lediglich bei 73,9 % vorgenommen.

Kritiker verweisen auf den selbst statistisch offensichtlich geringen Bedarf an einer solchen Zwangsmaßnahme und sind demgegenüber der Meinung, Impfungen seien riskant. Wir nennen erneut einen entsprechenden Hinweis zu den Folgen von Mehrfachimpfungen:

Über viele Jahre hinweg waren die im Zusammenhang mit Impfungen gemeldeten Todesfälle eines der größten Geheimnisse der deutschen Zulassungsbehörde von Impfungen, dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Ein Riesen-Skandal, über den sich bis dahin jedoch nur wenige Impfgegner und noch weniger Experten aufregten.

Durch das am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetz hat das Robert-Koch-Institut 2006 erstmals die Meldedaten von Impfkomplikationen nach dem Infektionsschutzgesetz für die Jahre 2001 bis 2005 freigegeben.

Zwischen 2001 und 2014 wurden laut Online-Datenbank insgesamt 351 Todesfälle nach Impfungen offiziell gemeldet. Das sind im Durchschnitt mehr als 25 Todesfälle pro Jahr, mehr als zwei Todesfälle pro Monat. Die Dunkelziffer ist jedoch unbekannt (Stv. Generaldirektorin der WHO lässt BOMBE platzen: Impfungen töten und Ursachen werden vertuscht!).

Das PEI gibt an, dass die Häufigkeit schwerer Nebenwirkungen mangels Daten noch nicht einmal abzuschätzen sei. Gleichzeitig wird jedoch öffentlich versichert, die in Deutschland zugelassenen und verabreichten Impfstoffe seien sicher.

Nach Umfragen und Mitteilungen von Naturheilärzten und Heilpraktikern liegt die Melderate von Impfkomplikationen höchsten bei einem Promille, also einem Tausendstel. Ob dieses Verhältnis für Todesfälle als schwerster „Nebenwirkung“ zutrifft, kann allerdings nicht bestimmt werden.

Von den 351 vom PEI erfassten Todesfällen waren 131 weiblich und 213 männlich. In sieben Fällen war das Geschlecht unbekannt. 166 der verstorbenen Kinder waren unter zwei Jahre alt, sechs zwischen zwei und sechs Jahren, 14 Kinder zwischen 7 und 14 Jahren und 160 waren erwachsen. In fünf Fällen war das Alter nicht bekannt.

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Rechtsmediziner und Kinderärzte hatten 130 Fälle von plötzlichem Kindstod aus den Jahren 2000 und 2001 untersucht und festgestellt, dass sechs Säuglinge kurz vor ihrem Tod eine Sechsfachimpfung bekommen haben. Das waren 2,5 Mal mehr als nach dem „statistischen Zufall“ zu erwarten war.

Der Rechtsmediziner Bajanowski sagte zwar, dass die Studie nicht beweise, dass Kinder nach Impfungen häufiger sterben würden. Jedoch gebe es einen „zeitlichen Zusammenhang zwischen einigen Todesfällen und den Impfungen“ (Schon wieder: Impfgegnerin und Bestsellerautorin mit zwei Kopfschüssen hingerichtet!).

Baden-Württemberg zahlt 17 Mio. Euro jährlich für Impfschäden

„Impfungen sind sicher, das weiß doch jeder…!“ Und doch hat in Berlin niemand den Überblick, wie viele anerkannte Impfschäden es in Deutschland gibt und welche Kosten sie für die Allgemeinheit verursachen. Jetzt werden erste Zahlen aus den Bundesländern bekannt.

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Berlin blendet anerkannte Impfschäden komplett aus

Fragt man beim Bundesgesundheitsministerium oder den ihm zugeordneten Bundesbehörden nach der Zahl der jährlichen Impfschadensanträge, der anerkannten Impfschadensfälle und ihrer jährlichen Kosten, wird man mit einem großen Schweigen konfrontiert. Niemand weiß was, niemand kümmert das, niemand hat einen Überblick.

Gleichzeitig wird aber in der Begründung für das am 13. Februar verkündete Masernschutzgesetz (MSG) behauptet, die Masernimpfung sei sicher (WHO bestätigt: Mehr Kinderlähmungen durch Impfstoffe, Pestizide und Insektizide als durch Wildviren!).

Ein Bundesgesetz macht die Länder für Herstellerfehler haftbar

Stellen Sie sich mal vor, eine Bundestagsfraktion würde die komplette Haftungsbefreiung für alle zugelassenen Autos des VW-Konzerns fordern. Ich bin mir sicher, da würde es ziemlich lebhaft im Bundestag zugehen.

Doch was für unsere Autobauer „selbstverständlich“ nicht gilt, gilt komischerweise genauso „selbstverständlich“ für Pharmaprodukte mit als hochgiftig bekannten Bestandteilen, die gesunden Kindern in ihre Körper injiziert werden.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) befreit die Hersteller von Impfstoffen weitestgehend von der Haftung für Schäden, die durch diese Impfstoffe verursacht werden. Natürlich nur, soweit es sich um offiziell zugelassene und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) öffentlich empfohlene Impfstoffe handelt, aber das gilt ja für die meisten verfügbaren Impfstoffe.

Die Haftung übernimmt stattdessen der Staat. Konkreter gesagt, eigentlich die Bundesländer. Oder zumindest ist es theoretisch so, denn aufgrund der immensen Kosten, die eine schwere Behinderung verursachen kann, sind die Versorgungsämter angewiesen, mit Anerkennungen von Impfschäden äußerst restriktiv umzugehen. Und eine Klage vor den Sozialgerichten kann sich Jahre bis Jahrzehnte hinziehen (Samoa zieht MMR-Impfstoff zurück, nachdem zwei Babys nach wenigen Minuten gestorben sind – Mehr Tote durch Impfstoff als durch Masern).

Erste Zahlen über die tatsächlichen Kosten

Im Zuge des zunehmenden Interesses der Öffentlichkeit kommen jetzt aber auf Bundesländer-Ebene doch langsam konkrete Daten über die tatsächliche Zahl der anerkannten Impfschäden und ihrer Kosten ans Licht.

So gingen in Baden-Württemberg von 2009 bis 2018 insgesamt 363 Anträge auf Anerkennung von Impfschäden bei den Versorgungsämtern ein. Im gleichen Zeitraum wurden 29 Fälle, also 8 %, offiziell anerkannt. Allein im Jahr 2018 wurden in Baden-Württemberg 17.121.000 Euro an Impfschadensopfer gezahlt (Harvard-Immunologin: Nicht geimpfte Kinder stellen kein Risiko dar (Video)).

Medizinskandal Krebs

Die Dunkelziffer steht in den Sternen

Wie viele schwere oder gar dauerhafte Impfreaktionen tatsächlich nach Impfungen auftreten, weiß auch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die deutsche Zulassungsbehörde für Impfstoffe nicht. Dort versucht man dem Thema „Dunkelziffer“ möglichst auszuweichen.

Meine persönliche Schätzung nach wird allenfalls ein Tausendstel gemeldet. Sollte diese Schätzung stimmen, müsste Baden-Württemberg eigentlich nicht 17 Mio., sondern 17 Mrd. Euro jährlich an die Opfer von Impfschäden zahlen… (Bill Gates: „Impfen ist die beste Art der Bevölkerungsreduktion“ (Video)).



Literatur:

Impfen: Ja oder nein?

Der betrogene Patient: Ein Arzt deckt auf, warum Ihr Leben in Gefahr ist, wenn Sie sich medizinisch behandeln lassen

Das Geschäft mit den Impfungen

Quellen: PublicDomain/politaia.org/impfkritik.de am 22.02.2020

About aikos2309

7 comments on “Deutsche Impfpflicht: Ab 1. März – 17 Mio. Euro jährlich für Impfschäden

  1. So werden die Kinder mit deren Gift-Impfungen Zwangssterilisiert bzw. Unfruchtbar gemacht und nebenbei mit vergiftet durch Aluminium und Quecksilber !
    Das Zeug setzt sich im Rückenmark ab und belastet das Nervensystem.
    Kinder benötigen keine Masernimfpungen, Erwachsens ab 50 die noch keine Masern hatten in der Kindheit sind von dem Virus tödlich bedroht und benötigen einen Impfstoff, aaaber seit wann hat es hier in der BRiD Tote über 50 jahrealt durch Masern geben ?

      1. Na Toll !
        Sind etwa ältere Menschen die noch nie Masern hatten die vor 1970 geboren sind Immun gegen Masern ???
        😉
        Total Paradox.
        Ich selbst hatte Masern und Röteln als Kind gehabt und habe somit eine natürliche Impfung bekommen.
        Gefährlich ist es nur für Erwachsene über 50 ein Problem wenn die als Kind solche Krankheiten nicht hatten.
        😉

  2. Schon klar =)

    Es werden Obdachlose erzeugt, Kirege inszeniert (mit vielen Geschädigten und Toten),
    es werden Menschen in die Verzweiflung gejagt, so dass Suizid als der letzte Ausweg
    angesehen wird dabei wird dann alles getan um selbigen zu retten – man bemerke EINEN zu retten und alle müssen dann in Therapie (?)
    Es wird gequält, geschunden, verkrüppelt, mißhandelt – nur damit das Leidkonstrukt weiterhin bestehen bleibt und nur weil der Einzelne für sich noch nicht in der Klarheit ist, dem ein NEIN, ich bin freiwillig hier und brauche keine Angst zu haben entgegensetzt.

    Ja, i. O. dann haut mir halt jemand eins auf die Mütze und ich als Person XY mit meinen ganzen Anhaftungen sterbe dann – was nicht stirbt ist die Seelensignatur und der ist es hübsch einerlei in welcher Form sie wieder zutage tritt – NUR sollte evtl. jeder einzelne beachten, dass wir hier uns in die Sch… reingeritten haben und unsere Seelenanteile dann in die neue Sch… reingeboren werden, was mittlerweile zur unerträglichen Vorstellung geworden ist. Also Selbstverantwortung, Dienst am Anderen und am Selbst und sich endlich dem stellen, dass weder Mutti noch Vati noch Papst oder wer auch immer gerade hier als Führung im Außen auftritt jedem einzelnen sein Kinderzimmer aufräumt.

    KEINE ANGST EINJAGEN LASSEN und jetzt mal wirklich, es ist so abstrus alles, dass es doch mittlerweile mehr als offensichtlich ist, dass wir gefälligst INNEN in uns aufzuräumen haben – ausnahmslos JEDER! Und ja das tut richtig weh und nein, man stirbt nicht daran.

    Danke für die Aufmerksamkeit.

  3. „Vorbemerkung
    Am 20. August 1947 wurden im Sitzungssaal 600 des Justizpalastes in Nürnberg die Urteile gegen Nazi-Ärzte gefällt. Bemerkenswert ist, dass die Richter trotz der bekanntgewordenen Ungeheuerlichkeiten ihren Blickwinkel nicht nur auf das Geschehene und den daran Beteiligten richteten, sondern auch erkannten, dass die Problematik von Versuchen am Menschen ein allgemeines ethisches Problem darstellt und a l l e Ärztinnen und Ärzte in der Welt betrifft. Im Vorwort zu seinem Buch ‘ The Nazi Doctors ‘ formulierte es Robert Jay Lifton 1986 (1) so: ” Doctors in general, it would seem, can all too readily take part in the efforts of fanatical, demagogic, or surreptitious groups to control matters of thought and feeling, and of living and dying.”
    (1) Robert J. Lifton: The Nazi Doctors, New York, 1986

    Der Nürnberger Kodex 1947
    Der Text:
    1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, daß die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muß, ihre Einwilligung zu geben; daß sie in der Lage sein muß, unbeeinflußt durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; daß sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muß, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, daß der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.
    2. Der Versuch muß so gestaltet sein, daß fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
    3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, daß die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
    4. Der Versuch ist so auszuführen, daß alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.
    5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, daß es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
    6. Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
    7. Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.
    8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
    9. Während des Versuches muß der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.
    10. Im Verlauf des Versuchs muß der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muß, daß eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.
    Zitiert nach: Mitscherlich, A. und Mielke, F. (Hrsg.): Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses. Frankfurt a.M. 1960, S. 272f.“

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