Internet: Bundesregierung stimmt für Pflicht zur Passwortherausgabe – auf dem Weg zum Orwell-Staat

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Im Dezember berichteten wir, dass das Bundesjustizministerium ein Gesetz gegen „Hass und Hetze im Netz“ plant. Damit sollte die Regierung Internetkonzerne wie Google, Facebook und Twitter dazu zwingen können, die Passwörter ihrer Kunden herauszugeben, ohne dass der Nutzer selbst etwas davon erfährt.

Justizministerin Lambrecht (SPD) sagte: „Wer im Netz hetzt und droht, wird in Zukunft härter und effektiver verfolgt.“ Man habe zu häufig beobachten müssen, dass aus Worten Taten wurden und dass nach Hass im Netz sogar ein Mord geschehe.

Damit will Justizministerin Lambrecht ihr „Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ umsetzen, das Ende Oktober vom Kabinett beschlossen wurde. Grundlage dieses Maßnahmenpakets war der „rechtsradikal motivierte Terrorangriff“ von Halle.

Strafverfolger wie Polizeibehörden, der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst oder der Zoll sollen daher künftig auf Antrag das Passwort zu Internetdiensten bekommen. Nach dem Gesetzentwurf der Justizministerin soll es schon genügen, wenn der Verdacht eines Delikts im Raum steht, welcher mittels Telekommunikation begangen worden sein soll, um die Herausgabe der Passwörter der betreffenden Person zu fordern.

Passwörter einfach weiterreichen

Trotz massiver Kritik hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur „erweiterten Bestandsdatenauskunft und Meldepflicht“ ans BKA auf den Weg gebracht. Künftig müssen Telemediendienste wie Whatsapp, Gmail, Facebook, Tinder & Co. sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter und IP-Adressen an Sicherheitsbehörden herausgeben.

Dazu kommt die Pflicht von Plattformen wie Facebook, TikTok, Twitter und YouTube, strafrechtlich relevante Inhalte wie „Hassbeiträge oder Terrorismuspropaganda“ zu löschen und parallel unaufgefordert – ebenfalls mit aussagekräftigen Internetkennungen inklusive Portnummern – an das Bundeskriminalamt zu melden.

Damit ist auch das letzte bisschen Privatsphäre abgeschafft. Jeder, der potenziell als „rechtsradikal“ gilt, kann nun vollständig vom BKA durchleuchtet werden. In diesen Tagen könnten das sehr viele Menschen sein, denn jeder, der Merkel & Co. kritisiert, gilt inzwischen als rechtsradikal. Willkommen in der DDR 2.0 (Internet: George Orwells „1984“ lässt grüßen – Twitter gibt sich Befugnisse eines „Wahrheitsministeriums“).

Internet-Freiheit ade: GroKo mit dem NetzDG auf dem Weg zum Orwell-Staat

Mit Passwort-Herausgaben und einer ‚Verdachtsdatenbank‘ werden Internetznutzer überwacht und der Aufwand für Anbieter erhöht.
Die Digitalpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Joana Cotar, sieht Unternehmen und Nutzer durch neue Gesetzesvorhaben in der Folge des Netzdurchsetzungsgesetzes belastet, indem die Auskunftspflicht zu Nutzern von Internetseiten deutlich erweitert werden.

Sollte die Bundesregierung diese Vorhaben umsetzen, würden das den technischen und finanziellen Aufwand für Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) erhöhen und die Internetnutzer immer mehr zu gläsernen Menschen machen, warnt Cotar:

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„Die Bundesregierung ist völlig ahnungslos, welche tatsächlichen Belastungen den KMU durch das neue Gesetz entstehen werden. Die Kosten für die Anbieter von Telemediendiensten für die Erfüllung der geplanten Auskunftspflicht liegen – laut Verband der Internetwirtschaft e.V. – in Milliardenhöhe. Dabei geht es nicht nur um die Schaffung von Schnittstellen und technische Anpassungen, sondern auch um einen signifikanten Aufwand für Rechtsberatung und Konzepterstellung.

Es ist symptomatisch für diese Regierung, die Folgen ihres überhasteten Vorgehens nicht zu bedenken und gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen weiter zu belasten. Das ist unverantwortliche Politik.

Anstatt die seit langem angekündigte Evaluierung des NetzDGs anzugehen, plant sie ein Verschärfung, die für KMU nicht nur teuer wird, sondern vor allem auch Feuer mit Feuer bekämpft:

Von der Herausgabe von Passwörtern über eine Einschränkung des journalistischen Quellenschutzes bis hin zu einer ‚Verdachtsdatenbank‘ beim Bundeskriminalamt – all das gleicht einem Orwell’schen Albtraum. Es ist höchste Zeit, dass wir aus diesem aufwachen und den Kampf um die Freiheit für die Bürger in diesem Land wieder aufnehmen.“

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Das Bundesjustizministerium hatte im Dezember 2019 einen Entwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ vorgelegt und musste auf Anfrage aus der AfD-Bundestagsfraktion einräumen, keine Kenntnisse über den damit verbundenen Aufwand und die Kosten für Unternehmen zu haben, wie der Antwort des Ministeriums zu entnehmen ist: „Welche Kosten den Unternehmen durch ein solches Gesetz durchschnittlich entstehen, kann nicht allgemein beantwortet werden.” (Weltweite Proteste: Regierungen schränken Internetzugang ein).

tichyseinblick.de berichtet:

Bundesregierung versus Bevölkerung

Die Morde von Hanau erschüttern die Republik. Aber hätten sie verhindert werden können mit einem Gesetz gegen Hasskriminalität? Das würde bedeuten, dass der Täter ein Aufgehetzter ist. Aber von wem und zu was aufgehetzt? Und wie steht das im Kontext zu seiner vermuteten schweren psychotischen Erkrankung?

Die Beratungsseite Anwalt.org für Anwälte und Mandanten schreibt tagesaktuell: „Das Gesetz gegen Hasskriminalität erweitert im Wesentlichen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), welches seit 2017 gilt.“

In der Kabinettsitzung besprochen liegt dieses von der Ministerrunde beschlossene neue Gesetz jetzt dem Deutschen Bundestag vor, wo es vermutlich abgenickt wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist 57 Seiten lang und trägt den Titel: „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.“

Warum nur Rechtsextremismus? Eine Journalistin des Spiegel hatte es bei Maischberger schon in etwa so klargestellt: Der böse Blick zu den linksradikalen Übergriffen in Leipzig Connewitz sei doch in der Form zu unterlassen, wenn jetzt rechtsextreme Terrorgruppen die Republik angriffen.

Die Einführung der Zensur

Die Begründung für das Gesetz lautet, dass es eine „zunehmende Verrohung der Kommunikation“ gäbe, insbesondere gegenüber „politisch engagierten Personen“. Und zwar in einer Weise, die gegen das Deutsche Strafrecht verstoßen würde. Parallel allerdings entscheiden Gerichte, dass Renate Künast (Grüne) und Alice Weidel (AfD) übelst beschimpft werden dürfen im Sinne einer erlaubten Meinungsäußerung oder dass machtvolle politische Repräsentanten wie Claudia Roth Journalisten verleumden dürfen – einfach so.

Damit hat die Gesetzgebung eine neue Qualität. Bislang schützte Artikel 5 Grundgesetz Presse und Meinungsfreiheit vor dem Staat. Mit den neuen Gesetzen schützen sich Repräsentanten des Staats vor kritischer Begleitung. Denn klar ist: Hass und Hetze kann alles sein – schon heute wird jede abweichende Meinung schon allein deshalb, weil sie abweicht, gerne als Hass und Hetze denunziert. Der Begriff Zensur wird undifferenziert eingesetzt. Eigentlich geht es bei Zensur um Eingriffe des Staates in private Äußerungen. Bislang gab es keine Zensur. Jetzt schon.

Beledigungen sind das eine. Aber auch Gewalt- und Morddrohungen sollen schärfer geahndet werden. Gut? Und hätte so etwas Hanau verhindert?

Besagter Gesetzentwurf argumentiert mit so etwas wie einer „Wehret den Anfängen“-Idee. Es heißt da, allgemein sinke im Netz die Hemmschwelle für weitere gleichgerichtete Äußerungen. Die Argumentation überrascht wahrscheinlich die überwiegende Zahl der sich damit befassenden Juristen, wenn es in diesem Gesetzentwurf weiter heißt: „Dies kann sogar dazu führen, dass sich Menschen vollständig aus dem öffentlichen politischen Diskurs zurückziehen.“ Damit sei der freie Meinungsaustausch im Internet und „letztendlich die Meinungsfreiheit gefährdet.“

Ist das noch Juristendeutsch oder nur Ideologie?

Nach der Konsequenz daraus muss hier gefragt werden: Zwangsweise Vorführung in Stuhlkreisen mit Anwesenheits- und verbaler Beitragpflicht? Ist das der Grund, warum sich die Koalitionsvereinbarung von Union und SPD auch dem Kampf gegen Einsamkeit gewidmet hat? Sind hier etwa Einsame gemeint, die sich dem politischen Diskurs entziehen, die nur noch Netflix schauen und dann als „Nazis“ wiedergeboren werden oder mindestens als Stalker von „politisch engagierten Personen“?

Viele Fragen, die Antworten verlangen. Und spätestens hier ist es an der Zeit, auf der emotionalen Ebene auch mal den Opa zu fragen, wie das damals war, also in der DDR, als eine Diktatur die nächste nahtlos ablöste. Währenddessen weigern sich „politisch engagierte Personen“ wie Bodo Ramelow weiter, die DDR ein Unrechtsregime zu nennen.



Literatur:

Propaganda als Machtinstrument: Fakten, Fakes und Strategien. Eine Gebrauchsanleitung

Bewußtseins- und Gedankenkontrolle

Die Macht um acht: Der Faktor Tagesschau (Neue Kleine Bibliothek)

Die Gefallsüchtigen: Gegen Konformismus in den Medien und Populismus in der Politik

Quellen: PublicDomain/watergate.tv am 27.02.2020

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One thought on “Internet: Bundesregierung stimmt für Pflicht zur Passwortherausgabe – auf dem Weg zum Orwell-Staat

  1. Die aufgeführten Dienste, ala Datenkraken sollte man eh nicht nutzen. Mir tun diese Kreaturen, die nur noch auf ihr Smartphone starrend durch die Gegend irren und ihre Umwelt komplett ausblenden leid, armselige Zombies sind das, dass ist eh eine Art neue STASI, jeder Mist und unbeteiligte Menschen werden ohne rechtliche Grundlage und Legitemierung von oft völlig verblödeten Kreaturen erfasst, die selbst ihren letzten Furz unbedingt der ganzen Welt mitteilen müssen und alles posten, einfach nur noch ekelhaft!

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