RA Beate Bahner gibt Anwaltszulassung zurück: Rechtsstaat ist gestorben

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Weil sie mit ihrem Antrag gegen die „Anti-Corona-Maßnahmen“ beim Verfassungsgericht nicht durchkam gibt Rechtsanwältin Beate Bahner ihre Anwaltszulassung zurück: „In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun.“

Webseite Beate Bahner www.beatebahner.de:

Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt.

Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben.

Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen  Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat.

Damit ist heute unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.
Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte.

In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun.

Ich war sehr gerne für Sie da und bedanke mich ganz herzlich bei allen Menschen, die mich in der Woche vom Freitag, 3. April 2020 bis Karfreitag, 10. April 2020 unterstützt und begleitet haben (Totalversagen: Niemand hat die Risikoanalyse des Bundesbevölkerungsschutzamtes gelesen – Papier des Innenministeriums empfahl, den Bürgern Angst zu machen).

Ihre Beate Bahner, Rechtsanwältin

Dokumente:

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag  von Beate Bahner ab, Karfreitag, 10. April 2020, 17.30 Uhr – Beate Bahner gibt hiermit ihre Anwaltszulassung zurück

Offener Brief an Juli Zeh, Karfreitag, 10. April 2020, 15 Uhr

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Polizeiliches Ermittlungsverfahren gegen Beate Bahner wegen öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat nach § 111 StGB wegen Einladung zur Demonstration „Coronoia“ am Ostersamstag, 15 Uhr,  9. April 2020

Beate Bahner reicht Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wegen des Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland ein, 8. April 2020

Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist – und der größte Rechtsskandal der Bundesrepublik Deutschland, 7. April 2020

Pressemitteilung von Beate Bahner, 3. April 2020

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Was war passiert? Rückblende

Totalitär. Die Heidelberger Anwältin Beate Bahner hält die Corona-Verordnungen wegen Verfassungswidrigkeit für unwirksam. Sie stellte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht und soll unter anderem zu einer bundesweiten Demonstration am Karsamstag eingeladen haben. Nun wird gegen die Juristin wegen angeblichem „Aufruf zum Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen“ durch das Staatsschutzdezernat der Kripo in Heidelberg ermittelt (Grenzübertritte zwischen Bundesländern verboten: Hier ist jedes Maß und Ziel verloren).

Polizei und Staatsanwaltschaft Heidelberg ermitteln gegen die Rechtsanwältin Beate Bahner. Die Juristin habe über das Internet öffentlich zum Widerstand gegen die Corona-Verordnungen aufgefordert und unter anderem zu einer bundesweiten Demonstration am Karsamstag eingeladen. Wie der Spiegel berichtet, werde der Fall im Staatsschutzdezernat der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg geführt.

Die Anwältin hatte am 8. April einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht geschickt. Darin fordert sie, dass „der Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen bis zur Entscheidung in der Hauptsache sofort außer Vollzug gesetzt.“

In einem Schreiben auf ihrer Webseite, die aktuell nicht erreichbar ist, hatte Bahner erklärt, warum sie die Maßnahmen der Regierung für verfassungswidrig hält. In einer Email, die jouwatch vorliegt, heißt es:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützer!! Anbei finden Sie meinen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht zur Kenntnisnahme.

Ich habe folgende Anträge gestellt – und Sie sind sehr gerne zur Weiterleitung dieser Mail berechtigt!

1. Es wird festgestellt, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden.

2. Der Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache sofort außer Vollzug gesetzt.

In Punkt 3 findet sich der Demoaufruf, der nach Ansicht Bahners nach Art. 8 II GG und 20 Abs. 4 GG zulässig ist und nicht verboten werden darf.

4. Es wird beantragt, sofort über den Eilantrag zu entscheiden, da die Antragstellerin seit einem Besuch der Polizei Heidelberg am 8. April 2020, 12 Uhr ihre Freiheit in Gefahr sieht.

5. Die Dringlichkeit besteht insbesondere in der vollständigen Beseitigung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland und in der beispiellosen Beschränkung fast aller Grundrechte von 83 Millionen Bürgern und der damit drohenden Errichtung eines diktatorischen Polizeistaats.

6. Es wird daher beantragt, aufgrund der besonderen Dringlichkeit davon abzusehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, § 32 Abs. 2 BVerfGG.

Seit heute, Donnerstag den 9. April 2020, 11 Uhr ist meine Homepage gesperrt …“

Die Polizei mahnte etwaige Teilnehmer der von der Rechtsanwältin geplanten Demonstration zur Vorsicht. Ein Besuch könne angesichts der Beschränkungen eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat sein, heißt es beim Spiegel weiter.

Literatur:

Die Unersättlichen: Ein Goldman-Sachs-Banker rechnet ab

Wehrt Euch, Bürger!: Wie die Europäische Zentralbank unser Geld zerstört

Der Weg ins Verderben: Wie die Eliten die nächste Krise vorbereiten und wie Sie sich davor schützen können

Die Nullzinsfalle: Wie die Wirtschaft zombifiziert und die Gesellschaft gespalten wird

Quellen: PublicDomain/mmnews.de/journalistenwatch.com/2020/04/09/ermittlungen-anwaeltin-sie/ am 11.04.2020

About aikos2309

13 comments on “RA Beate Bahner gibt Anwaltszulassung zurück: Rechtsstaat ist gestorben

  1. das wird deutlich, in was für ein Regime wir leben Corona Chemtrails und Haarp Diktatur GmbH Deutschland, ich hoffe das sich in einiger Zeit durch Trump sich was ändern wird,und die Trolle des Deepstaat zur Rechenschaft gezogen werden.

  2. Das 11. Gebot: Du sollst nicht lügen ein Staat zu sein, wenn Du kein Staat bist…

    An das BMWI:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    nach bisherigen Veröffentlichungen aus Regierungskreisen behaupten sogenannte „Reichsbürger“ (wer auch immer diese verbotene Bezeichnung einsetzt), die BRD sei kein Staat. Was diese Leute sonst noch publizieren, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich es nicht recherchieren kann. Sogenannte „Könige von Deutschland“ und andere Paradiesvögel sind mir suspekt.
    Wer behauptet, die BRD sei kein Staat, liegt offensichtlich richtig. Mir liegen Schreiben einer >Kleinen Anfrage< der Partei DIE LINKE und die Antwort des BVG vor. Dort wird bestätigt, dass das Deutsche Reich weiterhin besteht. Die Denkgesetze verbieten folglich, dass auf einem Staatsgebiet ein anderes Konstrukt ein Staat sein kann. Zwingend logisch kann die BRD kein Staat sein. Um die Sache zu vertiefen, muss die öffentliche Auffassung der 2 + 4 Verträge hinzugezogen werden, wo es heißt, die BRD habe die volle Souveränität erlangt. Das mag wahr oder fast wahr sein, dennoch ist die BRD zu keinem Zeitpunkt ab 1945/1949 ein Staat. Die designierte Aufgabe der BRD-Verwaltung ist die Verwaltung eines unter Fremdherrschaft stehenden Teils des Deutschen Reichs. Interessant ist noch die Frage, was mit dem Vermögen des Deutschen Reichs geschehen ist. Wo ist es abgeblieben?
    Dazu ist Ihre Stellungnahme erforderlich, welcher mit besonderem Interesse entgegengesehen wird.

  3. Genau, man sollte hier aufpassen, es kann auch sein, es ist nur eine halbe Inszenierung, um dann nach außen hin der Bevölkerung zu zeigen, das eine Klage etc. nichts bringt und hier somit schon evtl. andere die im Anlauf waren, was vorzubereiten den Mut zu nehmen bzw. das sie es lassen sollen, überlegt mal, clever ausgedacht! 😉
    Also nicht als Maßstab nehmen, außerdem klagte Sie wohl auch als Einzelperson, dann Eilantrag und mit lauter Formfehlern, auch lese ich nirgends das sich hier richtig auf das Grundgesetz bezogen wird bzw. das über die Schiene läuft, alles sehr fragwürdig.
    Man muß bei sowas ganz genau alles vorbereiten und ganz starr und korrekt formulieren usw. nur dann hat man überhaupt eine Chance.

  4. Hallo !

    Ich bezweifele noch ,dass unsere unsere Umsetzer von Gesetz und Vollzug , wollen das bald Ihre Kinder und Familien Mitglieder, von jedem Halbwegs begabten Wochenend Hacker ins Internet gestellt werden können .?!

    Wer freiwillig seine Daten offenbart , ist der Staatsfeind Nr.1 ,vergesst das nicht und zieht eure Konsequenzen .!

    Der Krieg hat begonnen !

    Dennoch Frohe Ostern und einen Guten Wandel in der Frühlingszeit 2020 !

    Ciao Olav P.

  5. Halli !

    Kleiner Nachtrag :
    _——
    Verweigert jegliche Aufnahme eurer Angaben in Digitaler Form ;

    Solange nicht gewährleistet ist ,dass die auf Servern des Bundes der Republik of Germany only ,abgelegt werden , also Immer !

    Was hat der Staat gegen Dich getan ? Verstoss gegen fast Alle Grundgesetze die wir haben !!!

    Verlangt bei jeder Aussage bei Polizeibehörden , das eure Identität gewahrt bleibt und nur unter 4 Augen ( u.mehr)mit Unterschrift gilt !

    Jede ,andere Information die Euch zur Last gelegt wird , muss Handschriftlich ,bestätigt sein .
    Es gibt immer einen Verantwortlichen ,verlangt seine/Ihre Unterschrift !Auf Papier .UndcPapier ob Schreib Unterlage oder Richter , wird wirken !

    Verweigert ab Heute die Digitale Unterschrift , wo immer es geht !!!

    Seid und werdet ,das Sandkorn im Getriebe , der falschen Maschinen !

    bis Danne

    Olav P.

  6. Folgendes sollte nicht unerwähnt bleiben:

    1) Die Anwältin Bahner hat vor dem BVG einen Antrag abegegeben, der voller Formfehler war. Desweiteren hat sie es versäumt sachlich und cool zu bleiben; der Antrag viel zu emotional. Und schließlich hat sie den Antrag verbunden mit dem Aufruf zu Ungehorsam (Demos), was für den Staat eine Steilvorlage war, um gegen sie vorzugehen.

    2) Es gibt auch nüchterne Anwälte, die in der Sache erfolgreich waren. So haben mehrere Kläger, unter anderem der Greifswalder Anwalt Jost von Glasenapp, die extra zu Ostern ausgefertigte Verordnung der Mecklenburger Landesregierung gekippt, nach der die Mecklenburger zu Ostern die Küste und die Inseln nicht betreten durften.

    https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Corona-Gericht-kippt-Oster-Reisebeschraenkungen-in-MV,coronavirus1324.html

    Vielleicht sollte man ohnehin zuerst versuchen regional gegen die Beschränkungen vorzugehen, weil doch das BVG eher ein politisches Gericht ist. Die Richter dort werden nach Parteibuch bestimmt und sind den Parteien verpflichtet.

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