Brisante Studie der Regierung: Vermögensabgabe und Lastenausgleich noch 2020?

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Anfang April wurde eine Studie vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages erstellt. Titel: „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie“. Vermögensabgabe und Lastenausgleich noch 2020?

Was wir in den letzten Tagen aus sehr verlässlichen Quellen zugetragen bekamen, hat höchste Brisanz. Demnach wird in Deutschen Finanzämtern derzeit die EDV für einen möglichen Lastenausgleich und eine Vermögensabgabe auf Vordermann gebracht.

Bekanntlich wurde Anfang April eine Studie vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages erstellt, die den Titel „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie“ trägt. Schon damals klingelten bei uns die Alarmglocken.

Link zur Studie (PDF): https://www.bundestag.de/resource

So wird die Vermögensabgabe durchgespielt

Natürlich haben die Autoren der Studie kein Wort über den Zeitpunkt und die Höhe einer solchen Vermögensabgabe verloren. Es geht nur darum, ob eine solche Verfassungsgemäß wäre. Und wenn man das 10-Seiten-Papier gelesen hat, bleiben daran kaum Zweifel. Dort heißt es:

„Die Vermögensabgabe muss laut Verfassung eine einmalige Abgabe bleiben. Allerdings ist es zulässig, diese einmalige Abgabe über mehrere Jahre zu verteilen, wie es etwa bei den Lastenausgleichsabgaben im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) von 1952 praktiziert wurde.

Unzulässig wäre hingegen der Versuch, durch wiederholte Erhebung einer Vermögensabgabe kontinuierlichen Zugriff auf Vermögen zu nehmen, da dies dem verfassungsrechtlichen Postulat der Einmaligkeit zuwiderlaufen würde und zudem als falsch etikettierte Vermögenssteuer die Zustimmung des Bundesrates nach Art. 105 Abs. 3 GG umgehen würde.“

In Punkt 3.2, der die Voraussetzung einer staatlichen Ausnahmelage behandelt, heißt es am Ende: „Eine rechtliche Einschätzung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Vermögensabgabe kann somit nicht abschließend getroffen werden.

Auffällig ist, dass ein Vergleich mit den Ereignissen in der Historie zeigt, dass die bisher erhobenen einmaligen Vermögensabgaben (Wehrbeitrag von 1913, das Reichsnotopfer von 1919 und im Rahmen des Lastenausgleich von 1952) jeweils ein Versuch zur Deckung von Kriegskosten waren. Mit diesen historischen Ereignissen ist die Corona-Krise wohl nicht vergleichbar.“

Kurze Anmerkung: Warum sprach man in den letzten Wochen (vor allem zu Beginn der Corona-Panik, wohl immer von „Krieg gegen Corona“, „Krieg gegen einen unsichtbaren Feind“ etc.? (Deutschland: Berlin plant Enteignung von Ufergrundstücken – erst wird die Wirtschaft ruiniert, dann verstaatlicht)

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Wie könnte es ablaufen und was kann man noch tun?

Wie an uns herangetragen wurde, wird die EDV-Umstellung der Finanzämter mit einer 7,5% Vermögensabgabe durchgespielt. Dies alles sind natürlich keine gesicherten Erkenntnisse, ob es tatsächlich so kommt und vor allem wann eine solche Abgabe geplant ist.

Ebenso wenig lässt sich daraus eine Erkenntnis gewinnen, welche Vermögenswerte denn dann unter diese Vermögensabgabe fallen. Sind es nur Geldvermögen? Oder auch Immobilien? Sind es auch Geldvermögen auf Firmenkonten?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es einen Stichtag der Vermögensbewertung geben. Sollte dieser beispielsweise rückwirkend auf den 1. Mai 2020 gelegt werden, dann können Sie jetzt so gut wie nichts mehr unternehmen!

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Angesichts der Tatsache, dass wir seit 15 Jahren den Besitz von physischem Gold „predigen“, sollten die meisten Leser gut aufgestellt sein. Gold beschützt Eigentumsrechte. Gold hat kein Gläubiger/Schuldner-Verhältnis und kann nicht per EDV-Knopfdruck eines Tages um 7,5% abgeschnitten werden. Wer eine oder mehrere lastenfreie, voll abbezahlte Immobilien besitzt, könnte natürlich sehr schnell als „sehr vermögend“ eingestuft werden (Deutschland: Der Lockdown wird zum Selbstzweck).

Was droht Immobilienbesitzern?

Womöglich wäre hier selbst nach entsprechenden Freibeträgen am meisten für den Staat zu holen. Wie man es im Lastenausgleichsgesetz 1952 zuletzt umgesetzt hat, in welchem Zwangshypotheken über 30 Jahre aufgebürdet wurden. Entsprechende Vorkehrungen zur Reduzierung des Immobilienvermögens könnte man hier mit dem Eintrag einer Eigentümergrundschuld (Briefgrundschuld) treffen.

Selbst wenn Sie kein Darlehen bei einer Bank aufnehmen, kann die Eigentümergrundschuld mit Brief das zu bewertende Immobilienvermögen entsprechend reduzieren. Ob dies jedoch bei Eintritt einer Vermögenssteuer oder Lastenausgleichs schützt, kann nicht gesichert beurteilt werden.

Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Rechtsberater und Notar und lassen sich aufklären, was es mit der Eigentümergrundschuld (mit Brief) auf sich hat.

Und was ist mit Aktien? Aktien dürften von einer Vermögensabgabe verschont bleiben. Ein Land, welches Unternehmensanteile einziehen würde, wäre auf einer Stufe mit Venezuela und würde ruck-zuck vom Kapital als sicherer Investitionsstandort gemieden werden.

Deutsche Vermögensabgabe, aber keine im Rest Europas?

Und wie hoch werden die Freibeträge ausfallen? Man könnte hier tausend Fragen stellen, die man mit den uns vorliegenden Informationen nicht beantworten kann. Es wäre reine Spekulation.

Es wäre in unseren Augen ohnehin dem Deutschen Steuerzahler und „Vermögensbesitzer“ schwer vermittelbar, warum ausgerechnet Deutschland, welches in den letzten Jahren seine Staatsverschuldung von 80% auf 60% gedrückt hatte, eine Vermögensabgabe durchführt, während hochverschuldete Länder wie Italien (hier dürfte die Staatsverschuldung von 130 auf 156% des BIP nach Corona steigen), in denen das Pro-Kopf-Vermögen aufgrund der hohen Immobilieneigentumsquote deutlich höher als in Deutschland ist, von einer solchen verschont bleiben würden.

Literatur:

Die Unersättlichen: Ein Goldman-Sachs-Banker rechnet ab

Wehrt Euch, Bürger!: Wie die Europäische Zentralbank unser Geld zerstört

Der Weg ins Verderben: Wie die Eliten die nächste Krise vorbereiten und wie Sie sich davor schützen können

Die Nullzinsfalle: Wie die Wirtschaft zombifiziert und die Gesellschaft gespalten wird

Quellen: PublicDomain/mmnews.de am 13.05.2020

About aikos2309

4 comments on “Brisante Studie der Regierung: Vermögensabgabe und Lastenausgleich noch 2020?

  1. Da die „Neusprechweise“ Neuartiger Erreger schon komplett aus der Studien von 2012 stammt, die wohl einigen Darstellern als Drehbuch diente, kann ich nur schwer an Zufälle glauben bzw. mag dies in leugnen.

    Ich hätte gedacht, daß es zur Beseitigung der Corona-Schäden nach dem Verursacherprinzip gehen würde. Das soll ja in einem Rechtstaat die Grundlage sein, so sagte man mir mal im Studium.

    Also, wer hat die Verordnungen, Dekrete, Anordnungen, Gesetze, die die Bevölkerung ruiniert haben, denn geschrieben, veröffentlicht, durchgesetzt?

    Daher hätte ich es als richtig empfunden, wenn alle Mitglieder von Parteien, Regierungen (Kreis, Land, Bund EU) erst einmal enteignet werden und ebenfalls die Medienkonzerne, die mit Massenpsychosen dies gefördert haben.

    Ebenfalls die Akteure (Experten, Schauspieler), die schon so erfolgreich den Schweinegrippe Alarmismus protegiert haben.

    Ebensfalls schuldig gemacht haben sich solche Stiftungen, die Medien für ihre Berichterstattung gekauft pardon finanziell unterstützt haben, auch die sollten aufgrund der Sittenwidrigkeit enteignet werden.

    Und danach würde man dann die „willigen Helfershelfer“ aus den Behörden, Polizeistationen enteignen, die dies Unrecht umgesetzt haben vor allem an diejenigen sollte gedacht werden, die dies mit unbilligender Härte machten aus der Freude des persönlichen Sardismus, die sollten noch zudem eine persönliche Zwangshypothek erhalten. Remontierung wäre eine Option gewesen für die Beteiligten, sie war eben keine Option umsonst, sondern kostenfrei.

    Das sollte man vielleicht gleich machen, damit man dann nicht erst in 50 Jahren 96 Jährige Corona-Wohnhaft-Aufseher vors Gericht zerren muss.

    Ebenfalls schuldig gemacht haben sich Corona-Mitbürger-Denunzianten, auch die sollten dafür mit der Befreiung vom Eigentum belohnt werden.

    Könnte man darüber nicht auch mal eine 10-seitige Studien anfertigen lassen?

  2. Richtig,all jene die mitgeholfen haben sollen enteignet werden und für die verursachten Schäden und das Leid bezahlen müssen.Wir brauchen keine Kakerlaken und derartiges Schmarotzertum welche das Volk aussaugt und schädigt.

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