Bundesverwaltungsgericht: Deutsche Bündnisverpflichtungen stehen über dem Menschenrecht auf Leben

Teile die Wahrheit!

Staatsbürger aus dem Jemen haben gegen die Bundesrepublik geklagt, weil die Drohneneinsätze der USA, bei denen Verwandte von ihnen getötet wurden, von Ramstein aus gesteuert werden. Die Bundesrepublik sei verpflichtet, diese völkerrechtswidrigen Einsätze von deutschem Boden aus zu beenden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage mit einer sehr bemerkenswerten Argumentation abgewiesen. Von Thomas Röper

Letzte Woche haben Medien berichtet, dass die Klage der Jemeniter gegen die Bundesrepublik abgewiesen wurde. Interessant wird es, wenn man sich die in der Pressemeldung veröffentlichte Argumentation des Gerichts anschaut.

Die Klage

Die Jemeniter haben Deutschland verklagt, weil über die US-Basis Ramstein die Funksignale gehen, die die US-Drohnen steuern. Da die Drohnenangriffe der USA völkerrechtswidrig seien und Deutschland laut Grundgesetz zum Schutz des menschlichen Lebens verpflichtet ist, haben die Jemeniter gefordert, dass Deutschland aktiv werden und dem Treiben der USA auf deutschem Staatsgebiet ein Ende setzen müsse.

Juristisch war es etwas komplizierter formuliert, es ging um die Pflicht der Bundesregierung, die Aktivitäten der USA in Ramstein zu prüfen und auf die USA einzuwirken, völkerrechtswidrige Einsätze über deutschen Boden zu beenden. Dass die Bundesregierung sich von den USA hat versichern lassen, die Einsätze der USA würden nicht gegen das Völkerrecht verstoßen, reiche nicht aus, so die jemenitischen Kläger.

Gründe für die Abweisung der Klage

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Hürde, nach der Deutschland eine Schutzverpflichtung für Menschenleben im Ausland hat, recht hoch gehängt:

„Vielmehr entsteht die Schutzpflicht erst, wenn aufgrund der Zahl und der Umstände bereits eingetretener Völkerrechtsverstöße konkret zu erwarten ist, dass es auch in Zukunft zu völkerrechtswidrigen Handlungen kommen wird, durch die grundrechtliche Schutzgüter beeinträchtigt oder gefährdet werden.“

Bei tausenden zivilen Opfern der US-Drohnenangriffe, die die USA selbst eingestanden haben, verstehe ich nicht, wie das Gericht in Zweifel ziehen kann, dass es auch in Zukunft zu solchen Vorfällen kommen kann. Und dass die Drohnenangriffe völkerrechtswidrig sind, kann man kaum bestreiten (Die amerikanische Kolonie – US-Firmen entscheiden in Deutschland, was die Wahrheit ist).

Das Völkerrecht ist in der UN-Charta unmissverständlich und sieht nur drei legale Möglichkeiten für den Einsatz von Militär in anderen Ländern vor:

  1. Man verteidigt sich gegen einen Angriff
  2. Der UNO-Sicherheitsrat hat den Einsatz genehmigt
  3. Man ist mit Genehmigung der rechtmäßigen Regierung im Land aktiv

Nichts davon ist im Falle der US-Drohneneinsätze gegeben. Sie fliegen herum, wo sie wollen und werfen Bomben auf fremde Länder, wann immer sie es für richtig halten. Man kann daher kaum bestreiten, dass diese Einsätze gegen das Völkerrecht verstoßen.

300x250

Damit aber nicht genug, das Bundesverwaltungsgericht hat der Bundesregierung noch weitere Hintertüren geschaffen:

„Ferner bedarf es eines qualifizierten Bezugs zum deutschen Staatsgebiet. Hieran fehlt es jedenfalls dann, wenn sich der auf das deutsche Staatsgebiet bezogene Teil der grundrechtsbeeinträchtigenden Handlungen des anderen Staates in einem rein technischen Übermittlungsvorgang ohne Entscheidungselemente erschöpft.“

Im Klartext: Solange die Entscheidungen über Drohnenmorde nicht auf deutschem Boden getroffen, sondern über deutschen Boden nur umgesetzt werden, braucht die Bundesregierung auch nicht ernsthaft zu reagieren. Sagt das Bundesverfassungsgericht jedenfalls.

 

300x250 boxone

Von einer Verletzung der Schutzpflicht für Menschenleben sei darüber hinaus nur dann zu reden,

„wenn die Bundesregierung gänzlich untätig geblieben ist oder die getroffenen Maßnahmen offensichtlich völlig ungeeignet oder unzulänglich sind.“

Was hat die Bundesregierung denn getan, um ihrer Schutzpflicht nachzukommen? Sie hat die USA gefragt, ob all ihre Operationen mit dem Völkerrecht in Übereinstimmung stehen. Und die USA haben geantwortet: „Klar doch“ und damit sind die von der Bundesregierung „getroffenen Maßnahmen“ für das Bundesverwaltungsgericht nicht mehr „ungeeignet oder unzulänglich.“ So einfach ist das!

Offenbar hat man beim Bundesverwaltungsgericht auch nicht genau prüfen wollen, ob die US-Einsätze gegen das Völkerrecht verstoßen, denn weiter heißt es in der Pressemeldung:

„Ob die unter Nutzung der Air Base Ramstein durchgeführten Drohneneinsätze der USA im Jemen regelmäßig gegen Vorgaben des humanitären Völkerrechts, insbesondere die Verbote unterschiedsloser Angriffe oder von Angriffen mit unverhältnismäßigen Kollateralschäden verstoßen, kann unter Berücksichtigung der vertretbaren Bandbreite von Rechtsauffassungen ebenfalls nicht ohne ergänzende Tatsachenfeststellungen (…) entschieden werden.“

Wozu gibt es eigentlich Bundesgerichte, wenn diese nicht in der Lage sind, die „Bandbreite von Rechtsauffassungen“ zu prüfen und zu beurteilen? Kann es sein, dass die Richter das gar nicht rechtsverbindlich tun wollten und deshalb die Klage der Einfachheit halber abgewiesen haben?

Bündnisverpflichtungen gegenüber den USA wichtiger als Menschenleben

Das beste kommt aber ganz am Ende der Pressemeldung. Nachdem ausführlich erklärt wurde, dass die Bundesregierung über mehrere Kanäle immer wieder in Washington angefragt hat, ob auch wirklich alle US-Maßnahmen dem Völkerrecht entsprechen und die USA immer wieder „Klar doch!“ geantwortet haben, kann man in der Pressemeldung lesen:

„Weitergehende Schritte, wie insbesondere die von den Klägern letztlich geforderte Kündigung der völkervertraglichen Grundlagen für die Nutzung der Air Base Ramstein musste die Bundesregierung wegen der massiven nachteilhaften Auswirkungen für die außen-, bündnis- und verteidigungspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht in Betracht ziehen.“

Was sind die „außen-, bündnis- und verteidigungspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland„, von denen das Gericht spricht? Das sind die vertraglichen Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der Nato und den USA. Diese Verträge hat das Bundesverwaltungsgericht damit de facto über das im Völkerrecht und im deutschen Grundgesetz festgeschriebene Menschenrecht auf Leben gestellt.

Wenn das deutsches Recht ist, dann müssen wir uns über gar nichts mehr wundern.

Wenn Sie sich für mehr Beispiele für freche Verfälschungen der Wahrheit in den „Qualitätsmedien“ interessieren, sollten Sie Beschreibung meines neuen Buches lesen. Das Buch ist eine Sammlung der dreistesten „Ausrutscher“ der „Qualitätsmedien“ im Jahre 2019 und zeigt in komprimierter Form, wie und mit welchen Mitteln die Medien die Öffentlichkeit in Deutschland beeinflussen wollen. Von „Berichterstattung“ kann man da nur schwer sprechen. Über den Link kommen Sie zur Buchbeschreibung.

Thomas Röper, Jahrgang 1971, hat als Experte für Osteuropa in verschiedenen Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet, bevor er sich entschloss, sich als unabhängiger Unternehmensberater in seiner Wahlheimat St. Petersburg niederzulassen. Er lebt insgesamt über 15 Jahre in Russland und betreibt die Seite  www.anti-spiegel.ru. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

Thomas Röper ist Autor des Buches „Vladimir Putin: Seht Ihr, was Ihr angerichtet habt?“

Literatur:

Durch globales Chaos in die Neue Weltordnung

Geboren in die Lüge: Unternehmen Weltverschwörung

Die Eroberung Europas durch die USA: Eine Strategie der Destabilisierung, Eskalation und Militarisierung Eine Strategie der Destabilisierung, … und komplett überarbeitete Neuausgabe

Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?

Quellen: PublicDomain/anti-spiegel.ru am 02.12.2020

About aikos2309

7 comments on “Bundesverwaltungsgericht: Deutsche Bündnisverpflichtungen stehen über dem Menschenrecht auf Leben

  1. Paß mal auf Herr Jemenit, dieses Jahr bekommst Du eine Spritze und der Auftraggeber (BRD + Gates ) und die Herstellerfirma haften nicht für Dein Leben und Siechtum, denn Profitinteressen stehen über dem Menschenrecht auf Leben. Na, ? bist Du in das richtige Land geflohen ?

  2. Ist doch ganz Klar !
    Das Verwaltungskonstrukt BRD unterliegt den Shaefgesetzen und der Haagerlandkriegsordnung (HLKO) und somit den sogenannten Siegermächten !
    Die wahre Siegermacht (UdSSR bzw.Russland) hätte sich nicht zurück ziehen sollen nach der Grenzöffnung und hätten solche heutigen Zustände verhindern können.
    Aber Russland, bzw. die Regierung, spielt ja mit im Reigen der NWO mit ihrer Impfaktion obwohl es Medikamente gibt !
    ;-/

  3. Man kann doch nicht von den BRD-Sklaven verlangen, daß Sie ihren Herrn rausschmeißen. Dazu haben Sie die macht nicht. Wenn Trump nicht gewinnt, und in Deuschland den Sumpf trocken legt, dann seh ich schwarz für Deutschland.

Schreibe einen Kommentar zu L.Bagusch Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert