Verfassungsgericht: Antrag gegen Verbot von „Spaziergängen“ abgelehnt

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Am Montag hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag gegen die Anordnung abgelehnt, unangemeldete „Spaziergänge“ zu verbieten. Nachdem Verwaltungsgerichte schon mehrfach einstweilige Verfügungen oder Vorausverfügungen von Städten gekippt haben, hat das Bundesverfassungsgericht vorerst den Städten Recht gegeben.

Damit wird aber nur ein neues Fass aufgemacht und den aufmüpfigen Bürgern – vielleicht versehentlich – ein neues Werkzeug in die Hand gegeben. Von Niki Vogt

Die Begründung aus Karlsruhe: Der Staat habe die Pflicht, die Bevölkerung vor Infektionen zu schützen und damit deren verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Leben und Gesundheit nach Artikel 2 Grundgesetz den Vorrang gegeben:

„Erginge demgegenüber eine einstweilige Anordnung und würde sich später herausstellen, dass das Verbot zur Verhinderung der von den Gerichten angenommenen infektionsschutzrechtlichen Gefahren, die nicht in verfassungsrechtlich relevanter Weise in Zweifel gezogen sind, rechtmäßig war, so wären grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte Interessen der Allgemeinheit, nämlich der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat auch kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG grundsätzlich verpflichtet ist […] betroffen.“

Das ist jetzt noch keine Entscheidung für die Verbote, sondern nur eine Ablehnung des eingereichten Antrags. Dieser richtet sich in erster Linie gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg und des Verwaltungsgerichtshofes Freiburg. Auch da war von Bürgern ein Antrag eingereicht und abschlägig beschieden worden.

Das Bundesverfassungsgericht hat damit nicht in der Sache selbst eine Entscheidung getroffen, sondern – wie so oft – eine Abwägung getroffen, ob es einer solchen Anordnung gegen die Entscheidung der Städte bedarf, um drohende, schwere Nachteile abzuwenden. Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen:

„Die Erfolgsaussichten der mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundenen Verfassungsbeschwerde sind nicht derart offensichtlich (…) Es ist nicht aufgezeigt, dass die fachgerichtliche Würdigung, die Nichtanmeldung der „Montagsspaziergänge“ verfolge offensichtlich den Zweck, vorbeugende Auflagen zu umgehen und es zu vermeiden, Verantwortliche und eine hinreichende Anzahl von Ordnern zu benennen, welche auf die Einhaltung der von der Versammlungsbehörde vorbeugend oder während der Versammlung erlassenen Auflagen hinwirkten, offensichtlich fehlsam ist.“ (Schwäbische Stadt Ostfildern droht Spaziergängern mit Waffengewalt)

Hier kann man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nachlesen.

 

Das BVerfG wertete auch bei dieser Entscheidung das Verhalten der Organisatoren. Diese seien absichtlich diesen Weg der nicht angemeldeten Demos, als „Spaziergänge“ getarnt, gegangen, um behördlichen Auflagen auszuweichen, wie etwa Ordner aufzustellen und zu benennen. Das Bundesverfassungsgericht unterstellt in seiner Entscheidung weiter, die Teilnehmer allgemein hätten sich nicht an Auflagen halten wollen, wie Abstände einzuhalten und Masken zu tragen.

Die Kernfrage in der Sache – die jetzt zur Entscheidung ansteht – lautet: Verstößt ein „vorsorgliches Verbot“ der Spaziergänge und unangemeldeten Demos gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit oder nicht. Das muss in einem weiteren Schritt in Karlsruhe entschieden werden.

Diese anstehende Entscheidung enthält einiges an gesellschaftlicher Sprengkraft. Entscheidet Karlsruhe, dass diese Verbote unangemessen und nichtig sind, werden diese unangemeldeten Demos überall aus dem Boden schießen. Wer meldet noch Versammlungen mit all den Auflagen an, wenn es ohne auch geht?

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Andererseits zeigt die Erfahrung, dass die Städte jeden Vorwand benutzen, um Demos gegen die Impfpflicht, die Auflagen und die teilweise sinnlose und schädliche Maßregelei zu verbieten.

Werden dann noch „Spaziergänge“ verboten, zu denen die Bevölkerung als verbliebenes, friedliches Mittel greift, ist das Demonstrationsrecht und damit ein Grundrecht der Menschen, restlos ausgehöhlt. Das gibt es noch nicht einmal im geschmähten, ach-so-diktatorischen Russland oder Weißrussland.

Entscheidet Karlsruhe, dass die Verbote Bestand haben, wäre damit die Selbstdefinition Deutschlands als eine freie Demokratie mit dem Volk als Souverän für die ganze Welt sichtbar erledigt.

Wahrscheinlich wird das Bundesverfassungsgericht, da es mittlerweile ja auch politisch besetzt ist, einen Weg suchen, kein unbeschränktes Recht auf Verbote zu billigen, aber die Auflagen so zu gestalten, dass es den autokratischen Behördenentscheidungen sehr entgegenkommt.

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Wenn selbst Spaziergänge angemeldet werden müssen – na, dann werden die Behörden wahrscheinlich jede Woche mit Tausenden von Bürgeranträgen geflutet werden, einen Spaziergang in der Stadt machen zu wollen. Soll die Polizei dann jeden Bürger, den sie auf der Straße sieht, nach seiner behördlichen Spaziergangserlaubnis fragen?

Und bekommt dann jeder, der durch die Stadt geht (ohne eine solche behördliche) Erlaubnis, eine Ordnungsstrafe aufgebrummt?

Die ganze Chose gerät immer mehr zur irrationalen Farce.(Corona-Demo’s: Die Revolution des Tiefen Staates!)

 

Orte und Termine fürs Wochenende: »Schatz, lass uns spazieren gehen«

Der Samstag bietet einige Termine und Orte mehr an:

52068 Aachen 15:00 Uhr Kennedy Park

86551 Aichach 17:00 Uhr Rathaus

91522 Ansbach 14:00 Uhr Onoldiasaal

86153 Augsburg 17:00 Uhr Plärrer

73342 Bad Ditzenbach 18:00 Uhr Gesamter Ort

73337 Bad Überkingen 18:00 Uhr Gesamter Ort

02625 Bautzen 14:30 Uhr Schützenplatz Bautzen

95444 Bayreuth 15:00 Uhr Neptunbrunnen

13405 Berlin-Tegel 13:30 Uhr Scharnweberstr. / EKZ Clou

39100 Bozen 17:00 Uhr Talferwiesen

39042 Brixen 17:00 Uhr Aquarena

29221 Celle 11:00 Uhr Neumarkt

29221 Celle 11:45 Uhr Brandplatz

73326 Deggingen 18:00 Uhr Gesamter Ort

40213 Düsseldorf 15:00 Uhr Johannes-Rau-Platz

7000 Eisenstadt 15:00 Uhr Laschoberstraße 49

45127 Essen 15:30 Uhr Willy-Brandt-Platz

60322 Frankfurt am Main 15:00 Uhr Holzhausenpark

60314 Frankfurt am Main 15:00 Uhr EZB

60322 Frankfurt am Main 15:00 Uhr Im Holzhausenpark

79098 Freiburg im Breisgau 14:00 Uhr Fahnenbergplatz

61169 Friedberg 14:00 Uhr Europaplatz

38518 Gifhorn 15:30 Uhr CeKa Brunnen (Demo)

37075 Göttingen 11:00 Uhr Vorplatz Haupteingang Bahnhof

73344 Gruibingen 18:00 Uhr Gesamter Ort

20095 Hamburg 11:00 Uhr Vor dem Rathaus

20095 Hamburg 14:00 Uhr Rathaus

21029 Hamburg/Bergedorf 15:00 Uhr Johann-Adolf-Hasse-Platz

94051 Hauzenberg 19:00 Uhr Festplatz

52428 Jülich 18:00 Uhr Hexenturm

  

76135 Karlsruhe 14:00 Uhr Platz der Menschenrechte ZKM

71394 Kernen im Remstal 11:00 Uhr Pausenhof Realschule

51065 Köln Mülheim 15:00 Uhr Wiener Platz

84028 Landshut 11:00 Uhr Isarpromenade ab Ländtor

84028 Landshut 17:00 Uhr Freyung / St.-Jodok-Vorplatz

4020 Linz 13:00 Uhr Hauptplatz

73347 Mühlhausen im Täle 18:00 Uhr Gesamter Ort

80333 München 14:00 Uhr Theresienwiese

81369 München 14:00 Uhr Harras

80538 München 14:00 Uhr Max II Monument

80333 München 15:00 Uhr Königsplatz

90402 Nürnberg 17:00 Uhr Lorenzkirche

49074 Osnabrück 14:00 Uhr Schlossgarten

73760 Ostfildern 18:00 Uhr Gesamter Ort

93047 Regensburg 11:00 Uhr Domplatz

64385 Reichelsheim (Odenwald) 14:00 Uhr B 38 Ortseingang Aldi

  

72764 Reutlingen 18:00 Uhr Bürgerpark vor der Stadthalle

76761 Rülzheim 18:00 Uhr Kerveplatz

70174 Stuttgart 13:30 Uhr Stadtgarten

54290 Trier 14:00 Uhr Viehmarktplatz

92637 Weiden in der Oberpfalz 11:30 Uhr Max-Reger-Park / kl. Pavillon

1010 Wien 11:00 Uhr Schwarzenbergplatz

65185 Wiesbaden 11:30 Uhr Reisinger-Anlagen

73349 Wiesensteig 18:00 Uhr Gesamter Ort

Die Orte und Termine für Sonntag sind unter diesem Link zu finden.

Am 28. April 2020 erschien „Der Hollywood-Code: Kult, Satanismus und Symbolik – Wie Filme und Stars die Menschheit manipulieren“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel: „Die Rache der 12 Monkeys, Contagion und das Coronavirus, oder wie aus Fiktion Realität wird“.

Am 15. Dezember 2020 erschien „Der Musik-Code: Frequenzen, Agenden und Geheimdienste: Zwischen Bewusstsein und Sex, Drugs & Mind Control“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel: „Popstars als Elite-Marionetten im Dienste der Neuen Corona-Weltordnung“.

Am 10. Mai 2021 erschien „DUMBs: Geheime Bunker, unterirdische Städte und Experimente: Was die Eliten verheimlichen“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel Adrenochrom und befreite Kinder aus den DUMBs“.

Ein handsigniertes Buch erhalten Sie für Euro 30,- (alle drei Bücher für Euro 90,-) inkl. Versand bei Zusendung einer Bestellung an: info@pravda-tv.com.

Quellen: PublicDomain/dieunbestechlichen.com am 04.02.2022

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10 comments on “Verfassungsgericht: Antrag gegen Verbot von „Spaziergängen“ abgelehnt

  1. Das ist keine Überraschung. Ich kapiere nicht, wieso vor diesem Gericht immer wieder geklagt und ignoriert wird, dass dieses Gericht aus Prinzip gegen die Bürger, gegen die AfD und gegen alle Regimekritiker entscheidet. Egal, um was es geht. Ausserdem hat es der Regierung bereits einen Freibrief ausgestellt.

  2. im Artikel steht
    „Das Bundesverfassungsgericht hat damit nicht in der Sache selbst eine Entscheidung getroffen…“
    „Das muß in einem weitern Schritt in Karlsruhe entschieden werden“.
    m. M. ist Karlsruhe auch nur ein Sprachrohr dieser sog. Weltenlenker, darum wartet Karlsruhe jetzt auf deren Anweisung.
    Kann mir da gut vorstellen das die Spaziergänge nicht groß eingeschränkt werden.

  3. butenunbinnen.de/nachrichten/verwaltungsgericht-erlaubt-bremer-forscher-weiter-affenversuche-100.html
    ……………..
    zuerst.de/2022/02/04/berlin-platzt-aus-allen-naehten-trotzdem-sollen-noch-mehr-fluechtlinge-kommen/

  4. DAS BVG ist ein Scheingericht ohne jede staatliche Befugnis. ALLE Gerichte, Beamte !, Anwälte, Polizei u.v.m. sind Angestellte von Firmen im Handels- recht / Seerecht / black law.
    Im übrigen sind nach dem noch immer geltenden SHAEF diese Tätigkeiten verboten u. heftig strafbar. Deutschland ist ein rechtloses, besetztes Territorium der „Sieger“mächte !
    Und solange brav das hart erarbeitete Volksvermögen angeschöpft werden kann läßt „man“ diese Volksverrat-Täuschungen stillschweigend zu.
    Und solange das PERSO-nal nicht versteht was es mit dem Ausweis, der
    Anmeldung bei der Gemein/DE, der Geburtsurkunde auf sich hat sind die ziellosen Latschereien wirkungslos. Ansprechpartner für unsere
    Forderungen sind die Bürgermeister der Gemeinde. Diese haften !
    Aber bis das in die Betonköpfe der allermeisten Postdenker dringt ensteht ein neues Universum ohne eben Jene.

    1. Solange ich als Mensch nicht SELBER Veranbtwortung übernehme, wird das nix. Souverintät muss aus einem selbst kommen. Sich selbst zur Schlachtbank führen zu lassen und abzuschlachten ist das Gegenteil davon.
      Das ist nicht mehr MEINE WELT.
      die ganze Welt ist eine einzige meise Showbühne.
      Nichts ist wie es scheint.
      Ob Gericht, Gemeinde, Darsteller, LKW FAhrer, alles eine WICHSE.
      Wir leben einen Scheiß, weil alles FAKE ist.
      Es wird Zeit, die auhc Fake ist, aus diesem falschen Traum zu erwachen und sich der eigenen Selbt-Kontrolle wieder zuzuwenden.
      Also macht Eure VV, Euren Kaiser, Eure Gerichte, Eure Gierungen in euch selbst aus.
      Ich brauche all das Nicht. oder doch?

  5. Weil es hier mal nun so gekommen ist, Sind Polizisten in Deutschland grün gewandet, ist die“ Demokatie“ einigermaßen in Ordnung, AAABER: wenn die Farbe der Uniform abweicht, sollte man sich Gedanken machen…. und nicht Colani ist der ausschlaggebende….

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