Still und heimlich eingeführt: Das Ende der Meinungsfreiheit in Deutschland

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Um die Meinungsfreiheit sieht es im Westen insgesamt und in Deutschland im Besonderen ohnehin nicht gut aus. Nun jedoch setzt eine Änderung im Strafgesetzbuch einen weiteren Schlussstrich unter kritische Diskussionen.

Die wenigen Meldungen, die es über die Änderung des StGB in den Medien gibt, dürften zur Folge haben, dass kaum jemand in Deutschland weiß, was gerade beschlossen wurde. Von Thomas Röper

Die Meldung klingt trocken:

„Der Bundestag hat einen Entwurf zur Änderung eines Gesetzes verabschiedet, wonach die Billigung, Leugnung und Verharmlosung von Völkermorden und Kriegsverbrechen grundsätzlich unter Strafe gestellt wird. Eine entsprechende Ergänzung wird im Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) vorgenommen. Nach dem neuen Absatz 5 sollen diese Taten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe belegt werden können.“

Das Ende der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland

Das bedeutet im Klartext, dass ab sofort jeder mit einem Bein im Gefängnis steht, der der offiziellen Linie der Bundesregierung im Konflikt mit Russland widerspricht.

Ich erinnere nur an Butscha, wo das offenbar von ukrainischen Radikalen veranstaltete Massaker an der Zivilbevölkerung Russland angehängt wurde und bereits als Kriegsverbrechen bezeichnet wird. Wenn nun jemand wie ich mit guten Argumenten darauf hinweist, dass diese offizielle Version Kiews, die der Westen kritiklos übernommen hat, viele Widersprüche enthält, droht einem bald eine Anklage wegen der Leugnung von Kriegsverbrechen.

Damit wird jede kritische Diskussion nicht nur unterbunden, sie wird sogar unter Strafe gestellt. Wenn die Bundesregierung der Meinung ist, es sei ein Kriegsverbrechen begangen worden und dabei auch den Täter nennt, dann wird man das in der Praxis nicht mehr in der Öffentlichkeit anzweifeln und Fragen stellen können, ohne dass sich irgendjemand bemüßigt fühlen könnte, Strafanzeige zu erstatten. (Die BRD bereitet sich auf die Kapitulation vor)

Das bedeutet das Ende der Reste von Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland, wenn für von der Regierungsmeinung abweichende Meinungen bis zu drei Jahren Gefängnis drohen können. Der Text des neuen Absatz 5 des Paragrafen 130 StGB lautet in Zukunft:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.“

Dass man öffentlich nicht zu Hass oder Gewalt gegen Volksgruppen aufrufen darf, ist durchaus in Ordnung. Das Problem ist jedoch, dass die deutsche Strafjustiz politischen Anweisungen folgt.

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So sind Aufrufe von Ukrainern oder Anhängern der Ukraine, die gegen Russen gerichtet sind, in Deutschland erlaubter Alltag auf entsprechenden Demos. Dagegen geht niemand vor, Facebook hat Aufrufe zu Gewalt gegen Russen sogar ausdrücklich erlaubt. Der ukrainische Botschafter Melnyk durfte in der deutschen Presse ungestraft (und sogar, ohne dafür kritisiert zu werden) in die gleiche Kerbe schlagen. Und vor dem Reichstag wurde auf ukrainischen Demos offen zum Völkermord an Russen aufgerufen, ohne dass das juristische Konsequenzen gehabt hätte.

Im Gegensatz dazu droht Menschen, die eine russische Flagge zeigen, Strafe und gerade erst wurde ein 62-jähriger Hamburger zu 4.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er auf der Heckscheibe seines Autos ein „Z“ angebracht hat. Der Mann hatte noch Glück, denn übereifrige Staatsanwälte und Richter vorausgesetzt, könnte ihm nach der neuen Regelung eine bis zu dreijährige Haftstrafe drohen.

Die politische Justiz in Deutschland

In Deutschland gibt es das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dort den Paragrafen 146. Er lautet:

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„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“

Und wer der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist, regelt Paragraf 147 GVG: Es sind die jeweiligen Justizminister.

 

Das bedeutet im Klartext: Der Justizminister entscheidet, wann der Staatsanwalt ermitteln darf und wann nicht. Das wissen auch die deutschen Staatsanwälte und daher eröffnen sie in der Praxis kein Strafverfahren, wenn sie befürchten müssen, dass es gegen die politische Linie der Regierung verstößt. Kein Staatsanwalt würde wegen Hasspredigten gegen Russen ein Verfahren eröffnen, weil das berufliche Konsequenzen haben könnte.

Dass die Strafjustiz in Deutschland von der Politik abhängig ist und auf deren Anweisungen hin Verfahren eröffnet oder auch nicht eröffnet, ist nicht meine Behauptung, das hat der Europäische Gerichtshof hat am 27. Mai 2019 unter den Aktenzeichen C-508/18; C-82/19; C-509/18 entschieden.

Von dem Urteil dürften Sie, wenn Sie neu auf dem Anti-Spiegel sind, noch nie gehört haben, denn die „Qualitätsmedien haben“ darüber praktisch nicht berichtet, obwohl der Deutsche Richterbund nach dem Urteil zum wiederholten Male gefordert hat, diese Praxis endlich zu beenden.

Der Trick in Deutschland ist nämlich, dass die Richter laut Gesetz unabhängig sind und die Politik ihnen keine Anweisungen geben darf. Daher wird das über das GVG und die Staatsanwälte geregelt, denn wenn ein Staatsanwalt kein Ermittlungsverfahren eröffnen darf, weil ihm der Justizminister das verbietet, dann kommt ein Verbrechen auch nicht vor einen Richter.

So einfach ist das – und so läuft es in Deutschland. Über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs habe ich damals ausführlich berichtet, den Artikel finden Sie hier.

Politische Verfolgung in Deutschland

Eine deutsche Staatsanwaltschaft hat vor einigen Monaten ein Verfahren gegen Alina eröffnet, weil sie einen (angeblichen) Angriffskrieg befürwortet. Wenn das ein Grund ist, gegen eine Journalistin zu ermitteln, warum wurde dann eigentlich nie gegen all die Journalisten ermittelt, die für den Jugoslawienkrieg getrommelt haben?

Der war ja, laut dem damals verantwortlichen Kanzler Schröder, eindeutig völkerrechtswidrig. Und warum hat kein Staatsanwalt gegen all jene Journalisten ermittelt, die 2003 für den Irakkrieg getrommelt haben?

Der war ja auch – vollkommen unbestritten – nicht nur völkerrechtswidrig, sondern basierte auch noch auf Lügen, die praktisch alle deutschen Medien damals verbreitet haben. Oder wurden im Irak etwa Massenvernichtungswaffen gefunden?

Auch daran sieht man wieder, wie willkürlich und ausschließlich politisch motiviert die Justiz in Deutschland ist. Alina Lipp könnte auf Telegram jeden Tag schreiben, dass sie den völkerrechtswidrigen Krieg unterstützt, den Saudi-Arabien im Jemen führt, es würde keinen Staatsanwalt in Deutschland interessieren. Aber wenn es um Russland geht, dann gelten in Deutschland andere Regeln.

Nun wird die politische Verfolgung in Deutschland ausgedehnt, denn nun ist es schon strafbar, wenn man öffentlich Fragen zu Ereignissen stellt, die die Bundesregierung als Kriegsverbrechen einstuft.

Das könnte nämlich bereits als „Billigung, Leugnung und Verharmlosung von Völkermorden und Kriegsverbrechen“ ausgelegt werden, wofür nun bis zu drei Jahre Haft drohen.

Den Spieß einfach umdrehen?

Eigentlich müsste man den Spieß einfach umdrehen und alle deutschen „Journalisten“ anzeigen, die die ukrainischen Kriegsverbrechen billigen, leugnen oder verharmlosen. Ich will dafür ein paar Beispiele nennen.

Die ukrainische Armee missbraucht Zivilisten als menschliche Schutzschilde. Sie verbietet ihnen, ihre Städte zu verlassen und stellt Artillerie in Wohngebieten auf, sodass die russische Armee nur die Wahl hat, sich von dort aus beschießen zu lassen oder bei der Erwiderung des Feuers zivile Ziele und Zivilisten zu gefährden. Das ist keine russische Propaganda, das konnte man verklausuliert auch im Spiegel oder ganz offen bei Die Welt erfahren.

Dennoch werden diese offensichtlichen ukrainischen Kriegsverbrechen von deutschen Journalisten geleugnet, verharmlost oder als angemessenes Verhalten gebilligt.

Oder nehmen wir die permanenten Angriffe der ukrainischen Armee auf Donezk, wobei ausschließlich zivile Ziele beschossen werden. Selbst als dabei immer wieder eine Geburtsklinik beschossen wurde, haben die deutschen Medien das nicht nur nicht kritisiert, sie haben es verschwiegen. Und die Tatsache, dass die ukrainische Armee völkerrechtlich verbotene Streuminen gegen Zivilisten in Donezk abwirft, wo diese Dinger danach sogar auf Kinderspielplätzen herumliegen, wird von den deutschen Medien wahlweise verschwiegen oder als russische Propaganda bezeichnet.

Dass Kiew seit Wochen das AKW in Saporoschje beschießt, was eindeutig nicht „nur“ ein Kriegsverbrechen, sondern ein hochgradig gefährliches Kriegsverbrechen ist, sei nur am Rande erwähnt. Auch hier gilt, dass die deutschen Medien das wahlweise leugnen oder verharmlosen.

Am deutlichsten wird es jedoch, wenn man sich das Vorgehen der ukrainischen Armee in den bei Charkow zurückeroberten Gebieten anschaut. Dort werden Zivilisten, die von Kiew beschuldigt werden, mit den Russen zusammengearbeitet zu haben, standrechtlich erschossen.

Das ist keine russische Propaganda, das wird in Kiew ganz offen gesagt. Anton Geraschtschenko, ein Berater des ukrainischen Innenministeriums, sagte dazu öffentlich:

„Es ist eine Jagd auf Kollaborateure ausgerufen worden und ihr Leben ist nicht durch das Gesetz geschützt. Unsere Geheimdienste eliminieren sie und erschießen sie wie Schweine“

Sind das Kriegsverbrechen? Ganz sicher. Wissen die Journalisten in den deutschen „Qualitätsmedien“ davon? Ganz sicher. Haben sie das mal kritisiert? Nein, es wird verschwiegen, verharmlost oder geleugnet.

Leider bringt es nichts, die Redakteure der „Qualitätsmedien“ für dieses Verhalten anzuzeigen, das ab sofort in Deutschland strafbar wäre, wenn Deutschland ein Rechtsstaat wäre. Würde jemand Anzeige erstatten, greift Paragraf 146 GVG und die Staatsanwaltschaft nimmt keine Ermittlungen auf oder stellt sie umgehend wieder ein.

So funktioniert der deutsche Rechtsstaat, der gerade die traurigen Reste der Meinungsfreiheit begraben hat. Seien Sie also ab sofort vorsichtig mit dem, was Sie öffentlich sagen!

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Quellen: PublicDomain/anti-spiegel.ru am 26.10.2022

About aikos2309

6 comments on “Still und heimlich eingeführt: Das Ende der Meinungsfreiheit in Deutschland

  1. Es war ja schon so weit wo Corona in den Startlöchern stand und eigentlich schon beim Jugo Krieg, der Einführung des Euros, Aganda 2010, GEZ, 2015 Flüchtlingskriese, etc. Die deutsche Gerichte sind immer schon auf Seiten der Politik gwesen und haben sich nur an die jeweilige Regierung gehalten und dementsprechend “ geurteilt“. Oder alle Klagen im sogenannten „Keller“ verschwinden lassen. Es gab hunderte, wenn nicht tausende Klagen gegen die oben genannten Themen. Nichts hat sich geändert. Was hier etwas verändern würde wäre mal eine völlig neue Art der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Aber auf Grund der Beschaffenheit des Menschen mit seiner Gier, seiner religiösen Verblendung, dem ewigen Streben nach Macht und Erfolg, andere auszubeuten etc. wird sich die gesamte Welt so weiter drehen bis zum nächsten Fauenschnitt, wo sich Tierwelt und Natur mal so richtig ohne uns erholen kann.

  2. Die Alte Welt liegt im Sterben.
    Wozu sich noch mit Ballast beladen?
    Anfangs haben die Staatsanwälte mir sehr leid getan. Aber das ist vorbei.
    Wir müssen es akzeptieren, daß da Leute sind die auf Teufel-komm-Raus den Weg in ihre Verdammnis gehen.
    Ler It Be

  3. Mann oh Mann, die heiligen letzten Tage sind nun wirklich nicht mehr fern! Alle meine Vorstellungen vom westlichen satanischen Kult bestätigen sich und werden sogar noch übertroffen…

  4. Das wird alles immer schlimmer, weil ihre Defizite in der psychischen Entwicklung sich nicht von selbst kurieren. Also schaffen sie Bedingungen, wo sie ihr Aufmerksamkeitsdefizit (Vernachlässigung in der Kindheit) kompemsieren. Nur mit Zwang kommen sie so in Kontakt mit Menschen. Aber Anerkennung bekommen sie dafür nicht. Also ereifern sie sich noch mehr als zuvor. Dann – immer noch keine Anerkennung. Furchtbar.

    1. „Vernachlässigung in der Kindheit“

      Schön, daß es doch noch Bambi´s gibt. Die „schlechte-Kindheits-Nummer“ genetischer Irrtümer zieht mitunter auch bei Psychoklempnern.

  5. Was heißt denn „Meinungsfreiheit“? Meinen kann jeder, was und soviel er/sie will.
    Wer aber seine Meinung sagt, landet im Geltungsbereich Art 133 GG mitunter schnell im Hotel Mollath. Was gibts also nicht? REDEfreiheit!

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