Insider: Verfassungsschutz wahrscheinlich in angeblichen „Putschversuch“ involviert

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Beim Anti-Spiegel hat sich ein Insider gemeldet, der Informationen über die Hintergründe des angeblichen Putschversuches und die beteiligten Personen kennt.

Bei mir hat sich ein Insider gemeldet, zu dem ich schon seit einiger Zeit Kontakt habe, der die an dem angeblichen „Putschversuch“ beteiligten Personen und deren Hintergründe kennt. Dabei handelt es sich um einen AfD-Insider, der allerdings mit der Partei seit einiger Zeit nichts mehr zu tun hat. Von Thomas Röper

An dieser Stelle muss ich anmerken, dass sich im Laufe der Jahre mehrere Politiker bei mir gemeldet haben, die im Bundestag sitzen oder gesessen haben oder anderweitig höhere Positionen in ihren Parteien innehatten.

Dabei handelt es sich ausschließlich um Mitglieder von AfD und Die Linke. In der Regel nehme ich das, was sie mir erzählen, als Hintergrundinformationen, über die ich nicht berichte, die mir aber beim Verständnis verschiedener Vorgänge sehr helfen.

In diesem Fall hat meine Quelle mir jedoch erlaubt, über das, was sie mir über den „Putschversuch“ und die Beteiligten erzählt hat, zu berichten. Ich weise daher ausdrücklich darauf hin, dass ich das meiste, was ich hier schreibe, nicht verifizieren konnte, aber ich halte die Quelle für vertrauenswürdig. Was ich verifizieren konnte, habe ich mit Quellen versehen.

Der „Putschversuch“

Ich habe bereits einen Artikel über den „Putschversuch“ geschrieben, in dem ich kurz gesagt zu folgendem Ergebnis gekommen bin: Entweder die Version, die Staatsanwaltschaft und Medien verbreiten, stimmt nicht, oder die „Putschisten“ sind strohdoof.

Der Grund ist offensichtlich: Jeder erfolgreiche Putsch, den es in der Geschichte gegeben hat, hatte die Führung der Armee auf seiner Seite. Die ultimative Macht hat in jedem Staat die Armee, denn sie ist am besten bewaffnet. Bei erfolgreichen Putschen hat die Armee daher entweder die Putschisten gedeckt, indem sie sie hat gewähren lassen, oder sie hat den Putsch selbst durchgeführt.

Wenn die Armee gegen einen Putschversuch war, hat sie ihn notfalls gewaltsam niedergeschlagen. Es gibt kein Beispiel in der Geschichte, für das die einfache Regel „ein Putsch kann nicht erfolgreich sein, wenn die Armeeführung nicht auf der Seite der Putschisten steht“ nicht gilt. (Mega-Ablenkungsmanöver „Razzia gegen Umstürzler“)

Da aber keine Mitglieder der Bundeswehrführung festgenommen wurden, handelt es sich bei den „Putschisten“ – wenn die offizielle Version der Geschichte stimmt – um ziemlich naive Hanseln.

Sie hätten vielleicht in den Bundestag eindringen und sogar ein paar Politiker als Geiseln nehmen können, aber sie wären schnell von GSG9 oder KSK ausgeschaltet worden, wenn sie sich nicht vorher selbst ergeben hätten. (Bundesweite Razzia: Sie planten einen Putsch in Deutschland)

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Die Medien waren im Vorwege informiert

Viele deutsche Medien waren offensichtlich im Vorwege über den geplanten Anti-Terroreinsatz gegen die „Putschisten“ informiert, denn viele Medien waren fast von Beginn der Operation an verschiedenen Standorten anwesend und haben live von dort berichtet und die Redaktionen haben so schnell Artikel mit Hintergrundinformationen zu dem angeblichen „Putschversuch“ und den Beteiligten veröffentlicht, dass jedem, der Artikel schreibt, klar war, dass diese Artikel schon vorher geschrieben waren.

Die Medien haben dabei Informationen veröffentlicht, die von den Sicherheitsbehörden erst später genannt wurden, was ebenfalls zeigt, dass die Medien die Informationen vor den öffentlichen Verlautbarungen bekommen haben.

Dass Medien vor einem Anti-Terroreinsatz gegen die angeblich größte Verschwörung der Geschichte gegen die Bundesrepublik informiert werden, ist undenkbar, denn das würde den Erfolg des Einsatzes gegen die angeblich so gefährlichen „Terroristen“ gefährden. In der Vergangenheit waren Medien nie vor Ort, wenn zum Beispiel Einsätze gegen die RAF durchgeführt wurden.

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All das spricht dafür, dass es sich um eine konstruierte Showveranstaltung handelt, die die Öffentlichkeit beunruhigen soll. Oder, wie Julian Reichelt es auf Twitter formuliert hat:

Man kann von Reichelt halten, was man will, aber als ehemaliger Chefredakteur der Bild-Zeitung weiß er aus erster Hand, wie der mediale Hase läuft.

Mein Insider hat mich aufgrund meines Artikels über den „Putschversuch“ schriftlich kontaktiert, mir zu meinem Artikel gratuliert, den er sehr zutreffend fand, und er hat mir gesagt, dass er Insiderinformationen über Heinrich XIII. Prinz Reuß und Birgit Malsack-Winkemann hat, die er beide kenne und deren Motive er gut einschätzen könne. Daraufhin haben wir miteinander telefoniert.

Birgit Malsack-Winkemann

Der Insider beschreibt Birgit Malsack-Winkemann als „herzensgute Frau, die keiner Fliege etwas zu Leide tun kann, die allerdings ziemlich chaotisch und unorganisiert“ sei. Aber in erster Linie sei sie einfach nur ein herzensguter Mensch, der für den angeblichen Putsch als Sündenbock auserkoren wurde. Dass die Medien sie nun als „gefährliche und bewaffnete Terroristin“ darstellen, sei schlicht Unfug.

Birgit Malsack-Winkemann war Richterin in Berlin und saß in der Legislaturperiode 2017-2021 für die AfD im Bundestag. Nach ihrer Zeit im Bundestag wollte sie auf ihre Stelle als Richterin zurückkehren, woraufhin die Berliner Justizsenatorin den Antrag gestellt hat, sie in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Es kam zu einem Rechtsstreit, den Malsack-Winkemann am 13. Oktober 2022 gewonnen hat, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Das Land Berlin hat zwar angekündigt, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen, aber wer die Pressemitteilung über die Urteilsbegründung liest, der stellt fest, dass die Berufung keine Chance auf Erfolg gehabt haben dürfte.

Der Schauprozess

Es handelte sich dabei um einen politischen Schauprozess, der offenbar andere AfD-Abgeordnete einschüchtern sollte. Diese Meinung vertritt meine Quelle und nachdem ich über den Prozess gegen Malsack-Winkelmann recherchiert habe, bin ich geneigt, mich dieser Meinung anzuschließen. Die Berliner Justizsenatorin hat bei ihrer Klage gegen Malsack-Winkelmann sogar verfassungsmäßig geschützte Rechte von Bundestagsabgeordneten ignoriert, wie man in der Pressemeldung des Gerichts lesen kann:

„Die Äußerungen der Antragsgegnerin im Deutschen Bundestag müssten bei der Bewertung von vornherein außer Betracht bleiben. Nach dem Grundgesetz dürften Abgeordnete nämlich zu keiner Zeit wegen einer Äußerung im Bundestag gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden. Dieser verfassungsrechtliche Schutz vor Verfolgung bleibe nach Ablauf des Mandats erhalten und erstrecke sich auch auf das Zurruhesetzungsverfahren.“

Obwohl die Medien Birgit Malsack-Winkemann als „Rechtsextreme“ darstellen, konnte das Gericht dafür keine Hinweise finden, denn weiter heißt es in der Pressemeldung:

„Etwas anderes gelte zwar für außerparlamentarisches Verhalten einer Abgeordneten, das Zweifel am Einstehen für die freiheitliche demokratischen Grundordnung erwecke. Allein die Mitgliedschaft der Antragsgegnerin in der AfD lasse solche Rückschlüsse nicht zu. Im konkreten Fall reichten darüber hinaus auch weder die Äußerungen der Antragsgegnerin auf Facebook und Twitter hierfür aus noch die Existenz von Fotografien, welche die Richterin mit Angehörigen des sog. Flügels der Partei zeigten.“

Die „Kontaktschuld“, die Politik und Medien gerne bemühen, wenn sie zum Beispiel jemandem ein Foto als Sünde auslegen, bloß weil man dort mit den „falschen“ Leuten abgelichtet wurde, funktioniert zwar medial und politisch, um jemanden zu diskreditieren und eine Schmutzkampagne loszutreten, aber juristisch ist das nicht haltbar.

Das zeigt das Gerichtsurteil deutlich und das dürften auch höhere Instanzen bestätigen, denn gegen Fotos mit den „falschen“ Leuten gibt es keine Paragrafen.

Und was immer Malsack-Winkemann auf Facebook und Twitter gepostet haben mag, hat zwar ausgereicht, um politisch korrekte Politiker und Journalisten zu empören, aber es war nicht justitiabel, wie das Gericht ebenfalls festgestellt hat.

Malsack-Winkemann durfte nach dem Urteil wieder als Richterin arbeiten. Meine Quelle hält es aus zwei Gründen für undenkbar, dass sie sich an einem Verbrechen beteiligt haben könnte: Erstens passe das nicht zu ihrem Charakter und zweitens war es ihr Ziel, wieder als Richterin zu arbeiten.

Dass sie sich auf einen „Operetten-Putsch“, wie meine Quelle es formulierte, einlässt, sei ausgeschlossen, denn nun drohe ihr nicht nur der Verlust des Jobs als Richterin, sondern auch der Verlust ihrer Pension.

Dass sie sich ausgerechnet jetzt, während ihr Verfahren in Berufung geht und sie ohnehin unter besonderer Beobachtung steht, an irgendetwas Illegalem beteiligt hätte, hält meine Quelle für ausgeschlossen.

Aber für die Gegner von Malsack-Winkemann ist das eine Entwicklung, wie sie sie sich nur wünschen konnten: Nach dem Vorwurf, sie sei Mitglied einer „Terrororganisation“, die einen „Putsch“ organisiert habe, ist Malsack-Winkelmann beruflich, finanziell und gesellschaftlich erledigt, egal, wie die Geschichte irgendwann ausgeht.

Und außerdem wird allen Insidern – zum Beispiel in der AfD – ein weiteres Mal gezeigt, wie gefährlich es ist, sich in Deutschland allzu regierungskritisch zu äußern. Denn nochmal: Das Gericht fand an dem, was Malsack-Winkelmann in sozialen Netzwerken gepostet hat, nichts justiziables. Malsack-Winkelmann hat sich – vor den neuen Vorwürfen wegen des „Putschversuches“ – nichts zu Schulden kommen lassen, außer die Regierungspolitik kritisiert zu haben.

Das ist ein deutliches Signal an alle AfD-Abgeordneten, hier wurde wohl ein Exempel statuiert. Diese Meinung vertritt meine Quelle und aufgrund der Fakten, die ich dazu recherchieren konnte, kann ich dem kaum widersprechen.

Heinrich XIII. Prinz Reuß

Meine Quelle kennt Heinrich XIII. Prinz Reuß schon länger. Sie waren demnach nicht befreundet, aber in lockerem Kontakt. Reuß ist per Definition ein Reichsbürger und – laut meiner Quelle – „ein Herzog, der seinen Titel wiederhaben möchte.“

Reuß argumentiert laut meiner Quelle, es gäbe seit 1919 keine gültige Verfassung mehr in Deutschland, weil die Revolution von 1918 juristisch ein Putsch gewesen sei und seitdem keine deutsche Verfassung – weder die Weimarer Verfassung noch die Verfassung der Nazis und auch nicht das Grundgesetz – per Volksabstimmung in Kraft getreten sind.

Ich zitiere nur, wie meine Quelle den Standpunkt von Reuß beschreibt. Ich mache mir diese Argumentation ausdrücklich nicht zu eigen und meine Quelle auch nicht.

Das Ziel von Reuß sei es, einen Friedensvertrag mit den „großen Siegermächten“ zu erreichen und in Deutschland eine Verfassung einzuführen, die per Volksabstimmung in Kraft tritt.

Ob Reuß dabei von einer Wiederherstellung der Monarchie träumt, oder wie er dabei seinen Titel als Herzog zurückbekommen (und wohl auch die Rückgabe seiner herzoglichen Eigentümer erreichen) will, haben wir nicht besprochen.

Reuß will einen Friedensvertrag und eine neue Verfassung

Reuß sei vor einiger Zeit in die USA geflogen und habe dort Gespräche „mit Leuten von Trump“ über einen Friedensvertrag und die deutsche Souveränität geführt, wie meine Quelle sagte.

Konkrete Ergebnisse habe das wohl nicht gebracht. Anschließend habe Reuß auch versucht, die russische Regierung zu kontaktieren, die allerdings kein Interesse gezeigt habe.

Das verwundert nicht, schließlich vertritt Russland die Meinung, dass man sich nicht in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einmischen darf. Deutschland muss, so wie jedes andere Land der Welt, seine inneren Probleme selbst lösen, ist der russische Standpunkt.

Ich gehe davon aus, dass die russische Regierung einen Friedensvertrag mit Deutschland schließen würde, aber die Initiative muss von der deutschen Regierung kommen, Russland wird da nicht von sich aus aktiv.

Dass Russland einen Friedensvertrag abschließen würde, zeigt sich daran, dass Putin und der japanische Regierungschef Abe, der inzwischen bei einem Attentat ermordet wurde, vor einigen Jahren Verhandlungen über einen Friedensvertrag geführt haben, die allerdings ergebnislos geblieben sind. Russland hat, wie man daran sieht, nichts dagegen, den Zweiten Weltkrieg auch juristisch durch Abschluss eines Friedensvertrages zu beenden.

Reuß und die „großen Siegermächte“

Reuß hat meine Quelle im vergangenen Monat nach langer Pause angerufen und sich beklagt, dass die russische Seite „alle Türen zugeschlagen“ habe. Russland hat zwar zu keinem Zeitpunkt irgendein Interesse an den Ideen von Reuß und erst recht keine Unterstützung signalisiert, aber nun hat Russland – so beschwerte sich Reuß bei meiner Quelle – alle Kontakte zu Reuß abgebrochen.

Welche Kontakte das gewesen sein mögen, weiß meine Quelle nicht. Ob Reuß direkt mit irgendwem aus Russland gesprochen hat, oder ob das seine Freundin (eine Russin) getan hat, weiß meine Quelle nicht. Die Quelle hat lediglich wiedergegeben, dass Reuß angerufen und was ihn bewegt hat.

Meine Quelle riet Reuß davon ab, weiter den Kontakt nach Russland zu suchen. Meine Quelle begründet das damit, dass im Westen alles abgehört und alles mitgelesen wird, weshalb Russland mit Kontakten sehr vorsichtig geworden ist, denn dabei geraten vor allem die Betroffenen aus dem Westen in Gefahr.

Man kann ihnen wegen etwaiger Gespräche mit Russland – einer „feindlichen Macht“ – sehr schnell Hochverrat vorwerfen. Dass das in der Tat so ist, zeigt die Verurteilung eines Deutschen vor einigen Wochen, dessen „Verbrechen“ darin bestand, Mitarbeitern der russischen Botschaft offen im Internet zugänglich Informationen per Mail übermittelt zu haben.

Das reichte bereits aus, um in Deutschland wegen Spionage verurteilt zu werden.

Reuß hat in diesem – und in anderen Gesprächen mit meiner Quelle – nie von Putschplänen erzählt. Er wollte sich, so meine Quelle, mit den „großen Siegermächten“ in Gesprächen einigen.

Reuß ist, das ist mein Eindruck nach diesen Informationen, ausgesprochen naiv, was meine Quelle bestätigt hat. In den USA hat weder eine Trump-Regierung noch eine andere Regierung ein Interesse daran, Deutschland in die Unabhängigkeit zu entlassen. Die USA wollen – das galt auch unter Trump – die Kontrolle über Europa verstärken, nicht Europa in die Unabhängigkeit entlassen.

 

Der Verfassungsschutz wusste schon lange bescheid

Auch das Telefonat zwischen Reuß und meiner Quelle dürfte abgehört worden sein, denn Reuß stand unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Das hat der Chef des Verfassungsschutzes heute im ZDF mitgeteilt. Der Spiegel berichtet über Aussagen von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang:

„Demnach waren die Sicherheitsbehörden früh über die Umsturzplanungen der Reichsbürgergruppierung im Bilde. Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern seien dieser Gruppierung sehr früh auf die Schliche gekommen, sagte Haldenwang am Mittwoch in einem ZDF-»Spezial«.

Man habe die Gruppe seit dem Frühjahr dieses Jahres beobachtet und einen recht klaren Überblick über deren Planungen und Entwicklung gehabt.“

Die deutliche Warnung

Die Gruppe stand also unter Überwachung des Verfassungsschutzes und der Verfassungsschutz kannte deren Pläne. Eine reelle Gefahr hat die Gruppe also nie dargestellt, alles war unter Kontrolle.

Wenn die Aussagen meiner Quelle stimmen, dann gab es die „Gruppe“ in der Form nicht einmal, denn Reuß hatte demnach keine Umsturzpläne und dass Malsack-Winkemann sich an etwas, wie einer Terrorgruppe oder gar einem Putschversuch beteiligt hätte, schließt meine Quelle aus.

Aus Sicht meiner Quelle wurde die Geschichte von den Sicherheitsbehörden inszeniert, um andere Regierungs- oder Systemkritiker einzuschüchtern. Meine Quelle sagte:

„Die werden sicher irgendwelche Chatnachrichten präsentieren. Aber das kenne ich aus AfD-Chats. Da schreibt irgendein Spinner nachts um eins und nach fünf Bier: ‚Man sollte die alle aufhängen‘. Das meint der natürlich nicht ernst, aber aus sowas kann man dann medial Umsturz- oder Mordpläne konstruieren.“

Dass es sich bei dem Medienhype um den angeblichen „Putschversuch“ in erster Linie um eine Aktion handeln dürfte, die andere Regierungskritiker einschüchtern soll, zeigt sich auch an einer Aussage des Verfassungsschutzpräsidenten, die ebenfalls in dem Spiegel-Artikel zu lesen ist:

„Haldenwang betonte, die Sicherheitsbehörden hätten einen wachen Blick auf die Szene und wüssten, was sich dort tue. Er könne nur jedem empfehlen, dazu Abstand zu halten.“

Vom Verfassungsschutz orchestrierte „PR-Operation“?

Wenn man sich an die Skandale des Verfassungsschutzes der vergangenen Jahre erinnert, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass der Verfassungsschutz auch hier involviert war.

Egal, ob beim Celler Loch, bei dem der Verfassungsschutz einen Terroranschlag in Deutschland durchgeführt und der RAF angehängt hat, was 1986 herausgekommen ist, oder im Fall Amri und des Anschlags auf den Berliner Breitscheidplatz, bei dem der Verfassungsschutz der Öffentlichkeit verheimlichen wollte, dass er einen V-Mann in unmittelbarer Nähe von Amri hatte – bei praktisch jedem Terrorfall der letzten Jahrzehnte hat der Verfassungsschutz eine sehr fragwürdige Rolle gespielt.

Von der NSU und den bis zum Sanktnimmerleinstag als geheim eingestuften Verfassungsschutz-Unterlagen gar nicht zu reden.

Dass das Verbotsverfahren gegen die NPD daran gescheitert ist, dass die Führung der NPD so derartig mit V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt war, dass die Richter nicht auseinanderhalten konnten, wer für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD verantwortlich ist – „echte“ NPD-Mitglieder oder eingeschleuste V-Leute des Verfassungsschutzes – kommt noch hinzu.

Da der Verfassungsschutzpräsident mitgeteilt hat, dass der Verfassungsschutz die Gruppe schon lange beobachtet hat, und da die Gruppe den offiziellen Angaben zufolge aktiv Mitglieder aus den Sicherheitsdiensten anwerben wollte, wäre es für den Verfassungsschutz ein Leichtes gewesen, V-Leute in die Gruppe einzuschleusen.

Und es ist davon auszugehen, dass der Verfassungsschutz das auch getan hat, denn „gegnerische“ Gruppen zu unterwandern ist seine Aufgabe als Inlandsgeheimdienst.

Die Skandale des Verfassungsschutzes – vor allem das Beispiel der NPD – lassen den Verdacht zu, dass der Verfassungsschutz über V-Leute Einfluss auf die unterwanderte Gruppe genommen hat. Ob die juristische Aufarbeitung des „Putschversuches“ dazu Erkenntnisse bringt, muss man genau beobachten.

Dass die Medien im Vorwege über den Polizeieinsatz gegen die angeblichen Putschisten informiert waren, ist offensichtlich. Das stützt die Theorie, dass es sich um eine Inszenierung gehandelt hat. Reichelt hat es treffend formuliert, daher wiederhole ich seinen Tweet hier noch einmal:

 

„Wenn nahezu alle Redaktionen des Landes vorab von einer Geheimoperation wissen, ist es keine Geheimoperation, sondern eine PR-Operation“

All dies stützt meinen Verdacht, dass es sich bei dem „Putschversuch“ wohl eher um eine mediale Show – oder, wie Reichelt es formuliert hat, „eine PR-Operation“ – handelt, aber eben nicht um einen echten Putschversuch durch eine Terrororganisation.

Ich wiederhole, dass ich die meisten Aussagen meiner Quelle nicht überprüfen kann. Was ich überprüfen konnte, habe ich mit Quellen verlinkt. Insgesamt passen die Dinge, die sich überprüfen lassen, aber gut zu dem, was meine Quelle mir erzählt hat.

Ob damit auch alle Schlussfolgerungen meiner Quelle (und auch meine Schlussfolgerungen) der Wahrheit entsprechen, ist nicht garantiert.

Aber da diese Geschichte nach einer „PR-Operation“ aussieht, habe ich beschlossen, über das, was mir meine Quelle erzählt hat, zu berichten.

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Quellen: PublicDomain/anti-spiegel.ru am 08.12.2022

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6 comments on “Insider: Verfassungsschutz wahrscheinlich in angeblichen „Putschversuch“ involviert

  1. Die Einzelheiten in dem Vorgang sind in meiner Auffassung irrelevant. Die GEZ-Medien waren vor Ort – demnach ist die Geschichte ein Hoax.
    Was die Rolle der ‚Armee‘ bei einem realen Putsch betrifft, da ist es doch so: Die Sicherheitsbehörden verfügen über trainierte Gewalt-Kräfte, für die Aktionen von Wirrköpfen überhaupt kein Problem darstellen.
    Das nun jedem sichtbare Problem in Bezug auf die Öffentlich Sicherheit und den Bestand des Staates ist dies: Die Führungsstäbe von Polizeien und Millitär sind durchsetzt von geistig untauglichen Personen. Einem realen, also vom Ausland ausgehenden, Putsch-Versuch hätte die BRD nichts entgegenzusetzen.

  2. ein Geheimdienst eignet sich sehr dafür solche Aktionen vorzubereiten, die vom Staat dann genutzt werden um die Meinungsfreiheit und die Demokratie weiter einzuschränken. Immer die Frage — wem nützt es!!

  3. Welche Verfassung schützen die eigentlich? Die Kaspars der besatzungsrechtlichen Ordnung (Art 79 GG) BRD als Instrument of Surrender, sind nicht befugt, völkerrechtliche Verträge für das Deutsche Reich zu schließen.
    Die BRD ist als GERMANY der UN / UNO – darin sind alle Feindmächte gegen das Deutsche Reich – beigetreten, und hat sich somit offen als Feindmacht der Deutschen bekannt. Reaktion?

    Fakt bleibt, daß ausschließlich die Feindmächte des Deutschen Volkes Kriegserklärungen an das Deutsche Reich abgegeben haben. Sie bilden – einschließlich der besatzungsrechtlichen Organisationen BRD und DDR – die Vereinten Nationen Organisation / United Nations Organization (UN / UNO).
    DEUTSCHLAND ist definiert im Shaefgesetz Nr. 52, Art VII; Buchstabe e. Das SHAEFe-Klientel DEUTSCH@ steht seiner ständig schneller vorangehenden Vernichtung bereits seit über 70 Jahren lethargisch gegenüber. Der Rest fügt sich weiterhin. Der Krieg dauert an. Knalltüten PERSONAL dummDEUTSCH@ ermächtigen ihre Henker regelmäßig mit 80% an den WahlUrnen per Stimmeneinäscherung…. Hochgradig Irre.
    https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/internationale-organisationen/uno/deutschland-in-der-uno/205624
    https://www.pravda-tv.com/2012/08/brd-im-kriegszustand-die-feindstaaten-liste-friedensvertrag-nicht-beabsichtigt/

    „Bundeskanzleramt-Protokoll Nr 354 B II zu den Verhandlungen in Paris 1990
    Beweis für den fehlenden Friedensvertrag
    „Die Bundesrepublik Deutschland stimmt der Erklärung der Vier Mächte zu und unterstreicht, daß die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse nicht eintreten werden, d.h. ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind.“

    Ja, was denn nun? Bekommt das Deutsche Volk nun endlich seine Freiheit zugestanden, in freier Entscheidung über seine politische Form zu bestimmen – oder wie bisher seit über 65 Jahren auch weiterhin nicht? Ist das Selbstbestimmungsrecht der Völker ein exklusives Recht für alle anderen Völker der Erde – nur nicht für das Deutsche Volk?
    Alles nur Schall und Rauch! Siehe Artikel 79 , 133 und 146 GG …
    Bundesverfassungsgericht bestätigt die Existenz Deutsches Reich! Auszüge aus dem Urteil BVG U 2 BVR 373/83 von 1987
    Seite 18 und Seiten 21/22
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    https://neuesdeutschlandblog.wordpress.com/2013/01/02/bundesverfassungsgericht-bestatigt-die-existenz-deutsches-reich-auszuge-aus-dem-urteil-bvg-u-2-bvr-37383-von-1987/

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