Berliner Zeitung löscht heimlich Gastbeitrag von sieben juristischen Hochschullehrer zum Impfstoffzulassungs-Skandal

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Die Berliner Zeitung veröffentlichte in der vergangenen Woche einen Gastbeitrag von sieben juristischen Hochschullehrer und Rechtsanwälte zur Lobbyarbeit und Rechtsbruch bei der Zulassung der mRNA-Präparate.

Was stand so Brisantes im Beitrag, dass die Zeitung diesen nun – ohne Erklärung – samt Tweet gelöscht hat?

Die Berliner Zeitung hatte am Freitag unter der Überschrift „Das Zulassungsdesaster: Lobbyarbeit und Rechtsbruch im Fall der mRNA-Präparate?“ einen Juristenbeitrag zum Impfstoffzulassungs-Skandal veröffentlicht.

Ein siebenköpfiges, juristisches Autorenkollektiv, nahm in benanntem Artikel Stellung zum Impfstoffzulassungs-Skandal rund um die Versäumnissen des europäischen Gesetzgebers und der EMA als Zulassungsbehörde.

Nur ein paar Stunden später jedoch war der Artikel bei der Berliner Zeitung nicht mehr aufrufbar. Er wurde ohne Angaben von Gründen, ohne jegliche Erklärung gelöscht. Ebenso die zugehörigen Tweets:

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Berliner Zeitung (Screenshot)

Einer der Autoren, Martin Schwab, Jura-Professor an der Uni Bielefeld scheint den Grund für die Löschung zu wissen: „Der Grund, warum der Artikel entfernt wurde, war die Zuschrift eines – namentlich nicht näher genannten – „Experten“, der unsere Sachaussagen heftig kritisierte, dabei aber offensichtlich unseren Artikel nicht richtig gelesen hatte“.

Was war so brisant, dass die Berliner Zeitung den Juristenbetrag sang und klang los in der Versenkung verschwinden ließ? Kurzum weißen die Autoren nach, dass den Menschen eine „Impfung“ verabreicht wurde, die keine war, mit großem Aufwand von Seiten der Verursacher Spurenbeseitigung begangen wurde und wird und an dem ganzen Corona-Impfspektakel annähernd nichts legal war.

 

Nachdem der Artikel trotz Löschung noch im Web-Archiv auffindbar ist, dokumentieren wir an dieser Stelle den Artikel:

Das Zulassungsdesaster: Lobbyarbeit und Rechtsbruch im Fall der mRNA-Präparate?

Juristen haben bei der Zulassung der neuartigen mRNA-Präparate gegen Covid-19 schwere Mängel festgestellt. Ein Gastbeitrag zur Corona-Debatte.

Während der Corona-Pandemie richtete sich die Hoffnung der Politik und vieler Bürger früh auf mögliche Impfstoffe gegen das Virus Sars-CoV-2. Diese sollten die Pandemie beenden helfen und möglichst jene Menschen schützen, die von einem schweren Corona-Verlauf bedroht waren. Deshalb war bei der Impfstoffentwicklung, die bereits im Frühjahr 2020 begonnen hatte, vor allem Schnelligkeit die Devise.
Für den folgenden Text haben sich drei Rechtsprofessoren, ein Rechtsdozent und drei Rechtsanwälte aus der juristischen Praxis die Umstände und das Verfahren bei der behördlichen Zulassung der neuartigen mRNA-Präparate genau angesehen. Sie stellen dabei schwere Mängel fest und machen Vorschläge, worauf künftig besser geachtet werden muss. Hier der Gastbeitrag zu unserer Corona-Debatte:

Holger Friedrichs Aufforderung, „ohne Themenverbote, ohne Denkverbote“ in die Debatte über Lehren aus den Corona-Jahren einzusteigen, nehmen wir gerne an: Gesprochen werden muss über das Zulassungsverfahren für die neuartigen Corona-Impfstoffe. Hier haben wir es mit einem Skandal zu tun, aus dem wir dringend Konsequenzen für die Zukunft ziehen müssen.

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und die EU-Kommission haben zusammen mit nationalen Behörden Gentherapeutika für eine „Impfung“ gegen Infektionskrankheiten zugelassen.

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Solche Injektionen sind keine Impfung im herkömmlichen Sinn. Sie widersprechen nämlich der Charakterisierung einer Impfung – wie sie sich etwa in der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates von 2001 findet (Anhang I Teil 3 Ziffer 1.2). Denn sie enthalten keine Antigene, sondern den Bauplan für Teile des Virus, Fremdstoffe, die der Körper selbst herstellen soll.

 

Genbasierte Arzneimittel unterliegen hohen Prüfstandards

Aufgrund dessen führt die Injektion unmittelbar dazu, dass der Körper einen Schadstoff – und nicht wie bei herkömmlichen Impfungen unmittelbar einen spezifischen Abwehr- oder Schutzstoff (§ 4 Abs. 4 AMG) – selbst herstellt, siehe Arzneimittelgesetz (AMG) § 4 Abs. 4.

Die Bildung von Antikörpern und damit Schutzstoffen erfolgt erst im zweiten Schritt. Die Zulassung von Gentherapeutika als Impfung erfolgte auf einer von den allgemeinen Anforderungen an neue Arzneimittel (speziell Impfungen sowie insbesondere Gentherapeutika) abweichenden und entsprechend wissenschaftlich wie medizinrechtlich fragwürdigen Grundlage.

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Dieses führt zu unabsehbaren Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung. Zwei wesentliche Aspekte werden nachfolgend dargestellt.

Genbasierte Arzneimittel, die für wenige Patienten mit sehr speziellen Krankheitsbildern bestimmt sind, unterliegen hohen Prüfstandards – absurderweise nicht aber solche genbasierte Arzneimittel, die juristisch als „Impfstoffe für Infektionskrankheiten“ deklariert sind und gesunden (!) Menschen injiziert werden.

Von diesen „Impfstoffen“ wurden seit 2021 Stand 2. Dezember 2022 nahezu eine Milliarde Dosen an Menschen in der EU verabreicht – bis Oktober 2022 auf Basis lediglich bedingter Zulassungen.

Dazu kam es durch den Einfluss mächtiger Lobbys: Mit der Richtlinie Nr. 2009/120/EG hat die EU-Kommission schon im Jahr 2009 ohne Mitwirkung des Europäischen Parlaments „Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten“ durch rechtliche Umdefinition aus der Gruppe der besonders regulierten Gentherapeutika ausgenommen: „Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten sind keine Gentherapeutika.“

Diese Definition wurde erst nach einer Stellungnahme der pharmazeutischen Industrie abgeändert. Der ursprüngliche Richtlinienentwurf hatte zugunsten des Schutzes der öffentlichen Gesundheit eine weite Definition des Gentherapeutikums vorgesehen, unter die auch die genbasierten Covid-19-Injektionen gefallen wären.

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Pharmaunternehmen: Sicherheitsauflagen verteuern Produktion von mRNA-Therapeutika

Aber die Pharmaunternehmen machten unter anderem geltend, dass die im Richtlinienentwurf vorgesehenen scharfen Sicherheitsauflagen die Produktion von mRNA-Gentherapeutika wesentlich verteuern. Die EU-Kommission änderte in der Folge den Text der Richtlinie.

Der Ausschluss genbasierter Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten aus der Gruppe der Gentherapeutika erspart den Herstellern zahlreiche zeitlich und finanziell aufwändige präklinische Studien. Diese sind für die Beurteilung der Sicherheit des Arzneimittels und der an klinischen Studien teilnehmenden Personen essenziell.

Klinische Studien dürfen grundsätzlich nicht ohne die Ergebnisse präklinischer Studien begonnen werden. Sie beleuchten normalerweise unter anderem die Verteilung der Impfstoffe im Körper – im Fall von Gentherapeutika einschließlich der Gefahr eines Gentransfers in die Keimbahn –, mögliche Änderungen im genetischen Material von Zellen (Genotoxizität), Krebsrisiken, den Einfluss der Impfstoffe auf wichtige Parameter für Grundfunktionen des menschlichen Körpers (Sicherheitspharmakologie) und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln.

Mehrjährige, Placebo-kontrollierte Studien sind „Goldstandard“

Die Folge der Umdefinition: Bis heute ist nicht wissenschaftlich belegt, ob die massenhaft verabreichten Präparate nicht doch genotoxisch oder krebserregend sind. Ungeachtet dessen wurden im Oktober 2022 die bedingten Zulassungen für Pfizer/Biontech und Moderna von der EU-Kommission auf Empfehlung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) bei der EMA in reguläre Zulassungen umgewandelt!

Damit hat die Kommission gegen rechtliche Vorschriften verstoßen, konkret gegen Art. 14-a Abs. 8 der Verordnung Nr. 726/2004/EG und Art. 7 der Kommissionsverordnung Nr. 507/2006/EG.

Diese besagen: Eine bedingte Zulassung darf erst dann in eine reguläre Zulassung umgewandelt werden, wenn der Hersteller alle mit der bedingten Zulassung erteilten Auflagen erfüllt hat.

So war ursprünglich Bedingung, Placebo-kontrollierte klinische Studien fortzuführen und deren Ergebnisse bis Ende 2023 beziehungsweise Mitte 2024 vorzulegen.

Mehrjährige, Placebo-kontrollierte Studien sind für Zulassungsbehörden weltweit der „Goldstandard“, um Wirksamkeit und (Langzeit-)Sicherheit von Arzneimitteln nachzuweisen. Ohne solche validen Studien muss die reguläre Arzneimittelzulassung laut Art. 12 Abs. 1 der Verordnung 726/2004/EG zwingend abgelehnt werden.

Auflösung der Kontrollgruppe verstieß gegen Zulassungsauflage

2021 wurde bekannt, dass Pfizer/Biontech und Moderna die Kontrollgruppen ihrer Studien, die nur Placebo verabreicht bekommen hatten, trotz ihrer Auflage aus der bedingten Zulassung aufgelöst haben.

Als Grund zur Auflösung der Kontrollgruppe wurde angegeben, dass es ethisch problematisch sei, den ungeimpften Personen den Impfstoff vorzuenthalten. Voraussetzung sollte allerdings sein, dass die Wirksamkeit des Vakzins nachgewiesen sei. Ist es aber nicht vielmehr unethisch, ein Präparat zur allgemeinen Anwendung freizugeben, das nicht systematisch gegen die Kontrollgruppe auf längerfristige Wirksamkeit sowie vor allem die Faktoren der Sicherheit geprüft wurde?

Der CHMP-Ausschuss bei der EMA stellt diesen gegen die Zulassungsauflage verstoßenden Vorgang in seiner offiziellen Beurteilung des Pfizer/Biontech-Antrags auf Umwandlung der bedingten in eine reguläre Zulassung ausdrücklich fest.

Er erkennt auch, dass aufgrund des Wegfalls der Kontrollgruppe die Fortführung der Studie sinnlos geworden ist, weil kein weiterer Erkenntnisgewinn zur Wirksamkeit und Sicherheit des Produktes mehr zu erwarten sei. Spurenbeseitigung in großem Ausmaß, Pharmabranche und Behörden behindern faktisch wissenschaftliche Aufklärung.

Statt aber umgehend, Mitte 2021, gemäß Art. 20a der Verordnung Nr. 726/2004/EG die Hersteller zu sanktionieren und die bedingte Zulassung zu ändern, auszusetzen oder zu widerrufen, geschah nichts. Jüngst also gewährte die Kommission sogar die reguläre Zulassung. Die Auflagenverletzung wurde damit faktisch noch belohnt.

Die Hersteller haben keinerlei Anreize für freiwillige Langzeitstudien

Langzeitdaten zur Sicherheit der mRNA-Impfstoffe können nun nicht mehr in Kontrollgruppen erhoben werden. Auch die US-amerikanische Gesundheitsaufsicht FDA und andere Behörden sind ähnlich großzügig.

Die Hersteller haben keinerlei Anreize für freiwillige Langzeitstudien; sie beliefern nämlich nur solche Regierungen, die ihnen eine Haftungsfreistellung für Impfschäden gewährleisten.

Die Zukunft wird zeigen, ob solche weitreichenden Freistellungen – zudem in Verträgen mit geheim gehaltenen, für die Öffentlichkeit geschwärzten Passagen – rechtlich haltbar oder unwirksam, weil sittenwidrig und gegebenenfalls kollusiv sind, also möglicherweise ein unerlaubtes Zusammenwirken mehrerer Beteiligter zur Schädigung von Dritten vorliegt. Umfassende eigene doppelblinde, Placebo-kontrollierte Studien haben weder die EMA noch die Bundesregierung oder nachgeordnete Behörden veranlasst.

Beobachtungsdaten aus der milliardenfachen Verabreichung der mRNA-Präparate können eine strenge, Placebo-kontrollierte Studie nicht ersetzen. Dies gilt erst recht bei einer derart mangelhaften Erhebung und Auswertung von Daten über mögliche Impfschäden, wie wir sie derzeit erleben.

Der Lobbyeinfluss bei den Zulassungen führte dazu, dass grundlegende Regeln im Medizinrecht ausgehebelt wurden: Wenn Gesunde geimpft werden, braucht man höhere Sicherheitsstandards, als wenn man schwer kranke Menschen mit Gentherapeutika einem Heilversuch unterzieht.

Zulassungsdesaster darf sich nicht wiederholen

Ein solches Zulassungsdesaster darf sich nicht wiederholen. Dazu ist es zuvorderst notwendig, die rechtliche Festlegung zurückzunehmen, genbasierte „Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten“ seien keine Gentherapeutika.

Dies muss die Bundesregierung direkt bei der Europäischen Kommission betreiben. Darüber hinaus sollte das Vorgehen der EMA und der EU-Kommission sowie weiterer Beteiligter in der Corona-Krise von einem Untersuchungsausschuss wegen dringenden Verdachts auf Rechtsbruch durchleuchtet werden.

Die Autoren: RA René M. Kieselmann, Prof. Dr. Gerd Morgenthaler, Dr. Amrei Müller, Prof. Dr. Günter Reiner, RA Dr. Patrick Riebe, RAin Dr. Brigitte Röhrig, Prof. Dr. Martin Schwab

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Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 13.02.2023

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19 comments on “Berliner Zeitung löscht heimlich Gastbeitrag von sieben juristischen Hochschullehrer zum Impfstoffzulassungs-Skandal

  1. Und alle haben bei der Impf- Kampagne mitgemacht, Ärzte, Krankenschwester, Pflegekräfte, trotz des Wissens über die Nebenwirkungen, denn viele waren an der Spritze verstorben und nicht an den Virus, sie sahen es und haben trotzdem weiter gemacht. Sie haben mit den Finger auf dich gezeigt, nur weil du Ungeimpft bist, sie haben gedroht, Bußgeldbescheide usw usf., auch Arbeitgeber andere Betriebe, alle haben mitgemacht, um ihren Futtertrog nicht zu verlieren, letztendlich haben sie trotzdem Verloren, ganz besonders ihr Gewissen. Diese Menschen, die gelitten haben, werden niemals vergessen werden!

  2. Es wird Alles! ans Licht kommen und die Menschheit wird erfahren was Sie da gespritzt bekommen haben. Keine Sorge, es läuft schon und dauert nicht mehr lange. Gefühlt spätestens im April wird der Schock und die Wut leider sehr groß sein. Es muss und wird aufgeklärt werden, Bedenkt aber bitte dass es auch durchaus Teil des Plans sein soll, dass wir uns alle gegenseitig angreifen und meucheln sollen! Die Verantwortlichen müssen gerichtet werden, aber keinesfalls!! durch Selbstjustiz

    1. Judtahumam,

      So sehe aehnlich sehe ich es auch, dass es wohl zum Plan gehoert, um die Erlaubnis zu bekommen um so härter zurueck schlagen zu duerfen.

      Den Zeitraum April halte ich eher fuer unwahrscheinlich, aber natuerlich ist das moeglich.

      Ob Gerichte die lösung sind, wo reiche oft glimpflich wegkommen, wage ich zu bezweifeln, wobei ich Selbstjustiz auch eher nicht als die lösung empfinde.

      Aber erzähle das mal unbewussteren Menschen, die sind ja wie ferngesteuert, wenn sie die Wahrheit irgendwann mal erfahren, imo.

      1. Wer dann die Waage ins Gleichgewicht bringe ist doch egal. Und wenn schon, so störet nicht des Imparzt allerletzte Vokal-Expression.

  3. @Maus.. ja,sie haben ihr Gewissen verloren und verkauft. Der etwa 100jährige Zyklus der Seelenernte endet. Es funktioniert nicht nochmal. Durch maßlosen Fernsehgenuss sind die Schlafschafe misstrauisch geworden und haben es in ihren „Computer“ gespeichert.

    1. Uwe

      Warum ist den Schweden als. Liebes Kind belohnt wurden?

      Weil es viel vo.. Der satanische Agenda bereits umgesetzt hat, wie zb bargeldlosen Zahlungsverkehr?

      Wenn man schon so ein vid macht oder postet dann gehoert das auch als Kontext schon im vid erwähnt aber zumindest von den poster erwarte ich diesen zusatz, um das vid im den Kontext besser zu erkennen, dass es zum Plan bzw Spiel gehoert und nicht die Ausnahme ist, sondern die regel (Wien??) aufzeigt.

  4. terrorism-info.org.il/en/isis-calls-for-attacking-christians-around-the-world-especially-in-europe/
    …………..
    ussanews.com/2023/02/12/soros-and-senator-obama-funding-records-discovered-for-ukraine-biolab-that-sparked-bioterrorism-fears/
    ……………..
    politikstube.com/studentenparlament-der-fu-berlin-wer-nicht-gendert-darf-nichts-beantragen/
    ………….
    bz-berlin.de/berlin/dschihadist-wird-chef-von-berliner-literaturfestival
    ……………….
    augsburger-allgemeine.de/neuburg/neuburg-dramatische-szenen-neuburger-busfahrer-werden-bedroht-und-angegriffen-id65467236.html
    ……………..
    msn.com/de-de/nachrichten/panorama/Kinderbande prügelt Mann in Zug blutig
    …………………
    de.wikipedia.org/wiki/Liste der Auslandshilfen für die Ukraine seit 2014
    ……………….
    nordkurier.de/nachrichten/ticker/baerbock-besucht-nato-anwaerter-finnland-und-schweden-1351352402.html
    ……………..
    apollo-news.net/bye-bye-giffey-apollo-berichtet-live-von-der-berliner-wiederholungswahl/

  5. Folgt man der Künstlerin (und Pharmakologin) Sasha Latipova, da wird man die Behauptung hören, daß die Covid-Impfstoff-Entwicklung mit Führung des DoD durchgezogen wird und wurde.
    Eine Verbindung zwischen Presse-Erzeugnissen – Zeitungen – und der Militär-Führung(/Besatzung) soll ja auch bestehen.
    Und die Herren Hochschuljuristen haben ja nicht nur die Gesundheitsbehörden bloßgestellt, auch die Bundesdeutsche Justiz steht so in ûbler Weise da.

    Kannst Du Dir vorstellen das Dasein eines Richters oder Staatsanwalts zu fristen? Womögkich noch den Beschluß fassen, daß einer alten Frau die Covid-Impfung mit Zwang verabreicht wird?

    Die Zeit ist reif. Tabula Rasa

    1. Dr shiwavo

      Ich vermute dem Rechtsanwalt und Richter ist das Hemd naeher als die Hose.

      Also selbst wenn er es das System. Erkannt hat, sagt er sich lieber die als ich.

      Das. Ist halt keine naechstenliebe und sich im Auge des anderen erkennen.
      (können wollen moegen)

      Viele haben halt dabingehend noch sehr viel Nachholbedarf, deswegen sind ja auch so viele Seelenanteile Splitter funken Tropfen grad hier.

      1. Kommen wir mal zur Motivation, weshalb die Deutsche Justiz einen Beschluß setzt zur Zwangs-Impfung einer alten Dame, die nebenbei bemerkt noch Überlebende des Holicaust ist.

        Hemd näher als die Hose? Was soll das bedeuten?
        Dieser Zwangsimpfungs-Beschluß ist nicht das Resultat einer auf den Eigennutzen ausgerichteten Methodik. Das gilt auch für andere Urteile im Zusamnenhang der Covaids-Strategien. Die Unterlassung der sofortigen Beschlagnahme der Covid-Injektionen und Haftbefehlen gegen die Impf-Praktiker ist nicht eigennützig.

        Den Rest mußt Du Dir nun selber zusamnen-reimen, da ich ab hier nicht weiter ins Eingemachte zu gehen wage, zumindest nicht öffentlich.

  6. Wiedereinmal schwingen sich Journalisten einer „Zeitung“ und deren Fakten-Schecker zu Oberschlaumayern auf. Das, obwohl der Artikel eine Rechtswissenschafftliche Untersuchung darstellt.
    Inhaltlich kann ich diese nicht beurteilen, und das ist auch garnicht notwendig, wie ich hier nun darlege.

    Eine Wissenschaft hat einen Anfang in für als real und wahr aufgefassten Grundsätzen. Im Falle der Rechtswissenschaft muß der Anfang da gemacht werden, wo eine Gesetzgebung zuerst in Erscheinung tritt. Das ist nicht bei Robinsin auf einer einsamen Insel der Fall, jedoch immer da, wo Menschen in einer, nicht notwendig explizit definierten, Gemeinschaft leben * Dorf, Gegend, Staat.
    Das Leben folgt dabei einer Naturgesetzgebung, die sich im Kontext in Verhaltensnormen ausdrückt, die zum Bestand der Gemeinschaft erforderluch sind. So ist das Recht auf Eigentum, Erhalt und Schutz der Gesundheit und der Schutz vor Lebensbedrohung im Allgemeinen zu gewährleisten.
    Nun sollte das JEDEM Juristen einleuchten, daß das Recht diesen und nur diesen einzigen Zweck hat, unter der Annahme, man habe es mit Vernunft-Begabten zu tun.

      1. Leider fehlen mir die Mittel die Berliner Impf-Hazardeure einzuschließen.
        Aber ich kann sie ausschließen, genauso wie das Heer der infantilen Impf-Jünger und auch die 2G-Ladenbesitzer – für immer.

  7. „Die Redaktion wurde nach der Veröffentlichung mit starken Argumenten konfrontiert, die die Richtigkeit des Textes in Frage stellen. Auf dieser Grundlage hatte sich die Chefredaktion der Berliner Zeitung dazu entschlossen, den Text zu depublizieren und die Vorwürfe zu prüfen. Nun hat die Redaktion die Entscheidung getroffen, den Text bald zu republizieren und eine Gegenrede hinzuzufügen, damit der Leser sich selbst einen Eindruck macht, welches Argument stärker wiegt. Wir sind in Verhandlung mit allen beteiligten Autoren.“

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