Schornsteinfeger sollen Heizungsverbot überprüfen und Verstöße melden

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Ab 2024 sollen neue Regeln für Gas- und Ölheizungen gelten. Ab dann müssten neue Heizungsanlagen klimafreundlich sein und mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien laufen. Das soll auch kontrolliert werden.

Dabei geht es um hunderttausende Heizungen im Jahr. Im schlimmsten Fall droht eine hohe Strafe (Berliner-Zeitung: 14.04.23).

Schornsteinfeger sollen Verstöße gegen Verbot von Öl- und Gasheizungen überprüfen

Mit der Umsetzung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab 2024 sollen in Deutschland strenge Vorschriften für Heizungsanlagen gelten. Im Falle eines Ausfalls und einer nicht mehr möglichen Reparatur einer Heizung, muss diese durch ein umweltfreundliches Gerät ersetzt werden, vorzugsweise eine Wärmepumpe. Die Kontrolle dieser Regelungen soll von Schornsteinfegern durchgeführt werden.

Schornsteinfeger würden dann nicht nur die Heizungsanlagen überprüfen, sondern auch das Alter der Besitzer überprüfen müssen, da Personen über 80 Jahren weiterhin alte Heizungen nutzen dürfen.

Es bleibt abzuwarten, ob dies mit den Datenschutzbestimmungen vereinbar ist. Julian Schwark, Vorstand Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, betont, dass Schornsteinfeger technische Anlagen prüfen und nicht Menschen.

Daher sind sie nicht wirklich begeistert von dieser zusätzlichen Aufgabe. „Dass Schornsteinfeger künftig das Lebensalter der Hausbesitzer prüfen sollen, erscheint abwegig. Dafür sind wir eigentlich nicht zuständig. Wir prüfen technische Anlagen und nicht einzelne Bürger“, so Schwark. (Regierung beschließt neue Heizungsregeln – für Wohneigentümer wird es teuer)

Offene Fragen und Strafandrohungen: Heizungsverbote in Deutschland unterliegen Unsicherheiten

Zudem sind noch nicht alle Einzelheiten bezüglich des Heizungsverbots und der Ausnahmen bekannt. Nicht überall wird es einfach möglich sein, eine Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe auszutauschen.

Es werden Härtefallregelungen und Übergangszeiten eingeführt, und auch die neuen Fördermaßnahmen für den Heizungsaustausch sind noch nicht abschließend geregelt. Es gibt also noch viele offene Fragen und Unsicherheiten.

Für alte Gas- und Ölheizungen drohen hohe Strafen. Die Bundesregierung plant, dass Schornsteinfeger die Heizungsanlagen überprüfen und die Besitzer zunächst über Verstöße informieren sollen. Erst wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, können Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

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Ob es tatsächlich zu solchen Strafen kommen wird, bleibt abzuwarten, bis das neue Gebäudeenergiegesetz von Bundestag und Bundesrat genehmigt wird und alle Details bekannt sind.

Klausel im Gesetzentwurf könnte deutlich früheres Aus für Gasheizungen bedeuten

Eine versteckte Klausel im Gesetzentwurf könnte dazu führen, dass das Ende der Gasheizung bereits im Jahr 2035 droht – also zehn Jahre früher als bisher angenommen (Morgenpost: 08.04.23).

 

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Preise für Gas und Heizöl sinken, aber Ampel-Koalition plant Gesetzentwurf zum Verbot von Gas- und Ölheizungen

Zum Jahresanfang waren viele Verbraucher erleichtert, da die Preise für Gas und Heizöl nach der Energiekrise im Jahr 2022 deutlich gesunken sind. Der Gaspreis hat bereits seit Dezember das Niveau vor dem Krieg erreicht, und auch die Heizölpreise haben sich lokal auf unter einem Euro pro Liter eingependelt.

Aktuell, Stand 7. April, liegt der durchschnittliche Preis für einen Liter Heizöl bei nicht mehr als einem Euro. Allerdings wird die Stimmung durch die Pläne der Ampel-Koalition getrübt, welche ein Verbot von Gas- und Ölheizungen ab dem Jahr 2024 durch das Heizungsgesetz vorsieht.

Die Ampel-Koalition plant ein schrittweises Verbot für Öl- und Gasheizungen, welches bis 2035 in Kraft treten soll. Ab dem Jahr 2024 müssen neue Gas- oder Ölheizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Somit sind herkömmliche Heizungsanlagen nicht mehr erlaubt. Kunden, die bisher auf Heizöl oder Gas gesetzt haben, müssen bei neuen Anlagen auf regenerative Technologien wie Wärmepumpen oder Hybridheizungen umsteigen. Allerdings sind diese Optionen mit hohen Investitionskosten verbunden.

Bereits eine neue Wärmepumpe kann allein über 15.000 Euro kosten, und die Kosten für Installation und mögliche Sanierungen sind dabei noch nicht mit eingerechnet.

Schrittweise Abschaffung von Gas- und Ölheizungen: Austauschpflicht und grüne Gase als Lösung?

Derzeit gibt es bereits eine Austauschpflicht für bestehende Gas- und Ölheizungen nach einer Betriebsdauer von 30 Jahren. Das Ziel der Ampel-Koalition ist es, dass Deutschland bis spätestens 2045 weitestgehend frei von Heizöl- und Gasheizungen sein soll.

Allerdings könnten Besitzer einer Gasheizung bereits zehn Jahre früher betroffen sein. Der Grund dafür ist die schrittweise Pflicht, dass der regenerative Anteil bei neuen Heizungsanlagen bis zum Jahr 2035 bei mindestens 65 Prozent liegen muss. Verbraucher mit einer klassischen Gasheizung haben die Möglichkeit, ihre Heizung aufzurüsten. Allerdings können sie das Gasnetz nicht selbst sanieren.

Geplant ist, dass bis zum Jahr 2030 Gasheizungen zu mindestens 50 Prozent mit grünen Gasen betrieben werden sollen. Grüne Gase setzen bei der Verbrennung kein CO₂ frei und gelten als nahezu klimaneutral. Ein bekanntes Beispiel dafür ist Wasserstoff.

Auch synthetisches Methan auf Basis von Biogas zählt dazu. Das Problem ist jedoch, dass diese Gase in Deutschland bisher nur in begrenzter Menge verfügbar sind. Aus diesem Grund könnte das Heizen auf Basis grüner Gase für viele Verbraucher teuer werden.

Hinzu kommt, dass die Energiepreise für fossile Brennstoffe wie Erdgas oder Heizöl seit der Preis- und Energiekrise wieder drastisch gesunken sind.

Die Ampel-Koalition plant, dass bis zum Jahr 2035 Gasheizungen zu mindestens 65 Prozent mit grünen Gasen, wie Wasserstoff, betrieben werden sollen. Theoretisch könnte die Marke von 50 Prozent bereits erreicht werden, indem grünes Biogas ins Gasnetz eingespeist wird.

Allerdings müssten dafür die Kapazitäten vom Staat ausgebaut werden. Das Umrüsten auf Wasserstoff sieht jedoch anders aus. Bis 2035 müssten die Gasnetze in Deutschland auf die Zufuhr von Wasserstoff umgestellt werden. Zusätzlich muss die Gasheizung im eigenen Haus „H2-ready“ sein. Berichten von t-online zufolge gibt es noch keine umstellbare Gasheizung, die zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden kann.

 

Enorme Kosten bei „H2-ready“ Umrüstung von Gasheizungen: Warum Sie womöglich doppelt zahlen müssen

Aktuell können „Gasbrennwertheizungen“ Gasgemische mit bis zu 30 Prozent Wasserstoffgehalt verarbeiten. Eine Umrüstung auf „H2-ready“ ist jedoch nur bedingt eine Dauerlösung, da die Haftung für die Einhaltung der staatlichen Vorgaben beim Eigentümer liegt und die Gasnetze noch nicht auf die Zufuhr von Wasserstoff umgestellt sind.

Die Kosten für die Umrüstung können zwischen 5000 und 8000 Euro liegen und beinhalten eine staatliche Förderung sowie eine Steuererleichterung. Allerdings müssen Eigentümer unabhängig davon, ob der Staat mit den Gasnetzen fertig wird oder nicht, die Vorgaben bis 2035 einhalten. Im Zweifelsfall müsste die Gasheizung komplett ausgetauscht werden.

Kontroverse Diskussionen über Gesetzentwurf: Expertin empfiehlt Besitzern von Gas- oder Ölheizungen, nicht übereilt zu handeln

In den sozialen Medien entstehen heftige Diskussionen über die Klausel im geplanten Heizungsgesetz. Ein Facebook-Nutzer schreibt: „Stoppt diesen Wahnsinn!“ und ein anderer fordert: „Können wir nicht früher von diesen Regierenden befreit werden?“

Die Frage stellt sich nun, ob Eigentümer von alten Gas- oder Ölheizungen schnell handeln und auf eine moderne Anlage umsteigen sollten. Die Antwort von Expertin Iris Ege von der Energieagentur Biberach (Baden-Württemberg) lautet „Nein“. In einem Interview mit „Schwaebische“ empfiehlt sie den Besitzern, nicht übereilt zu handeln und nicht in neue Gas- oder Ölheizungen zu investieren (Schwaebische: 05.04.23).

Stattdessen empfiehlt sie regenerative Systeme oder Hybridheizungen, um die Vorgaben für Gas- oder Ölheizungen zu umgehen. Als Alternative zur Gas- oder Ölheizung können Verbraucher unter anderem eine Wärmepumpe, eine Pelletheizung oder den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz wählen. Der Staat bietet verschiedene Förderungen für diese Alternativen an und Verbraucherschützer oder Energieberater können bei der Auswahl beraten.

Auswirkungen der geplanten Abschaffung von Gasheizungen in Deutschland ab 2035

Die geplante Abschaffung der Gasheizungen in Deutschland ab 2035 hat große Auswirkungen auf Eigentümer von Gasheizungen. Die Umrüstung der Gasnetze auf Gasgemische mit Wasserstoffgehalt ist ein zentraler Knackpunkt.

Gemäß dem Gesetzentwurf müssten Verbraucher jedoch für die Einhaltung der staatlichen Vorgaben haften, selbst wenn der Staat nicht in der Lage ist, die Umrüstung der Gasnetze rechtzeitig abzuschließen. Infolgedessen müssten sie zweimal zahlen: erst für die Umrüstung ihrer Gasheizung und dann noch einmal für eine regenerative Heizung, wenn sie gezwungen sind, ihre Gasheizung zu ersetzen.

Die meisten alten Gasheizungen sind bereits 30 Jahre alt und müssen ausgetauscht werden, was die Eigentümer betrifft. Nur wenige sind laut dem Gesetzentwurf von dieser Austauschpflicht befreit. Eine neue Wärmepumpe erfordert jedoch möglicherweise eine umfangreiche Sanierung oder Aufrüstung des Gebäudes.

Es gibt jedoch diverse Alternativen zur Gas- oder Ölheizung, wie regenerative Systeme oder Hybridheizungen, die staatlich gefördert werden. Das Heizungsgesetz ist jedoch noch nicht endgültig und kann im Bundestag noch verändert oder aufgehoben werden.

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Quellen: PublicDomain/blackout-news.de am 18.04.2023

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5 comments on “Schornsteinfeger sollen Heizungsverbot überprüfen und Verstöße melden

  1. Möchten Sie mal lachen?

    Auf den Schornsteinfegerrechnungen steht

    HOHEITLICHE AUFGABEN…

    Wo denn? In der nichtstaatlichen BRD?

    1. Das ganze gequake diese BRD sei ein Staat, wann begreifen die Leute endlich das dieses Konstukt kein Staat ist. Und wenn ich schon höre die Planen und Planen …. bis 2035. Diese sogenannten Politiker glauben doch wahrhaftig nicht das die noch 2035 an der Macht sind wenns den Leuten mal endlich reicht sind ganz schnell weg. Hier in Deutschland habe ich das Gefühl reicht nur noch ein Funke um das Fass zum überlaufen zu bingen. Man muss sich nur mal mit den Leuten unter halten dann weiss mann wie die Stimmung wirklich ist.

  2. juergenfritz.com/2022/08/28/wer-nicht-gendert-wird-ausgeladen/
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    businessinsider.com/american-scientists-turning-dead-birds-into-drones-study-flight-techniques-2023-4
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    welt.de/politik/deutschland/plus244845804/Anklage-Wie-sich-der-NRW-Islamberater-als-mutmasslicher-Hochstapler-entpuppte.html
    ………………..
    jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2023/gefaengnis-fuer-klima-kleber/
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    businessinsider.de/politik/bundeswehr-beschaffungsamts-chefin-korb-sind-immer-pruegelknabe/
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    exxpress.at/oeffentlich-rechtlicher-sender-fordert-328-millionen-euro-mehr-an-zwangsgebuehren/
    ……………..
    bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/bundesregierung-bestaetigt-dass-man-windraeder-nicht-recyceln-kann
    …………………….
    karlsruhe-insider.de/mobilitaet/dunkle-wolken-mercedes-benz-macht-rueckzug-in-deutschland-134303

  3. Normal wurde sich ja darauf verständigt, das es keine Austauschpflicht gibt für Gebäudebewohner/Besitzer von bis 2002. Dieses Datum gab es ja auch schon früher bei anderen Dingen, oher das kommt wäre auch mal sehr interessant.Jedenfalls, hiebei können sich alle genug Ersatzteile hinlegen und haben erstmal Ruhe.Für besitzer nach 2002 gelten die 30 jahre, was sehr doof ist, wobei eigentlich im Entwurf immer noch dann der Passus drin blieb von früher das dies nicht Brennwert und Niedertemperatur Kessel betrifft, im ersten Entwurf wollten die Verbrecher auch hier ran. Würde heißen nur für alte Konstanttemperaturkessel gilt dann die 30 Jahre.

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