
Was als erschütternder Skandal um digitale Gewalt gegen Frauen inszeniert wurde, bekommt mit jedem Tag tiefere Risse. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat nun der Darstellung der Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes in einem zentralen Punkt widersprochen – und wirft damit unbequeme Fragen auf, die das gesamte medial aufgebaute Narrativ ins Wanken bringen könnten.
Ein Brief, der angeblich nie ankam
Fernandes‘ Anwältin Christina Clemm hatte in einer schriftlichen Stellungnahme behauptet, ihre Mandantin sei zu keinem Zeitpunkt über das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe informiert worden. Eine Darstellung, die sich nun als zumindest fragwürdig erweist.
Denn die Behörde erklärte auf Anfrage, man habe sehr wohl ein Schreiben an die bekannte Adresse von Fernandes versandt. Dieses sei nicht als unzustellbar zurückgekommen.
Da die angeforderten Unterlagen in der Folge nicht eingegangen seien, habe man das Verfahren schließlich wegen „mangelnden Interesses“ der Antragstellerin eingestellt. Aus demselben Grund sei auch kein Einstellungsbescheid versandt worden.
Man muss sich diese Chronologie auf der Zunge zergehen lassen: Eine Frau erstattet im November 2024 Anzeige wegen schwerwiegender Vorwürfe – jahrelang sollen unter ihrem Namen Fake-Profile im Internet betrieben worden sein, über die pornografisches Material verbreitet wurde.
Und dann? Dann reagiert sie offenbar nicht auf die Kontaktaufnahme der zuständigen Ermittlungsbehörde. Kein Nachfassen, kein Nachhaken, kein Anruf. Nichts. (Britney Spears wurde gezwungen, „Kindersklaven“ für einen pädophilen VIP-Ring zu gebären (Video))

Handynummer und E-Mail lagen vor – genutzt wurden sie nicht
Fairerweise muss man einräumen, dass auch die Staatsanwaltschaft nicht gerade mit überbordender Eigeninitiative glänzte. Der Behörde hätten sowohl die Handynummer als auch die E-Mail-Adresse von Fernandes vorgelegen – kontaktiert habe man sie jedoch ausschließlich per Brief.
In einem Zeitalter, in dem selbst Finanzämter digitale Kommunikationswege nutzen, mutet dies geradezu anachronistisch an. Doch entschuldigt das die offensichtliche Passivität der Antragstellerin? Wohl kaum.
Wer eine Strafanzeige erstattet, der hat eine Mitwirkungspflicht. Wer behauptet, Opfer schwerer Straftaten geworden zu sein, der erkundigt sich in der Regel nach dem Stand der Ermittlungen.
Wer eine renommierte Anwältin mandatiert hat, der lässt diese regelmäßig bei den zuständigen Behörden nachfragen. All das scheint hier nicht geschehen zu sein – und das über Monate hinweg.
Die Anwältin und ihre bemerkenswerte Untätigkeit
Besonders pikant erscheint die Rolle der Anwältin Clemm. Laut deren eigener Stellungnahme sei Fernandes lediglich mitgeteilt worden, dass die Zuständigkeit an eine „Behörde in Schleswig-Holstein“ übertragen worden sei.
Welche Behörde genau, das habe man ihr weder zu diesem Zeitpunkt noch auf Nachfrage im Februar 2025 mitgeteilt. Sie habe also auf eine entsprechende Mitteilung gewartet.
Erst durch die Veröffentlichung der Spiegel-Recherche im März 2026 habe Fernandes erfahren, dass ein Ermittlungsverfahren in Itzehoe geführt und eingestellt worden sei.
Man fragt sich unwillkürlich: Was für eine Rechtsvertretung wartet über ein Jahr lang passiv auf Post, statt selbst aktiv zu werden?
Ein einfacher Anruf bei der Berliner Staatsanwaltschaft hätte genügt, um die zuständige Behörde in Erfahrung zu bringen. Stattdessen wurde offenbar abgewartet – bis der mediale Paukenschlag kam.

Eine perfekt orchestrierte Kampagne?
Und genau hier wird es politisch brisant. Denn der zeitliche Ablauf der Ereignisse wirft Fragen auf, die weit über einen privaten Ehestreit hinausgehen.
Die Spiegel-Recherche erschien, Fernandes trat mit emotionalen Statements an die Öffentlichkeit, Demonstrationen wurden organisiert, und – welch Zufall – die Justizministerin hatte prompt einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Internetregulierung parat.
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Eine Choreografie, die so reibungslos funktionierte, dass man fast meinen könnte, sie sei lange im Voraus geplant worden.
Fernandes selbst kündigte Treffen mit Politikern an, um über schärfere Gesetze zu sprechen. Deutschland dürfe kein „Täterparadies“ mehr bleiben, erklärte sie kämpferisch.
Doch ausgerechnet sie selbst hatte es versäumt, den Ermittlern die nötigen Unterlagen zukommen zu lassen, um den mutmaßlichen Täter zu verfolgen.
Wer ein „Täterparadies“ beklagt, aber gleichzeitig die Strafverfolgung durch eigene Untätigkeit torpediert, der muss sich die Frage gefallen lassen, ob es ihm wirklich um Gerechtigkeit geht – oder um etwas ganz anderes.

Entgegen der Berichterstattung: Keine Deepfakes von Ulmen
Hinzu kommt ein weiteres Detail, das in der aufgeheizten öffentlichen Debatte fast untergegangen wäre: Fernandes selbst stellte klar, dass ihr Ex-Mann Christian Ulmen offenbar keine sexualisierten Deepfakes von ihr erstellt und verbreitet habe.
Ein nicht unwesentliches Detail, wenn man bedenkt, dass die gesamte mediale Empörungswelle maßgeblich auf dem Deepfake-Narrativ aufbaute und der geplante Gesetzentwurf genau darauf abzielt.
Doch die Identitätsanmaßung, die im Kern der Vorwürfe steht, wird von dem neuen Gesetz nicht einmal erfasst.
Was bleibt also übrig von der großen Erzählung? Keine Deepfakes im Zentrum der Anklage. Kein Versagen der Justiz in Itzehoe, sondern fehlende Unterlagen der Antragstellerin.
Ein Gesetzentwurf, der am eigentlichen Problem vorbeigeht. Und eine bemerkenswerte Allianz aus Medien, NGOs und Ministerium, die am Tag der Veröffentlichung sofort in Formation stand.
Mutmaßlicher Riesen-Hoax
Zentral ist Fernandes’ nunmehrige Klarstellung zu den Inhalten: Sie wirft Ulmen gar nicht vor, KI-generierte Deepfake-Pornovideos von ihr erstellt oder verbreitet zu haben. Stattdessen geht es um echte pornografische Bilder und Videos, die der Täter unter falschen Profilen mit ihrem Namen und ihrer Identität an Männer verschickt haben soll.
Betroffene Männer hätten sie und ihr Team informiert, nachdem sie die Echtheit der Profile anzweifelten. In der ZDF-Dokumentation „Spurensuche“ habe man zwar nach KI-Deepnudes gesucht, aber die konkreten Vorwürfe gegen Ulmen beziehen sich auf die Versendung von nicht-echtem, aber nicht zwingend KI-generiertem Pornomaterial unter ihrem Namen.
Auf die Frage, warum sie in der Doku dennoch von „verschickten Sex-Videos“ spreche, obwohl ein Zeuge nur Nacktbilder bestätigte, verweist Fernandes auf mehrere Hinweise von Männern, die derartige Inhalte erhalten hätten. Sie kritisiert außerdem Plattformen, die gemeldete Bilder und Videos trotz offensichtlicher Manipulation nicht als Fakes einstufen konnten.
Was bleibt am Ende von diesem mutmaßlichen Riesen-Hoax? Felix Perrefort schreibt auf X: “Selbst den behaupteten Zahlen nach ging es nur um eine marginale Anzahl von Männern, die mit abstoßender Deep-Fake-Pornographie zu tun hat. Die überwiegende Mehrheit der Männer wusste bis vor wenigen Tagen nicht einmal etwas davon, weil sie nach solchem Dreck nie suchte.

Liebe Spiegel-Männer mit Radfem-Hintergrund, ich bin gern ein Mann, weil es schön ist, einer zu sein. Ich mag mich und grundsätzlich auch mein Geschlecht – wie auch das komplementäre. Merke: Nur wer zur Selbstliebe fähig ist, ist auch in der Lage, anderen ohne Komplexe und also unverstellt zu begegnen. Männlicher Selbsthass führt zu nichts. Er führt zu bedauernswerten Geschöpfen, denen alles zuzutrauen ist.
Nicht „wir“, sondern ihr alle, die ihr vor den Lügen des Pseudofeminismus zu Kreuze kriecht, seid das Problem. Eure Schwäche führt zu nichts als Unheil.”
Die eigentliche Gefahr: Angriff auf die Meinungsfreiheit
Was hier unter dem Deckmantel des Opferschutzes vorangetrieben wird, könnte sich als weitreichender Angriff auf die Freiheit im Internet entpuppen.
Neue Gesetze, die unter dem Eindruck emotionaler Einzelfälle im Schnellverfahren durchgepeitscht werden, haben in der Geschichte selten zu mehr Gerechtigkeit geführt – wohl aber zu weniger Freiheit.
Die Unschuldsvermutung, einer der fundamentalen Pfeiler unseres Rechtsstaats, scheint in der aufgeheizten Debatte zur lästigen Formalität degradiert worden zu sein.
Infolge des öffentlichen Skandals werde das Verfahren nun wieder geprüft, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Einer Akteneinsicht von Fernandes sei bereits stattgegeben worden.

Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt. Doch unabhängig vom Ergebnis hat dieser Fall bereits jetzt offenbart, wie leicht sich in Deutschland eine mediale Kampagne inszenieren lässt, die politische Fakten schafft – noch bevor die Justiz auch nur ansatzweise zu einem Ergebnis gekommen ist.
Der deutsche Bürger hat ein Recht darauf zu erfahren, ob er hier Zeuge einer authentischen Aufklärungskampagne wird – oder einer sorgfältig orchestrierten Inszenierung, die ganz andere Ziele verfolgt als den Schutz von Frauen vor digitaler Gewalt.
Quellen: PublicDomain/kettner-edelmetalle.de/journalistenwatch.com am 26.03.2026
