
Am 17. März untersagte das Landgericht Berlin der linken Lügenschleuder „Correctiv“ mehrere Aussagen aus ihrer Geschichte über das angebliche rechtsradikale „Geheimtreffen“ von Potsdam, die am 10. Januar 2024 veröffentlich wurde.
Geklagt hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy, die an dem Treffen teilnahm. Gestern wurde nun die Urteilsbegründung veröffentlicht. Was darin zu lesen ist, sprengt dieses Lügenmärchen förmlich in die Luft. Das Gericht stellte klar, dass die Aussage:
„Es bleiben zurück: ein Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ von Lesern als Tatsachenbehauptung verstanden werde. „Correctiv“ hatte sich, nachdem es früh erste, wenn auch vom Mainstream komplett ignorierte Zweifel an der Story gab, auf die Position zurückgezogen, man habe ja nur entsprechende Meinungen und Interpretationen, aber eben keine Tatsachenbehauptungen geäußert.
Dies war von Anfang an absurd, da der Text unmissverständlich nahelegte, es handele sich um eine investigative Recherche und das auf dem Treffen Gesagte entspreche dem, was „Correctiv“ behaupte, nämlich dass sich Rechtsradikale versammelt hätten, um im Geheimen die Ausweisung deutscher Staatsbürger zu erörtern.
Damit hat das Gericht nun eindeutig aufgeräumt und klargestellt, dass diese Aussage schlicht falsch ist. Die „Correctiv“-Behauptung, der besprochene „Masterplan“ sei verfassungswidrig – „also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“, wurde ebenfalls verboten, da es ja ohnehin keine „sachliche Rechtfertigung“ gebe, wie Carsten Brennecke, Huys Anwalt von der Kanzlei Höcker, ausführte.
Und drittens wurde „Correctiv“ die Behauptung untersagt, im Vortrag von Martin Sellner habe es eine „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ gegeben, da dieser sich unstreitig gar nicht mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft befasst habe.
Auch eine solche Meinungsäußerung sei daher unzulässig, da sie sachlich nicht gerechtfertigt sei“. Auch die in einem späteren „Correctiv“-Bericht veröffentlichte Behauptung, die AfD-Politikerin Gerrit Huy habe bei dem Treffen vorgeschlagen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft den deutschen Pass zu entziehen, wurde vom Gericht verboten. (Richtig Auswandern: Steueroase Internet)

Zusammengelogene Räuberpistole von A bis Z
Damit ist nun endgültig gerichtsfest bewiesen, dass es sich bei dieser „Recherche“ um eine von vorne bis hinten zusammengelogene Räuberpistole handelte. Sämtliche Kernaussagen wurden vom Berliner Landgericht verboten, nicht einmal als Meinungsäußerung darf dieser ausgemachte Unsinn noch Geltung beanspruchen, da ihm absolut jede sachliche Grundlage fehlt.
Das, was „Correctiv“ als Wahrheit verkauft hat, hat schlicht und einfach nicht stattgefunden. Von dem ganzen Spuk ist nichts mehr übrig. Hunderttausende Menschen gingen Anfang 2024 bundesweit auf die Straße, um aufgrund dieses Lügengespinstes gegen „rechts“, sprich: die AfD zu demonstrieren.
Die gesamte Mainstream-Journaille sprang auf diesen Zug auf und wiederholte die „Correctiv“-Lügen völlig unkritisch. Vor allem „Journalisten“ von ARD und ZDF überboten sich mit Lob und Dank für „Correctiv“ und gerieten angesichts der Massendemonstrationen in Verzückung.
Ein “Tagesschau”-Artikel vom 10. Januar 2024 unter der Überschrift „AfD-Politiker diskutieren offenbar Vertreibungsplan“ ist nach wie vor online. Der berüchtigte ARD-„Faktenfinder“ Pascal Siggelkow klagte am 22. März 2024, „betroffene Kreise“ würden versuchen, „die „Correctiv“-Recherche und die Demonstranten zu diskreditieren“.
Bis heute haben der ÖRR und andere Medien, die diese Lügen, trotz aller berechtigten Zweifel und inzwischen mehrerer Gerichtsurteile gegen „Correctiv“ jahrelang nachbeteten, sich nicht eindeutig davon distanziert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, „Correctiv“ kündigte Berufung an. In seiner Bedeutung ist es jedoch mit dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts vom Februar vergleichbar, das das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes über die AfD nach Strich und Faden zerpflückte.
Zwei der schlimmsten Lügen des Linkstaates sind damit von Gerichten als solche entlarvt worden. Der öffentliche Schaden ist jedoch unumkehrbar, denn die meisten Mediennutzer werden davon nichts mitbekommen, weil ihnen diese wichtigen Informationen systematisch vorenthalten oder bestenfalls am Rande und mit vielen Einschränkungen vermeldet werden.
Was „Correctiv“ betrifft, kann man sich nur der Forderung des Rechtsanwalts Ralf Höcker anschließen, der feststellte: „Es handelt sich bei diesem linksradikalen Aktivistenkollektiv um eine komplett unseriöse Fake-News-Bude, die im Tarnkleid des Journalismus agiert und den Ruf echter Journalisten beschädigt.
Niemand sollte mit diesen Typen mehr zusammenarbeiten und natürlich dürfen sie keinen Cent an öffentlichen Geldern mehr bekommen“.

Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 16.04.2026
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