Gerichts-Drama: 9 Bürger gegen SWR – Rundfunk-Zwangsgebühr vor Gericht

Es ist ein Kampf, den viele Deutsche nachempfinden können – und der dennoch kaum Aussicht auf Erfolg hat. Neun Kläger stellen sich vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gegen die Gebührenbescheide des Südwestrundfunks.

Ihr Vorwurf wiegt schwer: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk berichte einseitig, bevorzuge linke Parteien und progressive Positionen und verschwende dabei systematisch das Geld der Beitragszahler. Eine Anklage, die Millionen von Deutschen aus der Seele sprechen dürfte.

Der Kern der Klage: Einseitigkeit und Geldverschwendung

Die Kläger rügen nach Angaben des VGH vor allem die aus ihrer Sicht mangelnde Ausgewogenheit im Programmangebot der Öffentlich-Rechtlichen.

Wer regelmäßig ARD, ZDF und deren zahlreiche Ableger verfolgt, wird sich fragen, ob diese Kritik wirklich so abwegig ist, wie es manche Medienrechtler darstellen.

Die Berichterstattung der vergangenen Jahre – sei es zur Migrationskrise, zur Energiepolitik oder zu gesellschaftspolitischen Reizthemen – hat bei vielen Zuschauern den Eindruck hinterlassen, dass bestimmte Narrative bevorzugt und konservative Standpunkte systematisch marginalisiert werden.

Darüber hinaus sehen die Kläger im Rundfunkbeitrag eine systemwidrige Steuer, für die den Bundesländern schlicht die gesetzgeberische Kompetenz fehle.

Ein Argument, das juristisch durchaus Substanz besitzt, bislang aber an den höchsten Gerichten regelmäßig abgeprallt ist.

Ein Leipziger Urteil als Türöffner – mit hohen Hürden

Grundlage der Verhandlung ist ein bemerkenswertes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Oktober 2025. Die Leipziger Richter stellten klar, dass sich Verwaltungsgerichte bei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag wegen mangelnder Meinungsvielfalt tatsächlich inhaltlich mit dieser Frage befassen müssten.

Der VGH Baden-Württemberg ist nun bundesweit das erste Gericht, das auf dieser Basis verhandelt – ein Novum, das aufhorchen lässt.

Doch die Euphorie sollte gedämpft bleiben. Denn dieselben Leipziger Richter errichteten zugleich nahezu unüberwindbare Hürden: Der Rundfunkbeitrag sei erst dann verfassungswidrig, wenn „das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“.

Das Wörtchen „gröblich“ ist hier der entscheidende Stolperstein. Es reicht also nicht, einzelne tendenziöse Sendungen oder parteiische Moderatoren nachzuweisen – es müsste ein systematisches, langfristiges Versagen des gesamten Programms belegt werden.

Die Beweislast liegt bei den Klägern

Nach Darstellung des SWR obliege es zunächst den Klägern, diese gröbliche Verfehlung darzulegen – voraussichtlich in Form aufwendiger Gutachten.

Erst wenn das Gericht substanzielle Anhaltspunkte für die Berechtigung der Kritik erkenne, würde es seinerseits in die Beweisführung einsteigen. Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, dass hier ein David gegen einen milliardenschweren Goliath antritt.

Ein System, das sich selbst schützt

Experten räumen den Klägern wenig Chancen ein. Bereits in den Vorinstanzen waren sie gescheitert. Das überrascht kaum, denn das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist so konstruiert, dass es sich gegen grundlegende Kritik nahezu immun zeigt.

Über acht Milliarden Euro fließen jährlich in ein Konstrukt, das sich mit Intendantengehältern im sechsstelligen Bereich, aufgeblähten Verwaltungsapparaten und einem kaum noch überschaubaren Netz aus Sendern, Mediatheken und Online-Angeboten selbst alimentiert – finanziert durch eine Zwangsabgabe, der sich kein Haushalt entziehen kann.

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Und als wäre das nicht genug, soll der Rundfunkbeitrag nach dem Willen der zuständigen Kommission ab 2027 auf 18,64 Euro monatlich steigen.

Eine Erhöhung, die in Zeiten galoppierender Inflation und steigender Lebenshaltungskosten wie blanker Hohn wirkt. Während deutsche Familien jeden Cent zweimal umdrehen müssen, gönnt sich der ÖRR weiterhin ein Luxusleben auf Kosten der Allgemeinheit.

Am VGH wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen verhandelt. Am ersten Tag stehen drei Klagen auf der Tagesordnung, die weiteren folgen bis zum 16. April.

Eine Entscheidung werde etwa eine Woche später erwartet. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens bleibt die grundsätzliche Frage bestehen:

Wie lange will sich eine demokratische Gesellschaft ein Mediensystem leisten, das von einem wachsenden Teil der Bevölkerung als einseitig, verschwenderisch und reformunwillig wahrgenommen wird?

Die neun Kläger aus Baden-Württemberg mögen vor Gericht scheitern – doch sie stehen stellvertretend für ein Unbehagen, das längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist.

Quellen: PublicDomain/kettner-edelmetalle.de am 14.04.2026

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6 comments on “Gerichts-Drama: 9 Bürger gegen SWR – Rundfunk-Zwangsgebühr vor Gericht

  1. Über acht Milliarden Euro fließen jährlich in ein Konstrukt, das sich mit Intendantengehältern im sechsstelligen Bereich, aufgeblähten Verwaltungsapparaten und einem kaum noch überschaubaren Netz aus Sendern, Mediatheken und Online-Angeboten selbst alimentiert – finanziert durch eine Zwangsabgabe, der sich kein Haushalt entziehen kann.

    Mediatheken, zig TV-Sender kann man ja noch hin nehmen. Das wirklich schlimme sind die Gehälter die gezahlt werden. Bild kam mal an einen alten Vertrag von 1987 zwischen Gottschalk und dem ZDF. Gottschalk bekam damals für eine 1 TV Sendung Wetten dass für eine Sendezeit von 105 Minuten einst 100.000 DM ausgezahlt – also rund 51.000 Euro. Für alle die die 80er nicht miterlebt haben, in den 1980ern war 2500 DM netto (also 1250 Euro) schon ein gutes monatliches Gehalt für normale Arbeiter. Als Gottschalk 2011 zum ARD wechselte soll er dort ein Grundgehalt von rund 6 Millionen Euro im Jahr kassieren. Bei der ZDF bekam er ’nur‘ rund 1,5 Millionen Euro im Jahr.
    https://www.horizont.net/medien/nachrichten/-Thomas-Gottschalk-kassiert-bei-der-ARD-angeblich-6-Millionen-pro-Jahr-102071

    Als diese Gehälter wurden und werden von dem Rundtunk/TV Beitrag bezahlt. Es ist aber völlig unverständlich warum Gottschalk und den ganzen anderen Moderatoren solche Gehälter überhaupt gezahlt werden. Man könnte ja auch andere Moderatoren nehmen, vielleicht jüngere Unbekannte, die dann pro Sendung nur einen Bruchteil davon kosten. Und werden die zu teuer, nimmt man wieder andere Moderatoren. Ich glaube nicht, dass hier jemand je Wetten dass geschaut hat nur weil ein Gottschalk dort Moderator war.
    „Maybrit Illner“ für ihre Rolle als Talkmasterin streicht sie 480.000 Euro jährlich ein.
    Die damalige Tagesthemen-Moderatorin Caren Miosga hat für ihre Moderationstätigkeit pro Jahr 570.000 Euro erhalten. Da im letzten Jahr insgesamt 30 Sendungen zu sehen waren, verdiente die Polit-Talkerin somit 19.000 Euro pro Show. Das ist aber noch nicht alles. Die Produktion der Show übernimmt nämlich mit MIO Media ein Unternehmen, das ihr mehrheitlich gehört. Das ist in der Branche nicht unüblich. Dementsprechend dürften noch mehr der 5,8 Millionen Euro, die die ARD jährlich für die Show locker machen soll, bei ihr hängen bleiben. Das Portal „t-online“ geht davon aus, dass Miosga mit ihrer Tätigkeit als Produzentin „jährlich bis zu 700.000 Euro“ verdient.
    Louis Klamroth soll für seine Moderationstätigkeit je nach Quelle 16.700 oder 17.000 Euro pro Sendung erhalten. Damit kommt der Journalist auf Einnahmen von über einer halben Million Euro pro Jahr.
    Sandra Maischberger bekam zwischen 21.200 und 21.600 Euro pro Sendung. Angeblich soll die 58-Jährige so 795.000 Euro pro Jahr an ihrer Show verdienen.
    Markus Lanz soll 2014 250.000 Euro im Jahr verdient haben.
    Maybrit Illner rund 11.000 Euro pro Sendung. Ihr Jahressalär beläuft sich auf etwa 480.000 Euro.
    https://www.prisma.de/news/tv/So-viel-Geld-verdienten-Miosga-Louis-Klamroth-Maischberger-und-Co,51895803

    Wozu solche Gehälter, es gibt doch unzählige andere Moderatoren, die den Job billiger machen könnten. Jeder Beitragszahler zahlt also diese Spitzengehälter für diese Moderatoren mit, denk daran mal beim nächsten mal Beitragsservice bezahlen.

  2. Es spielt überhaupt keine Rolle welche Inhalte, Formate usw von den GEZ-Anstalten ausgestrahlt sind.
    Nach Vertragsrecht ist eine Willensbekundung bei den Vertragspartnern mit Erfordernis.
    Die erzwungene Zahlung des Rundfunkbeitrags ohne Nutzung des Rundfunk ist ein Bruch des Vertragsrechts selbst.

    Also, liebe Pravda-Autoren, kommt mir nicht mehr mit Jammer über die Probleme der GEZ-Konsumenten. Wir, die Genuinen Inkarnationen, müssen deren Verdorbenheit, Verblödung und Boshaftigkeit ausbaden. Wollt Ihr denen nachtrauern?

  3. Neun Bürger. Das hat Bedeutung. Weil die 9 die Zahl des Menschen ist.
    Von der Justiz braucht man nix mehr erwarten.
    Deren Auffassung von Menschenwürde ist bekannt – Schwamm drüber.

  4. „Wie lange will sich eine demokratische Gesellschaft ein Mediensystem leisten, das von einem wachsenden Teil der Bevölkerung als … reformunwillig wahrgenommen wird?“
    Ich will es Dir verraten: Bis zum bitteren Ende.
    Wir sind nämlich keine demokratische Gesellschaft.
    Kettner-Edelmetalle, lebst Du in einer Traumwelt?

  5. Diese Moderatoren machen den Job von Priester und Bischöfe, man sollte sich nicht wundern, wenn da kein Unterschied ist, in der Einflußnahme.
    Kirchen sind in allen Rundfunkräten vertreten.

    Zitat aus „Pyramid of Capitalist System“ : „Halt du sie dumm“ ist heute der Job der Moderatoren, da die Priester dafür zu wenige sind.

    Da aber der Vatikan als eine von Jesus geführte göttliche Religion nicht mehr existiert, bedienen sich alle möglichen amerikanischen Macht-Eliten dieser „noch“ voirhandenen vatikanischen Machtstruktur um die Welt zu beherrschen.
    Gott selbst, und Jesus sind als richtugnsgebende Wegweiser im Vatikan nicht mehr vorhanden. So bis ca. zum Jahr 1000 war jesus im Vatikan noch direkt anwesend.
    Gott und Jesus sind heute in Eruopa nicht mehr anwesend, darum, wer heute in Krichen zum Beten geht, kann nur zu Gold, Gipsmörtel, und Holz beten.
    Gott ist aus Eruopa weggegangen, in Europa existiert keine Tür zu Gott, somit kann ein Gebet nicht zu Gott gelangen. Dieses Sternentor ist zu.
    Sicher man kann beten, doch das Gebet bleibt im Herzen der Menschen es gelangt nicht zu Gott, heute ist Beten nur eine Reflektion innerhalb des eigenen Bewusstseins.
    Heute ist Beten nur noch ein Echo im eigenen Inneren, ein Echo im eigenem Herzen.
    Wenn Gott in Europa gar nicht da ist, dann ist Beten zu einer Suggestion geworden.

    Satan macht sich heute einen Spass daraus, die Kirchen in Europa zu füllen, denn er weiß das die Menschen nur Gipsmörtel, Gold, und Holz anbeten können.
    Satan ist heute der alleinige Herrscher in Europa, das menschliche Bewusstsein suggeriert nur die Anesenheit von Jesus und Gott. Das menschliche Bewusstsein kann 2000 Jahre Religion nicht ausschalten, selbst wenn es offensichtlich ist, das es nicht mehr existiert.

    Gott hat die Erde nicht als Ganzes verlassen, sondern nur die westliche Welt.

  6. Berichtigung:
    Das menschliche Bewusstsein kann 6.000 Jahre Religion nicht ausschalten, selbst wenn es offensichtlich ist, das es nicht mehr existiert.

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