Aspartam – Gift aus dem Supermarkt in Säften, Energy-Drinks, Kaugummis, Bonbons und mehr

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Aspartam, der Süssstoff mit vielen Nebenwirkungen, ist nicht halb so unbedenklich, wie die Studien der Hersteller behaupten. Bei seiner Verstoffwechselung entstehen gefährliche Nervengifte. Gedächtnisverlust, Depressionen, Blindheit und Verlust des Hörvermögens sind nur einige ihrer Wirkungen auf den menschlichen Organismus.

Sie können Krankheitsbilder herauf beschwören, die keiner mit dem „harmlosen“ süssen Stoff je in Verbindung bringt. Manche Symptome führen zu Fehldiagnosen, da sie den Merkmalen von Multipler Sklerose ähnlich sind und zerstören so das Leben von Menschen, denen keiner je gesagt hat, dass der Konsum von Light-Getränken für ihren miserablen Gesundheitszustand verantwortlich ist.

Aspartam ist ein Süssstoff, der genau wie Zucker vier Kilokalorien pro Gramm hat. Da Aspartam aber 200mal süsser ist als weisser Haushaltszucker, benötigt man von diesem Süssstoff nur einen Bruchteil der Zuckermenge und so spielen Kalorien in diesem Fall keine Rolle.

Aspartam ist auch als „NutraSweet“, „Canderel“ oder einfach als E 951 bekannt. Es handelt sich um einen beliebten Süssstoff, weil er so „natürlich“ nach Zucker schmeckt. Andere Süssstoffe, wie zum Beispiel Saccharin, haben oft einen leicht bitteren Beigeschmack.

Aspartam wurde 1965 in Chicago von einem Chemiker der Searle Company, einer Tochterfirma des Chemiegiganten Monsanto, entdeckt. Mittlerweile ist der Süssstoff in über 90 Ländern weltweit in mehr als 9000 Produkten enthalten.

Überall, wo zwar süsser Geschmack, aber kein Zucker erwünscht ist, kann Aspartam zum Einsatz kommen. Wenn irgendwo „Light“, „Wellness“ oder „Zuckerfrei“ draufsteht, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Aspartam enthalten ist.

Die drei Grundsubstanzen von Aspartam sind die beiden Aminosäuren Phenylalanin (50 Prozent) und Asparaginsäure (40 Prozent) sowie der Alkohol Süssstoff im Körper

Im menschlichen Körper zerfällt Aspartam wieder in seine drei Ausgangsstoffe Phenylalanin, Asparaginsäure und Methanol. Produkte, die Aspartam enthalten, müssen mit einem Warnhinweis versehen sein: „Enthält Phenylalanin“. Diese Aminosäure kann für solche Menschen lebensgefährlich sein, die unter der angeborenen Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie (PKU) leiden. Sie können Phenylalanin nicht abbauen und so reichert es sich in deren Gehirn an. Die Folgen sind „Schwachsinn“ und verkümmertes Körperwachstum.

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PKU ist jedoch eine äusserst seltene Krankheit: Lediglich eines von 20.000 Neugeborenen wird mit diesem Gendefekt geboren. Nun hat sich aber gezeigt, dass auch Menschen, die definitiv nicht von PKU gezeichnet sind, sondern einfach nur gerne mit Süssstoff gesüsste Limonaden geniessen, grosse Mengen Phenylalanin im Gehirn anreichern können.

Als Symptome treten daraufhin Kopfschmerzen und Gedächtnisverlust auf, aber auch emotionale Krankheiten wie heftige Stimmungsschwankungen, Depressionen bis hin zu Schizophrenie und einer Empfänglichkeit für Anfälle können zum Vorschein kommen – je nach Veranlagung und körperlicher Konstitution.

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Eine daraufhin erfolgte Steigerung der Verkaufszahlen von Psychopharmaka – zur Aufheiterung der süssstoffdepressiven Patienten – ist sicher nur unbeabsichtigte Konsequenz der nicht gerade unumstrittenen Zulassung von Aspartam als Nahrungsmittelzusatz.

Während Aspartam also trotz offizieller Zulassung nicht unumstritten ist, durften Süssstoffe aus der süssen Pflanze Stevia in der EU bis zum Dezember 2011 lediglich dem Viehfutter zugesetzt werden. Eine Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff blieb Stevia – zumindest in der EU – jahrzehntelang verwehrt.

In Ländern wie der Schweiz, der USA oder Japan wird dagegen teilweise schon seit vielen Jahren mit Stevia gesüsst, so dass die dortigen Bewohner längst in den Genuss der karieshemmenden, blutzuckerstabilisierenden und möglicherweise auch blutdrucksenkenden Wirkung der süssen Pflanze kamen, während sich die EU mit einer Zulassung noch Zeit liess.

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Seit Dezember 2011 jedoch dürfen auch EU-Bürger auf ganz legale Weise Stevia nutzen.

Doch auch Aspartam hat eine lange Zulassungsgeschichte: Einst hatte die amerikanische Zulassungsbehörde für Lebensmittel und Medikamente (ED.A.3) eine Liste mit Nebenwirkungen von Aspartam veröffentlicht. Nachfolgend eine kleine Auswahl der 92 angeblich gut dokumentierten Symptome, die auf eine Aspartamvergiftung zurückgeführt werden können:

  • Angstzustände
  • Arthrose
  • asthmatische Reaktionen
  • Juckreiz und Hautirritationen
  • Schwindelanfälle
  • Zittern
  • Unterleibsschmerzen
  • Schwankungen des Blutzuckerspiegels
  • Brennen der Augen und des Rachens
  • Schmerzen beim Urinieren
  • Chronische Müdigkeit
  • Migräne
  • Impotenz
  • Haarausfall
  • Durchblutungsstörungen
  • Tinnitus (=Ohrensausen)
  • Menstruationsbeschwerden
  • Augenprobleme
  • Gewichtszunahme

Trotzdem wurde Aspartam von eben derselben Behörde als Nahrungsmittelzusatz zugelassen. Trotzdem werden die Menschen im Glauben gelassen, sie würden sich besonders gesund ernähren, wenn sie Light- oder Diätprodukte bevorzugten. Und trotzdem wird in gemeingefährlicher Augenwischermanier behauptet, selbst Kinder dürften ohne Bedenken mit Süssstoff wie Aspartam „gefüttert“ werden. Da könnten Sie Ihrem Kind genauso gut einen Schluck Formaldehyd zu trinken geben, eine aspartamhaltige Light-Limonade ist quasi dasselbe!

Methanol, das bei der Aspartam-Aufspaltung im Körper entsteht, zerfällt im Organismus weiter – und zwar in Formaldehyd und Ameisensäure. Formaldehyd findet sich in Holzleim und wird als Konservierungsmittel in Kosmetika eingesetzt; ja sogar in Baby – Shampoos darf es gemixt werden. Zwar wurde es vor kurzem offiziell als erbgutverändernde Substanz eingestuft, aber verboten ist sein Einsatz deshalb noch lange nicht!

Die Menge Formaldehyd, die man sich als Dauerkonsument von Aspartam automatisch zuführt, ist übrigens weitaus höher, als neue Sperrholzmöbel jemals auszudünsten vermögen. Die häufigsten Symptome einer Methanol bzw. Formaldehyd-Vergiftung sind neben Kopfschmerzen und Schwindel hauptsächlich verschwommenes Sehen, fortgeschrittene Einengung des Gesichtsfeldes sowie Zerstörung der Netzhaut – bis hin zur Blindheit.

Letzteres ist besonders für Diabetiker von Bedeutung. Diabetes gilt gemeinhin als Krankheit, die Augenprobleme und nicht selten Erblindung mit sich bringen kann. Doch wenn man nun den Süssstoff-Konsum eines durchschnittlichen Diabetikers betrachtet, könnte sich einem die Frage aufdrängen, ob es wohl tatsächlich die Zuckerkrankheit ist, die die Netzhaut des Auges zerstört oder nicht eher die grossen Mengen an Aspartam, die tagtäglich verzehrt werden?!

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Der dritte Bestandteil von Aspartam – Asparaginsäure – hat es ebenfalls in sich: Wenn diese Aminosäure die Blut-Hirn-Schranke – die bei Kindern noch nicht einmal voll entwickelt ist – durchbricht, beginnt sie langsam die dortigen Nervenzellen zu vernichten. Gedächtnisverlust, Epilepsie, Alzheimer, Multiple Sklerose, Parkinson und viele andere Probleme, für welche die Schulmedizin bis heute noch keine eindeutige Ursache gefunden hat, treten jetzt in Erscheinung.

Da es längst gesunde Alternativen zu den herkömmlichen Süssstoffen und Zuckeraustauschstoffen gibt, wie z. B. Steviaprodukte oder Xylit, fällt uns kein Grund mehr dafür ein, Aspartam zu verwenden.

Aspartam ist ein giftiges Nahrungsmittel. Die tödlichen Testergebnisse wurden ignoriert.

Aspartam stand bis Mitte der 70er Jahre auf einer CIA-Liste als potentielles Mittel zur biochemischen Kriegführung!

Monsanto ist nicht irgendein Konzern, Monsanto betreibt Genmanipulation und Eugenik! Durch Nahrung soll unser Bewusstsein verändert werden, damit die Sklaven brav und stimuliert die Arbeit verrichten.

Aufwachen!

Literatur:

Krebszellen lieben Zucker – Patienten brauchen Fett

Pur, weiß, tödlich.: Warum der Zucker uns umbringt – und wie wir das verhindern können.

Garantiert gesundheitsgefährdend: Wie uns die Zucker-Mafia krank macht

Weitere Artikel:
Fluor/Fluorid ist giftig und nicht lebenswichtig außer in pflanzlicher Form (z.B. in Zahnpasta)
Bienenkoloniekollaps durch Allerwelts-Insektizide?

Quelle: PRAVDA-TV/zentrum-der-gesundheit.de vom 12.04.2012

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