
Die Erben der bayrischen Königsfamilie bekommen immer noch eine Entschädigung für das Ende der Monarchie. Jedes Jahr fließen rund 14 Millionen Euro an die Mitglieder des Hauses Wittelsbach. Das Geld kommt von einer Stiftung, die der Freistaat eigens dafür gegründet hat.
Die Erben der bayrischen Königsfamilie der Wittelsbacher bekommen immer noch mehrere Millionen Euro an Alimenten. Der Freistaat Bayern hat dafür 1923 eigens den Wittelsbacher Ausgleichsfonds (WAF) gegründet.
Neben Kaiser Wilhelm II. musste auch König Ludwig III. von Bayern 1918 nach der Novemberrevolution in Deutschland abdanken. Und wie das gesamtdeutsche Vorbild floh auch die bayrische Königsfamilie vor den Republikanern ins Ausland.
Fünf Jahre später handelte sie mit dem bayrischen Staat eine Entschädigung aus. Schließlich hatte die Abschaffung der Monarchie auch ein Loch in den Sparstrumpf der Wittelsbacher gerissen
Wie die SZ berichtet, wurden nun erstmals die Summen bekannt, die die Familie erhält: Die Stiftung zahlt demnach jährlich knapp 14 Millionen Euro an die königlichen Erben Bayerns.
So bekommen die jeweiligen Familienchefs der verschiedenen Blutlinien die Gelder und verteilen sie selbstständig weiter (Elitäre Blutlinien: Sind die Rothschilds mit Hitler und Merkel verwandt? (Video) und 13 elitäre Blutlinien: Die Ursache vielen Elends und Übels auf Erden). Franz Herzog von Bayern soll am meisten bekommen.
Der Ausgleichs-Fonds entstand nach der Revolution, da die Königsfamilie nach Ende der Monarchie an den Staat Ansprüche auf Entschädigung stellte.
Daraus entstand der Wittelsbacher Ausgleichsfonds, dessen Erträge laut Gesetz ausschließlich an die ehemalige königliche Familie fließen und dessen Vermögen bisher laut SZ „eines der am besten gehüteten Geheimnisse Bayerns“ gewesen sei.
Die gesamte Bilanzsumme betrug demnach zuletzt 348 Millionen Euro.

Bekannt wurden die Zahlen auch im Zuge einen aktuellen Rechtsstreits. Der Fonds ist dank Ausnahmegenehmigung eigentlich von jeglicher Rechnungsprüfung befreit.
Das Besondere: Der Fonds, der juristisch als Stiftung gilt, muss sich nicht den gleichen strengen Regeln stellen wie andere Stiftungen in Bayern. Er ist etwa von Prüfungen durch den Obersten Rechnungshof befreit. Doch Bayern hätte gerne mehr Einfluss. Bisher dürfen nur zwei Staatskommissare des Finanzministeriums Einblick in die Bilanzen der Stiftung nehmen.
