WICHTIG: Regierung plant Gesinnungsprüfung beim Hauskauf! Kommunen sollen “falschdenkende” Bürger blockieren können

Was sich zunächst wie ein vernünftiger Vorstoß gegen verwahrloste Gebäude anhört, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein weitreichender Eingriff in das Eigentumsrecht.

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) plant eine Reform des Baugesetzbuchs, die Kommunen künftig ermöglichen soll, sogenannte „Schrottimmobilien“ zu enteignen. Der Referentenentwurf liegt bereits vor – und er hat es in sich.

Wenn der Staat zum Hausherrn wird

Im Kern geht es um Folgendes: Gemeinden sollen künftig Grundstücke enteignen dürfen, wenn darauf stehende Immobilien „nachteilige Auswirkungen auf das soziale oder städtebauliche Umfeld“ haben.

Voraussetzung sei, dass der Eigentümer einem bestandskräftigen Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nicht nachkomme. Klingt zunächst nachvollziehbar.

Doch wer definiert eigentlich, was eine „Schrottimmobilie“ ist? Und wo genau verläuft die Grenze zwischen berechtigtem staatlichem Eingriff und einer schleichenden Aushöhlung des Grundrechts auf Eigentum?

Das Bauministerium formuliert es mit entwaffnender Offenheit: Kommunen könnten „in letzter Konsequenz auch mit dem Instrument der Enteignung“ durchgreifen. Ein Satz, der jedem Immobilienbesitzer in Deutschland kalte Schauer über den Rücken jagen sollte.

Denn was heute als Maßnahme gegen heruntergekommene Gebäude verkauft wird, könnte morgen als Blaupause für weitaus umfassendere Eingriffe dienen. (Millionen Häuser fluten den Markt: Babyboomer geben auf)

Koalitionsvertrag als Türöffner – doch die Union zögert

Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition unter Friedrich Merz heißt es, das Vorkaufsrecht für Kommunen in Milieuschutzgebieten und bei Schrottimmobilien solle „entsprechend gestärkt“ werden.

Von einer expliziten Erweiterung der Enteignungsmöglichkeiten war dort allerdings keine Rede. Ein feiner, aber entscheidender Unterschied.

Der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, erkennt zwar das Problem verwahrloster Immobilien an. Ganze Ortsteile würden „in einen Strudel von Verwahrlosung, Kriminalität und Verlust von Lebensqualität hineingerissen“, so der CDU-Politiker.

Gleichzeitig warnt er jedoch davor, bei kommunalen Eingriffsrechten zu „überziehen“. Man wolle zielgenaue Maßnahmen, nicht aber „eine Vielzahl neuer Eingriffsmöglichkeiten, um beliebige städtebauliche Ziele zu verfolgen“.

Eine berechtigte Sorge – denn die Geschichte lehrt, dass einmal geschaffene staatliche Instrumente selten nur für ihren ursprünglichen Zweck genutzt werden.

Bürokratieabbau? Fehlanzeige!

Besonders pikant: Im Koalitionsvertrag hatte die Merz-Regierung vollmundig versprochen, „verfahrensbeschleunigende Potenziale“ im Baugesetzbuch zu nutzen.

Übersetzt sollte das Bürokratieabbau bedeuten. Davon ist im vorliegenden Gesetzesentwurf jedoch kaum etwas zu spüren. Umweltstandards bleiben unangetastet, Regelungen wie das Pflanzgebot per Gemeindeanordnung werden lediglich kosmetisch überarbeitet.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands des sozial orientierten Wohnungsbaus GdW, bringt es auf den Punkt: Er sehe „wichtige Ansätze, aber noch keinen entscheidenden Durchbruch für schnelleres und bezahlbares Bauen“. Der Entwurf sei schlicht zu zögerlich.

Statt die wahren Bremsen des Wohnungsbaus zu lösen – überbordende Regulierung, endlose Genehmigungsverfahren, explodierende Baukosten –, schafft man lieber neue Eingriffsinstrumente für den Staat. Das ist symptomatisch für eine Politik, die das Symptom bekämpft, statt die Ursache anzugehen.

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Neues Förderprogramm aus dem Schuldentopf

Als Sahnehäubchen plant die Regierung zudem ein Förderprogramm namens „Gewerbe zu Wohnen“, das den Umbau ungenutzter Gewerbeimmobilien in Wohnraum mit bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit bezuschussen soll. Finanziert wird das Ganze – man ahnt es bereits – aus dem gigantischen 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur.

Also aus Schulden, die kommende Generationen zurückzahlen müssen. Friedrich Merz hatte einst versprochen, keine neuen Schulden zu machen. Dieses Versprechen scheint inzwischen so belastbar wie eine Schrottimmobilie vor dem Abriss.

Eigentumsrecht unter Beschuss

Was hier geschieht, ist mehr als eine technische Novelle des Baugesetzbuchs. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung eines Staates, der das Privateigentum seiner Bürger zunehmend als Verfügungsmasse betrachtet.

Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert zwar das Eigentumsrecht, schränkt es aber durch die Sozialpflichtigkeit ein. Genau diese Sollbruchstelle wird nun systematisch ausgeweitet.

Heute sind es Schrottimmobilien. Morgen könnten es Gebäude sein, die nicht den neuesten Energiestandards entsprechen. Übermorgen vielleicht solche, deren Eigentümer die „falschen“ politischen Ansichten vertreten?

Fazit:

Die Regierung (bzw. das Bauministerium unter Verena Hubertz, SPD) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der es in sich hat: Kommunen sollen künftig ein Vorkaufsrecht bei Immobilienkäufen bekommen – nicht aus städtebaulichen Gründen, sondern wenn der Käufer „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ hat.

Das bedeutet im Klartext: Wer die „falsche“ Meinung vertritt, soll kein Haus oder Grundstück mehr kaufen dürfen. Die Kommune darf dann selbst zuschlagen und die Immobilie übernehmen.

Wie soll das funktionieren?

Bei Verdacht dürfen Kommunen beim Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt (BKA) Erkundigungen über den potenziellen Käufer einholen.

Reicht der Verdacht aus, greift das Vorkaufsrecht. Dazu soll sogar das Verfassungsschutzgesetz geändert werden (Paragraf 20), damit der Verfassungsschutz personenbezogene Daten für diese Prüfung weitergeben darf.

Wichtig: Der Käufer muss nichts Illegales getan haben. Es reicht eine vermutete „falsche Gesinnung“.

Der Entwurf heißt offiziell „Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ und enthält auch andere umstrittene Punkte wie erleichterte Enteignungen bei „Schrottimmobilien“.

Warum das ein Skandal ist

Das wäre ein massiver Eingriff in die Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) und ein klarer Schritt in Richtung Gesinnungsjustiz.

Der Staat entscheidet nicht mehr nur darüber, was legal ist, sondern darüber, wer als „guter Bürger“ Immobilien besitzen darf.

Wer könnte alles betroffen sein? Kritiker der Regierungspolitik, AfD-Wähler, konservative Bürger, Querdenker der letzten Jahre – die Definition von „verfassungsfeindlich“ ist dehnbar und wird vom Verfassungsschutz oft sehr einseitig angewendet (siehe Beobachtung ganzer Parteien oder friedlicher Demonstrationen).

Pauline Voss (NIUS) hat das exklusiv aufgedeckt. Der Entwurf stammt aus dem April 2026. Das erinnert stark an autoritäre Systeme, in denen der Staat den Bürgern nicht nur das Reden, sondern auch das Leben vorschreibt – inklusive Wohnen.

Quellen: PublicDomain/kettner-edelmetalle.de am 09.04.2026

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