Hessen kauft Überwachungsdrohne: Rechtliche Grauzone

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Das Land Hessen hat eine Kameradrohne erworben. Das bestätigte das Innenminis-terium. Der Einsatz solcher unbemannten Flugobjekte zu Beobachtungszwecken ist bei Datenschützern umstritten.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Jürgen Frömmrich, hat es Schwarz auf Weiß: Das Land Hessen hat sich eine Drohne beschafft. Sie hat 38.000 Euro gekostet und stammt von der Firma Airrobot aus dem Sauerland, die auch schon die Bundeswehr mit Kameradrohnen beliefert hat. Das hat der hessische Innenminister Boris Rhein in einem Schreiben an Frömmrich mitgeteilt, das dem hr vorliegt.

Wie das unbemannte Fluggerät eingesetzt wird, verrät der Minister allerdings nicht – „aus einsatz- und ermittlungstaktischen Gründen“, heißt es in dem Schreiben. Nur soviel: Die Drohne stelle „im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ein geeignetes Mittel zur Aufklärung in einem für Einsatzkräfte unzugänglichen Bereich dar.“

Datenschützer sieht rechtliche Grauzone

Die Drohnen, die das Unternehmen Airrobot anbietet, sind relativ handlich. Sie bestehen aus Metallstreben und Propellern, in der Mitte ist eine Kamera. Das Basismodell wiegt rund ein Kilo. Auch in anderen Bundesländern setzt die Polizei Kameradrohnen ein, beispielsweise in Niedersachsen. Dort allerdings hat ein Einsatz für heftige Diskussionen gesorgt: Bei einem Atommüll-Transport vor zwei Jahren filmte die Polizei Demons-tranten aus der Luft. Seitdem diskutieren Datenschützer über die Grenzen der Drohnen-Überwachung.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, spricht von einer rechtlichen Grauzone. Problematisch sei es, bei einer friedlichen Demonstration einzelne Teilnehmer zu filmen und zu identifizieren. Auch die Sprecherin des hessischen Datenschutz-beauftragen, Ulrike Müller, sieht Handlungsbedarf. Drohnen böten mehr Möglichkeiten als einfache Überwachungskameras am Boden – beispielsweise das unbemerkte Beobachten aus der Luft. „Die Regeln für solche Einsätze müssen präzisiert werden“, so Müller.

Ideal zum Ausspähen von Wohnungen 

Andere halten die bestehenden Regeln für ausreichend. Das Regelwerk für Video-überwachung könne eins zu eins auf Drohnen angewendet werden, sagt der ehemalige Polizist Klaus-Dieter Matschke, der eine Sicherheitsberatung in Frankfurt betreibt. Schon jetzt nutze die Polizei fliegende Kameras – mit Hubschraubern und Flugzeugen. Ermittler seien gut beraten, auch Drohnen zu nutzen – gerade auch zum Ausspähen von Wohnungen, beispielsweise um konspirative Treffen zu observieren.

Der Grünen-Politiker Frömmrich, der mit seiner Anfrage das Thema Drohnen in Hessen auf die Tagesordnung gesetzt hat, verlangt vom Innenminister jetzt vor allem eins: Angaben darüber, wie das Gerät bisher eingesetzt wurde und auf welcher rechtlichen Grundlage. Ohne diese Informationen könne er seine Kontrollfunktion als Parlamentarier nicht wahrnehmen.

Quellen: de.sott.net/hr-online.de vom 12.10.2012

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