
NSU-Ausschuss vertritt These, dass Behörden nicht nur vertuscht, sondern auch manipuliert haben.
Was der Thüringer Untersuchungsausschuss in seinem nun vorgelegten Abschlussbericht an offenen Fragen und Ungereimtheiten zur Fahndung nach dem NSU-Trio auflistet, wäre noch vor nicht allzu langer Zeit schnell als „Verschwörungstheorie“ abgetan worden.
So hält nun erstmals ein parlamentarisches Untersuchungsgremium eine „gezielte Sabotage“ der Fahndung nach dem NSU-Trio für möglich. Die Fahndung sei in einem „erschreckenden Ausmaß von Desinformation, fehlerhafter Organisation, Abweichungen von üblichem Vorgehen und Versäumnissen bei der Verfolgung erfolgversprechender Hinweise und Spuren durchsetzt“, so die Thüringer Abgeordneten in dem einstimmig beschlossenen Abschlussbericht. Im günstigsten Fall stehe dahinter „schlichtes Des-interesse am Auffinden der drei Gesuchten“.
Die „Häufung falscher oder nicht getroffener Entscheidungen“ und das Ignorieren von Standards lasse sogar „auch den Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens eines Auffindens der Flüchtigen zu“.
Was den Erfurter Ausschuss zu einer derart schwerwiegenden Vermutung veranlasst, macht das Beispiel von Sven W., einem Zielfahnder des Landeskriminalamts, deutlich. Nach wiederholten Misserfolgen bei der Fahndung hegte dieser so ein starkes Misstrauen, dass er einen Aktenvermerk anfertigte. Es habe deutliche Anzeichen gegeben, dass der Verfassungsschutz nicht nur Dinge verheimlicht, sondern ihn sogar belogen habe, erklärte der Kriminalhauptkommissar später dem Untersuchungsausschuss. Auch Dorothea Marx (SPD), die den Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags geleitet hat, hält es für möglich, dass der Verfassungsschutz die Fahndung nach den drei Neonazis regelrecht sabotiert haben könnte, um Quellen und V-Leute in der Szene zu schützen.
Ebenso schonungslos wird der Beitrag des Verfassungsschutzes beim Entstehen des NSU eingeschätzt. Zumindest mittelbar hätten die Sicherheitsbehörden den Aufbau rechts-extremer Strukturen in Thüringen begünstigt. Als Beispiel wird der Umgang mit dem
V-Mann Tino Brandt angeführt. Der Neonazi-Kader und zeitweilige NPD-Landesvize hat für seine
V-Mann-Tätigkeit vom Staat insgesamt 200000 D-Mark erhalten. Geld, das Brandt wiederum in jene Strukturen steckte, aus denen sich der „Nationalsozialistische Untergrund“ herausbilden konnte.
Doch obwohl der Thüringer Ausschuss über 100 Zeugen befragte und der Abschluss-bericht am Ende auf 1896 Seiten angewachsen ist, sind viele wichtige Fragen ungeklärt geblieben. So gibt es nach Ansicht der Abgeordneten durchaus Indizien, die gegen die „Suizidthese“ sprechen, nach der sich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 4. November 2011 nach einem Banküberfall in Eisenach selbst umgebracht haben sollen. Obwohl nach Sichtweise der Bundesanwaltschaft einer der beiden vor dem Selbstmord das Wohnmobil angezündet haben soll, sind nach Angaben des Thüringer Ausschusses von der Gerichts-medizin in den Lungen von Böhnhardt und Mundlos keine Rußpartikel gefunden worden.
Unverständlich erscheint dem Ausschuss auch, dass von den beiden keine Gegenwehr gegen eine mögliche Verhaftung erfolgt sein soll. Im Wohnmobil sei schließlich „ein ganzes Waffenarsenal sichergestellt“ worden, darunter sogar eine Handgranate. Zudem hätten sie, da sie vermutlich den Polizeifunk abhörten, vom Ende der Ringfahndung wissen und flüchten können. „Stattdessen müssten nach der Suizidthese die beiden abgewartet haben, bis man sie findet, um sich dann beim Herannahen von zwei Streifenpolizisten kampflos umzubringen“, so der Abschlussbericht.
Fragen und Widersprüche werden auch weiterhin im Fall des Mordes an der Polizistin Michèle Kiesewetter 2007 in Heilbronn gesehen, der ebenfalls dem NSU zugerechnet wird. „Wir halten das Umfeld einfach nicht für ausreichend ausermittelt“, so die Aus-schussvorsitzende Marx. Wegen der offenen Fragen besteht in Thüringen inzwischen weitgehend Einigkeit, dass nach der Landtagswahl am 14. September erneut ein NSU-Ausschuss die Aufklärungsarbeit fortsetzen soll. Sollte es dazu kommen, wäre dies zu begrüßen.
Im Nachhinein hat sich gezeigt, dass auch der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages seine Arbeit vermutlich zu früh beendet hat. So geht Eva Högl, Obfrau der SPD im ehemaligen NSU-Ausschuss des Bundestags, inzwischen auch nicht mehr davon aus, dass die Polizistin Kiesewetter zufällig das Opfer eines Mordanschlages geworden ist, wie dies noch im Abschlussbericht im August 2013 angenommen wurde.
Als zunehmend zweifelhaft gilt inzwischen auch die These eines isolierten Terrortrios. Eine sehr umfangreiche Aufstellung von potenziellen Opfern und Anschlagszielen, die bereits ausgespäht waren, lassen es extrem unwahrscheinlich erscheinen, dass nur die bereits bekannten Personen beim NSU mitgewirkt haben. Wahrscheinlich ist, dass sogar eine größere bundesweite Organisation existiert hat, die bislang noch im Dunkeln liegt.
Der Tenor des nun in Erfurt vorgelegten Abschlussberichts, dass ohne aktives Zutun der Thüringer Behörden die dem NSU zugeschriebenen Taten wohl nicht möglich gewesen wären, könnte für das Land auch finanzielle Konsequenzen haben. Unter Hinweis auf den Bericht des Landtags fordert inzwischen ein Opfer des Nagelbombenanschlags 2004 in Köln Schmerzensgeld vom Land Thüringen. Mit weiteren Amtshaftungsklagen ist zu rechnen.
Quelle: preussische-allgemeine.de vom 08.09.2014
Weitere Artikel:
NSU-Prozess: Gewirr aus Widersprüchen – Vorgelegte Beweise machen skeptisch und sind gegen jede Logik
Steuerfahnder-Affäre: Neues aus der Anstalt Hessen
Untersuchungsausschuss zur Edathy-BKA-Affäre: Polizeitag statt Bundestag?
Rechtsstaat wird zerfressen
Brandstifter im Staatsauftrag: V-Leute und der rechte Terror (Video)
Ein Staat ohne Legitimation
Ziel ist der autoritäre Zentralstaat
Studie des Steuerzahlerbunds: Der privatisierte Staat – So verschleudern Kommunen Ihr Geld