Jeder dritte Taxifahrer lebt von Hartz IV

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Wird die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns für höhere Löhne sorgen oder für mehr Arbeitslose? Die Taxi-Branche geht von massiven Entlassungen aus und bereitet diese auch schon mal vor.

Angestellte Taxifahrer zählen zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten in Deutschland. Jeder Dritte von ihnen verdient so wenig, dass er zusätzlich auf Hartz IV angewiesen ist. Das geht aus einer unserer Zeitung vorliegenden Datenübersicht hervor. Mit dem ab Januar geltenden Mindestlohn könnte sich die Lage spürbar verbessern.

Könnte. Allerdings rechnet der Taxi-Brachenverband auch mit Entlassungen im großen Stil.

Von den rund 100.000 abhängig Beschäftigten im Taxi-Gewerbe, die bei der Bundes-agentur für Arbeit registriert sind, gelten 33.000 als so genannte Aufstocker, weil ihr Lohn unter dem staatlich garantierten Existenzminimum liegt. Das tatsächliche Ausmaß dürfte allerdings noch größer sein, denn selbständige Taxifahrer sind in dieser BA-Statistik nicht erfasst.

Zum Vergleich: In der gesamten Volkswirtschaft liegt der Anteil der Aufstocker nur bei 3,1 Prozent, also etwa zehn Mal niedriger als im Taxi-Gewerbe. Das durchschnttliche Ein-kommen eines vollzeitbeschäftigten Taxifahrers beträgt nach Angaben der BA nur 1256 Euro im Monat. Das entspricht einem Stundenlohn von sechs bis sieben Euro. Der Mindestlohn von 8,50 Euro sei deshalb „mehr als überfällig“, erklärte die Arbeitsmarkt-expertin der Linken, Sabine Zimmermann, gegenüber unserer Zeitung. Die Taxi-Branche könne dadurch auf eine „gesunde Grundlage“ gestellt werden.

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP), der nach eigenen Angaben insgesamt rund 200.000 Beschäftigte vertritt, rechnet dagegen mit massiven Entlassungen im Zuge des Mindestlohns. „Wir gehen von mindestens 50.000 Stellen aus, die wegfallen“, sagte BZP-Chef Michael Müller unserer Zeitung. Allein in Sachsen sei bereits zwischen 25 und 30 Prozent der Taxifahrer gekündigt worden. Auch in Niedersachen rechne man mit der Streichung von mindestens jedem vierten Job, so Müller.

Nach dem vor der Sommerpause verabschiedeten Gesetz tritt der Mindestlohn von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 in Kraft. Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass in Niedriglohn-branchen noch Tarifverträge abgeschlossen werden können, die ab diesem Datum eine schrittweise Annäherung an den Mindestlohn vorsehen.

Die entsprechenden Verhandlungen für das Taxi-Gewerbe mit der Gewerkschaft Verdi waren aber im vorigen Monat gescheitert. Der Taxiverband hält deshalb Preiserhöhungen von durchschnittlich 25 Prozent für erforderlich, um den Mindestlohn ab Januar zu zahlen zu können.

Allerdings werden die Fahrtarife von den Kommunen festgelegt. Der Taxi-Verband geht davon aus, dass man dort allenfalls zu Anpassungen zwischen 15 und 20 Prozent bereits sein wird. „Aber auch da wissen wir nicht, wie der Kunde reagiert“, meinte Müller. Denn in der Vergangenheit hätten sich Preiserhöhungen jeweils nur im tiefen einstelligen Prozentbereich bewegt.

Problematisch, so Müller, sei auch, dass Krankenkassen versuchten, auf die kommunalen Genehmigungsbehörden einzuwirken, um die Taxi-Tarife nicht all zu sehr anzuheben, weil sie dann ebenfalls mehr zahlen müssten. Krankenfahrten sind ein wichtiges Geschäftsfeld für die Taxen. Nach Angaben Müllers machen sie im ländlichen Raum bis zu 60 Prozent der Umsätze aus. In den Städten liege der Anteil bei zehn bis 15 Prozent.

Quellen: PA/dpa/hna.de vom 11.10.2014

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