Kolonialgebiet Deutschland

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Sollten die neuen Erkenntnisse, die in der Presse genüsslich über die verfilzte Zusammenarbeit zwischen dem BND und den amerikanischen Nachrichtendiensten zur intensiven Ausspähung der europäischen und deutschen Industrie ausgebreitet werden, nur im Ansatz zutreffend sein, dann sollte die Frau Bundeskanzlerin Konsequenzen ziehen.

Warum soll noch „Schwarz-Rot-Gold“ über dem Kanzleramt wehen?

Stattdessen wäre das Tuch mit den drei Affen:“Nichts hören-nichts sehen-nichts sagen“ wesentlich angebrachter. Aber gesagt hatte man doch etwas. Das war im Sommer 2013, als der NSA-Abhörskandal für abgeschlossen erklärt worden war und die Dinge auf irreführende Schienen gesetzt worden sind.

Das Problem liegt jedoch tiefer. Das machen auch die sorgenvollen Fragen vieler Bürger deutlich. Man fragt nach der deutschen Souveränität und danach, ob es eine sogenannte „Kanzlerakte“ geben soll. Wenn man nachforscht, so scheinen Aussagen dieser Art auf einen ehemaligen MAD-Präsidenten zurückzugehen. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass ein Amtsinhaber für das Kanzleramt vorher so etwas wie einen „Treueschwur“ im „oval office“ des „Weißen Hauses“ ablegen muss, bevor er sein Amt in Deutschland antreten kann.

Natürlich liegt ein gewisses Risiko darin, einen ehemaligen Präsidenten des MAD zum Kronzeugen für derart gewagte Behauptungen heranziehen zu wollen. Eigentlich ist der MAD noch nie dadurch bekannt geworden, Dinge von staatspolitischer Bedeutung beurteilen zu müssen oder zu können. Aber das Unbehagen ist da und wird durch Veröffentlichungen reihenweise genährt.

Dazu trägt nicht nur die Kenntnis vieler Bürger über den Einfluss amerikanischer Financiers auf die deutsche Presse bei. Tatsache ist nun einmal, dass in den USA für ein finanzielles und sonstiges Engagement von Ausländern auf dem Pressesektor andere Regeln gelten, als dies für amerikanische Geldgeber bei der deutschen Presse gilt. Es mag historische Gründe dafür geben, den Grundsatz der Reziprozität in der Behandlung ein und desselben Sachverhaltes diesseits und jenseits des Atlantiks unterschiedlich angewendet zu sehen. Zeitgemäß sind diese Unterschiede allerdings nicht.

Den meisten Menschen im Lande missfällt es gewaltig, von deutschen Basen unter US-Kontrolle mörderische Aktivitäten wie die Drohneneinsätze feststellen zu müssen. Das hat mit gemeinsamer Verteidigung nichts, aber auch gar nichts zu tun. Für die obersten Verfassungsorgane, wie Bundespräsident, Präsident des Deutschen Bundestages, Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die Frau Bundeskanzlerin wäre es eine staatspolitische Verpflichtung, diese kriminellen Aktivitäten zu unterbinden. Das würde dem Weltfrieden dienen. Das wird in der eigenen Verfassung ausdrücklich postuliert, und niemand schert sich darum.

Gerade das, was über die Abhörpraktiken zu Lasten der eigenen deutschen oder europäischen Industrie durch den eigenen Nachrichtendienst jetzt bekannt wird, lässt nicht nur an einen „Staat im Staate“ denken, sondern auch daran, dass ein fremder Staat eigene deutsche Staatsorgane übernommen hat und mit oder ohne Wissen des eigenen Kanzleramtes gegen eigene deutsche Staatsbürger nutzt.

Die Crux liegt wohl darin, dass über die Verträge, wie sie anlässlich der Wiedervereinigung Deutschlands reihenweise abgeschlossen worden sind, um das eigentliche Ziel der Wiedervereinigung aus deutscher Sicht nicht zu gefährden, besatzungsrechtliche Bestimmungen, die mit der gemeinsamen NATO-Verteidigung nichts zu tun haben, dem wiedervereinigten Deutschland aufgebürdet worden sind. Wir können heute feststellen, zu welchen Konsequenzen das geführt hat, wie selbst höchstrichterliche Urteile deutlich machen. Die Frau Bundeskanzlerin persönlich müsste jeden Anlass sehen, diesen Umstand zu beenden.

Literatur:

Dokumente zur Deutschlandpolitik: Deutsche Einheit: Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90 von Oldenbourg Wissenschaftsverlag

Überwachtes Deutschland: Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik von Josef Foschepoth

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Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland: Abbauprobleme und Restbestände von Michael Rensmann

Quelle: de.sputniknews.com vom 26.04.2015

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7 comments on “Kolonialgebiet Deutschland

  1. Es ist beschämend. Seit 70 Jahren steht im Grundgesetz Art.120 daß der Bund die Besatzungskosten zahlt. Seit 70 Jahren steht in Art. 146 daß die Deutschen sich eine verfassung geben sollen und das das GG dann hinfällig wird. Seit 70 Jahren machen gutgläubige Deutsch -Dumme Kreutzchen auf Zettel die dann sofort in der Urne verbrannt werden. Gesundbetungs Geschwätz an allen Ecken und Enden. Und dann gibt es immer noch Schläfer die doch gerne bitte mehr zu sagen hätten. Und das mit dem Abhören solle doch bitte aufhören. Soviel Schwachsinn findet man nicht mal in Zentral- Afrika. Selbst die Menschen haben mehr Begriff daß sie von ihren Regierungen verarscht und verraten werden. Es geht noch zu gut hier im Ländle. Solange der Türkenladen immer noch reichlich günstiges Frischgemüse anbietet. Aber Rettung naht. Die kleine Kriegsflame brennt schon in der Ukraine. Und der nächste Finanz Zunami aus EZB Falschgeld wird über das Land fegen. Dann werden die Bettler nach mehr Gerechtigkeit zum wirklichen Leben zurück finden. Denn diese Art Selbstverantwortung bekommt man nicht. Man muß sie sich nehmen.

    1. Ich habe persönlich keine Erklärung für diese verhalten,was wird jeden abend den armen deutschen verabreicht um sich derartig demütigen lassen.

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