– 15,1 % der Kinder in Deutschland leben in relativer Armut; 4,9 % der Kinder unter 15 Jahren leben in einer Familie, die nicht immer genug zu essen hat. (Quelle: SPIEGEL-Online vom 15.06.2017, „Wo Kinder am besten leben“)
– Die Altersarmut in Deutschland nimmt dramatisch zu! Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung dürfte bereits 2036 jeder fünfte Rentner unter der Armutsgrenze leben. (Quelle: Osthessen News vom 21.07.17 „Tabuthema Altersarmut: Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel“)
– 330.000 Haushalten wurde 2016 der Strom abgestellt. Zitat: „Viele Menschen schämen sich ihrer Zahlungsunfähigkeit, sind stigmatisiert, ziehen sich bei Stromsperren von Freunden und sozialem Umfeld zurück, was besonders Kindern schadet“ (Quelle: shz.de vom 02.03.2017, „Armut in Deutschland: 330.000 Haushalten wurde der Strom abgestellt“)
Das „NetzDG“ ist im Übrigen wahrscheinlich europarechtswidrig, was Justiminister Maas gewusst haben muss, man hat ihn nämlich im Vorhinein darauf hingewiesen:
– im Juni 2017 hat der Bundestag ein sehr weitreichendes neues Überwachungsgesetz beschlossen. Zitat: „Der Bundestag hat eine neue rechtliche Grundlage für den Einsatz von Staatstrojanern beschlossen. Für das Hacken von Computern durch Deutschlands Strafverfolgungsbehörden, für das Verwanzen von Smartphones, für das heimliche Mitlesen von WhatsApp-Nachrichten.“ Das Gesetzt heißt „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ und es ist wahrscheinlich verfassungswidrig. Siehe auch ZEIT-Online vom 22.06.2017, „Dein trojanischer Freund und Helfer“.
In diesem Zusammenhang seien Berichte von 2016 erwähnt, die deutlich machen, dass der Bundesnachrichtendienst schon vor diesem Gesetzentwurf die sog. Krypto-Messanger wie beispielsweise WhatsApp, mit Hilfe von 150 Mio. Euro-teurer Technologien knacken wollte. (Quelle: heise.de vom 30.11.2016, „BND will angeblich mit 150 Millionen Euro Whatsapp & Co. knacken“
– Bereits im Mai 2017 genehmigte der Bundestag den Onlinezugriff auf die Passbilder-Datenbank der Meldeämter für alle Ordnungsbehörden (Polizei, Geheimdienste, Steuer- und Zollfahnder etc.), was auf kurz oder lang Gesichtsscanning und Tracking ermöglicht.
Zitat: „Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnt nun vor einem „Big-Brother-Gesetz“. Die bisherigen Auflagen habe der Gesetzgeber eingeführt, um eine „Massenüberwachung“ anhand der Gesichtsfotos zu verhindern. Jetzt sei damit zu rechnen, „dass die umfassenden Abrufmöglichkeiten längerfristig dazu verwendet werden, im Rahmen der ‚intelligenten Videoüberwachung‘ alle Menschen zu identifizieren“, die sich im öffentlichen Raum aufhielten. Nicht umsonst habe die Koalition kürzlich die gesetzlichen Befugnisse entsprechend aufgebohrt.“ Quelle: heise.de vom 19.05.2017, „Bundestag genehmigt Online-Zugriff auf Passfotos durch Sicherheitsbehörden“)
– Im März 2017 genehmigte der Bundestag den Ausbau der Videoüberwachung in Deutschland. Zitat: „Unverändert hat das Parlament einen Regierungsentwurf durchgewinkt, wonach die Videoüberwachung an „öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen“ ausgeweitet werden soll. Die Bundespolizei erhält Bodycams und Kennzeichen-Scanner.“ Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar kritisierte die Initiative, da diese „einen Weg für eine Totalüberwachung des öffentlichen Raums“ ebne, ohne jedoch Terroristen abzuschrecken.
Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes ist nun auf eine Kennzeichen-Überwachung auf Autobahnen durch Mautkameras etc. möglich.
(Quelle: heise.de vom 10.03.2017, „Bundestag genehmigt Ausbau der Videoüberwachung“)
– „Name, Adresse, Kreditkartennummer: Ab 2018 müssen Fluglinien Datensätze ihrer Passagiere den Behörden überlassen. Das Bundeskabinett hat die Umsetzung einer EU-Richtlinie beschlossen.“ (Quelle: SPIEGEL-Online vom 15.02.2017, „Umstrittene EU-Richtlinie Kabinett beschließt Speicherung von Fluggastdaten“
– Ganz in diesem Sinne ist auch die Anpassung des deutschen Datenschutzes an „europäische Standards“, siehe DSAnpUG-EU-Gesetz, z.B. Datenschutzbeauftragter.info „Datenschutzrechtliche Zäsur“: Neues Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet“
– Und natürlich die Neufassung des BKA-Gesetzes – Längere Speichermöglichkeiten, weniger Kontrolle durch öffentliche Stellen, generelle Absenkung des Datenschutz-Niveaus etc.; ich spare mir die Ausführung, lesen Sie selbst: datenschutz-praxis.de vom 23.03.2017 „Neues Bundeskriminalamtgesetz beschneidet Grundrechte“
– Die Neufassung des Archivgesetzes schränkt die Informationsfreiheit gemäß Informationsfreiheitsgesetz ein. (Quelle: iRights.info vom 11.11.2016, „Neues Archivgesetz: Die Akten bleiben geschlossen“)
– Nochmal zurück zum Internet: Im April 2017 erlaubte der Bundestag sog. Deep Packet Inspection und Netzsperren. Dies erlaubt Providern gezielt Datenverkehr zu unterbinden. Die Türkei nutzt dieses System, um den Zugang zu „Tor“ zu sperren. (Quelle: heise.de vom 28.04.2017, „IT-Sicherheit: Bundestag erlaubt Deep Packet Inspection und Netzsperren“ und heise.de vom 20.12.2016, „Türkei blockiert wohl mit Deep Packet Inspection Zugang zu Tor“)
– Das Bankgeheimnis ist in Deutschland de jure abgeschafft. Zitat: „Unter der Bezeichnung „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz“ sorgen die neuen Regelungen dafür, dass Finanzbehörden ungehinderten Zugang zu Privatkonten haben und diese auch ganz allgemein überwachen können. So können nun wahllos alle Daten und Kontobewegungen erfasst werden, ohne dass die Betroffenen davon erfahren. Der Bundestag hatte Ende April und der Bundesrat Anfang Juni dem Gesetz zugestimmt. Vordergründig soll es dabei um die Bekämpfung von Steueroasen, das Verhindern von Geldwäsche sowie den Kampf gegen Terrorismus gehen.“ (Quelle: Mitteldeutscher Rundfunk vom 10.07.2017, „Deutsches Bankgeheimnis endgültig abgeschafft“)
– Nicht zu vergessen die Bargeldobergrenze! Seit Juli 2017 dürfen Sie in Deutschland keine anonymen Bargeldgeschäfte mehr über 10.000€ machen. Damit soll, natürlich, die Terrorismusfinanzierung eingedämmt werden. Auch der 500€-Schein wird unter diesem Vorwand abgeschafft. Man nähert sich Schritt für Schritt dem Bargeldverbot, siehe hierzu „Das Bargeldverbot kommt! – Eine düstere Prophezeiung“.
– Auch in Sachen Zwangsbehandlung hat die Bundesregierung, allen voran Bundesjustizminister Heiko Maas, nachgelegt. War eine Zwangsbehandlung bisher nur auf richterliche Anordnung möglich, wenn sich ein Patient stationär in einer Klinik aufhielt, können nach der Lockerung des Gesetzes nun auch Behandlungen unter Zwang durchgeführt werden, wenn ein Patient nicht die Kriterien für eine stationäre Aufnahme in eine psychiatrische Klinik erfüllt. (Quelle: TAZ vom 21.06.2017 „Mehr Zwangsbehandlungen“).
– „Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der den Richtervorbehalt bei der Anordnung von Blutentnahme bei Verkehrsstraftaten abschafft. Zukünftig kann der Staatsanwalt entscheiden. Ist dieser nicht erreichbar, können die Polizeibeamten die Anordnung treffen. Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kirsten Lühmann, begrüßt den Vorschlag.“ (Arbeitnehmervertretung wirft Steinmeier Vetternwirtschaft vor: Personalrat des Bundespräsidialamts tritt zurück) Dazu muss man nichts sagen! (Quelle: Celler Presse vom 21.02.2017, „Richtervorbehalt bei Blutentnahme entfällt“)

– Am 01.06.2017 trat das „Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern“ in Kraft. Damit schufen Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Grundlage zur besseren Überwachung extremistischer Straftäter und Gefährder, Stichwort: Fußfessel. An sich ein gutes Vorhaben, doch wer wird in naher Zukunft alles ein extremistischer Straftäter oder Gefährder sein? Möchten Sie wirklich, dass diese Entscheidung von der derzeitigen Bundesregierung getroffen wird? (Quelle: Bundesregierung vom 08.02.2017, „Überwachung mit elektronischer Fußfessel“)
– Neuerdings können Fahrverbote von bis zu 6 Monaten für alle Straftaten ausgesprochen werden – ganz besonders natürlich für „Hassverbrechen“, wie z.B. Hasskommentare auf Facebook oder bei Steuerstraftaten – der „Erziehungsgedanke“ spielt laut Aussage des CSU-Abgeordneten Alexander Hoffmann dabei eine übergeordnete Rolle. (Quelle: t-online.de vom 22.06.2017, „Jetzt kommen Fahrverbote für sämtliche Straftaten“).
Ich weiß, dass diese Aufzählung nicht vollzählig ist, es ist fast unmöglich alles aufzulisten, was die Merkel-Regierung in den letzten Jahren gegen ihr eigenes Volk veranstaltet hat. Trotzdem denke ich, dass diese knapp 5 Seiten Text ausreichen, um sich ein vernünftiges Bild von der Lage in Deutschland zu machen.
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Über den Autor:
Hanno Vollenweider ist der Autor des vor kurzem erschienenen Buches „Bankster – Wohin Milch und Honig fließen“ (ISBN: 978-3938656372) in dem er eindrücklich seine mehr als 10-jährige Erfahrung in der – wie er sagt – Welt der „legalen organisierten Kriminalität“ schildert. Vollenweider erklärt in seinem Buch eindrücklich die Tricks und Kniffe der Finanzindustrie und der für die multinationalen Großunternehmen arbeitenden Steuerspar-Mafia sowie deren Verbindungen in höchste Kreise der Politik und EU – dies alles allgemeinverständlich und mit viel Witz. Es ist das erste Buch dieser Art, in dem ein Whistleblower kein Blatt vor den Mund nimmt und über 120 Namen von Firmen, Politikern und Prominenten nennt, die sich auf Kosten der steuernzahlenden Bevölkerung bereichern. Er entlarvt Geldwäscher, komplizierte Konstrukte der organisierten Kriminalität und beschreibt die Einflussnahme von elitären Finanz-Clubs und nebulösen Organisationen auf die europäische Gesetzgebung. Außerdem berichtet Vollenweider einem Krimi gleich, wie er in Zürich zusammen mit einem Freund eine Vermögensverwaltung gründete und so Schwarzgelder in Höhe von einer knappen Milliarde Euro wusch, gewinnbringend anlegte und in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die bis heute verschwunden geglaubten DDR-West-Mark Millionen wieder in Umlauf brachte.
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Literatur:
Der Links-Staat von Christian Jung
Der Wettbewerb der Gauner: Über das Unwesen der Demokratie und den Ausweg in die Privatrechtsgesellschaft von Hans-Hermann Hoppe
Volkspädagogen von Udo Ulfkotte
Die Hebel der Macht: und wer sie bedient – Parteienherrschaft statt Volkssouveränität von Hans Herbert von Arnim
Quellen: PublicDomain/dieunbestechlichen.com am 23.07.2017
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