Unfassbar und amtlich! „Ein deutscher Pass begründet nur die Vermutung, dass Sie Deutscher sind!“

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Bin ich kein Deutscher, wenn ich einen deutschen Ausweis besitze? Nein, denn Ihr Reisepass und Ihr Personalausweis weisen Sie nicht als deutschen Staatsbürger aus. Hier meine Fragen an die Behörden und deren unglaubliche Antworten!

Vorbemerkung:
Einer meiner Leser informierte mich darüber, dass er in den USA ein Unternehmen gründen wollte. Dazu musste er aber seine deutsche Staatsbürgerschaft nachweisen. Die dortige Behörde kannte seinen Reisepass und Personalausweis jedoch nicht als Legitimation der Staatsbürgerschaft an. Das machte mich neugierig. Von Michael Grandt.

Wann bin ich ein »Deutscher«?

Neben dem Personalausweis, der nach dem Verständnis von Otto Normalverbraucher eigentlich unsere Staatsbürgerschaft dokumentieren und legitimieren müsste, gibt es hierzulande aber auch noch einen Staatsangehörigkeitsausweis. Warum ist das so? Bin ich denn kein Deutscher, wenn ich nur einen deutschen Ausweis besitze?

Diese Fragen trieben mich um und deshalb wandte ich mich als Journalist offiziell an eine staatliche Stelle und zwar an das Landratsamt (LRA) in meinem Wohnort, um dem auf den Grund zu gehen.

Die Mitarbeiter waren telefonisch mit meinen Fragen total überfordert. Ich formulierte sie deshalb schriftlich, damit diese mit höheren Stellen in der Behörde besprochen und beantwortet werden konnten (Deutschland: 5 Jahre Freiheitsentzug wegen Teilnahme an der nächsten Landtagswahl?).

Hier meine Fragen und die Antworten dazu:

Ein Pass und ein Ausweis begründen nur eine »Vermutung«

Frage von Michael Grandt:
Kann ich mich mit meinem Personalausweis als deutscher Staatsbürger legitimieren oder ist dies nur ein Nachweis, dass ich in Deutschland wohne?

Antwort LRA:

»Der Personalausweis dient der Identitätsfeststellung (§ 1 Personalausweisgesetz (PAuswG): ‘Deutsche (…) sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen (…).’). Ein Reisepass bzw. Personalausweisbegründen zunächst die Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.«

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Frage von Michael Grandt:

Wieso gibt es den Staatsangehörigkeitsausweis?

Antwort LRA:

»Der Staatsangehörigkeitsausweis dient dazu, die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachzuweisen. Nach § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) wird das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist. Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist in Einzelfällen erforderlich für den Vollzug bestimmter Rechtsgeschäfte, z. B.: Adoptionen mit Ausländerbeteiligung; teilweise bei der Zulassung zum Staatsdienst, Verbeamtung, oder staatliche Zulassung für Ausübung bestimmter Berufe (z. B. Approbation als Arzt); Staatsangehörigkeitsfeststellung von Deutschen, die im Ausland geboren wurden.«

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Deutsche Staatsangehörigkeit muss festgestellt werden

Ich habe noch einmal beim Landratsamt nachgehakt:

Fragen von Michael Grandt:
Sie schreiben, dass beim Inhaber eines Passes/Ausweises vermutet wird, dass er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, diese aber damit nicht rechtsverbindlich nachgewiesen ist. Ist der bloße Inhaber eines deutschen Passes demnach formal zunächst kein deutscher Staatsangehöriger bis seine Staatsbürgerschaft nachgewiesen wurde?

Warum gibt es einen Personalausweis und einen Reisepass, wenn dieser doch die Staatsangehörigkeit nicht legitimiert? Legitimiert der PA also nur das Wohnland, nicht aber die Staatsangehörigkeit?

Antwort LRA:

»Der Personalausweis dient der Identitätsfeststellung. Bei weiteren Fragen hierzu steht Ihnen das Innenministerium Baden-Württemberg zur Verfügung.«

Frage von Michael Grandt:
Auf dem Personalausweis steht bei Staatsangehörigkeit »deutsch« aber NICHT »Deutscher/Deutsche«. Was hat es damit auf sich?

Antwort LRA:

»Entsprechend Anlage 11 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV) sind im Feld Staatsangehörigkeit nur sieben Zeichen pro Zeile erlaubt.«

Frage von Michael Grandt:

Wieso wird der Staatsangehörigkeitsausweis nicht jedem automatisch zugestellt?

Antwort LRA:

»Nach § 30 StAG wird das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antragfestgestellt.«

Frage von Michael Grandt:

Welche Unterlagen benötigt man, um einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen und was kostet dieser?

»Die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises kostet 25,- Euro. Hinzu kommen ggfs. noch Gebühren für die beizufügenden Geburts-/Heiratsurkunden des Antragstellers bzw. dessen Vorfahren, Aufenthaltsbescheinigungen etc. Welche Unterlagen genau vorzulegen sind, zeigt sich im Einzelfall. Anträge sind in der Regel beim jeweiligen Bürgermeisteramt vorrätig.«

Kommentar Michael Grandt:

Der Reisepass und der Personalausweis dienen also nur als Identitätsnachweis (der Person), nicht aber der Staatsangehörigkeit. Diese ist nur eine VERMUTUNG!

Ich wiederhole: Unser deutscher Personalausweis und unser deutscher Reisepass legitimieren uns nicht als deutsche Staatsbürger. Dies muss erst von Amts wegen durch die Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt werden!

Mit einem »normalen« Ausweis können Sie nicht alle Rechtsgeschäfte durchführen.

Nur ein Staatsangehörigkeitsausweis weist die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nach!

Meine abschließende Frage, ob es ein Land in der Welt gibt, mit dem man seine Staatsangehörigkeit mit dem Pass/Ausweis nicht nachweisen kann, wurde nicht beantwortet. Das LRA verwies mich an das Auswärtige Amt. Das Thema ist für mich noch nicht abgeschlossen (Deutsche Staatsangehörigkeit: Wussten Sie schon – Ihnen gehört zur Zeit nichts!)

Alles Schall und Rauch?

Hier noch zwei Antworten der Landesregierung Baden-Württemberg auf eine Kleine Anfrage der AFD, die sehr aufschlussreich sind (Drucksache 16 /4136 vom 14. 06. 2018)

Frage AFD: Warum dürfen an Landtagswahlen in Baden-Württemberg bzw. an Bundestagswahlen Personen teilnehmen, die keinen Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzen, obwohl der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit in Bezug auf diese Wahlen rechtserheblich ist?

Antwort der Landesregierung BW:

Die rechtlichen Vorgaben für die Wahrnehmung des Wahlrechts sehen die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises nicht vor.

Ich frage mich: Wie können unsere Wahlen legitim sein, wenn doch die Mehrheit von Nicht-Deutschen wählt, die keinen Staatsangehörigkeitsausweis besitzenund ihre deutsche Staatsbürgerschaft damit nicht rechtsverbindlich nachweisen können, obwohl nur jemand wählen kann, der die deutsche Staatsangehörigkeit inne hat?

Frage AFD: Welche Mitglieder der Regierung besitzen einen Staatsangehörigkeitsausweis?

Antwort der Landesregierung BW:

Es ist nicht bekannt, ob und welche Mitglieder der Regierung einen Staatsangehörigkeitsausweis besitzen.

Literatur:

Durch globales Chaos in die Neue Weltordnung

Geboren in die Lüge: Unternehmen Weltverschwörung

Die Eroberung Europas durch die USA: Eine Strategie der Destabilisierung, Eskalation und Militarisierung Eine Strategie der Destabilisierung, … und komplett überarbeitete Neuausgabe

Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?

Quellen: PublicDomain/guidograndt.de am 18.10.2018

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5 comments on “Unfassbar und amtlich! „Ein deutscher Pass begründet nur die Vermutung, dass Sie Deutscher sind!“

  1. Wegen der Landtagswahl in Bayern habe ich mir extra die Wahlordnung durchgelesen. Im Besonderen hat mich interessiert, ob zur Zulassung zur Wahl eine bestimmte Staatsangehörigkeit notwendig ist. Die Antwort dazu ist erstaunlich. Ich habe keinen einzigen Paragraphen gefunden, der vorschreibt, daß zur Teilnahme an der Wahl eine Deutsche Staatsbürgerschaft notwendig wäre.

    Möglicherweise habe ich darum im Wahlbüro so viele dunkelschwarze Neger gesehen, die persönlich an der Landtagswahl teilnehmen durften. Deutsche sind dieses Neger ja wohl kaum.

    Bei der Wahl habe ich einen ungültig gemachten Wahlzettel abgegeben.
    Es ist erstaunlich, daß es in der Demokratie in Indien möglich ist so genannte Leer-Wahlzettel abzugeben und daß diese sehr gewissenhaft ausgezählt werden. Es ist ein verbrieftes Recht der Indier auf diese Weise zu wählen um ihren registrierten Protest gegen die Regierung und andere Parteien auszudrücken.

    Bei uns gibt es nicht die Möglichkeit, einen Leer-Wahlzettel abzugeben, der anschließend gezählt und gewertet wird.

    Es gibt entsprechen nur noch eine einzige Möglichkeit an den Wahlen in Deutschland teilzunehmen und das ist die ungültige Wahl. Jeder Gültig-Wähler macht sich rechtlich, moralisch und nach dem Gewissen mitschuldig an den Verbrechen der Deutschen Regierung, dieser nicht legitimen Clique, die dem Deutschen Volk solch einen unglaublichen Schaden zufügen und zwar mit voller und totaler Absicht.

  2. Das alles ist doch nicht neu, ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis bereits im Jahr 2012 in der „Ausländerbehörde“ des örtlichen Landrats- „Amtes“ beantragt, und wenige Wochen später ausgehändigt bekommen. Also mir ist diese Sache wenigstens schon seit 2007 bekannt !

    Und Herr Grandt als Journalist fällt jetzt aus allen Wolken damit? Morjen Herr Grandt, wünsche wohl geruht zu haben !

  3. Urteil Bundesverfassungsgericht

    2 BvF 3/11 vom 25.7.2012

    Hallo Herrr Grandt Sie fallen ja wirklich aus allen Wolken > Wahlen rechtswidrig !

    Urteil Bundesverfassungsgericht 2 BvF 3/11 vom 25.7.2012

    Wahlen zum Bundestag sind gemäß BWahlG vom 07.05.1956, seit 1956 rechtswidrig laut Entscheidung BVerfG 2 BvF 3/11 vom 25.07.2012

    Die Richter des Bundes“verfassungs“gerichtes haben eine wunderbare Zuarbeit geleistet: Mit ihrem Urteil 2 BvF 3/11 vom 25.7.2012 haben sie festgestellt, daß mindestens seit dem Bundeswahlgesetz vom 07.02.1956 nie der „verfassungs“gemäße Gesetzgeber Gesetze beschlossen hat. Es wurden lediglich die deutschen Gesetze schrittweise „verabschiedet“ (aufgegeben) und Scheingesetze (Verordnungen) in Kraft gesetzt. Und man macht trotz allem so weiter, da eine Heilung im System selbst unmöglich ist.

    Zitierung: BVerfG, 2 BvF 3/11 vom 25.07.2012
    Wichtige Auszüge

    Absatz: 12
    2. In der Bundesrepublik Deutschland werden Bundestagswahlen seit jeher auf der Grundlage eines Wahlsystems durchgeführt, das die Verhältniswahl mit einer Personenwahl verbindet. Sämtliche Wahlgesetze sehen einen Verhältnisausgleich vor, nach dem die in den Wahlkreisen mit relativer Mehrheit der Erststimmen gewonnenen Mandate auf die nach dem Verhältnis der Zweitstimmen ermittelten Landeslistensitze einer Partei angerechnet werden; ist deren Zahl geringer als diejenige der von der Partei gewonnenen Wahlkreismandate, so fallen in Höhe der Differenz Überhangmandate an (vgl. dazu und zu den Beratungen des Parlamentarischen Rates BVerfGE 95, 335 ).

    Absatz: 13
    a) Nachdem die Wahlgesetze zum ersten Bundestag (Gesetz vom 15. Juni 1949 ) und zum zweiten Bundestag (Gesetz vom 8. Juli 1953 ) jeweils ein reines Landeslistensystem vorgesehen hatten, gestattete erstmals das Bundeswahlgesetz vom 7. Mai 1956 (BGBl I S. 383) zur Ausnutzung der in den Ländern anfallenden Reststimmen eine parteiinterne Verbindung der Landeslisten (vgl. § 7 Abs. 1 und 3 BWG 1956). Für die Listenverbindungen wurde in § 7 Abs. 3 BWG 1956 die Unterverteilung auf die Landeslisten geregelt. Die bisherige Regelung zu den Überhangmandaten wurde beibehalten und auf die Listenverbindungen erstreckt (vgl. § 7 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 3 BWG 1956).

    Absatz: 14
    b) Von der Möglichkeit der Listenverbindung machten in der Folgezeit sämtliche Parteien, die sich nicht lediglich in einem Land zur Wahl gestellt haben, Gebrauch. Dieser Entwicklung trug der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 24. Juni 1975 (BGBl I S. 1593) Rechnung. Nach der geänderten Fassung des § 7 Abs. 1 BWG war von einer Listenverbindung auszugehen, wenn eine Partei nichts Gegenteiliges erklärte. Die Regelungen über die Unterverteilung auf die Landeslisten und zu den Überhangmandaten blieben unverändert.

    Absatz: 17
    a) Mit Urteil vom 3. Juli 2008 (BVerfGE 121, 266) sah das Bundesverfassungsgericht § 7 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 und 5 BWG, soweit dadurch der Effekt des negativen Stimmgewichts ermöglicht wurde, als mit den Grundsätzen der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl unvereinbar an und erklärte die Regelung insoweit für verfassungswidrig. Zugleich gab das Gericht dem Gesetzgeber auf, den Regelungskomplex, der zum Auftreten des Effekts des negativen Stimmgewichts führen konnte, bis spätestens zum 30. Juni 2011 zu ändern. Im Hinblick darauf, dass der genannte Effekt untrennbar mit den Überhangmandaten und der Möglichkeit von Listenverbindungen zusammenhing, führte das Bundesverfassungsgericht aus, dass eine Neuregelung sowohl beim Entstehen der Überhangmandate als auch bei der Verrechnung von Wahlkreismandaten mit den Listenmandaten oder auch bei der Möglichkeit der Listenverbindungen ansetzen könne (vgl. BVerfGE 121, 266 ).

    Die Bedeutung

    Das Urteil stellt fest das Deutsche Bundestage mindestens seit 1956 auf Grundgesetz widrige Weise gewählt wurden, denn das GG schreibt vor, das die Wahlen in Deutschland nach freien gleichen, geheimen Wahlen durchgeführt werden müssen. Aber es gibt keine gleichen Wahlen, und keine Gleichberechtigung unter den Parteien, durch die s. g. Überhangmandate.

    Was also heißt das jede Wahl seit 1956 Grundgesetz widrig ist, wie kann dann rechtswirksam/legitim ein Gesetzgeber entstehen, wenn er schon das GG verletzt. Das ist von der Logik her eine Unmöglichkeit. Und dies bedeutet genau genommen das sämtliche Gesetze die seit 1956 ratifiziert wurden null und nichtig sind.

    Und weiter

    Wahlen zum Bundestag sind gemäß BWahlG vom 07.05.1956, seit 1956 rechtswidrig laut Entscheidung BVerfG 2 BvF 3/11 vom 25.07.2012. Dieser schwere Mangel wurde bis dato nicht wirksam ausgeräumt, woran die unwirksame Gesetzesänderung des BWahlG im Mai 2013 auch für die Zukunft keine Änderung bewirkt.

    Daraus folgt, dass alle durch den Bundestag verabschiedeten Gesetze unwirksam sind, da ein rechtswidrig und damit unwirksam gewählter Bundestag nicht wirksame Gesetze beschließen kann.

    Quelle >>> https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html

  4. Entscheidend ist aber die Staatszugehörigkeit (wie Königreich Bayern) nach RuStAG 1913 § 4.1 zuerkannt zu bekommen und nicht die Staatsangehörigkeit nach der verbotenen Adolf-Hitler-Norm! Die Entnazifizierung wurde unter Konrad-Adenauer gestoppt! Seit 1918 (Putsch der USPD) herrscht Rechtsbankrott!

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