
In einer historischen Entscheidung hat sich der Bundestag gestern selber entmächtigt.
Das Infektionsschutzgesetz wurde oft mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 verglichen. Doch so sehr der Vergleich viel Richtiges trifft, lenkt er davon ab, dass der Ausnahmezustand weit früher begann:
Im Frühjahr 1930, nachdem die letzte bürgerliche Koalition zerbrochen war und Reichspräsident Hindenburg per sogenannter Notverordnung darüber bestimmte, wer regierte. Und das, obgleich der Reichstag das trübe Treiben jederzeit hätte beenden können.
Die gestrige Abstimmung im Bundestag gehört genau in diese Linie: Das Parlament schafft sich ab. Es überlässt der Exekutive die alleinige Macht für einen Zeitraum. Eine Macht, die sie bisher für nichts Sinnvolles eingesetzt hat. Und es steht nicht zu vermuten, dass sich in den nächsten Monaten daran etwas ändert.
Dabei haben praktisch alle Analysen der Weimarer Republik gezeigt, dass eine Willkürregierung, die in kritischen Zeiten eine alternativlose Politik propagiert und betreibt, geradewegs auf ein Desaster zusteuert. Denn statt durchdachter Vorschläge und abgewogener Möglichkeiten wird der Weg des Sturkopfs gewählt, der glaubt, die Front würde an diesem und nur an diesem Punkt aufgesprengt.
Die heutigen Mitglieder der Regierungsparteien sind in diesem Sinne Parlamentarier, wie man sie in allen Deutschen Parlamenten der Vergangenheit kennt und sie stellten schon immer die Mehrheit.
Egal ob im Reichstag 1918, als sie unfähig waren, ihren ersten Reichskanzler Max von Baden vor geschlagenen Militärs und Linksradikalen zu schützen, oder 12 Jahre später, als Hindenburg sie kaltstellen ließ, und erst recht 1933 – die Parlamentarier wollten gar keine Macht. Ja, sie scheuten vor ihr geradezu panisch zurück. Sie ließen lieber entscheiden. So wie gestern.
Das ist verantwortungslos!
Und es ist feige. In einer Zeit, in der Bürger mit einem Sinn für Vernunft nach Auswegen suchen, stimmen ihre demokratisch gewählten und hoch dotierten Vertreter für »ein alarmierendes Dokument obrigkeitsstaatlichen Denkens« (Alice Weidel) und verkrümeln sich unter den Rockzipfel einer Regierungschefin, die fertig hat mit sich und diesem Land und deren veritables Versagen außerhalb Deutschlands jeder erkennt. (»Vorsicht Diktatur!«: Regierung beschließt Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes bar jeder Vernunft)


Deshalb ist das Abstimmungsverhalten der Vertreter von Union und SPD nicht nur feige und verantwortungslos – es ist, wenn man bedenkt, wie oft jene kritischen Momente des Deutschen Parlamentarismus durchdiskutiert worden sind und selbst wenn man berücksichtigt, wie wenig pädagogisch gut gemeinte Blicke in die Vergangenheit ausrichten können, vor allem erbärmlich. Hoffen wir, dass sie noch erleben müssen, wie eine zukünftige Generation sich ihrer schämt.

(Besonders feige waren die CDU/CSU, SPD und die Grünen)
Merkel-Koalition beschließt totalitäre Ausgangssperren
Obwohl zahlreiche Ärzte und Experten erklärten, dass nächtliche Ausgangssperren nichts nützen, und obwohl Juristen warnten, dass damit gegen das Grundgesetz verstoßen werde, haben die Merkel-Abgeordneten das bundesweite Corona-Gesetz durchgepeitscht (Corona-Diktatur: Die Wahrheit ist das erste Opfer im Krieg).


Gegen die Stimmen der AfD, FDP und Linken, gegen die Warnungen von Verfassungsrechtlern und Richtern, gegen die Erklärungen von Ärzten und Experten, haben die Abgeordneten der CDU/CSU und SPD im Bundestag den Weg frei für bundesweite Corona-Verordnungen und nächtliche Ausgangssperren gemacht.
Obwohl zahlreiche Experten erklärt hatten, dass die Fokussierung auf die Inzidenzwerte nichts nütze und einseitig sei, und obwohl Verfassungsrechtler erklärten, dass eine Berufung auf die Inzidenzwerte nicht ausreiche, um massiv die Grundrechte der Bürger einzuschränken, haben die Merkel-Abgeordneten für die totalitären Verordnungen gestimmt.
Was bedeutet dies? Beispiele:
Wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt, können Paare ab 22 Uhr nicht mehr zusammen auf die Straße.
Autofahrer müssen mit Kontrollen rechnen, auch wenn sie alleine unterwegs sind.
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Schulen werden wieder geschlossen: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten Tag mit wenigen Ausnahmen der Präsenzunterricht verboten.

Private treffen werden weiter eingeschränkt: Höchstens ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person (Kinder bis 14 zählen nicht mit) treffen.
Ausgenommen sind Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.
Geschäfte bleiben geschlossen oder werden nur beschränkt geöffnet: Fürs Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie- oder Buchhandels sowie anderer Bereiche soll dann gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren erlaubt.
Dieser Terror soll noch bis Ende Juni gelten. Mindestens.
Ausgangssperre verstößt gegen Grundrechte
»Das ist ein schwerwiegender Eingriff und er ist verfassungswidrig«, erklärte beispielsweise der Staatsrechtler Thorsten Ingo Schmidt aus Potsdam [siehe Bericht »Tagesspiegel«]. Und die Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold erkennt bei der geplanten bundesweiten Ausgangssperre gleich mehrere verletzte Grundrechte. Sie erklärte, dass der Staat sich für Eingriffe in die Grundrechte rechtfertigen müsse, nicht etwa die Bürger für die Ausübung ihrer Rechte.
Wie der »Tagesspiegel« berichtete, bereitet die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) den Gang vor das Bundesverfassungsgericht für den Fall vor, dass die Maßnahme unverändert beschlossen wird.
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Literatur:
Codex Humanus – Das Buch der Menschlichkeit
Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?
Whistleblower
Video:
Quellen: PublicDomain/freiewelt.net am 22.04.2021
