
Läutet Höckes Erfolg in Thüringen eine zweite Ära des Nationalsozialismus ein? Mit einem kruden historischen Vergleich schockiert ZDF-Chefredakteurin Schausten am Wahlabend die Zuschauer. Ein Medienrechtler fordert scharfe Konsequenzen.
Der Oldenburger Rechtswissenschaftler und Professor für Medien- und Telekommunikationsrecht, Volker Boehme-Neßler, hat sich entsetzt über den Kommentar von ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten am Abend der Thüringen-Wahl gezeigt.
Sie „setzt den Wahlsieg der AfD am 1. September 2024 in eine historische Verbindung mit dem Angriff der Nazis auf Polen am 1. September 1939. Was für eine unfassbare Verharmlosung der Nationalsozialisten!“, schrieb Boehme-Neßler am Montag auf X.
Konkret hatte Schausten am Sonntag in ihrem Meinungsbeitrag gesagt: „Am 1. September 1939 begann der Zweite Weltkrieg mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen. Deutschland überzog die ganze Welt mit Leid und Tod, ermordete sechs Millionen Juden.“
Dann ging sie zum Erfolg des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke an diesem Abend über: „Am 1. September 2024, auf den Tag 85 Jahre danach, wird im deutschen Bundesland Thüringen eine Partei stärkste politische Kraft, die laut Verfassungsschutz erwiesen rechtsextremistisch ist, mit einem Kandidaten an der Spitze, der wie ein Faschist redet und auch so genannt werden darf.“ („Tributpflichtiger Vasall“: Was bezahlt Deutschland für die Stationierung von US-Raketen an die USA?)
Medienrechtler fordert Schaustens Entlassung
Das Wahlergebnis sei „schwer erträglich“, monierte Schausten. Der Tag sei ihrer Ansicht nach eine „politische Wegmarke“ und „eine Mahnung an die Nachgeborenen“.

Die mehr als 30 Prozent der Thüringer Bürger, die für die AfD votiert hatten, seien zwar „zum allergrößten Teil keine Neonazis“, hätten aber dennoch einer rechtsextremen Partei ihre Stimme gegeben.
Für Boehme-Neßler haben „solche Leute im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nichts zu suchen“. Der ZDF-Fernsehrat müsse Konsequenzen ziehen und umgehend Schaustens fristlose Entlassung in die Wege leiten, forderte er.
Rechtsanwalt zeigt ZDF-Chefredakteurin an
Auf X wird derweil heftig über den Kommentar der ZDF-Chefredakteurin diskutiert. Schausten sei „nicht in der Demokratie angekommen“, schrieb ein Nutzer. Mit solchen Wortmeldungen hätte sie vielmehr „den ‘Schwarzen Kanal’ in der DDR moderieren können“.
Andere Zuschauer warfen die Frage auf, ob ein solcher historischer Vergleich zwischen dem AfD-Erfolg und dem Überfall auf Polen nicht den Straftatbestand der Relativierung des Holocausts erfülle.
Der Rechtsanwalt Markus Haintz teilte zudem mit, eine Strafanzeige gegen Schausten wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet zu haben. Weitere X-Nutzer stimmten mit ein und gaben an, ebenfalls eine Strafanzeige erstattet zu haben.
#Landtagswahlen im Osten, Demokratie & Faschisten. Ich habe soeben #Strafanzeige gegen die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der #Volksverhetzung erstattet #Schausten hat in einem Kommentar zu dem Ergebnis der #Thueringenwahl2024 einen Kontext zwischen dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 01. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden im 3. Reich hergestellt, um Stimmung gegen Höcke, die AfD und deren Wähler zu machen.
1
2

Nach der eigenen Argumentation der Staatsanwaltschaft, der ich die Strafanzeige geschickt habe, liegt hier eine Volksverhetzung vor. Ein Mandant / eine Mandantin von Haintz legal wurde aufgrund eines vermeintlichen Vergleichs mit COVID-Bezug von eben jener Staatsanwaltschaft angeklagt (Strafbefehl) und erstinstanzlich wegen vermeintlicher Volksverhetzung von einem Amtsgericht verurteilt. Die Berufung hiergegen liegt seit fast 2 Jahren beim Landgericht, welches offenkundig Probleme damit hat, den Fall zu händeln.
In diesem konkreten Fall wurde gerade kein Bezug zu einem Verbrechen gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (Völkermord) gezogen, welcher aber für eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch zwingend erforderlich ist. Trotzdem erfolgte eine Verurteilung.
Erstinstanzlich hätte hier niemals eine Verurteilung erfolgen dürfen. Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft und des erstinstanzlichen Amtsgerichts habe ich auch Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet. Diesbezüglich wurde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, welches nach meiner Kenntnis noch immer nicht abgeschlossen ist.
Jedenfalls habe ich diesbezüglich noch keine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft erhalten. Nunmehr habe ich mit derselben Argumentation auch die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt.

Ich bin wirklich gespannt, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr gegen ihre eigene Argumentation argumentieren wird. Sowohl im Fall von Steinmeier als auch im Fall Schausten wurde ein Kontext zu einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs gezogen.
Steinmeier stellte bei seiner Rede anlässlich des 80. Jahrestags des Aufstands im Warschauer Getto einen Bezug zwischen dem Ukrainekrieg und dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht in Osteuropa her.
Schausten stellte einen Kontext mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden her. Ich bin wirklich gespannt, wie die politisch abhängige Staatsanwaltschaft (§ 146 f. GVG) versuchen wird, aus diesem „juristischen Dilemma“ herauszukommen.
Ich fordere meine Anwaltskolleginnen und -Kollegen dazu auf, sich den unzähligen Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden, den verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und den staatlichen Machtüberschreitungen, insbesondere seit März 2020, entgegenzustellen.
Dies ist keine Bitte. Es ist eine Aufforderung zur Einhaltung der anwaltlichen Berufspflicht gemäß § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte.
Markus Haintz Rechtsanwalt


AfD verliert Sperrminorität: Wahlleiter ändert Sitzverteilung
Die AfD erreicht mit 41 Abgeordneten die Sperrminorität in Sachsen. Doch der Wahlleiter gibt nun an, er habe sich verrechnet. Die AfD verliert den entscheidenden Sitz an die SPD, könnte ihn aber anders und völlig unerwartet zurückholen.
Der Landeswahlleiter von Sachsen hat die Sitzverteilung im Landtag nachträglich verändert. Damit verliert die AfD ihr 41. Mandat, das ihr eine Sperrminorität ermöglicht hätte. Bis dahin verfügte sie über ein Drittel der Abgeordneten plus einen Parlamentarier. Die Behörde gab einen „Softwarefehler“ als Ursache für die zunächst falsche Berechnung an.
Vertreter anderer Parteien und Experten von Wahlrecht.de hatten dem Wahlleiter vorgehalten, ein falsches Sitzverteilungsverfahren angewendet zu haben. Auch die CDU verliert nun einen Sitz an die Grünen, die nun sieben Mandate statt sechs erhält.
SPD wird AfD-Sitz bekommen
Die Kritiker monierten, die angegebene Stimmenanzahl bei den Parteien müßte nach dem Sitzverteilungsverfahren Sainte-Laguë andere Fraktionsstärken im Landtag zur Folge haben. Der Wahlleiter gab ihnen nun recht. Und die CDU kommt nur noch auf 41 statt auf die bis dahin ausgerechneten 42 Mandate. Ebenso verhält es sich mit der AfD, die von 41 auf 40 abrutscht.

Da der Landtag 120 Sitze hat, verfügt die AfD nur noch über genau ein Drittel der Abgeordneten . Alle anderen Fraktionen – CDU, Linke, SPD, BSW und Grüne – haben jetzt zusammen eine Zwei-Drittel-Mehrheit und können ohne die AfD die Verfassung ändern und Richterstühle besetzen.
Der Sitz, den die AfD verliert, wandert zur SPD-Fraktion. Diese kommt damit auf zehn statt bisher neun Parlamentarier. An den Mehrheitsverhältnissen zur Regierungsbeteiligung ändert sich jedoch nichts.
Die CDU braucht neben SPD und Grünen mindestens noch eine weitere Partei – entweder das BSW oder die Linke. Oder sie tauscht die Grünen durch das BSW aus.
Wechselt der Freie Wähler zur AfD-Fraktion?
Indes könnte sich noch eine weitere Überraschung ergeben und die AfD ihre Sperrminorität zurückerhalten: Für die Freien Wähler hat der parteilose Oberbürgermeister von Grimma, Matthias Berger, ein Direktmandat gewonnen.
Er gilt als AfD-nah. Sollte er sich der AfD-Fraktion anschließen, würde diese wieder über 41 Mandate verfügen.
…
Am 28. April 2020 erschien „Der Hollywood-Code: Kult, Satanismus und Symbolik – Wie Filme und Stars die Menschheit manipulieren“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel: „Die Rache der 12 Monkeys, Contagion und das Coronavirus, oder wie aus Fiktion Realität wird“.
Am 15. Dezember 2020 erschien „“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel: „Popstars als Elite-Marionetten im Dienste der Neuen Corona-Weltordnung“.
Am 10. Mai 2021 erschien „
Am 18. März 2022 erschien „Die moderne Musik-Verschwörung: Popstars, Hits und Videoclips – für die perfekte Gehirnwäsche“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel „Stars Pro und Contra Impfung: „Die Ärzte“, „Die Toten Hosen“, Nena, Westernhagen, Eric Clapton, Neil Young und weitere“.
Am 26. August 2022 erschien „“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel „Die Illuminati und die Neue Weltordnung in Hollywood“.
Am 10. März 2023 erschien „Illuminatenblut 2: Jagdgesellschaften der Eliten – sie benutzen Rituale und Magie um Dich zu kontrollieren!“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel „Ordnung aus dem Chaos“: Wie die Pläne der Elite in aller Öffentlichkeit vorhergesagt wurden – Warum mussten die Georgia Guidestones 2022 zerstört werden?“.
Am 18. August 2023 erschien „“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel „Drei Resets – ein Reset fehlt noch! Die Schlammflut – als unsere Geschichte überdeckt wurde.“
Am 15. Dezember 2023 erschien: „
Am 22. Mai 2024 erschien: „Antarktis: Hinter der Eiswand“ (auch bei Amazon verfügbar), mit einem spannenden Kapitel „Die Flache Erde- und Eiswand-Theorie“
Ein handsigniertes Buch erhalten Sie für Euro 30,- (alle neun Bücher für Euro 270,-) inkl. Versand bei Zusendung einer Bestellung an: info@pravda-tv.com.
Quellen: PublicDomain/jungefreiheit.de am 02.09.2024
