
Die EU zieht privaten Schraubern die Daumenschrauben an. Mit der neuen Altfahrzeugverordnung 2026/1738 wird es ab September 2028 deutlich schwerer, alte Autos privat zu zerlegen und die Teile weiterzuverwenden.
Ab September 2029 kommen dann neue Pflichten für gewerbliche Teilehändler hinzu. Treffen könnte das vor allem die Fahrer älterer Alltagsautos und künftiger Klassiker.
Über zwanzig Jahre alte Richtlinie, jetzt ein Paragrafen-Koloss
Das Regelwerk wurde am 8. Juli 2026 beschlossen, am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 13. August in Kraft. Es ersetzt die alte Altfahrzeugrichtlinie aus dem Jahr 2000. Die politische Einigung zwischen Parlament und Rat stand bereits im Dezember 2025.
Anders als eine Richtlinie gilt eine Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne Umweg über den Bundestag. Laut Fachbeiträgen von Kanzleien und Branchenverbänden reicht das Paket von Mindestquoten für recycelten Kunststoff in Neuwagen bis zu einem digitalen „Kreislaufpass“ für jedes Fahrzeug ab 2032. Abfallrecht wird so zur umfassenden Produktregulierung.
Was sich für Hobbyschrauber konkret ändert
Bisher war es gängige Praxis: Man kauft einen nicht mehr fahrbereiten Wagen und baut Motor, Getriebe, Achsen oder Karosserieteile aus, um damit andere Autos am Leben zu halten.
Nach Anhang I der Verordnung gilt ein so zerlegtes Fahrzeug aber als Altfahrzeug, für das dann strenge Sonderregeln greifen.

Artikel 24 verpflichtet Besitzer von Altfahrzeugen grundsätzlich, diese an zugelassene Behandlungsanlagen oder Sammelstellen abzugeben.
Ein pauschales Verbot privater Einzelverkäufe gibt es zwar nicht. Wer gelegentlich ein ausgebautes Teil verkauft, darf das weiterhin. Getroffen wird aber die Quelle: das private Ausschlachten von Spenderfahrzeugen.
Oldtimer-Ausnahme mit Lücken
Fahrzeuge von historischem Interesse nimmt die Verordnung ausdrücklich aus. Das gilt auch für identifizierbare Ersatzteile, die zur Erhaltung des Originalzustands nötig sind. Klingt beruhigend. Ist es aber nur bedingt.
Denn nicht jedes alte Auto hat den nötigen rechtlichen Status. Ein 25 Jahre alter Wagen kann technisch absolut erhaltenswert sein und trotzdem noch nicht als historisch gelten.
Gerade die Youngtimer von heute, also die Klassiker von morgen, könnten zwischen alle Stühle fallen. Für sie liefern viele Hersteller längst keine Teile mehr. Ein seltenes Getriebegehäuse, ein bestimmtes Steuergerät, ein nicht mehr produziertes Blechteil: Oft gibt es so etwas nur noch aus einem Spenderauto.

Neue Hürden für kleine Händler
Ab September 2029 schreibt Artikel 31 gewerblichen Verkäufern zusätzliche Regeln vor. Gebrauchte Teile aus zugelassenen Anlagen brauchen eine vorgeschriebene Kennzeichnung und müssen bei normaler Nutzung funktionieren. Das gilt auch im Onlinehandel.
Große Verwerter mit genehmigten Anlagen und eingespielten Abläufen dürften das leichter stemmen. Für den kleinen Spezialisten mit wenigen, aber seltenen Teilen fallen Prüf-, Organisations- und Dokumentationskosten dagegen deutlich stärker ins Gewicht.
Das ist ein bekanntes Muster: Regulierung, die am Ende vor allem die Großen stärkt. Verlässliche Prognosen zur Preisentwicklung gibt es bislang allerdings nicht.
Kreislaufwirtschaft, die Autos früher verschrotten lässt?
Brüssel begründet das Paket mit Umweltschutz, Sicherheit und einer besseren Kreislaufwirtschaft. Funktionsfähige Komponenten sollen sogar häufiger wiederverwendet werden.

Genau hier liegt der Widerspruch, den Kritiker sehen: Kaum etwas verlängert das Leben eines Autos so zuverlässig wie der günstige private Teilemarkt.
Werden Gebrauchtteile knapper oder teurer, lohnt sich so manche Reparatur nicht mehr. Dann landet ein technisch noch instandsetzbares Fahrzeug womöglich früher in der Presse.
Nachhaltig wäre das nicht, nur besser reguliert. Wie stark die Folgen am Ende ausfallen, hängt von der Umsetzung und der Reaktion des Marktes ab.
Für Millionen Bürger, die sich keinen Neuwagen leisten wollen oder können, ist das aber keine Randfrage. Es geht um ihre Freiheit, das eigene Auto selbst und bezahlbar am Laufen zu halten.
Quellen: PublicDomain/kettner-edelmetalle.de am 26.10.2026