Souveräntität: Die NSA und Deutschland – Warum der deutschen Regierung die Hände gebunden sind

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NSA-Skandal, Edward Snowden, Überwachung des Handys von Merkel und jetzt die Selektoren-Geschichte beim Internetverkehr durch den BND für die NSA, sowie die Wirtschaftsspionagevorwürfe an den BND.

Alles Dinge, die einen Normalsterblichen, der sich nicht mit Überwachung, Kontrolle und Geheimdiensten anfreunden kann, nicht nur die Zornesröte ins Gesicht treibt, sondern ihn an Recht und Ordnung und an die Souveräntität des eigenen Staates zweifeln lässt. Ob Deutschland souverän, vollständig souverän oder nur ein “Vasall der USA” sind, wurde schon diskutiert. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass es

a) nur eine vollständige Souveränität geben kann und keine anteilige, da man ja bereits Souveräntitätsrechte beispielsweise an Brüssel abgegeben hat und

b) Josef Foschepoths Arbeiten zu diesem Thema sind, die uns wohl die ehrlichste Antwort darauf geben.

In seinem Buch Überwachtes Deutschland: Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik hat Foschepoth sauber herausgearbeitet, dass in Deutschland nach wie vor das Besatzungsrecht gilt, da eben jene Besatzungsgesetze in deutsches Recht umgewandelt wurden. Dieser Tatsache sind sich natürlich auch die Damen und Herren Merkel, Schäuble oder Gabriel bewusst und handeln dementsprechend. So ist für mich auch die Aussage Schäubles vor wenigen Jahren zu verstehen, als er äußerte, dass “Deutschland seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän” ist.

Nimmt man sich zudem den Überleitungsvertrag vom 26. Mai 1952 zwischen der BRD, den USA, Großbritannien und Frankreich, der unter anderem verschiedene Fragen hinsichtlich des Fortbestands und der Aufhebung von Besatzungsrechts regelt, stellt man fest, dass dieser nicht vollständig im Zuge des 2+4-Vertrags (Zwei-plus-Vier-Vertrag: “Wir wollten ja keinen Friedensvertrag”)– auf juristendeutsch – suspendiert wurde, sondern immer noch zu Teilen Gültigkeit besitzt:

Immer noch gültig sind Erster Teil: Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8. Zweiter Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs. Sechster Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3. Siebter Teil: Art 1 und Art. 2. Neunter Teil: Art. 1. Zehnter Teil: Art. 4.

Interessant ist dabei insbesondere Artikel 2 Absatz 1 dieses noch gültigen Teils des Überleitungsvertrags:

(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Und genau hier liegt meines Erachtens der Grund dafür, dass wir eben nicht der “Hausherr” im eigenen Land sind – wie uns der NSA-Skandal auch bestens aufzeigt. Die Rechtslage ist, dass Besatzungsrecht in deutsches Recht umgewandelt wurde. Besatzungsrecht, dass uns durch die Alliierten diktiert wurde. Daher ist es auch vollkommen zweitrangig, ob man versuchen würde Merkel zu stürzen, Gabriel politisch ins Abseits zu stellen oder einen Lucke auf den “Kanzlerthron” zu setzen. Es würde schlicht nichts nützen, solange die USA Deutschland formaljuristisch in der Hand hat.

Und auch aus genau diesem Grund kann und wird die deutsche Regierung nichts gegen den offensichtlichen NSA-BND-Skandal unternehmen, sie den an politische Weisungen gebundenen Generalstaatsanwalt seine Arbeit tun lassen (vielleicht eine kleine Alibiuntersuchung zur Beruhigung der Massen, aber bitte schön mit dem Ergebnis, dass man keine “Handhabe habe, da rechtlich alles in Ordnung sei”) oder sonstige Maßnahmen ergreifen.

Literatur:

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Dokumente zur Deutschlandpolitik: Deutsche Einheit: Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90 von Oldenbourg Wissenschaftsverlag

Überwachtes Deutschland: Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik von Josef Foschepoth

Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland: Abbauprobleme und Restbestände von Michael Rensmann

Quelle: neopresse.com vom 18.05.2015

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