EU-Datenschützer warnen vor Data-Mining durch intelligente Stromzähler

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Der Europäische Datenschutzbeauftragte warnt in einer Stellungnahme vor den datenschutzrechtlichen Bedenken gegenüber intelligenten Stromzählern. Die neuartigen Messsysteme, die bis 2020 in die EU-Haushalte eingeführt werden sollen, seien in der Lage, weit mehr Informationen als nur den Stromverbrauch zu erfassen.

Intelligente Stromzähler sind in der Lage, den Energieverbrauch eines Haushaltes wesentlich differenzierter und genauer aufzuschlüsseln, als es bei herkömmlichen Geräten der Fall ist. Dies ermöglicht dem Kunden auf der einen Seite einen besseren Kostenüberblick und somit die Möglichkeit, Geld zu sparen. Auf der anderen Seite sind die meisten der kleinen Geräte allerdings auch in der Lage, gespeicherte Informationen an den Stromanbieter weiterzuleiten. Während dieses Vorgehen zwar das manuelle Ablesen der Verbrauchswerte erübrigt, gibt es auch datenschutzrechtliche Bedenken, wie die EU-Behörde Europäischer Datenschutzbeauftragte (EDSB) am Montag erklärte.

Denn nach Auffassung der Experten lasse die Datenerhebung der Strommesser nicht nur Aufschluss über den Energieverbrauch zu, sondern auch über die Verhaltensweisen der Bürger. So könne verfolgt werden, was die Mitglieder eines Haushaltes in ihren eigenen vier Wänden tun. Beispielsweise könnte die Abwesenheit zur Urlaubszeit, das Nutzen eines Babyphones oder auch medizinischer Geräte verfolgt werden. Durch dieses bedeutsame Potenzial für Data-Mining würden sich laut EDSB auch die Tore für Marketing, Werbung und Preisdiskriminierung öffnen.

Aus diesem Grund fordert die Behörde die EU-Kommission auf, noch vor der flächendeckenden Einführung des Systems geeignete Gesetze zum Schutz der Bürgerdaten zu evaluieren. Ziel müsse ein angemessenes Datenschutzniveau sein, das die Rechte der Stromkunden wahrt.

Die Ausstattung der EU-Haushalte mit den intelligenten Messsystemen soll im Jahr 2020 starten. Zunächst sind jedoch noch wirtschaftliche Bewertungen der Kosten und Nutzeffekte vorgesehen.

Quellen: europa.eu/gulli.com vom 12.06.2012

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