
Wie die Cops in den USA sollen deutsche Streifenwagen bald unterwegs sein: mit jaulenden Sirenen und rotem Blinklicht. Die geplanten Neuerungen sollen der Sicherheit beim Anhalten von Autofahrern dienen.
Man kennt den ohrenbetäubenden Ton aus amerikanischen Kriminalfilmen, wenn sich Polizei und Gauner eine Verfolgungsjagd liefern. Wie in den USA sollen jetzt auch in Deutschland Polizeiwagen von Bund und Ländern mit Heulsirenen ausgestattet werden. Das Bundesverkehrsministerium hat nach Informationen unserer Zeitung die not-wendigen Regelungen dafür auf den Weg gebracht. Die laute Sirene soll Autofahrern vor allem klarmachen, dass sie ihren Wagen anhalten müssen.
Acht Jahre hat die Umsetzung gedauert, denn schon 2005 hatten der damalige Innen-minister Otto Schily und der Verkehrsminister Manfred Stolpe (beide SPD) das Vor-haben angekündigt. Nun wird es per Verordnung in die Tat umgesetzt: Zum Blaulicht und dem klassischen „Tatütata“ vom Martinshorn kommt demnächst der abschwellende Heulton noch hinzu. Er wird „Yelp“, zu Deutsch „Jaulen“, genannt. Hessen ist beim Einsatz der Sirene schon vorgeprescht.
Man folge einem Beschluss der Innenminister, „die Sicherheit von Polizeibeamten bei Anhaltevorgängen wesentlich zu verbessern“, heißt es in der unserer Zeitung vor-liegenden, ministeriellen Verordnung zur Änderung des Straßenverkehrsrechts. Untersuchungen hätten ergeben, dass „zum Anhalten von hinten“ die Einführung eines optischen und akustischen Signals dringend erforderlich sei. Deshalb sollen die Streifen-wagen künftig auch noch mit einem neuen roten Blinklicht und einem weiteren Leuchtschriftzug – zum Beispiel „Anhalten Polizei“ – ausgerüstet werden.
Ein Auto, dessen Fahrer zum Anhalten aufgefordert wird, muss dann nicht mehr wie bisher von der Polizei überholt werden. „Die Polizisten sehen so die Insassen des kontrollierten Fahrzeuges jederzeit vor sich und bei Dunkelheit im Scheinwerferlicht des eigenen Fahrzeugs. Das dient der Eigensicherung der Polizeibeamten“, so ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Hintergrund der Maßnahme ist aber auch, dass Blaulicht und Martinshorn den Autofahrern signalisieren, möglichst schnell die Straße frei zu machen.
Die Benutzung des Blaulichts „zum Einleiten des Anhaltevorganges“ habe sich daher „als ungeeignet erwiesen“, heißt es. Mit dem zusätzlichen roten Blinklicht sowie dem „Yelp-Signal“ sollen Verwechslungen künftig ausgeschlossen sein. Auch die Polizeigewerkschaft hatte sich unlängst dafür ausgesprochen.
Der Verordnung muss der Bundesrat noch zustimmen. Dem Vernehmen nach soll dies vor der Sommerpause geschehen. Dann müssen die Autos nur noch umgerüstet werden.
Quellen: dpa/saarbruecker-zeitung.de vom 31.05.2013
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