Verfassungsklage für bessere Pflege: "Ich kenne kein einziges gutes Heim"

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Unterernährung, Wundgeschwüre, rechtswidrige Fixierungen: Alte und kranke Menschen leben in Pflegeheimen nicht selten unter menschenunwürdigen Bedingungen, meint der Münchner Anwalt Alexander Frey. Mit einer Verfassungsbeschwerde will er die Regierung zwingen, für bessere Zustände zu sorgen.

Alexander Frey kämpft seit 36 Jahren, und gewonnen hat er bislang nicht oft. Der Münchner Anwalt für Sozialrecht will bessere Bedingungen in der Alten- und Behindertenpflege; über hundert Prozesse führte er dazu bereits – gegen die Heimaufsicht, gegen Berufsbetreuer oder zahlungsunwillige Pflegekassen.

Wundgeschwüre, Unterernährung, Austrocknung, körperliche und seelische Misshandlungen, tödliche Stürze, rechtswidrige Fixierungen, Sedieren durch Psychopharmaka, willkürliche Besuchsverbote gegen Angehörige. Sein Fazit fällt ernüchternd aus: „Die Versuche, menschenwürdige Zustände durch Gerichts-entscheidungen zu erreichen, sind immer wieder gescheitert.“

Gründe dafür gibt es viele: Betagte Heimbewohner erleben das Ende eines Verfahrens nicht. Oder sie haben nicht genug Geld, einen langwierigen Rechtsstreit auszufechten. Dazu ist es kompliziert, falsche Pflege oder gar Misshandlungen zu beweisen. Und nicht zuletzt verhindert oft das Abhängigkeitsverhältnis zu Heim und Personal, dass sich Betroffene wehren. „Es kommt immer wieder vor, dass Angehörige detailliert die unsachgemäße Pflege schildern und dann um Anonymität bitten, um ihre Familien-mitglieder vor Willkür zu schützen“, sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozial-verbandes VdK. Beschwerden gegen unbekannt lassen sich jedoch nicht überprüfen. Sie verlaufen im Sand.

Umso mehr freut Anwalt Frey jetzt die Möglichkeit, einen anderen, einen neuen Weg einzuschlagen: Er will die Bundesregierung zu grundlegenden Reformen des Pflege-systems zwingen – mit dem Gang vors Bundesverfassungsgericht. Bereits Mitte Januar hat Frey dazu eine emotionale Anklageschrift eingereicht, mit der er Karlsruhe auf-fordert, „ein Machtwort zu sprechen“. Der Gesetzgeber, schreibt Frey, soll die system-immanenten Ursachen für Menschenrechtsverstöße in der Pflege ein für alle Mal beheben. Durch schärfere Gesetze.

Juristische Grundlage durch eine 27-jährige Studentin

Dass Frey sich in Karlsruhe Chancen ausrechnen darf, hat er der Dissertation einer Regensburger Jurastudentin zu verdanken. Susanne Moritz sorgte mit ihrer Doktorarbeit – Titel: „Staatliche Schutzpflichten über pflegebedürftige Menschen“ – nicht nur für viel Wirbel in der Pflegebranche; manche halten die Thesen der 27-Jährigen gar für revo-lutionär. Sie lieferte dem 40 Jahre älteren Pflegerechtsprofi Frey die langersehnte juristische Legitimation einer Verfassungsklage.

Denn Moritz schreibt: Für die grundrechtsverletzenden Missstände in deutschen Heimen ist der Staat verantwortlich. Durch seine Untätigkeit verletzt er Schutzpflichten gegen-über den Pflegebedürftigen – etwa, indem er die Pflegeversicherung mit zu wenig Geld ausstattet oder die Kontrolle der Heime vernachlässigt.

Eine Verfassungsbeschwerde hält die Doktorandin „für ein aussichtsreiches Vorgehen, um den derzeitigen Missständen in der stationären Altenpflege abzuhelfen“. Die folgen-reichste These der Dissertation lautet indes: Nicht nur aktuell betroffene Heimbewohner seien beschwerdebefugt, sondern alle potentiell künftig betroffenen. Also alle Menschen, die in Deutschland leben und alt werden – eben auch Alexander Frey, Anwalt für Sozialrecht aus München.

Auch wenn gerade diese Behauptung in Juristenkreisen auf Skepsis trifft, lässt sich Frey nicht beirren. In seiner Verfassungsklage macht er konkrete Verbesserungsvorschläge für die Pflege der derzeit 743.000 Heimbewohner in Deutschland: So verlangt er einen Personalschlüssel von 1 zu 1,8 und eine Fachkraftquote von 70 Prozent. Er will in jedem Heim einen Arzt und lückenlose staatliche Kontrollen darüber, ob das für Personal vorgesehene Geld nicht für andere Zwecke ausgegeben wurde. „Stand heute kenne ich kein einziges gutes Heim“, sagt Frey, „ich könnte keine Einrichtung guten Gewissens empfehlen.“

Das Bundesgesundheitsministerium hält die teuren Forderungen des Beschwerdeführers dagegen für unnötig. Von Einzelfällen abgesehen werde in deutschen Heimen bereits jetzt gute Pflege geleistet, teilt ein Sprecher mit. Die Dissertation zeichne ein unzutreffendes Negativbild und führe veraltete Belege auf. Zum anderen sei auch eine schärfere Bundes-gesetzgebung nicht notwendig – bereits jetzt würden bestehende Regelungen eine „gute und menschenwürdige Versorgung“ sicherstellen.

„Das ist doch nur heiße Luft“

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Ganz gleich, wie Karlsruhe in einigen Monaten über die Verfassungsbeschwerde aus München entscheidet: CDU-Gesundheitsminister Hermann Gröhe will die Pflege zu einem „klaren Schwerpunkt“ seiner Arbeit machen. Das hat er gleich zu Beginn der Legislaturperiode versprochen. Mit zusätzlichen fünf Milliarden Euro pro Jahr soll das Leistungsvolumen der Pflegeversicherung um 20 Prozent gesteigert werden. Und schon ab Januar 2015 soll es zusätzliche Pflegeleistungen und mehr Personal geben.

Frey ist von derlei Versprechen nicht beeindruckt. „Das ist doch nur heiße Luft“, sagt er. Ohne Druck werde sich die Politik nicht bewegen. Diese Auffassung teilt wohl auch der VdK. Der Sozialverband ist gerade dabei, eine eigene Verfassungsbeschwerde auszu-arbeiten – mit Unterstützung des Regensburger Professors Alexander Graser, dem Doktorvater von Susanne Moritz.

Quellen: dpa/SpiegelOnline vom 02.03.2014

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