
An sechs Hamburger Schulen sollte das digitale Zeitalter Einzug halten. Stadt und Schulbehörde rudern nun zurück: Das Funknetz WLAN sei zu gefährlich für die Gesundheit der Schüler.
Die von der Schulbehörde für nach den Sommerferien angekündigten Maßnahmen, die Schüler dreier Hamburger Stadtteilschulen und dreier Gymnasien jeweils mit Tablet und Notebook auszustatten, liegen vorerst auf Eis. Grund ist, dass der kabellose Internet-zugang der Endgeräte durch das Funknetz WLAN ermöglicht werden soll. Sowohl mögliche gesundheitliche Folgen sind ungeklärt, als auch gesetzliche Rahmen-bedingungen.
„Sechs Schulen ersetzen Tafel, Schulbücher, Hefte und Stifte durch Laptop und Tablet im Unterricht“, hieß es noch im Mai in einer von Schulsenator Ties Rabe präsentierten Mitteilung. Im Laufe des zweijährigen Projektes sollten demnach bis zu 1300 Schülerinnen und Schüler und damit rund 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen dieser Schulen teilnehmen. Nun ruderte die Schulbehörde zurück. „Wir prüfen gerade, ob es datenschutzrechtliche oder andere juristische Probleme gibt“, räumte ihr Sprecher Peter Albrecht ein.
Hohe Wellen hatte das Vorhaben vor allem geschlagen, weil der parteilose Bürgerschafts-abgeordnete Walter Scheuerl mit zwei Kleinen Anfragen in der Bürgerschaft und diversen Gutachten das Vorhaben zu torpedieren versuchte. So würden über die kabellosen lokalen Funknetze mittels des Ausstrahlens und Empfangens von extrem hoher Mikrowellen-frequenzen Daten übertragen.
In der Tat kritisierten einige Mediziner unlängst, die Einführung von Tablets, Smart-phones und WLAN als Unterrichtsmedien an Schulen als „eine unkritische Übernahme eines Fortschritts-Hypes“. In einem Offenen Brief bemängeln 20 Mediziner vom „Ärztearbeitskreis Digitale Medien Stuttgart“, dass die aus der Wissenschaft und Medizin vorgebrachten Bedenken zur Nutzung digitaler Medien in den Schulen nicht beachtet würden. „Die Korrelation des Anstiegs von Überforderung, Kopfschmerzen, ADHS und psychischen Erkrankungen mit der wachsenden Nutzung der digitalen Medien ist besorgniserregend“, sagte der Ulmer Psychiater und Gehirnforscher Prof. Manfred Spitzer. Nach dem Stand der Wissenschaft sei deren Gesundheitsschädlichkeit eindeutig, die Belastung könne neben Konzentrationsstörungen auch zu Spermienschädigungen bis hin zu DNA-Strangbrüchen und damit zu Krebs führen. Die Hersteller, ebenso wie das Bundesamt für Strahlenschutz, würden bereits vor einer körpernahen Nutzung der Geräte warnen und Mindestabstände fordern, so die Ärzte. Weder Schulbehörde noch Gesundheitsbehörde der Hansestadt konnten sich zu diesen Warnungen äußern.
Dirk Petersen, Umweltexperte der Verbraucherzentrale Hamburg, relativierte: „Es gibt aus unser Sicht keine verlässlichen Informationen, dass es schädlich ist.“ Dafür sei die Strahlung schlicht zu gering, so der Experte. Ellen Kruse, Sprecherin der AG Elektrosmog des BUND Hamburg, kritisierte hingegen: „Es gibt sehr viele neutrale Studien, die nach-weisen, dass WLAN sehr schädlich ist.“ Sie forderte unabhängige Experten, die an Schulen aufklären. Besonders die gebündelte Nutzung in bis zu 30 Schüler umfassenden Klassen sei bedenklich, so Kruse. Auch die Weltgesundheitsorganisation warne davor, dass Mobilfunk möglicherweise krebserregend sein könnte. „Wir sind für das Vorsorgeprinzip“, sagte sie. Der BUND sei aber nicht fortschrittsfeindlich und plädiere für einen verkabelten Internetzugang an Schulen.
In seinen Anfragen an den Senat ging es Scheuerl auch um das Thema Datenschutz-erklärungen und ob den Sorgeberechtigten, volljährigen Schülern sowie Lehrkräften diese vorliegen würden und was passiere, wenn diese nicht unterschreiben würden. Die Schul-behörde räumte nun ein, genau dies gerade zu prüfen. Scheuerl sagte: „Die Behörde hatte das zuvor überhaupt nicht sorgfältig vorbereitet.“ Allerdings sei die WLAN-Nutzung aus seiner Sicht in Ordnung, wenn diese einwilligen würden. „Der Schuleinsatz für die Internetrecherche ist wichtig, es geht aber auch um Informationskompetenz“, so Scheuerl.
Eine allgemeine Aufklärung forderte er auch über die pädagogischen und lernpsycholo-gischen Folgen, haftungsrechtlichen Risiken, versicherungstechnischen Fragen sowie urheberrechtlichen Fragestellungen und Risiken.
Quelle: shz.de vom 29.11.2014
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