Traum von der Siegerjustiz? Deutsche Politiker wollen Putin vor Strafgericht stellen

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Seit Beginn des Ukrainekriegs diskutieren deutsche Politiker und Juristen ernsthaft, wie man den russischen Präsidenten Putin vor Gericht bringen könnte. Auch die deutsche Justiz soll helfen. Eine Anklage bleibt dennoch unwahrscheinlich.

Wenige Wochen nach der Eskalation des Krieges in der Ukraine durch den Beginn der militärischen Sonderoperation Russlands stellte der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) gemeinsam mit der ehemaligen Bundesjustizministerin, seiner Parteikollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Strafanzeige gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin.

Mit seiner Anzeige wollte Baum nach eigenen Angaben sichtbar machen, dass man in Deutschland ein rechtliches Instrument habe, um Kriegsverbrecher auch außerhalb Deutschlands zu verfolgen. Die Anzeige sei fundiert und werde durch weitere Fakten beständig angereichert.

Zudem habe sie zu Ermittlungen beim Generalstaatsanwalt geführt, der durch das BKA Zeugen unter ukrainischen Flüchtlingen vernommen habe. Zusätzliche Hilfe erhalte man aus der Ukraine.

Im Sommer 2002 wurde in Deutschland das Völkerstrafgesetzbuch in Kraft gesetzt, das sich am Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) orientiert. Seitdem gilt das sogenannte Weltrechtsprinzip, also ein Universalitätsprinzip, das besagt, dass eine mögliche Straftat unabhängig vom Recht des Tatorts und der Nationalität des Täters verfolgt werden kann.

Dies gilt besonders bei möglichen Delikten gegen das Völkerstrafrecht. Dass der Chefankläger des IStGH, der britische Jurist Karim Ahmad Khan, bisher noch keine Anklage gegen Putin erhoben hat, kritisierte Baum zugleich. Gegenüber dem Deutschlandfunk sagte er:

„Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass man nicht aus der Fülle dieser Informationen auch jetzt rechtliche Schritte ableitet. Das erste wären natürlich Haftbefehle.“

Gleichzeitig müsse man natürlich aufpassen, so Baum, dass sich der „Diktator“ [gemeint ist der russische Präsident] nicht durch eine negative Reaktion eines Gerichts bestätigt fühle, etwa durch eine ungenügende Klageschrift. (Putin führt die Menschheit durch den Wandel vor der satanischen Machtergreifung)

„Hybrides“ Tribunal? Die falsche „Signalwirkung“

Nüchtern betrachtet ist es natürlich zweifelhaft, welchen Sinn eine Anklage gegen Mitglieder der russischen Regierung vor einem deutschen Gericht hätte. Aufgrund von Bestimmungen zur Immunität wäre ein Anklage Putins erst nach seiner Amtszeit als Präsident theoretisch möglich.

Doch selbst dann wäre der Fall ausgesprochen unwahrscheinlich, dass Putin vor einem deutschen Gericht erscheint.

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Beim IStGH, der für sich beansprucht, die politische Immunität auch von Staatsoberhäuptern nicht berücksichtigen zu müssen, würde das anders aussehen. In der Tat beschloss der IStGH kurz nach Beginn der russischen Militäroperation, eigene Untersuchungen in der Ukraine einzuleiten.

Dabei haben weder Russland noch die Ukraine das Römische Statut ratifiziert, das die rechtliche Grundlage für den IStGH bildet.

Khan selbst sagte, dass es zwar besser wäre, Verdächtige vor ein ukrainisches Gericht zu bringen. Trotzdem gebe es rechtlich kein Hindernis für eine Anklage in Den Haag, so Khan. Um den Tatbestand „Angriffskrieg“ untersuchen zu können, bräuchte der IStGH jedoch die Zustimmung des UN-Sicherheitsrats, dem Russland angehört.

Nur Anklagen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wären möglich. Eine Veränderung des Statuts werde aktuell aber betrieben, so Baum.

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Da es also so gut wie ausgeschlossen ist, Putin vor den IStGH zu bringen, sind alle diese Überlegungen reine Gedankenspiele. Das hält aber offenbar deren Befürworter nicht davon ab, diese Phantasien noch weiterzuspinnen.

So kam ersatzweise die Idee auf, den russischen Präsidenten stattdessen durch ein internationales Sondertribunal anklagen. In ihrer „Grundsatzrede“ Mitte Januar in Den Haag sprach sich die deutsche Bundesaußenministerin Annalena Baerbock für ein „hybrides Sondertribunal“ aus, das die russische Führung für das Verbrechen der „Aggression“ zur Verantwortung ziehen solle.

„Hybrid“ solle dabei bedeuten, dass dem Tribunal internationale Richter vorstehen sollten, die aber nach ukrainischem Recht entscheiden würden. Die Idee für solch ein Tribunal stammte – wenig überraschend – vom ukrainischen Außenminister Dmitrij Kuleba, und Frau Baerbock ließ sich – offenbar von der Genialität dieses Vorschlags umgehend überzeugt – prompt darauf ein.

Verschiedene Experten kritisierten zwar nicht etwa fehlenden Realitätssinn eines solchen Unterfangens, dafür aber immerhin Zweifel an der Legitimität einer solchen Anklage und Verurteilung der russischen Staatsführung nach ukrainischem Recht.

So sprach sich der Völkerrechtler Claus Kreß von der Universität Köln gegen das „hybride Modell“ aus. Kreß begrüßte laut eigenen Angaben zwar, dass sich die Bundesregierung für die Einrichtung eines Sondertribunals einsetze. Vor einem ukrainischen Tribunal wäre Putin aber nach dem geltenden Völkerrecht ebenfalls immun. Dies sei laut Kreß „kein kleiner Punkt“, da Putin der Hauptverdächtige sei.

Zudem wäre die erwünschte Signalwirkung, die von einem solchen ukrainischen Tribunal ausgehe, weitaus geringer als die Signalwirkung eines internationalen Tribunals „mit dem Segen der UN-Generalversammlung“. Für eine entsprechende Mehrheit solle die Bundesregierung werben.

Laut Kreß habe der Generalbundesanwalt die Situation in der Ukraine schon 2015 ins Visier genommen. Man wolle vorbereitet sein für den Fall, dass ein Verdächtiger seinen Fuß auf deutschen Boden setzt. Zudem könne man sich auch vorstellen, dass es einmal zu einem deutschen Auslieferungsersuchen kommt.

Auch der seit 15 Jahren emeritierte Professor Gerd Seidel von der Humboldt-Universität zu Berlin kritisierte Baerbocks Vorschlag. Auch er ist offenbar auf die richtige Signalwirkung bedacht, allerdings sieht Seidel ganz andere Defizite.

Ein „hybrides“ Tribunal könnte, so Seidel, zumindest außerhalb Europas der Eindruck einer „selektiven Justiz“ erzeugen. Bei anderen Kriegen, etwa im Jemen oder beim Irakkrieg von 2003, habe es schließlich auch keine Forderung nach Sondertribunalen gegeben.

Rules for thee but not for me

Eine gewisse derartig „selektive Justiz“ des ganzen Vorschlags muss selbst Baum eingestehen. Dem Vorwurf der Doppelmoral könne er laut eigenen Angaben schwer etwas entgegnen.

Es sei eine „Schwierigkeit“, dass man in der Menschenrechtspolitik Freunde anders behandle als Gegner. So würde heute niemand mehr über das US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba sprechen, in dem noch immer die Gefangenen „sozusagen gesetzlos“ festsäßen.

Das müsse man, um glaubwürdig zu sein, thematisieren. Es habe mal den Versuch gegeben, Menschrechtsverletzungen der USA im Irakkrieg zum Gegenstand von Untersuchungen des IStGH zu machen. In Washington, D.C. akzeptiere man aber dessen Statut aber genauso wenig wie in Moskau.

Die jetzigen Ermittlungen in Den Haag gegen Russland würden die USA zwar unterstützen, jedoch „mit einer gewissen Distanz“, so Baum, etwa indem man Hinweise auf mögliche russische Kriegsverbrechen zurückhalte. Dies täten die USA womöglich „aus der Furcht, selbst in den Fokus des Gerichts zu kommen – in anderen Fällen“.

 

Glaubt Baum wirklich, dass sich die USA vor dem IStGH fürchten und deswegen Beweise für russische Kriegsverbrechen zurückhalten würden? Oder würde Baum den gleichen rechtsstaatlichen Eifer auch in anderen Fällen zeigen?

In jedem Fall scheint Baums Verhältnis zum internationalen Recht von großer Vertrauensseligkeit geprägt.

Die Kritik an der selektiven Anwendung des liberalen Völkerrechts ist berechtigt. Um das Völkerecht beanspruchen zu dürfen, etwa um ein Mitglied der UN-Generalversammlung zu sein, muss man erst von anderen Staaten anerkannt werden. So sollen etwa nach deutscher Vorstellung die Mitgliedsstaaten der UN-Generalversammlung über ein Sondertribunal über Russland entscheiden dürfen.

Die Volksrepubliken Donezk und Lugansk erhielten seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs 2014 aber nicht die Möglichkeit, sich gegen die Aggression Kiews, das vom Westen unterstützt wurde, zur Wehr zu setzen. Souveränität und internationale Rechte? Fehlanzeige.

Ebenso kommen allen Staaten formal die gleichen Rechte zu, obwohl die Unterschiede zwischen zwei Staaten erheblich sein können. Dies nützt vor allem mächtigen Staaten wie den USA.

Dies schadet natürlich auch dem Vertrauen in das internationale Recht. Nicht nur haben mit den USA, Russland und China drei Ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates  das Statut des IStGH nicht anerkannt.

Auch Staaten wie Indien und die Türkei akzeptieren den IStGH nicht oder haben, wie die Ukraine, ihren Beitritt bisher nicht ratifiziert. Die Philippinen sind vor vier Jahren offiziell aus dem IStGH wieder ausgetreten.

Die Afrikanische Union kritisierte mehrmals die Einseitigkeit der Verfolgung von Verbrechen, da sich die Mehrheit der bisherigen Strafverfahren gegen Afrikaner richtete.

 

Mehr noch: Das „liberale“ Völkerrecht, das der IStGH vertritt, trug wesentlich zum Ausbrechen des Ukrainekriegs bei, weil es den USA erlaubte, als raumfremde Macht in der Ukraine Fuß zu fassen und die Region durch Angebote zur künftigen Mitgliedschaft in der NATO zu destabilisieren.

Diese entsprechende Vorgehendweise basierte ja auf der „freien“ Entscheidung des „ukrainischen Volkes“ für den Westen, wie immer wieder erklärt wurde.

Mit dieser Auslegung von Völkerrecht hat Moskau also eher schlechte Erfahrungen gemacht.

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Quellen: PublicDomain/de.rt.com am 13.03.2023

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14 comments on “Traum von der Siegerjustiz? Deutsche Politiker wollen Putin vor Strafgericht stellen

  1. Die Arroganz der US-Sklaven…
    BRD Politiker reißen das Maul auf?

    Einfach mal „Fresse halten“, sagt Dieter Nuhr.

    Ich will, daß ein Ankläger alle beteiligten Bundesregierungspersonen vor ein europäisches Schiedsgericht bringt, denen eine Mitwirkung an der Verschiebung des Deutschen Reichsvermögen nachgewiesen werden kann.

    Es gibt mittlerweile genug Menschen, die über gesicherte Erkenntnisse verfügen, dass diese BRD kein Staat sein kann und das Deutsche Reich fortbesteht. Wo ist das VERMÖGEN hin??? Alle jeweiligen BRD-Regierungen durften nur verwalten, nicht verhökern.
    Dieses Wissen und der öffentliche Nachweis sind brisant. Die verwaltende geschäftsführende Regierung der BRD hat das Volksvermögen des Deutschen Reichs aktiv verschoben, daran mitgewirkt oder dieses auch geduldet. Das darf als eine kriminelle Handlung angesehen werden, die aufzuarbeiten ist.

  2. 40% der Ukraine-Waffen geraten auf den europäischen kriminellen Schwarzmarkt

    https://unser-mitteleuropa.com/40-der-ukraine-waffen-geraten-auf-den-europaeischen-kriminellen-schwarzmarkt/

    Panzerabwehrraketen auf dem Balkan, automatische Waffen bei schwedischen Kriminellen

    „Nach amerikanischen Berichten erreichen kaum 40% der in die Ukraine gelieferten Waffen tatsächlich die Front.“

    wie József Horváth, sicherheitspolitischer Berater des ungarischen „Zentrums für Grundrechte“, „Magyar Nemzet“ gegenüber verlautbarte.

    Diesbezüglich habe man in den letzten Monaten Filmmaterial gesehen: Wie etwa Panzerabwehrraketen aus der Ukraine im Süden des Balkans auftauchten.

    Außerdem sollen verschiedene organisierte kriminelle Gruppen in Schweden automatische Waffen sowie Sprengmittel aus der Ukraine erhalten haben. …ALLES LESEN !!

  3. Seymour Hersh: „US-Politik von Hass auf Putin getrieben“

    https://just-now.news/de/deutschland/seymour-hersh-us-politik-von-hass-auf-putin-getrieben/#comment-12286

    Der preisgekrönte US-Journalist Seymour Hersh, der im Februar mit einer Enthüllungsgeschichte zu den Nord-Stream-Anschlägen für Aufsehen sorgte, übt Kritik an Washington.

    Er wirft der US-Regierung in einem Interview vor, sich “unprofessionell” und wie “Kalte Krieger” zu verhalten.

    Laut dem US-Enthüllungsjournalisten und Pulitzer-Preisträger Seymour Hersh zeichnet sich die aktuelle US-Außenpolitik vor allem durch eine “völlige Idiotie” aus.

    In einem Interview mit dem staatlichen chinesischen Sender CGTN sagte Hersh, die US-Regierung sei so sehr vom Hass auf den russischen Präsidenten Wladimir Putin zerfressen, dass sie “in schlechte Entscheidungen stolpere”.

    Hersh hatte im Februar mit einem Artikel für Aufsehen gesorgt, in dem er dem derzeitigen US-Präsidenten Joseph Biden vorwirft, die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines vom 26. September 2022 Monate vorher in Auftrag gegeben zu haben.

    Der Journalist bezeichnete diese mutmaßliche Entscheidung in Washington, D.C. als eine der “dümmsten” der USA seit Jahren.

    Der Fehler sei jedoch nicht auf einen Mangel an Intelligenz bei den Spitzenbeamten in Bidens Regierung zurückzuführen, darunter beim Außenminister Antony Blinken und dem nationalen Sicherheitsberater Jake Sullivan, so Hersh weiter in dem Interview.

    Die Spitzenbeamten der US-Regierung “haben alle ein hohes Maß an Intelligenz”, meinte Hersh und fügte erläuternd hinzu:

    “Ich glaube, sie werden von ihrem Hass auf alles, insbesondere auf Putin, und auch auf den Kommunismus an sich getrieben.

    Sie sind so kalte Krieger, sie sind wirklich nicht bei Sinnen. Das bringt sie dazu, dumme Dinge zu tun.” …ALLES LESEN !!

  4. Gläubige stellen sich gegen Vertreibung von Mönchen durch Selenskyj-Regime

    https://philosophia-perennis.com/2023/03/14/glaeubige-stellen-sich-gegen-vertreibung-von-moenchen-durch-selenskyj-regime/

    (David Berger) Bis zum 29. März soll die Ukrainische Orthodoxe Kirche (UOK) ihr weltweitbekanntes Zentrum, das Höhlenkloster in Kiew räumen.

    So ein Beschluss der Selenskyj-Regierung.

    Heute läuft das von der Regierung gestellte Ultimatum aus, bis zu dem dem Kloster Zeit gegeben wurde, Vertreter in eine Kommission zu entsenden, welche die Übergabe regelt.

    Das Höhlenkloster ist sozusagen der „Vatikan“ der UOK, das geistliche Zentrum für die meisten Gläubigen, Priester und Klöster des Landes.

    Gilt in der Ukraine Religionsfreiheit?

    Während die Regierung in Kiew dem Kloster „Sabotage für Russland“ vorwirft, scheint die UOK schlicht ein weiteres Opfer der brutalen Missachtung der Menschenrechte durch das Selenskyj-Regime.

    Bereits Anfang Januar hatte Selenskyj dem Kloster alle Gottesdienste verboten.

    Ein Protest aus dem Vatikan oder von anderen religiösen Führern war bislang nicht zu hören. :::ALLES LESEN !!

  5. Nur um eines offensichtlich Erforderliche noch einmal klarzustellen:
    Der Konflikt in der Ukraine ist kein, in Buchstaben k e i n Büdnisfall !!!

    Dass von den Kriegstreibern seit Anfang so getan wird, als sei ein Verstoß gegen “NATO-Werte” – die sowieso keine Werte, sondern Unterwerfungsgesten sind !

    Ein fanatsierter Bündnisfall ist inzwischen als Hirnzersetzung angekommen …. Eine Art Rinderwahnsinn für Grün-Affine !!

    Der Konflikt in der Ukraine war von Anfang an NATO-provoziert!

    Und NATO heißt auch nicht mehrere gemeinsam, sondern alle nach der US-Pfeife !!!

  6. Baum will Putin vor den Internationalen Gerichtshof bringen und dafür noch ein Sondertribunal schaffen?
    Für wen hält der sich eigentlich?

    Da fallen mir nur die Verse von Wilhelm Busch ein:
    Wenn einer der mit Mühe kaum
    gekrochen ist auf einen Baum,
    schon glaubt daß er ein Vogel wär,
    so irrt sich der.

  7. Irritationen um Meldung von getöteten NATO-Offizieren in Lemberg/Lwiw

    Russische Raketen sollen NATO-Kontrollzentrum in einem Bunker zerstört haben

    https://www.freiewelt.net/nachricht/russische-raketen-sollen-nato-kontrollzentrum-in-einem-bunker-zerstoert-haben-10092592/#comment-form

    Das russische Militär startete einen Raketenangriff auf ukrainische Infrastruktureinrichtungen mit einer großen Auswahl an Raketen und zerstörte das geheime NATO-Hauptquartier in der Ukraine.

    Dabei sollen zahlreiche NATO-Offiziere getötet worden sein.

    So sollen sich in der laut russischer Meldungen komplett zerstörten Bunkeranlage zahlreiche NATO-Offiziere, auch aus den USA, aufgehalten haben.

    Den in den Berichten als »Schatten-Generalstab« bezeichneten NATO-Offizieren soll es »schlecht ergangen sein« …ALLES LESEN !!

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