
Eine Migrantenbande fällt 2020 in einem Stadtpark über eine wehrlose 15jährige Schülerin her. Sie wird immer wieder vergewaltigt, dabei gefilmt und ausgeraubt.
Nun hagelt es vor dem Hamburger Landgericht Bewährungsstrafen – mit einer Ausnahme.
Die Jugendkammer des Hamburger Landgerichts hat am Dienstag entschieden, daß acht von neun verurteilten Gruppenvergewaltigern auf freiem Fuß bleiben dürfen.
Sie hatten eine betrunkene und wehrlose Schülerin in einem Hamburger Stadtpark mehrfach vergewaltigt, schwer mißhandelt, ausgeraubt und Videos von der Tat gemacht.
Die Angeklagten im Alter zwischen 19 und 23 Jahren erhielten Bewährungsstrafen von ein bis zwei Jahren, ein 19jähriger Iraner muß für zwei Jahre und neun Monate in Jugendhaft.
Acht der neun Vergewaltiger haben laut Medienberichten einen Migrationshintergrund. Sie kommen unter anderem aus Polen, Ägypten, Libyen, Kuwait, dem Iran, Armenien und Afghanistan. (Der täglich Wahnsinn: ZDF manipuliert Diagramm über antisemitische Straftaten – Luxushotel zum Asylheim – Würzburg zwingt Rentnerin zum Auszug (Videos))

Nach Überzeugung des Gerichts haben die Männer im September 2020 das 15jährige schwer alkoholisierte und wehrlose Mädchen im Stadtpark in ein Gebüsch gezerrt. Zunächst hätten vier Personen sie vergewaltigt, wobei einer von ihnen ihr das Mobiltelefon und das Portemonnaie geraubt habe.
Danach hätten zwei Weitere die Schülerin sexuell mißbraucht. Im Anschluß vergingen sich die anderen drei an ihr. Von allen wurden Spermaspuren auf dem Opfer gefunden.
Täter zeigen keine Reue
Zeugen berichteten von zwei Videos, die die Verbrechen dokumentieren, jedoch direkt nach der Tat gelöscht worden seien. Weder die Polizei noch das Gericht konnten die Aufnahmen daher als Beweis verwenden.
Laut der BILD-Zeitung zeigte keiner der Angeklagten während des Prozesses Reue. Einer soll sogar während der Urteilsverkündung beinahe eingeschlafen sein.

Die Anwälte der Migranten argumentierten laut dem Blatt, daß die jungen Männer nun mal unter Testosteron gestanden hätten. Die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring sagte dazu: „Wir haben den Anspruch, daß sich auch unter Testosteron stehende junge Männer an das Gesetz halten.“
Der Prozeß hatte bereits im Mai 2022 begonnen. Nach 68 Verhandlungstagen und der Anhörung von 96 Zeugen und mehreren Sachverständigen sprach Meier-Göring am Dienstag das Urteil.
Es ist noch nicht rechtskräftig.
Gruppenvergewaltigungs-Urteil sorgt für Sturm der Entrüstung
Grüne Justizsenatorin und Richterverein sind entsetzt über Richterschelte und Anfeindungen nach dem Urteil zur Gruppenvergewaltigung von Hamburg. Es drohe „die Herrschaft der Straße“.


Nach dem Urteil gegen elf Gruppenvergewaltiger, von denen nur einer ins Gefängnis muß, hat sich Wut über die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring in den sozialen Medien entladen. Dies sorgt nun wiederum für Entsetzen beim Hamburger Richterverein und Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne).
Die Vorsitzende des Hamburgischen Richtervereins, Heike Hummelmeier, betonte, es handele sich nach 68 Verhandlungstagen um ein „differenziertes Urteil“. Daß jetzt „mehr oder weniger verhüllt zur Gewalt gegen die Richterin aufgerufen und der Wunsch geäußert wird, sie möge selbst Opfer einer Vergewaltigung werden“, sei nicht hinnehmbar.
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Die Kritiker lehnten „die demokratischen Strukturen und den Rechtsstaat ab und wollen die Herrschaft der Straße“.


Gruppenvergewaltigung: Neun Männer schuldig
Insgesamt elf Angeklagte, meist Migranten, waren in dem Mammutprozeß mit 96 Zeugen angeklagt, eine 15jährige im Hamburger Stadtpark im September 2020 mehrfach und in Gruppen vergewaltigt zu haben. Zwei Männer wurden freigesprochen, acht zu Bewährungsstrafen und einer zu einer zwei Jahre und neun Monate dauernden Haftstrafe verurteilt.
Hummelmeier zeigte sich „bestürzt über die unerträgliche Hetze gegen eine Kollegin“, die in diesem „schwierigen Fall“ die ihr nach dem Grundgesetz zugewiesene Aufgabe erfüllt habe.
Die Reaktion auf das Urteil über die Gruppenvergewaltigung in den sozialen Medien „ist ein gezielter Angriff auf den Rechtsstaat“.
Auch Hamburgs Justizsenatorin Gallina findet: „Es ist unerträglich.“

Ein Urteil könne man kritisieren, „wer aber Richterinnen und Richter beleidigt und bedroht, überschreitet eine rote Linie und begeht Straftaten“.
Video:
Quellen: PublicDomain/jungefreiheit.de am 30.11.2023
