
Hausdurchsuchungen wegen „Meinungsdelikten“ treffen immer mehr unbescholtene Bürger. Joana Cotar hat mit zwei erfahrenen Anwälten einen kompakten Leitfaden erstellt, der zeigt, wie Rechte gewahrt und teure Fehler vermieden werden – teilen und vorbereitet sein!
Immer wieder kommt es derzeit zu Hausdurchsuchungen, die mit sogenannten „Meinungsdelikten“ begründet werden. Betroffen sind inzwischen nicht nur prominente Kritiker wie Prof. Norbert Bolz (@NorbertBolz) oder libertäre Stimmen wie @Wnschmstr, sondern auch zahlreiche unbescholtene Bürger.
Viele Menschen sind in einer solchen Situation hilflos und wissen nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen – Fehler passieren schnell und können weitreichende Konsequenzen haben.
Deshalb hat die Bundestagsabgeordnete Joana Cotar einen klaren und praxisnahen Leitfaden zusammengestellt, der Betroffenen helfen soll, ihre Rechte zu wahren und typische Fehler zu vermeiden.
Bei der Erstellung wurde sie von den Rechtsanwälten Michael Werner und Markus Pretzell unterstützt, denen sie an dieser Stelle herzlich dankt. Beide stehen auch weiterhin für Rückfragen zur Verfügung. (Deutschland: Wenn die Polizei klingelt – und keiner da ist, oder nicht aufmachen will)
Prävention:
- Auf Handys, Computern etc. die biometrische Entsperrung (Face-ID/Fingerprint) nicht aktivieren.
- Telefonnummer des Anwalts schriftlich auf einen Zettel notieren.
- Falls man nicht allein wohnt, also mit Familie oder Mitbewohnern, mit ihnen oden über eine mögliche Hausdurchsuchung sprechen. Mit Kindern das Verhalten in so einem Fall am besten üben. Es hilft nichts, wenn man selbst alles richtig macht, aber die Kinder oder ein nervöser Partner Fehler machen.
- Selbst mental darauf vorbereiten, damit man in der Situation nicht den Kopf verliert.
1. Erste Sekunden – Verhalten klären:
- Handy: hat man die biometrische Entsperrung doch aktiviert, spätestens jetzt schnell deaktivieren, die Polizei darf es ansonsten – mit Zwang – vor dein Gesicht halten.
- Ruhig bleiben, höflich bleiben, nicht provozieren lassen, kein Widerstand leisten, sich auch nicht einschüchtern lassen.
- Beweismittel vernichten ist nicht strafbar, kann aber eine Untersuchungshaft auslösen (Verdunklungsgefahr) → daher nicht tun.
- Durchsuchung nicht in den Weg stellen, man riskiert sonst die vorübergehende Festnahme.
2. Klärung der Rechtsgrundlage:
- Namen und Dienstbezeichnungen der Beamten notieren.
- Durchsuchungsbeschluss bzw. Anordnung aushändigen lassen und prüfen:
– Ist die Adresse korrekt?
– Welche Räume sind angegeben? Auto? Keller?
– Welche Gegenstände werden gesucht?
– Ausstellungsdatum des Beschlusses? (Ein Durchsuchungsbeschluss ist ab Ausstellung 6 Monate gültig und muss danach erneuert werden.) - Beschluss kopieren und Kopie behalten.
- Laut und deutlich vor allen Anwesenden erklären: „Ich widerspreche dieser Maßnahme“, fragen, ob alle das gehört und verstanden haben, sich das von jedem einzelnen bestätigen lassen, und dafür sorgen, dass das dokumentiert wird –aber nicht Türen zuschlagen o.ä.
3. Rechtliche Unterstützung organisieren:
- Wenn vorhanden: eigenen Anwalt anrufen (die Durchsuchung kann er zwar kaum stoppen, aber Beratung ist wichtig).
- WICHTIG: Die Nummer des Anwalts auf Papier haben und dann entweder über Festnetz oder, falls man keins hat, mit dem Telefon eines der Polizisten anrufen – nicht mit dem eigenen Handy, denn dafür muss man es entsperren und spätestens dann nehmen einem die Polizisten das Handy weg.
- Die Beamten bitten mit der Durchsuchung zu warten bis der Rechtsbeistand da ist, dem müssen sie jedoch nicht nachkommen.
- Falls noch kein Anwalt: örtlichen Strafverteidigernotdienst kontaktieren:
https://deutscher-strafverteidiger-notdienst.de/ (Nummer schon vorher notiert haben). - Wenn gewünscht, einen Zeugen hinzuziehen
4. Währenddessen:
- Keinen freiwilligen Maßnahmen (Mitwirkung etc.) zustimmen.
- Nichts unterschreiben.
- Handys nicht entsperren, PINs nicht herausgeben, nicht unter Druck setzen lassen. („Haft“, „PIN hergeben“, „mit zur Wache kommen“ – egal!)
- Niemals Versprechungen glauben, dass kooperatives Verhalten das Verfahren erleichtern oder gar verhindern könnte – es ist immer ein Trick.
- Keine Gegenstände freiwillig herausgeben.
- Jeder Beschlagnahmung jedes einzelnen Gegenstanden widersprechen und den Widerspruch protokollieren lassen.
- Keine Aussagen zur Sache machen, auch nicht im Smalltalk; Vorsicht vor Spontanäußerungen!
- Überlegen, ob man bei der Durchsuchung dabei sein möchte; meist ist es besser, im Wohnzimmer zu warten, um Fehler zu vermeiden.
- Polizei nicht auf Fehler hinweisen. Das ist später Sache des Anwalts.
- Den Polizisten keine blöden Sprüche aufdrücken – höflich, aber bestimmt auftreten.
- Im Gegenzug auch nicht von den Polizisten durch Sprüche provozieren lassen.
5. Umgang mit beschlagnahmten Gegenständen
- Darauf bestehen, Kopien von mitgenommenen Unterlagen anzufertigen.
- Protokoll über beschlagnahmte Gegenstände verlangen, aber das Protokoll auf keinen Fall unterschreiben
6. Vernehmungssituation
- Befragung/Vernehmung findet oft am Ende statt – jede Aussage verweigern!
- Auch bei der Vernehmung gilt: Nichts unterschreiben!
- Wenn die Polizei sagt „Wir fahren zur Vernehmung aufs Revier“, dann ist das ist meist freiwillig! Daher Nachfrage: „Bin ich festgenommen?“ Wenn die Antwort „Nein“ lautet, nicht mitfahren, anbieten, das zu einem späteren Zeitpunkt zu machen, falls nötig.
7. Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- Bei jeder einzelnen erkennungsdienstlichen Maßnahme fragen, ob sie freiwillig ist.
Wenn ja: Verweigern.
Wenn nein: Widersprechen und das protokollieren lassen, aber nicht körperlich wehren.
8. Danach
- Eventuelle Schäden dokumentieren und ein Gedächtnisprotokoll anfertigen.
- Gegen die Hausdurchsuchung klagen, um Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen.
- Öffentlichkeit und Unterstützung suchen! Sich nicht dafür schämen, dafür gibt es keinen Grund. In den sozialen Medien darüber berichten. Je mehr absurde Fälle öffentlich werden, desto besser.
- Achtung: Vor dem Posten oder Weiterleiten von amtlichen Dokumenten (Durchsuchungsbeschluss etc.) unbedingt Rücksprache halten mit dem Anwalt!
9. weitere Anmerkungen
Eine Hausdurchsuchung findet meist aus drei Gründen statt:
- Beweise sichern, z.B. das Handy, um nachzuweisen, dass der Autor eines Beitrags ist
- Einschüchterung des Bürgers plus Bloßstellung vor der Nachbarschaft.
- Beifang finden, sogenannte „Zufallsfunde“, z.B. Bargeld oder Gold, dessen Herkunft man nicht erklärt werden kann, Drogen, WaHen oder beispielsweise der Chat mit dem Handwerker, den man schwarz beschäftigt. Wer zur gefährdeten Zielgruppe von Hausdurchsuchungen wegen Äußerungsdelikten gehört (also jeder, der nicht stramm linksgrün ist und das im Internet gerne mal blumig kundtut), sollte sich dessen im Vorfeld bewusst sein und dafür sorgen, dass sich in seiner Wohnung nichts dergleichen befindet.
Hier nochmal als pdf we.tl/t-H3Bm2PYBh3
Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 14.12.2025




