Karlsruhe verhandelt am 10. Juli über Euro-Klagen

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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 10. Juli über die Eil-Anträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt. Das teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit.

Die Kläger wollen verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Zustimmungsgesetze zu den Maßnahmen unterzeichnet, bevor das Gericht im Hauptsacheverfahren über die Rechtmäßigkeit entschieden hat. Damit würde die Zustimmung zu den Maßnahmen vorerst nicht wirksam.

Direkt nach Verabschiedung der Gesetze in Bundestag und Bundesrat am Freitagabend waren die ersten Klagen in Karlsruhe eingegangen. Kläger sind unter anderem die Fraktion der Linken im Bundestag sowie der Verein «Mehr Demokratie», dessen Verfassungsbeschwerde sich nach Angaben des Gerichts mehr als 12 000 Bürger angeschlossen haben; die Beschwerde wird von der früheren Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart vertreten.

Auch der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und eine Gruppe von Klägern um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider haben Eilanträge gestellt. Die Freien Wähler haben angekündigt, sich der Schachtschneider-Klage anzuschließen. In Karlsruhe liegen inzwischen weitere Klagen gegen die Euro-Beschlüsse vor, über die aber nicht mündlich verhandelt wird.

Die Klagen richten sich gegen die Gesetze zum Vertrag zur Einrichtung des permanenten Euro-Rettungsschirms ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus), zum Europäischen Fiskalpakt sowie zur einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, mit dem die Einführung eines Stabilitätsmechanismus für Euro-Staaten ermöglicht wird. Das Gericht hat Bundespräsident Gauck gebeten, bis zur Entscheidung über die Eil-Anträge mit der Unterschrift zu warten.

Die Kläger beanstanden im Wesentlichen eine Verletzung des Demokratieprinzips. Da der ESM-Vertrag zu einer unbegrenzten Haftung der Bundesrepublik führen könne, seien die eingegangenen Risiken nicht verantwortbar. Die EU werde zu einer Haftungs- und Transferunion. Der Fiskalpakt schränke mit seinen Regelungen zur Schuldenbegrenzung die Haushaltshoheit des Bundestags in unzulässiger Weise ein.

Im Eilverfahren beschränkt sich die Prüfung des Gerichts in der Regel auf eine Folgenabwägung. Die Richter vergleichen, was schlimmer wäre: Wenn sie die Maßnahmen vorläufig stoppen, obwohl sie sich bei genauerer Prüfung als rechtmäßig erweisen – oder wenn die Regelungen wirksam werden, sich aber im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen. Mit einer Entscheidung wird bis Ende Juli gerechnet.

Quelle: Badische Zeitung vom 02.07.2012

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