Endgültiges US-Urteil: Militärermächtigungsgesetz als Teil des NDAA verfassungswidrig

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Keine Blankovollmacht für undurchsichtige Anti-Terror-Repressalien gegen Bürger für die Regierung der USA: Hedges v. Obama, 12-cv-00331, US District Court, Southern District of New York (Manhattan).

Richterin Katherine B. Forrest hat nach US-amerikanischen Berichten am 12.September 2012 einen Teil des National Defense Authorization Act for 2012 für verfassungswidrig erklärt und dauerhaft blockiert, nachdem im Juni 2012 die einstweilige Verfügung gegen das Inkrafttreten erlassen wurde.

Mit § 1021 (b) in diesem Gesetz hätten unbequeme Bürger befürchten müssen, auf unbestimmte Zeit wegen Aktivitäten wie Berichterstattung und politischem Aktivismus in einem Militärgefängnis inhaftiert zu werden; allein auf “Verdacht der Bereitstellung einer umfassenden Unterstützung für Menschen, die Feindseligkeiten gegen die USA planen so wie Al-Quaida”.

“Die Kläger haben Beweise dafür präsentiert, dass die First Amendment-Rechte bereits geschädigt wurden und von der Aussicht, dass das Gesetz durchgesetzt wird, geschädigt werden. Die Öffentlichkeit hat ein starkes und unbestrittene Interesse an der klaren Erhaltung der Ersten und der Fünften Amendment-Rechte.

Die Verfassung zieht affirmative Grenzen an die Macht der Exekutive zu handeln, und diese Grenzen gelten in Zeiten des Friedens ebenso wie Zeiten des Krieges…

Dieses Gericht ist dafür verantwortlich, die Rechte, auf die es zu wahren geschworen hat, zu erhalten.” so die Richterin in ihrer 112-seitigen Urteilsbegründung.

Forrest stellte die Frage in dem Gutachten, ob schon ein Zeitungsartikel ausreiche, der günstig für die Taliban erscheine und diese somit unterstützt.

“Wie wäre es mit einem YouTube-Video? Wo ist die Grenze zwischen dem, was die Regierung als “journalistische Berichterstattung” oder als “Propaganda” betrachten würde. Wer wird solche Bestimmungen durchführen? Wird ein Büro eingerichtet, um Artikel zu lesen, Videos anzuschauen und Reden zu bewerten, um Urteile zu fällen in einem Spektrum, wo die Unterstützung “bescheiden” oder eine “wesentliche” ist?”, fragte die Richterin und stellte klar, dass während des Zweiten Weltkriegs, als der Oberste Gerichtshof übermässige Rücksicht bei verfassungsrechtliche Fragen auf die Exekutive und Legislative mit der Sanktionierung von Aktionen nahm, die “in der Regel jetzt als eine Peinlichkeit betrachtet werden”, wie die Internierung japanischer Amerikaner oder Nazi-Saboteur Richard Quirin während des Krieges, die auf Sicherheitsbedenken basierten.

Quellen: courthousenews.com/radio-utopie.de vom 13.09.2012

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