Bundestag legalisiert psychiatrische Zwangsbehandlung

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Der Deutsche Bundestages hat der Gesetzesvorlage der Regierungskoalition zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlungen mit Zustimmung der SPD angenommen; während sich Grüne/Bündnis90 enthielten, lehnt die LINKE die Reform ab.

Künftig dürfen Ärzte Patienten in stationären Einrichtungen und gegen ihren Willen behandeln, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

– der Patient kann die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen,
– es wurde versucht, den Patienten/Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen,
– die Zwangsmaßnahme ist nötig, “um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden”,
– der zu erwartende Nutzen des Eingriffs in die Selbstbestimmung überwiegt “die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich” und
– die Zwangsmaßnahme wurde durch ein Betreuungsgericht / Vormundschaftsgericht genehmigt.
– Ferner sieht das Gesetz die Einschaltung eines Verfahrenspflegers vor, der dem “besonderen Schutzbedürfnis” der Betroffenen Rechnung tragen soll.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, Irren-Offensive, Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg, Werner-Fuß-Zentrum und IAAPA Polska haben dazu die folgende gemeinsame Erklärung abgegeben:

Psychiatrie ist nackte Gewalt!

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 mit zwei Beschlüssen Rechtssicherheit geschaffen, mit denen es festgestellt hat, dass psychiatrische Zwangsbehandlung zwar überall praktiziert wurde, es aber in den 63 Jahren seit Bestehen dieser Republik noch nie ein grundgesetzkonformes Gesetz gab, das sie hätte legalisieren können.

In der Reaktion darauf, dass alle diese Gesetze immer grund- und menschenrechtlich illegal waren, hat die Psychiatrie nun offen sichtbar gemacht, dass sie tatsächlich nur ein Vergewaltigungssystem ist, das sich zur Täuschung der Öffentlichkeit in einem Helfer-mäntelchen versteckt hatte und sich angeblich immer gerade wieder reformiert habe. Diese falsche Fassade des “Helfens” und eines “reformerischen Fortschritts” konnte sie nun nicht mehr aufrecht erhalten, sondern musste ihr wahres Gesicht zeigen: ihre verbrecherische Gewaltfratze.

Wäre Helfen ihr inneres Ziel, wäre diese Gewaltausübung in der Profession als eine gesellschaftlich ihr aufgetragene Bürde empfunden worden und sie hätte diese Befreiung von der Gewaltausübung per höchstrichterlichem Beschluss freudig begrüßt. So aber musste sie ihren tatsächlichen Charakter offenbaren, sich decouvrieren, also alles Tarnen und Täuschen aufgeben und die sofortige Restaurierung der praktizierten Gewalttätigkeit als angebliche “Notwendigkeit” fordern: z.B. in Erklärungen der DGPPN und der DGSP, der psychiatrischer Gewalt immer hilfsbereit zur Seite stehenden Diakonie und der Richter des Deutschen Richterbundes. Wir sparen uns eine Aufzählung weiterer Speichellecker.

Der Bundestag ist heute den Rufen gefolgt und hat gehorsam im Eilverfahren ein Gesetz zur Legalisierung von Zwangsbehandlung verabschiedet. Dabei hat er alle Warnungen aus Rechtsgutachten und Briefen an alle Abgeordneten in den Wind geschlagen und systematisch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts missachtet.

So verhöhnt diese Legalisierung der zweitschwersten Grundrechtsverletzung nach der Todesstrafe mit Hilfe eines Gesetzestextes voller unbestimmter Rechtsbegriffe das Bundesverfassungsgericht und seine Forderungen. Haben die Richter doch 2011 explizit festgelegt, dass ein Gesetz die Umstände der Zwangsbehandlung genau festzulegen, also bestimmte und klar definierte Kriterien für die Anwendung zu benennen habe. Es darf eben gerade nicht gutachterlicher und richterlicher Willkür überlassen bleiben, wer mit staatlichem Segen Körperverletzung zu erdulden hat.

Gleichzeitig hat damit der Bundestag die Bedingungen, die der Bundesgerichtshof im sogenannte “Rezepturteil” schon 2006 für jede Zwangsbehandlung gesetzt hat, völlig außer Acht gelassen. Mehr Rechtsunsicherheit hätte der Gesetzgeber also kaum schaffen können und selbstverständlich rufen wir alle Betroffenen auf, diese Rechtsunsicherheit zu nutzen und sich mit rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen, koste es was es wolle. Wir werden dazu in Kürze noch fachanwaltlich geprüfte Tipps und Hinweise veröffentlichen.

PDF Donwload-Link vom Bundesrat

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Fazit: Willkommen in der NWO / EU!

Ihre persönliche Entscheidung, Vernichtung und Zwangsbehandlung, oder Freiheit und Welt-Frieden.

URKUNDE 146 schafft den Welt-Frieden und stellt die Heimat wieder her!

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Urkunde 146 ist laut Artikel 139 GG + 146 GG sofort pflichtgemäß umzusetzen!

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Brauner ODER Blauer Punkt!

Quellen: gegen-stimmen.de vom 17.01.2013

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30 comments on “Bundestag legalisiert psychiatrische Zwangsbehandlung

  1. Allso ich war zweimal in der Psychatrie weil ich mir das Leben nehmen wollte und kann sicher sagen wenn mann eh schon am Ende ist gibt einem das den Rest! Zum Glück hab ich in Eigenverantwortung die Kurve da raus gekriegt! Kann nur jedem empfehlen alles daran zu setzen nicht in diese Mühle zu geraten! – Wer liefert denn endlich diese Entscheidungsträger ein, die eine Gefahr führ sich und jeden anderen sind! Ausserdem tragen nicht sie ihre Entscheidungen sondern die anderen heißt wir! – Gut möglich das mit dem Kriterienkatalog der sich toll verdrehen lässt, sich die Polit. und Gesellschaftskaberetisten und Aktivisten die aussersich sind aufgrund all dieserMenschenverachtenden Frechheiten ans Bett geschnallt wiederfinden! Alles in allem ist diese ganze Entwicklung nicht nur dieses Themas höchst allarmierend und wiederwärtig!!! Und dann noch ein Verfahrenspfleger !!WÜRG!! Gerade deshalb ALLES LIEBE VIEL WESHEIT UND KRAFT Moritz

  2. Bin auch Psychiatrie erfahren bei mir war die Diagnose der Ärtzte eine Schidzoaffektive Störung…
    Meine Ärzte sagten mir ich müsse ein Leben lang Tabletten nehmen….
    Mindestens jedoch über 5 jahre…
    Ich habe die aber Abgesetzt da ich Nebenwirkungen hatte….
    Dann meinen Willen Trainiert und mich drüber informiert wie wichtig es ist den Kopf frei zu bekommen….
    Der ist Jetzt frei und es geht mir bestens…
    Wichtig ist es Positiv zu Denken…
    Und sich den richtigen Freundeskreis der einen aufbaut zu suchen…

  3. @Moritz gut das Du noch lebst, dann kann es doch so scheiße gar nicht gewesen sein. Und klar zieht Dich das da runter wenn man die ganzen benebelten und verwirrten Menschen sieht. In der Regel kommt man aber auf die geschlossene aus Schutz und man wird nach Stabilisierung innerhalb weniger Tage entlassen.
    Ich musste grade eine Person die mir nahe steht einweisen lassen. Die Person war auch Suizid gefährdet und ich war froh das ich überhaupt so eine Möglichkeit hatte die Person gegen ihren Willen einweisen zu lassen. Der direkte und persönliche Kontakt hat mir die Person untersagt bzw. war auch die Entfernung zu weit um dort hinzufahren. Mittlerweile ist die Person wieder runter von der geschlossen (nach 2 Tagen!) und ist auf eine offene gekommen, in der sich die Person aber freiwillig befindet. Meistens sind Suizid-Gedanken nämlich teil einer extremen depressiven Störung die infolge von Mangelerscheinungen in den Gehirnrezeptoren auftritt, welches behandelt mit Medikamenten behandelt werden kann.
    @Thomas
    Zitat: „Wichtig ist Positives Denken“ – das stimmt aber für viele Patienten ist das alles andere als leicht, vor allem wenn man seid langen in einem negativen Gedankenstrudel lebt (das weiß ich aus eigener Erfahrung) Um so erfreulicher das Du das geschafft hast, leider klappt das bei vielen Menschen nicht.

    – der Patient kann die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen,
    empfinde ich als Sinnvoll, grade wenn man wie in meinem Fall eine Person hat die dringend Hilfe braucht, selber aber nicht in der Lage dazu ist sich Hilfe zu holen.

    – es wurde versucht, den Patienten/Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen,
    auch das empfinde ich als Sinnvoll, einige Menschen die verwirrt und verwahrlost sind helfen zu dürfen.

    – die Zwangsmaßnahme ist nötig, “um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden”,
    das empfinde ich nur gut, wenn es dabei nicht um lebenserhaltende Maßnahmen gilt und die Person dies vorher abgelehnt hat.

    – der zu erwartende Nutzen des Eingriffs in die Selbstbestimmung überwiegt “die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich” und
    damit kann ich weder inhaltlich noch vom Verständnis etwas anfangen.

    – die Zwangsmaßnahme wurde durch ein Betreuungsgericht / Vormundschaftsgericht genehmigt.
    dann sollte es sowieso klar sein.

    – Ferner sieht das Gesetz die Einschaltung eines Verfahrenspflegers vor, der dem “besonderen Schutzbedürfnis” der Betroffenen Rechnung tragen soll.
    hierbei gibt es immer wieder Menschen die das ausnutzen, aber leider muss es auch solche Personen geben und es gibt da auch viele Menschen die sich für andere Aufopfern.

    Mein persönliches Fazit:
    Ich würde mir für den Fall der Fälle, weil niemand vor Geisteskrankheiten gefeit ist, ein Papier aufsetzen und notarielle beurkunden lassen was im Falle einer Krankheit mit mir passiert und wie man mit mir umzugehen hat. Dies kann im „Zweifelsfall“ helfen bei Auseinandersetzungen mit Ärzten.

    PS: Nein, ich bin kein Psyichater , Psychologe noch in irgendeinem Verwandten Bereich tätig, sondern selber ein leidgeprüfter….

    1. Das Sie jemand sind, der nicht an dem Millionengeschäft provitiert waage ich ganz stark zu bezweifeln!!!
      Diese Menschenrechtsverletzung nicht richtig verstanden zu haben, passt garnicht zu ihrem Bildungsstand! Eventuell könnte ich mir vorstellen das mal einer, den Sie gerade kennen GLÜCK hatte und nicht nur abhängig von Psychopharmaka gemacht worden ist!!! Wenn dieser aus ihrem Bekanntenkreis sofort Medikamente erhielt, ist es kaum vorstellbar, in einer so selten vorkommenden gute Behandlung gewesen zu sein. Jeder hat das Recht, >>zumindest gehabt<<, auf 3 Wochen Behandlung ohne Psychopharmaka und einer guten aber teuren Psychotherapy. Natürlich kein Vergleich zu den Milliarden Umsätzen durch die Pharmainddustrie!!!

      "Dies entspricht nur meiner persönliche Meinung und verweise auf unsere Meinungsfreiheit; Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) !!!"

    2. Das Sie jemand sind, der nicht an dem Millionengeschäft provitiert waage ich ganz stark zu bezweifeln!!!
      Diese Menschenrechtsverletzung nicht richtig verstanden zu haben, passt garnicht zu ihrem Bildungsstand! Eventuell könnte ich mir vorstellen das mal einer, den Sie gerade kennen GLÜCK hatte und nicht nur abhängig von Psychopharmaka gemacht worden ist!!! Wenn dieser aus ihrem Bekanntenkreis sofort Medikamente erhielt, ist es kaum vorstellbar, in einer so selten vorkommenden gute Behandlung gewesen zu sein. Jeder hat das Recht, >>zumindest gehabt<<, auf 3 Wochen Behandlung ohne Psychopharmaka und einer guten aber teuren Psychotherapy. Natürlich kein Vergleich zu den Milliarden Umsätzen durch die Pharmainddustrie!!!

      "Dies entspricht nur meiner persönliche Meinung und verweise auf unsere Meinungsfreiheit; Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) !!!"

      Bitte entschuldigen Sie das wiederholte Kommentieren. Der Link zu meiner Website funktionierte nicht.

  4. Kurz gesagt…..Gott gab uns Menschen den freien Willen und würde nie eingreifen.Der Mensch aber handelt zuwieder und bricht den Willen eines Menschen weil er in gewissen Positionen der Macht glaubt über ein Schicksal entscheiden zu dürfen.Dazu kann man nur den Kopf schütteln und feststellen mit welch einer Art Arroganz Politiker und Ärzte vorgehen und damit Gott spielen.
    Jeder Mensch hat ein Selbstbestimmungsrecht und solange er keine Gefahr für andere darstellt darf ihm der freie Wille nicht entzogen werden.

  5. Wie kann es möglich sein dass eine Gruppe von ca. 40 Personen über ein Gesetz abstimmen darf??? Haben wir nicht mehr als 600 Abgeordnete gewählt.Wieso reichen dann bitte 8 % um eine Abstimmung vorzunehmen.Hey Leute wir werden immer mehr verarscht.Das kann nicht rechtens sein,das grenzt an Diktatur und hat nichts mit demokratischer Abstimmung mehr zu tun.Ich hab ne Mordshalskrause seit ich weiß das 40 Menschen über 80 Mio. bestimmen dürfen!

    1. Dann wehre wehre auch Du dich schließ dich unseren Protesten an. Ich überlege bereits wegen einer Verfassungsklage aber im Artikel steht ja das dieses durch Anwälte geprüft wird.
      Herzlich Willkommen seien die jenigen die genau wie auch ich endgültig die Nase voll haben und auch durch verbreiten solcher Informationen bzw öffentliches äußern ihrer Meinung etwas ändern wollen. Auch Demonstrationen wird es nun häufiger geben.

    2. Dann wehre wehre auch Du dich schließ dich unseren Protesten an. Ich überlege bereits wegen einer Verfassungsklage aber im Artikel steht ja das dieses durch Anwälte geprüft wird.
      Herzlich Willkommen seien die jenigen die genau wie auch ich endgültig die Nase voll haben und auch durch verbreiten solcher Informationen bzw öffentliches äußern ihrer Meinung etwas ändern wollen. Auch Demonstrationen wird es nun häufiger geben.

      Bitte um Entschuldigung, auch hier funktionierte der Link nicht.
      Tut mir Leid.

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