Deutschland: Am Anfang der Einheit stand eine Lüge (Videos)

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19.01.2004: Wie die Regierung Kohl aus Eigennutz die Enteignungen in Ostdeutschland legitimierte und die Verfassung verbog.

Am Anfang der glücklichen Wiedervereinigung stand ein Verfassungsbruch, die zweite Enteignung der Opfer sowjetischer Konfiskationen zwischen 1945 und 1949. Er wurde legitimiert von zwei Urteilen des höchsten deutschen Gerichts. Vorbereitet hatten ihn deutsche Spitzenbeamte, in Kauf genommen und befördert wurde er von ost- und westdeutschen Politikern, unter ihnen Lothar de Maizière, Wolfgang Schäuble, Klaus Kinkel, Hans- Dietrich Genscher und zuletzt (oder zuerst) von Helmut Kohl und seinen Helfern im Kanzleramt. Der Bundestag hat den Verfassungsbruch 1990 im Einigungs-vertrag sanktioniert.

In den kommenden Wochen und Monaten wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein erstaunliches historisches Geflecht von politischen und juristischen Irreführungen entwirren. Es geht um die entschädigungslose Enteignung von 13699 Betrieben und Gütern mit 3,3 Millionen Hektar agrarischen und industriellen Nutz-flächen, von Fabriken, Handwerksbetrieben, Guts- und Handelshäusern samt Inventar im Wert von circa 200 Milliarden Euro durch die sowjetische Militäradministration und durch Behörden der sowjetischen Besatzungszone.

Die Bundesregierung und die Länder haben sie 1990 nachträglich legitimiert und damit Teile der Staatsbeute zum zweiten Mal kassiert. „Die Enteignungen auf besatzungs-rechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage sind nicht mehr rückgängig zu machen“, heißt es im Einigungsvertrag und – als gälte es, das schlechte Gewissen zweifelnder Bonner Parlamentarier zu beruhigen – fast wortgleich in einer nach-gelieferten Ergänzung im Grundgesetz (Artikel 143).

Mit dem Vorwurf, damit gegen die Grundrechte verstoßen zu haben, wird die Bundes-regierung (zum dritten Mal) von den betrogenen Eigentümern und ihren Erben verklagt, diesmal in Straßburg.

Die so genannte Bodenreform in Ostdeutschland („Junkerland in Bauernhand“) war einhergegangen mit Plünderungen, Verhaftungen und auch mit Einweisungen in die Konzentrationslager Sachsenhausen und Buchenwald. Die Sowjets betrieben die KZs nach 1945 weiter. Jene „Reform“ traf alle Bauern und Großgrundbesitzer mit einem Eigentum von mehr als 100 Hektar, aber auch 4278 Landwirte mit kleineren Flächen. Der gesamte agrarische und industrielle Mittelstand (und nicht nur der Großgrundbesitz) Ost-deutschlands wurde nach leninistischem Vorbild eliminiert. Etwa ein Drittel der Felder, Wiesen und Wälder verteilten die Sieger und ihre KPD-Helfer in Parzellen bis zu 15 Hektar an Vertriebene und Landarbeiter. Drei Jahre später verschwanden auch diese im Pachtbesitz der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften.

Der Arbeiter- und Bauernstaat hatte in den fünfziger Jahren keine eigenständigen Bauern mehr. Der Entrechtung der Arbeiter – der zweiten nach 1933 – wandte er sich kurz darauf zu. Erst einmal wollte er sich, ganz marxistisch-leninistisch, alle Produktions-mittel aneignen – zumindest jene, die der große Bruderstaat nicht abtransportiert hatte. Die ostdeutschen Äcker konnten die Sieger nicht mitnehmen.

Fünfzig Jahre später stellten die „Neubauern“ der „Bodenreform“ fest, dass ihre Eigen-tumsrechte in einem Nachfolgegesetz zum Einigungsvertrag missachtet wurden. Sie klagten. Vorige Woche hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass entschädigungslose Enteignungen jener rund 70000 „Neubauern“, denen die Klein-parzellen nach 1949 zugefallen waren, gegen die Menschenrechtskonvention verstößt. Auf Bund und Länder kommen Ausgleichszahlungen in Höhe von einer Milliarde Euro zu.

Was russisches Recht war, soll deutsches Recht bleiben

Aber das ist nur der Anfang. Denn vom Donnerstag an verhandelt dasselbe Gericht mehrere Klagen der von den Sowjets vertriebenen Alteigentümer gegen die Bundes-regierung.

Ihre Chancen zu gewinnen stehen gut. Denn wenn das Grundrecht auf Eigentum oder auf angemessene Entschädigung für die „Neubauern“ gilt, dann erst recht für jene Bürger, die bis 1949 erbarmungslos binnen weniger Tage von ihrem Eigentum verjagt worden waren, als gälte es, dem historisch abgestorbenen Feudalismus im 20. Jahrhundert den ver-späteten Garaus zu machen. Die wenigsten dieser Bauern oder Fabrikanten waren Ab-kömmlinge von „Junkern“, jenen Karikaturen marxistischer Geschichtsschreibung, die Walter Ulbrichts KPD zu befrackten „Steigbügelhaltern des Faschismus“ ernannt hatte.

Die Regierungen Kohl und de Maizière haben diesen totalitären Akt im Geiste der kommunistischen Kulakenverfolgung im Einigungsvertrag für unumkehrbar und rechtens erklärt. Die Volkskammer befürchtete eine „Landnahme“ durch Westdeutsche. Der größte Teil der Immobilien lag allerdings nicht im Privat-, sondern im Staatsbesitz („Volkseigentum“) der DDR. Nun gehört er den neuen Ländern und dem Bund.

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Das Bundesverfassungsgericht stimmte der zweiten Verstaatlichung in zwei Urteilen zu. Ein 1994 nachgeschobenes, handwerklich monströses Gesetz sieht eine „Ausgleichsleistung“ für Opfer der „Bodenreform“ von maximal fünf Prozent des Vermögenswerts vor, abzüglich bereits geleisteter Lastenausgleichszahlungen. Die Regierungsgeste voller Einschränkungen resultierte bisher im blanken Nichts.

Verhandlungsgegenstand in Straßburg ist von dieser Woche an die historische Verwässerung des Grundrechts auf Eigentum. Die Kläger verlangen zumindest angemessene Entschädigung, wo Restitution nicht mehr möglich ist (zum Beispiel, weil die „Neubauern“ oder ihre Erben Rechtsansprüche geltend machen können).

Politisch gesehen, geht es jedoch um einen einmaligen Skandal: Hand in Hand mit der Volkskammer und dem Bundesverfassungsgericht unter der Präsidentschaft Roman Herzogs hat die Bundesregierung den Bundestag und die Altbesitzer im Jahre 1990 hinters Licht geführt. Es hagelte Lügen von höchster Stelle.

Die größte Lüge: Die Sowjetunion habe die Wiedervereinigung abhängig gemacht von der Unwiderruflichkeit hoheitlicher Akte bis 1949 in ihrer Besatzungszone, kommunistisch legitimierte Landnahme inklusive. Mit diesem Argument wurden über 100 Zweifler im Bonner Parlament ruhig gestellt – und das Bundesverfassungsgericht folgte ihm ein Jahr später. Die Enteignungen, so sein Hauptargument, seien rechtskräftig, „weil die Bundes-regierung auf diese Bedingungen eingehen musste, um die Einheit Deutschlands zu erreichen“. Zeugen für diese Behauptung, zum Beispiel Wolfgang Schäuble und Hans-Dietrich Genscher, wurden nicht geladen.

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Das durch und durch politische Urteil Karlsruhes kann im Nachhinein nicht verwundern. Wie erst später bekannt wurde, hatte Roman Herzog – damals noch Präsident des Bundesverfassungsgerichts – die ostdeutsche Regierung de Maizière im Sommer 1990, aber wahrscheinlich auch den Vertragsunterhändler Schäuble im Vorfeld des Einigungs-vertrags beraten – Gewaltentrennung hin oder her.

Das zentrale Argument der Regierung Kohl und des Verfassungsgerichts, die sowjetische Regierung hätte die deutsche Einheit torpediert, wären die Konfiskationen nebst Boden-reform rückgängig gemacht worden, ist jedoch historisch völlig haltlos.

In Wirklichkeit hatte die sowjetische Regierung in einem Aide-mémoire lediglich die Legitimität ihrer Besatzungsmaßnahmen außer Frage gestellt, nicht aber mögliche innerdeutsche Restitutionen und Entschädigungen. Jene Forderung signalisierte allenfalls das symbolische Rückzugsgefecht einer moribunden Staatsideologie des Volkseigentums – wahrscheinlich auf Druck des letzten SED-Ministerpräsidenten Hans Modrow. Allerdings hatte die Bundesregierung schon zu diesem Zeitpunkt ihr Auge auf den russischen Beutezug nach 1945 geworfen: Im Wert der Latifundien verbarg sich ein Finanzierungsfonds für die Kosten der Wiedervereinigung. Und so gibt es auch kein bekanntes Dokument westdeutschen Widerstands gegen die legalistische Formel aus Moskau. In Wirklichkeit war sie willkommen; denn sie ließ sich als politisches Instrument gegen die Alteigentümer einsetzen.

In Moskaus politischer Verhandlungsstrategie mit den Deutschen und den Westmächten spielte sie überhaupt keine Rolle. Mit den Worten des ehemaligen Außenministers Eduard Schewardnadse in einem Spiegel-TV-Interview aus dem Jahr 1994: „Bei den Besprechungen zur Wiedervereinigung ist dieses Thema nicht erörtert worden. Weder im Stab von Gorbatschow noch im Außenministerium kam diese Frage auf. Vorbedingungen in Bezug auf die Wiedervereinigung haben wir nicht gestellt. Über die Enteignungen oder über die Unumkehrbarkeit dieses Prozesses wurde nicht gesprochen. Nein.“

Ganz anders Helmut Kohl am 30. Januar 1991 vor dem Bundestag: „Der Fortbestand der Maßnahmen wurde von der Sowjetunion zu einer Bedingung für die Wiedervereinigung gemacht. Ich sage klar: Die Einheit Deutschlands durfte an dieser Frage nicht scheitern.“ Das stimmte hinten und vorne nicht, und Helmut Kohl hätte es wissen müssen.

Michail Gorbatschow erinnert sich genau

Sieben Jahre später bezeichnete Gorbatschow den Kern dieser Behauptung als „einfach absurd“. Und in der Tat – warum hätte er der Nato-Mitgliedschaft ganz Deutschlands zustimmen, aber die Wiedervereinigung an der innerdeutschen Eigentumsfrage scheitern lassen sollen? So verwundert es nicht, dass im Zwei-plus-Vier-Vertrag das angebliche Einigungshindernis nicht auftaucht.

Die zweite Rechtfertigung des „Restitutionsausschlusses“ für die Opfer der Enteignungen bis 1949 ist so überraschend wie durchsichtig: Die Karlsruher Richter weisen in ihrem ersten „Bodenreform“-Urteil nicht nur auf die angeblichen russischen Bedingungen hin, sondern auch auf die Geschichte. Das Grundgesetz mitsamt seinen menschenrechtlichen Eigentumsgarantien sei ja zwischen 1945 und 1949 noch gar nicht in Kraft gewesen.

Mithin könne sich kein Kläger auf seine Grundrechte berufen. Anders gesagt: Sowjetisches Besatzungsrecht obsiegt über Gerechtigkeit. Damit war den Karlsruher Richtern eine neue Definition des „Ewigkeitswertes“ der Grundrechte gelungen: Die deutsche Rechtsewigkeit beginnt erst 1949, und zwar im Westen – nebst dem Allein-vertretungsanspruch der Bundesregierung. Die Präambel des Grundgesetzes („Es gilt für das gesamte Deutsche Volk“) war offenkundig ein Irrtum, auf den sich niemand mehr berufen dürfe.

Die seltsamste Rechtfertigung der Karlsruher Urteile lieferte der Bielefelder Rechts-gelehrte Hans-Jürgen Papier (CSU): Wenn Eigentum wirklich eine Bedingung von Freiheit sei, dann dürften die Opfer der Konfiskationen keine Eigentums-Ansprüche erheben; denn sie sind ja längst frei. Also können sie heute nicht behaupten, ihre „ökonomisch fundierte individuelle Freiheitsentfaltung“ sei gefährdet. Anders gesagt: Bestohlen, aber glücklich – was will der Mensch mehr? Mit dieser shock-and-awe- Doktrin war der Weg des Bielefelder Rechtsgelehrten nach Karlsruhe geebnet. Er ist Roman Herzogs Nachfolger.

Die Mülheimer Politikwissenschaftlerin Constanze Paffrath hat in einer mit summa cum laude bewerteten Dissertation (Macht und Eigentum, Boehlau-Verlag, 2004) auf mehr als 550 Seiten die Dokumente dieses wohl erstaunlichsten Verfassungsbruchs der deutschen Nachkriegsgeschichte mit wissenschaftlicher Akribie und detektivischem Fleiß zu-sammengetragen – lauter Indizien einer empörenden politischen Manipulation.

Die Affäre wird solange nicht in die Vergessenheit absinken können, so lange die Politiker leben, die sich an dem üblen Spiel mit dem Grundgesetz beteiligt haben. „Mit dem so genannten Volkseigentum, das organisierte Verantwortungslosigkeit darstellt,“ sagte Otto Schily im 1991 im Bundestag, „haben wir miserable Erfahrungen gemacht.“ Die werden sich vor dem Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte wiederholen, zumal sich jenes „Volkseigentum“ zu einem beträchtlichen Teil immer noch im Staatsbesitz befindet.

Kohls Schachzug sollte helfen, die ersten Landtagswahlen in Ostdeutschland im Oktober 1990 für die CDU zu gewinnen (was gelang) und die Kosten der Wiedervereinigung abzudecken (was nicht gelang). Doch die Tricksereien gingen auf Kosten der Verfassung. Nun stellt sich heraus: Es gibt noch Richter in Europa. Und vielleicht werden sie feststellen, dass die Bodenreform-Urteile in Karlsruhe ihr Papier nicht wert waren.

Video: Enteignungen in Deutschland

Mehr zu der Jahrhundert-Täuschung

Das Grundgesetz ist keine Verfassung!

Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlungen besetzten Gebiet, gegeben von der Siegermacht oder den Siegermächten für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan.

Definition eines Grundgesetzes (GG): Lt. Creifelds Rechtswörterbuch, 17. Auflage vom Verlag C.H. Beck, München 2002.

Wiedervereinigung?

2009 im Handelsblatt erschienen: SPD – Vorsitzende Franz Müntefering:

Es habe nie wirklich eine Wiedervereinigung gegeben, die DDR sei vielmehr der Bundesrepublik “zugeschlagen worden”.

“Das Ganze leidet darunter, dass wir 1989/90 nicht wirklich die Wiederver-einigung organisiert haben, sondern die DDR der Bundesrepublik zugeschlagen haben”, sagte der SPD-Vorsitzende. “Das ist nicht aufgearbeitet.”

Der 2 plus 4 Vertrag ist kein Friedensvertrag!

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag (vollständiger amtlicher Titel: Vertrag über die ab-schließende Regelung in bezug auf Deutschland; daher auch kurz als Regelungsvertrag bezeichnet) ist ein Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik sowie Frankreich, der Sowjetunion, Großbritannien und den Vereinigten Staaten. Er machte den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands frei, wurde am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet und trat am 15. März 1991, dem Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde, mit einer offiziellen Zeremonie in Kraft.

Video: Über die Wiedervereinigung Deutschlands und die heutige militärischpolitische Situation im Land befragte RIA Novosti den russischen Sicherheitsexperten Alexej Fenenko.

Auszug aus: Nr. 354: Drittes Treffen der Außenminister der Zwei plus Vier, 17.7.1990. Nr. 354B: Anlage 2 Protokoll des französischen Vorsitzenden, 17.7.1990. Deutsche Einheit, S. 4069 (vgl. Dt. Einh., S. 1369-1370) (c) Oldenbourg Verlag

Der Außenminister Polens, Krzysztof Skubiszewski, weist darauf hin, daß nach Ansicht der polnischen Regierung diese Erklärung keine Grenzgarantie durch die vier Mächte darstellt. 

Der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, weist darauf hin, daß er zur Kenntnis genommen hat, daß diese Erklärung für die polnische Regierung keine Grenzgarantie darstellt. Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, daß die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d. h. daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind…

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Enteignungen, keine Wiedervereinigung, kein Friedensvertrag – wann wollt Ihr endlich wach werden???

Quellen: PRAVDA TV/Wikipedia/ZeitOnline vom 04.10.2013

Weitere Artikel:

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0 comments on “Deutschland: Am Anfang der Einheit stand eine Lüge (Videos)

  1. Hat einer der Alliierten den Deutschen den Friedensvertrag angeboten – ein Staat der UNO angeboten, dass Deutschland aus der Feindstaatenklauses kommt? Wohl nicht!

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