Doch zu einem solchen Experiment hat die österreichische Bevölkerung keine Einverständniserklärung gegeben. Zudem besagt auch der Nürnberger Kodex von 1947, dass eine Einverständniserklärung vor jeglichen Experimenten am Menschen verpflichtend ist. So gesehen ist der Ausbau von 5G natürlich ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex(5G & Coronavirus: Pandoras Büchse entwichen…).


Aus dem Nürnberger Kodex geht Folgendes hervor:
„Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können.
Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen.
Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.“
In Brüssel wurde beispielsweise aus genau diesem Grund ein Pilotprojekt zur Schaffung eines 5G Netzes gestoppt. Die regionale Umweltministerin Céline Fremault meinte diesbezüglich: „Ich kann eine solche Technologie nicht begrüßen, wenn die Strahlungsstandards, die den Bürger schützen müssen, nicht beachtet werden, ob 5G oder nicht. (…) Die Brüsseler sind keine Versuchskaninchen, deren Gesundheit ich mit Gewinn verkaufen kann. Wir dürfen da keine Zweifel offen lassen.“
Neben Brüssel hat auch der Schweizer Kanton Genf den Aufbau von 5G-Antennen gestoppt (ARD Tatort zeigt perfide Mind Control-Folter, doch der Mainstream schweigt eisern: Ist der Grund dafür 5G?).
Laut EU-Recht gilt als Leitprinzip das Vorsorgeprinzip, welches bei Unsicherheit in Bezug auf eine Technologie angewendet werden muss, da man sich sonst in einem unkontrollierten Experiment befindet, bei dem die Konsequenzen unbekannt sind.
Die verheerenden Konsequenzen für Mensch und Umwelt von 5G werden im internationalen wissenschaftlichen Appell „Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum“ dokumentiert, den, laut den neuesten Statistiken, 3.874 Wissenschaftler – 2.373 Doktoren – 6.668 Ingenieure – 7.933 Psychologen, Psychotherapeuten und Sozialarbeiter – 3.552 Krankenpfleger – 1.296 Organisationen – unterschrieben haben.


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Dass die Implementierung von 5G illegal ist, geht aus einem Rechtsgutachten der dänischen Anwaltskanzlei Bonnor Advokator hervor: „Conclusion and final remarks. It is the conclusion of this legal opinion that establishing and activating a 5G-network, as it is currently described, would be in contravention of current human and environmental laws enshrined in the European Convention on Human Right, the UN Convention on the Rights of the Child, EU regulations, and the Bern- and Bonn-conventions. The reason is the very significant body of scientific documentation available, showing that radiofrequent electromagnetic radiation is harmful and dangerous to the health of humans (particularly children), animals and plants. This also applies when the radiation remains within the limits recommended by ICNIRP and currently used in Denmark as well as broadly within the EU.“