
Endlich ist der Beweis erbracht – und großen Dank ans ZDF für den wohl wertvollsten Aufklärungsbeitrag des Jahres: Alltags-Atemschutzmasken haben keinerlei Schutzwirkung und sind zur Eindämmung der Virusausbreitung vollkommen sinnlos!
Die absurd teure Geisterveranstaltung in der Silvesternacht vorm Brandenburger Tor – moderiert von der sondereigenen 50plus- bzw. Uhu-(„unter-hundert“)-Moderatorenfraktion bestehend aus Andrea Kiewel und Johannes B. Kerner – war zwar künstlerisch wertlos und vom Entertainment-Faktor her so grottig, dass sie dem inoffiziellen Slogan „Mit dem Zweiten pennt man besser ein“ genügen konnte.
Doch für eines erwies sich die schwarze Bühnenkulisse mit reichlich Gegenlicht dann doch als großer Segen: In bester Ausleuchtung war, dank frostiger Außentemperaturen, jeder kondensierende Atemhauch deutlich zu erkennen.
Vor allem der Auftritt von Giovanni Zarella („Bella Ciao“) ließ sich, deutlich sichtbar auch für jeden vermummungsgeilen Maskenfetischisten, klar sehen, wie ungehindert Wolken von Atemluft durch die Poren der korrekt sitzenden Stoffmasken strömten – und zwar nicht an den Seiten oder nur eng vorm Gesicht zu sehen, sondern in weit ausladenden Schwaden, die sich über die gesamte Bühne in Windeseile verteilten – auch bei annähernder Windstille und ohne große Luftzirkulation.
Insofern es sich bei den sichtbaren Wolken um kondensierende Tröpfchen handelt, eben die berühmten „Aerosole“, die immer noch ein 100- bis 500-fach größeren Durchmesser als die von ihnen mittransportierten Viren haben, war damit einmal mehr eindrucksvoll bewiesen, dass die bundesweit zwangsverordneten Gesichtslappen Corona in etwa soviel zurückhalten wie ein Maschendrahtzaun eine Honigbiene.
Aerosole sichtbar für jedermann
Und falls der eine oder andere Obergescheite nun hofft, es habe sich bei den sichtbaren weißen Schwaden ja gar nicht um Atemluft gehandelt, sondern um Reste der Nebelmaschine, die ebenfalls in manchen Passagen des Playbacks zum Einsatz kam:
Nein, deren Effekte sind von den Luftwolken der Playback-Sänger deutlich zu unterscheiden (siehe ab Minute 11:30 im Video des Auftritts hier auf Youtube).
Danke vielmals insofern, ZDF, dass Ihr damit noch rechtzeitig vor Ende des Corona-Wahnsinnsjahr 2020 den ultimativen Beweis erbracht habt, wie komplett sinnlos diese – die Deutschen seit nunmehr einem Dreivierteljahr willkürliche knebelnde – Schikane der Dauermaskerade tatsächlich ist.
Das war fürwahr ein nobler Aufklärungsbeitrag der Öffentlich-Rechtlichen, jeden Cent Zwangsgebühren wert – und er erfolgte nicht in „Löwenzahn“, nicht in „Wer weiß denn sowas“, nicht in der „Sendung mit der Maus“ – sondern beim ZDF-Silvester-Gerontenstadl vorm menschenleeren Brandenburger Tor (Schweden weigert sich, das Tragen von Masken zu empfehlen: Was bewirken Masken tatsächlich?).
Hut, bzw. Maske, ab!


Wollen die uns alle umbringen? Maskenpflicht ab 1. Januar auch auf dem Rad, beim Joggen oder Walken
Der Corona-Wahnsinn hat eine neue Marke gerissen: Ab 1. Januar gilt in Augsburg, Söders Hoheitsgebiet, die Maskenpflicht auch auf dem Fahrrad. Bewegt man sich mit E-Scooter oder dem Segway vorwärts, joggt oder gibt sich dem Nordic-Walking hin – auch dann ist Maskenpflicht angesagt. Ist dem Corona-Warrior Markus Söder eigentlich klar, wie gefährlich sein Corona-Wahnsinn eigentlich ist?
Bisher wurden in Augsburg Fußgänger, die in Bereichen mit Maskenpflicht keine Mund-Nase-Bedeckung trugen, nur verwarnt. Wer durch diese Bereiche mit dem Rad oder E-Scooter fuhr, oder joggte, durfte dies laut der CSU-regierten Stadt Augsburg auch ausdrücklich ohne Maske. Damit ist nun Schluss.
Das zuständige Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat auf Nachfrage durch die Stadt Augsburg und die Polizei Schwaben Nord klargestellt, dass auch auf dem Fahrrad, E-Scooter, Segway oder City-Roller eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss, genau wie beim Ausüben von Individualsport.
Und zwar in allen Bereichen in Augsburg, in denen entsprechend der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg vom 15. Dezember eine Maskenpflicht gilt, berichtet hierzu das Portal Presse Augsburg.
Damit aber nicht genug. Auch wenn im eigenen Auto noch keine Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend gemacht wurde, gilt die Empfehlung, sich den Lappen ins Gesicht zu hängen, wenn „haushaltsfremde Personen“ im Auto mitfahren. Jedoch darf das Gesicht – analog zur frauenverachtenden islamischen Burka – nur soweit verhüllt werden, dass die Augen erkennbar sind.
Nach diesem Hinweis muss angenommen werden, dass es Corona-Irre gibt, die sich die Maske übers ganze Gesicht stülpen (USA: Ein CDC-Bericht enthüllt, dass 70,6% der COVID-Patienten immer eine Maske trugen).


Abartig: Deutsche Bahn droht Maskenverweigerern mit dauerhaftem Ausschluss
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In diesem Linksstaat wiederholt sich die deutsche Geschichte, wird immer wieder gerne an die dunkelste Zeit dieses Landes erinnert: Maskenverweigerer in Zügen der Deutschen Bahn (DB) müssen im Wiederholungsfall damit rechnen, dauerhaft keine Züge mehr nutzen zu dürfen.
„Wer das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den öffentlichen Verkehrsmitteln wiederholt verweigert, ohne eine Ausnahme glaubhaft machen zu können, verstößt gegen die Coronaschutzverordnungen der Länder und begründet somit eine Wiederholungsgefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“, sagte ein DB-Sprecher der „Welt am Sonntag“. Laut Paragraf 4, Absatz 2 der Eisenbahn-Verkehrsordnung könne ein Beförderungsausschluss „bei drohender Gefahr präventiv ausgesprochen werden“.
Bislang habe die Bahn von dieser Regelung noch nicht Gebrauch gemacht. Die Praxis wird jedoch bereits in Einzelfällen angewendet, wenn Fußball-Anhänger auf dem Weg zu Spielen in Zügen randaliert haben. Bislang droht Fahrgästen, die ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Zügen angetroffen werden, der einmalige Rauswurf aus dem Zug am nächsten Bahnhof und ein Bußgeld von der im jeweiligen Bundesland zuständigen Gesundheitsbehörde.
„Für den Adressaten eines Beförderungsauschlusses bedeutet das, dass er bei erneut auffälligem Verhalten eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs bekommt“, erklärte der DB-Sprecher (Volksverdummung bei Anne Will – Studie über die Wirksamkeit von Masken bleibt unveröffentlicht – Venezuela meldet 100-prozentig wirksames Corona-Mittel).
Sollte der renitente Maskenverweigerer dann noch einmal im Zug angetroffen werden, droht nicht nur wegen der fehlenden Mund-Nase-Bedeckung ein erneutes Bußgeld, sondern auch ein Strafverfahren. Hausfriedensbruch kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Nach Angaben der Bundespolizei wurden zwischen dem 12. September und dem 7. Dezember fast 200.000 Menschen ohne die vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung in Zügen und Bahnhöfen angetroffen. Bei knapp 3.700 Fahrgästen wurden die Personalien aufgenommen und an die jeweils zuständigen Landesbehörden übermittelt. 224 Passagiere mussten in dieser Zeit zum Aussteigen gezwungen werden, weil sie sich uneinsichtig zeigten und keine Maske aufsetzen wollten.

Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass sich 99 Prozent ihrer Kunden an die geltende Maskenpflicht halten.
Das ist ein Test. Irgendwann beschließt die Bahn, vor Antritt der Fahrt ihre Kunden auf Herz und Nieren zu prüfen. Gehört man dann einer falschen Religionsgruppe oder einem falschen Geschlecht an, darf man in Zukunft zu Fuß gehen.
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Literatur:
Codex Humanus – Das Buch der Menschlichkeit
Weltverschwörung: Wer sind die wahren Herrscher der Erde?
Whistleblower
Quellen: PublicDomain/journalistenwatch.com am 05.01.2021
