Präzedenzfall: Erster EU-Bürger wegen falscher Meinung enteignet

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Die EU hat in einem ersten Präzedenzfall einen EU-Bürger aufgrund seiner politischen Weltanschauung enteignet.

Hambaleks Biografie hat nichts Sympathisches. An den östlichen Abhängen der kleinen Karpaten besitzt er im Dorf Dolná Krupá ein größeres Anwesen auf einer ehemaligen Schweinefarm, in dem er auch ein Militärmuseum eingerichtet hat.

An dieser 50 Autominuten von Bratislava entfernten Adresse befindet sich auch die Europazentrale der „Notschnije wolki“, der „Nachtwölfe“. Dieser in der Perestroika-Zeit gegründete russische Motorradclub steht seit geraumer Zeit dem Kreml und dessen Hausherrn Wladimir Putin nahe. (Putins globales revolutionäres Manifest: der Elite den Todesstoß versetzen, um den Rest der Welt von ihrem Joch zu befreien)

Berühmt geworden sind die Biker, deren Mitgliederzahl je nach Quelle zwischen 5.000 und 10.000 liegen dürfte, als Putin mit ihnen im August 2019 eine Runde auf der Krim drehte.

Auch mit ihren — fallweise von einzelnen Staaten verbotenen — Europa-Ausflügen zum „Tag des Sieges“ am 9. Mai zeigten sie Flagge, die russische Flagge. Die Nachtwölfe geben sich national, russisch-orthodox und Putin-nah. Jozef Hambalek gehört neben Alexander Saldostanow zu ihren Führungsfiguren.

Nun wäre das Ganze nicht besonders berichtenswert, zumindest nicht in politischer Hinsicht, wenn sich die EU-Kommission anlässlich ihrer neuesten Russland-Sanktionen nicht entblödet hätte — man verzeihe mir die scharfen Worte —, den Motorrad-Club der Nachtwölfe auf die schwarze Liste zu setzen — und mit ihm dessen Führungsriege.

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Jozef Hambalek ist Slowake und damit der erste EU-Staatsbürger, der auf die gegen Russland gerichtete Sanktionsliste gesetzt wurde. Die slowakische Regierung ist aufgefordert, sein Vermögen zu beschlagnahmen und ihn damit seiner Existenzgrundlage zu berauben.

Dies ist eine neue Qualität im Krieg der EU gegen Russland, den Brüssel freilich als solchen nicht erklärt hat und ihn auch selbst nicht so bezeichnet. Hambalek hat nichts verbrochen, was strafbar wäre, und wenn er etwas verbrochen hat, ist das nach keinem nationalen Recht in der Europäischen Union ein Grund für eine Enteignung.

 

Man kann als Mörder im Gefängnis sitzen und außerhalb davon Reichtümer angehäuft haben, die einem wegen dieser Untat nicht weggenommen werden.

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Hambalek zeigte und zeigt Sympathie für den Kreml, war auf der Krim, als sie russisch wurde, hat sich mutmaßlich auch oft und ergiebig für die militärische Intervention Russlands in der Ukraine ausgesprochen, feierte vielleicht mit seinen Kumpanen und viel Bier den einen oder anderen Sieg der russischen Armee, war möglicherweise auch im Donbass, um die irregulären volksrevolutionären Separatisten zu unterstützen.

All das kann man kritisieren und abscheulich finden; sollte er als Kämpfer in den Reihen der Donezker Volksrepublik gedient haben, worüber mir allerdings keinerlei Hinweise vorliegen, könnte ihm der slowakische Staat eventuell die Staatsbürgerschaft entziehen.

Das Einfrieren seines Vermögens jedoch ist ein vollkommen außerhalb des europäischen Rechtsverständnisses, das auf dem römischen Recht beruht, liegender Vorgang.

Es dient offensichtlich dazu, Opposition zur russlandfeindlichen Politik innerhalb der EU nicht bloß mundtot zu machen, sondern ihr mit dem Entzug der Lebensgrundlage zu drohen.

Dem ehemaligen deutschen Bundeskanzler Gerhard Schröder und der ehemaligen österreichischen Außenministerin Karin Kneissl wurde bereits am 19. Mai 2022 — unter anderem vom EU-Parlament — gedroht, sie auf die Sanktionsliste zu setzen.

  

Sie gehörten keiner Russland-freundlichen Motorradgang an und fuhren vor Jahren auch nicht mit Putin auf der Krim spazieren. Sie waren Aufsichtsratsmitglieder im börsennotierten russischen Mineralölriesen Rosneft. Sie zu sanktionieren, scheute Brüssel zurück, auch deshalb, weil beide — nach immensem Druck — ihre Aufsichtsratsposten zurücklegten.

An Jozef Hambalek kühlt sich nun Ursula von der Leyen ihr Mütchen; und setzt damit einen gefährlichen Präzedenzfall.

Gesinnung kann ab sofort dazu führen, dass man sein Haus und sein Sparbuch, sein Einkommen verliert, freilich nur, wenn man die falsche Gesinnung hat, also eine, die dem herrschenden anti-russischen Narrativ entgegensteht.

Soweit haben die transatlantisch gesinnten Eliten unsere Gesellschaften getrieben, dass in den wichtigsten Fragen nur noch Zustimmung oder zumindest politische Abstinenz erlaubt sind.

Gegnerschaft wird bestraft.

 

Das ist ein untrügliches Zeichen für einen autoritären Staat, im beschriebenen Fall eine autoritär agierende Europäische Union.

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Quellen: PublicDomain/schildverlag.de am 01.08.2022

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7 comments on “Präzedenzfall: Erster EU-Bürger wegen falscher Meinung enteignet

  1. Wäre es nicht gut, erstmal in klaren und verständlichen Worten zu (be)schreiben, um was es eigentlich geht? Dann kann man ja immer noch in der bunten Sprache schreiben – nichts dagegen – aber es ist mir nicht 100%ig gelungen, aus dem Artikeltext den vollen Hintergrund herauszulesen.

  2. @ Meines Erachtens
    Mir kommt es so rüber als wenn es in den Artikeln gar nicht um Informationen geht.
    Sondern man will so eine Art hypnotische Abhängigkeit zu schaffen.
    Wie ich schon letztes Jahr geschrieben habe, erinnert mich das alles hier an Scientology.

    1. @Jeronimo
      Ihr Gefühl geht m.E. richtig. Ich weiß nicht was der Autor beabsichtigt. Interesse an seinen Zeilen scheint er selbst nicht zu haben. Der fragt man sich natürlich, warum schreibt er/sie überhaupt?

  3. Das hier ist alles genau so wie diese „Truman Show“.

    Denke mal wer bei diesen Buch-Investitionen groß einsteigt, wird das nächst höhere Level gestellt.

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